Weitere Entscheidungen unten: OLG Frankfurt, 07.03.2019 | OLG Karlsruhe, 29.05.2019

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.05.2019 - 6 U 36/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,14307
OLG Karlsruhe, 29.05.2019 - 6 U 36/18 (https://dejure.org/2019,14307)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.05.2019 - 6 U 36/18 (https://dejure.org/2019,14307)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Mai 2019 - 6 U 36/18 (https://dejure.org/2019,14307)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,14307) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Apothekenautomat

    § 73 Abs 1 S 1 Nr 1a AMG, § 8 Abs 4 UWG, § 138 BGB
    Wettbewerbsverstoß: Aufstellen von Apothekenautomaten; anwendbare Vertriebsvorschriften beim Arzneimittel-Versandhandel von einem anderen Mitgliedstaat der EU nach Deutschland; Apothekenbegriff nach deutschem Recht; Rechtsmissbrauch bei Mehrfachverfolgung desselben ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1 ; UWG § 8 Abs. 1
    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen des Vertriebs von Fertigarzneimitteln unter Verwendung eines Arzneimittelabgabeautomaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Keine Medikamente aus dem Automaten: DocMorris scheitert

  • IWW (Kurzinformation)

    Digitalisierung | Keine pharmazeutische Videoberatung mit Arzneimittelabgabe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Apothekenautomat

  • lto.de (Pressebericht, 29.05.2019)

    Betriebsverbot für Docmorris: Keine Medikamente aus dem Automaten

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Apothekenautomaten mit Videoberatung sind wettbewerbswidrig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Apothekenautomaten mit Videoberatung sind wettbewerbswidrig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pharmazeutische Videoberatung mit Arzneimittelabgabe wettbewerbswidrig

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Apothekenautomat in Hüffenhardt wettbewerbswidrig

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Apothekenautomat in Hüffenhardt wettbewerbswidrig

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Apotheker setzen sich mit FGvW gegen Apothekenautomat von DocMorris durch

  • datev.de (Kurzinformation)

    Apothekenautomat wettbewerbswidrig - OLG bestätigt Verbot

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verbot von erstem Docmorris-Apothekenautomaten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Apothekenautomat von DocMorris ist wettbewerbswidrig - OLG Karlsruhe bestätigt Untersagung des Betriebs

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zulässigkeit eines Apothekenautomaten mit Videoberatung?

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 10.04.2019)

    Arzneimittel-Automat - Was passiert zwischen Heerlen und Hüffenhardt?

Sonstiges

  • justiz-bw.de (Terminmitteilung)

    Zulässigkeit eines "Apothekenautomaten" - Verlegung des Verkündungstermins

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 479
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (28)

  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2019 - 6 U 36/18
    Anders als bei der Preisbindung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (hierzu EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2016 - C-148/15, NVwZ 2016, 1793 - Deutsche Parkinson Vereinigung) kann ein wesentlich erschwerter Marktzutritt für die von der im EU-Ausland ansässigen Apotheke vertriebenen Arzneimittel vorliegend gerade nicht erkannt werden.

    Da sich das Niveau von einem Mitgliedstaat zum anderen unterscheiden kann, steht den Mitgliedstaaten ein Wertungsspielraum zu (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2016 - C-148/15, NVwZ 2016, 1793 Rn. 30 - Deutsche Parkinson Vereinigung; Urteil vom 19. Mai 2009 - C-171/07, NJW 2009, 2112 Rn. 19 - Apothekerkammer des Saarlandes).

    Zwar müssen die vom Mitgliedstaat vorgebrachten Rechtfertigungsgründe grundsätzlich den Nachweis einer tatsächlichen Gefahr für die Gesundheit erkennen lassen und muss das Vorbringen grundsätzlich von einer Untersuchung zur Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der jeweiligen Maßnahme begleitet sein (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2016 - C-148/15, NVwZ 2016, 1793 Rn. 30 - Deutsche Parkinson Vereinigung).

    Der Unionsgerichtshof hat aber in seiner Entscheidung zum Fremdbesitzverbot ebenso entschieden, ohne diese Rechtsprechung in der Entscheidung zur Preisbindung aufzugeben (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2016 - C-148/15, NVwZ 2016, 1793 Rn. 44 - Deutsche Parkinson Vereinigung), dass die Mitgliedstaaten, wenn eine Ungewissheit wegen des Vorliegens oder der Bedeutung der Gefahren für die menschliche Gesundheit verbleibt, nicht zu warten brauchen, bis der Beweis für das Bestehen dieser Gefahren vollständig erbracht ist; vielmehr können sie dann Schutzmaßnahmen treffen.

  • EuGH, 19.05.2009 - C-171/07

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a. - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2019 - 6 U 36/18
    Da sich das Niveau von einem Mitgliedstaat zum anderen unterscheiden kann, steht den Mitgliedstaaten ein Wertungsspielraum zu (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2016 - C-148/15, NVwZ 2016, 1793 Rn. 30 - Deutsche Parkinson Vereinigung; Urteil vom 19. Mai 2009 - C-171/07, NJW 2009, 2112 Rn. 19 - Apothekerkammer des Saarlandes).

    Außerdem können die Mitgliedstaaten diejenigen Maßnahmen ergreifen, die eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung einschließlich einer Gefahr für die sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung weitestgehend verringern (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Mai 2009 - C-171/07, NJW 2009, 2112 Rn. 30 - Apothekerkammer des Saarlandes).

    In der Rechtsprechung des Unionsgerichtshofs ist anerkannt, dass die Mitgliedstaaten den Verkauf von Arzneimitteln im Einzelhandel grundsätzlich Apothekern vorbehalten können, wegen der Garantien, die diese bieten müssen, und der Informationen, die sie den Verbrauchern geben können müssen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Mai 2009 - C-171/07, NJW 2009, 2112 Rn. 34 - Apothekerkammer des Saarlandes).

  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 30.09

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2019 - 6 U 36/18
    Das Arzneimittel muss danach weiterhin aus einer Apotheke heraus abgegeben werden (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 C 30/09, PharmR 2010, 462 Rn. 14); an Stelle der unmittelbaren Übergabe an den Patienten ist lediglich die Versendung - also die Auslagerung der Transportfunktion als solche, auch an Dritte - gestattet.

    Eine nachträgliche Dokumentation - wie im Streitfall nach Abgabe, sobald die Original-Verschreibung am Sitz der [ Beklagten ] vorliegt - genügt den Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung, die insoweit der Arzneimittelsicherheit dienen, nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 C 20/09, PharmR 2010, 462 Rn. 16 f.).

    Die aufgezeigten Beschränkungen stehen als Berufsausübungsregelungen insbesondere im Einklang mit Art. 12 Abs. 1 GG, weil sie durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls getragen werden und nicht außer Verhältnis zu dem mit den gesetzlichen Regelungen verfolgten Zweck der Gewährleistung einer sicheren und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung als Gemeinschaftsgut von hohem Rang stehen (vgl. im Einzelnen mwN.: BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 C 30/09, PharmR 2010, 462 Rn. 28 ff.).

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit eines Flugtarifs, der die Aufgabe von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2019 - 6 U 36/18
    Die Annahme eines derartigen Rechtsmissbrauchs, durch die die im Interesse eines möglichst lückenlosen Rechtsschutzes in Kauf genommene Möglichkeit einer Mehrfachverfolgung eingeschränkt wird, erfordert eine sorgfältige Prüfung und Abwägung der maßgeblichen Einzelumstände (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2000 - I ZR 76/98, GRUR 2000, 1089, 1091 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).

    So kann es sich als missbräuchlich erweisen, dass konzernmäßig verbundene Unternehmen, die von demselben Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigtem vertreten werden, nicht gemeinsam als Streitgenossen klagen, sondern getrennte Verfügungs- oder Klageverfahren anstrengen, obwohl eine subjektive Klagehäufung mit keinerlei Nachteilen - etwa bei der Wahl des Gerichtsstandes - verbunden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2000 - I ZR 76/98, GRUR 2000, 1089, 1091 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).

    Erforderlich ist vielmehr - worauf der Bundesgerichtshof verweist (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2000 - I ZR 76/98, GRUR 2000, 1089, 1091 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung) -, dass die Mehrfachverfolgung auf einem abgestimmten Vorgehen beruht.

  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 40/11

    Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken: Begriff der Abgabe;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2019 - 6 U 36/18
    So ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch nicht in Zweifel gezogen worden, dass der innereuropäische Versandhandel wie der innerdeutsche Versandhandel den - insbesondere durch das Apothekengesetz und die Apothekenbetriebsordnung aufgestellten - inländischen Vertriebsvorschriften für Arzneimittel unterliegt (vgl. zu §§ 17, 20 ApBetrO: BGH, Urteil vom 19. Juli 2012 - I ZR 40/11, GRUR 2013, 421 Rn. 17 ff. - Pharmazeutische Beratung über Call-Center; zur AMPreisV: GemS-OGB, Beschluss vom 22. August 2012 - GemS-OGB 1/10, GRUR 2013, 417 Rn. 32 - Medikamentenkauf im Versandhandel).

    Soweit die Vorschriften die Möglichkeiten der Erbringung von Dienstleistungen einer Apotheke tangieren, sind die hinsichtlich des Markverhaltens über den Grundsatz der Inländer(gleich)behandlung hinausreichenden Gewährleistungen der Dienstleistungsrichtlinie (vgl. Art. 16 RL 2006/123/EG) nach Art. 17 Nr. 6 RL 2006/123/EG auf Anforderungen im Mitgliedstaat der Dienstleistungserbringung, die eine Tätigkeit - wie die Bestimmungen des deutschen Apothekenrechts für pharmazeutische Tätigkeiten - den Angehörigen eines bestimmten Berufs vorbehalten, nicht anzuwenden, sondern hat es sekundärrechtlich nach der Berufsanerkennungsrichtlinie (vgl. Art. 4 Abs. 1, Art. 5 RL 2005/36/EG) bei der Beachtung des Grundsatzes der Inländer(gleich)behandlung sein Bewenden (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19. Juli 2012 - I ZR 40/11, GRUR 2013, 421 Rn. 28 - Pharmazeutische Beratung über Call-Center).

  • BGH, 03.03.2016 - I ZR 110/15

    Versandhandel mit Arzneimitteln

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2019 - 6 U 36/18
    Erfüllt die vorgerichtliche Abmahnung selbst (noch) nicht die Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchs, ist die Frage, ob die nachfolgende gerichtliche Anspruchsdurchsetzung als rechtsmissbräuchlich zu bewerten ist, unter Berücksichtigung sämtlicher, auch im Verfahrensverlauf auftretender Umstände zu beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2016 - I ZR 110/15, GRUR 2016, 961 Rn. 15, 18 - Herstellerpreisempfehlung bei Amazon, mwN.).

    Für eine missbräuchliche Rechtsverfolgung kann zwar sprechen, dass der Anspruchsberechtigte an der Verfolgung des beanstandeten Wettbewerbsverstoßes kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse haben kann, sondern seine Rechtsverfolgung aus der Sicht eines wirtschaftlich denkenden Gewerbetreibenden allein sachfremden Interessen dient, bspw. wenn die Rechtsverfolgung selbst in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht, der Anspruchsberechtigte die Belastung des Gegners mit möglichst hohen Prozesskosten bezweckt oder der Berechtigte zur Schaffung einer Einnahmequelle systematisch überhöhte (Abmahn-)Gebühren oder Vertragsstrafen erstrebt (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2016 - I ZR 110/15, GRUR 2016, 961 Rn. 15 - Herstellerpreisempfehlung bei Amazon; BGH, Urteil vom 26. April 2018 - GRUR 2019, 199 Rn. 21 - Abmahnaktion II).

  • EuGH, 29.06.1995 - C-391/92

    EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelpreisbindung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2019 - 6 U 36/18
    Der mit den Vorschriften des nationalen Rechts einhergehende Ausschluss der beanstandeten Vertriebsform kann als Ausprägung des Verkaufsvorbehalts für Apotheken verstanden werden, welcher als solcher vom Unionsgerichtshof bislang nicht als spezifisches Marktzugangshindernis angesehen worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 29. Juni 1995 - C-391/92, Slg 1995, 1621, 1646 ff. - Kommission/Griechenland).
  • BGH, 08.01.2015 - I ZR 123/13

    Zur Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne Rezept

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2019 - 6 U 36/18
    Denn sie bezwecken den Gesundheitsschutz der Verbraucher und wirken sich unmittelbar auf den Wettbewerb zwischen Apotheken aus (vgl. zu § 48 AMG: BGH, Urteil vom 8. Januar 2015 - I ZR 123/13, GRUR 2015, 916 Rn. 14, 16 - Abgabe ohne Rezept; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Auflage 2019, § 3a Rn. 1.134, 1.275, 1.277).
  • EuGH, 01.10.2015 - C-452/14

    Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit einer von einem gewerblichen Prozessfinanzierer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2019 - 6 U 36/18
    cc) Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht veranlasst (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - C-283/81, Slg. 1982, 3415 Rn. 21 - C.I.L.F.I.T.; Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-452/14, GRUR Int. 2015, 1152 Rn. 43 - Doc Generici, mwN).
  • BVerfG, 20.11.2018 - 1 BvR 442/18

    Arzneimittel; Arzneimittelversand; Versandapotheke; Versandhandel mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2019 - 6 U 36/18
    Soweit die Beklagte auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. November 2018 - 1 BvR 442/18 - hinweist, wonach eine Auslegung von § 11a ApoG im Lichte der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG dahin geboten sei, dass eine Versandhandelserlaubnis die Sammlung von Rezepten und die Auslieferung bestellter Arzneimittel im Wege der Botenzustellung umfasse, sind daraus keine Gesichtspunkte erkennbar, die abweichend von der zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung zu verfassungsrechtlichen Bedenken veranlassen hinsichtlich der im Streitfall betroffenen Auslegungsfragen.
  • BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 27.07

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    MEGASALE

  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Europa-Apotheke Budapest

  • BGH, 12.01.2012 - I ZR 211/10

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 20.09

    Vorliegen einer missbräuchlichen Rechtsverfolgung durch Verbinden eines im

  • BGH, 26.04.2018 - I ZR 248/16

    Pharmazeutische Beratung über Call-Center

  • BGH, 14.10.2014 - 2 StR 124/14

    Herstellerpreisempfehlung bei Amazon - Wettbewerbsverstoß: Umfang der Prüfung im

  • BGH, 20.12.2007 - I ZR 205/04

    Internet-Versteigerung II

  • GemSOGB, 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • LG Mosbach, 15.02.2018 - 3 O 11/17

    Apothekenautomat verstößt gegen Wettbewerbsrecht

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 294/97

    Impfstoffversand an Ärzte; Versand von Medikamenten, organisierter Vertriebsweg

  • OLG Karlsruhe, 29.05.2019 - 6 U 37/18

    Doc Generici - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Pflicht zur

  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 26/17

    Nichtannahmebeschluss: Zur Auslegung des § 11a ApoG (Umfang einer

  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Apothekenterminal; Apotheker; Arzneimittelabgabe; Aushändigung in der Apotheke;

  • OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 6 U 35/18
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2021 - 9 S 527/20

    "Antizipierter Versand" verschreibungs- und apothekenpflichtiger Arzneimittel aus

    Der Klage fehlt insbesondere nicht das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, obwohl das Landgericht Mosbach mehreren Mitbewerbern der Klägerin mit - mittlerweile rechtskräftigen - Urteilen vom 15.02.2018 Unterlassungsansprüche gegen das streitgegenständliche Vertriebsmodell der Klägerin zugesprochen hat (vgl. LG Mosbach, Urteil vom 15.02.2018 - 3 O 11/17 - u.a.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2019 - 6 U 36/18 - BGH, Beschluss vom 30.04.2020 - I ZR 122/19 -, alle juris).

    Aus § 43 Abs. 1 Satz 1 AMG ergibt sich jedoch, dass der Begriff des "Versandes" eine begriffliche Unterform des berufs- und gewerbsmäßigen Inverkehrbringens von Arzneimitteln für den Endverbrauch beschreibt, das nach der Legaldefinition des § 4 Abs. 17 AMG neben dem Vorrätighalten zum Verkauf oder zu sonstiger Abgabe, dem Feilhalten und dem Feilbieten als Vorbereitungshandlungen (vgl. - in einem das streitgegenständliche Vertriebsmodell in H. betreffenden wettbewerbsrechtlichen Verfahren - OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2019 - 6 U 36/18 -, juris Rn. 61 f.) auch die "Abgabe" an andere, d.h. die Besitzeinräumung im Sinne einer Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.03.2008 - 3 C 27.07 -, BVerwGE 131, 1, juris Rn. 16), umfasst.

    Dies schließt es aus, das von der Klägerin in H. praktizierte Vertriebsmodell alleine aufgrund der Einschaltung eines lediglich digital in den Geschäftsräumen in H. zugeschalteten "Videoberaters" als Versandhandel zu qualifizieren (so - zu demselben Geschäftsmodell - im Ergebnis auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2019 - 6 U 36/18 -, juris Rn. 71).

    ddd) Ausgehend hiervon kann das von der Klägerin in H. praktizierte Vertriebsmodell nicht aufgrund des "antizipierten Medikamentenversands" dem arzneimittelrechtlichen Versandbegriff zugeordnet werden (so auch - jeweils mit weiteren Argumenten - OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2019 - 6 U 36/18 -, juris Rn. 71 ff. sowie Rn. 60 - 65 der angegriffenen Entscheidung).

    Denn der Versand der Arzneimittel aus den Geschäftsräumen der Klägerin in den Niederlanden an die Geschäftsräume der T. in H. erfolgt nicht - wie aber nach § 73a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a AMG erforderlich - unmittelbar "an den Endverbraucher", sondern dient - nicht anders als die in Erwartung entsprechender Nachfrage erfolgende Bestellung anderer Präsenz- oder Versandapotheken - lediglich der Vorratshaltung zum Zweck einer späteren Abgabe an den Endverbraucher (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2019, a.a.O., juris Rn. 75).

    Schließlich stellt ein - insbesondere grenzüberschreitender - "antizipierter Versand" entgegen der Intention des Gesetzes nicht sicher, dass die nach Bestellungseingang aus dem (Zwischen-)Lager überlassenen Arzneimittel aus einer vom Apotheker bis zur "Absendung" an den konkreten Patienten kontrollierten, die Belange der Arzneimittelsicherheit gewährleistenden Sphäre stammen, und unterliefe die angestrebte staatliche Überwachung (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2019 - 6 U 36/18 -, juris Rn. 82; ähnlich Stein, JR 2020, 149 [155]).

    Ob der Betrieb einer solchen "Apotheke der Zukunft" den gesetzlichen Anforderungen an den Betrieb einer Apotheke - insbesondere den zwischen den Beteiligten streitigen Prüf- und Dokumentationspflichten (vgl. hierzu allerdings OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2019 - 6 U 36/18 -, juris Rn. 83 ff. sowie nachfolgend BGH, Beschluss vom 30.04.2020 - I ZR 122/19 -, juris Rn. 4) oder sonstigen Apothekerpflichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.06.2010 - 3 C 30.09 -, BVerwGE 137, 213, juris Rn. 22 ff.) - genügte, bedarf vorliegend keiner Vertiefung, weil weder die Klägerin noch die in deren Auftrag tätige T. eine entsprechende Erlaubnis beantragt haben.

    Nichts anderes dürfte nach Lockerung des deutschen Versandhandelsverbots für apotheken- bzw. verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten, da ein (zulässiger) Versandhandel im Sinne der nationalen Vorschriften nicht vorliegt [siehe oben II. 1. c) cc)] und die Eröffnung des Marktzugangs im Wege des Versandhandels den Marktzugang ausländischer (Versand)Apotheken nicht in gleicher Weise öffnet wie den Markzugang inländischer Apotheken, die auch zur Abgabe apotheken- bzw. verschreibungspflichtiger Medikamente innerhalb der Apotheke befugt sind (vgl. EuGH, Urteile vom 19.05.2009 - C-171/07 [Apothekerkammer des Saarlandes / DocMorris II] -, juris Rn. 22 ff., und vom 19.10.2016 - C-148/15 [Deutsche Parkinson] -, juris Rn. 24 f.; vgl. im Hinblick auf das hier streitgegenständliche Vertriebskonzept auch Kühling/Weck, NVwZ 2017, 1725 [1728] [bejahend]; Legner/Ullmann, PharmR 2019, 1 [5]; Brigola, JA 2020, 915 [918 ff.]; OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2019 - 6 U 36/18 -, juris Rn. 99, [jeweils verneinend] sowie nachfolgend BGH, Beschluss vom 30.04.2020 - I ZR 123/19 -, juris Rn. 2 [offen gelassen]).

  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 123/19

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtfertigung eines Eingriffs in die

    Ein - vom Berufungsgericht verneinter - Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit (Art. 34 AEUV) durch die Anforderungen an einen nach § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a AMG zulässigen Versandhandel wäre jedenfalls nach Art. 36 AEUV zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen gerechtfertigt (vgl. Berufungsurteil, Umdruck Seite 23 bis 25 unter B III 2 e bb (1) (b); OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2019, 479, 485 f. [juris Rn. 100 bis 103]; VG Karlsruhe, PharmR 2019, 356 [juris Rn. 125 bis 139]).

    (1) Das Berufungsgericht hat angenommen (vgl. Berufungsurteil, Umdruck S. 19 unter B III 2 c bb (3) (b); vgl. auch OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2019, 479, 485 f. [juris Rn. 80]), die Verknüpfung des Arzneimittelversands mit der Apotheke solle objektiv sicherstellen, dass die Arzneimittelsicherheit und insbesondere die Qualität und Wirksamkeit der Arzneimittel in gleicher Weise gewährleistet seien wie bei persönlicher Übergabe durch die Apotheke an den Endverbraucher.

  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 122/19

    Rechtfertigung eines Eingriffs in die Warenverkehrsfreiheit bei Gefährdung der

    Ein - vom Berufungsgericht verneinter - Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit (Art. 34 AEUV) durch die Anforderungen an einen nach § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a AMG zulässigen Versandhandel wäre jedenfalls nach Art. 36 AEUV zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen gerechtfertigt (vgl. Berufungsurteil, Umdruck S. 24 bis 27 unter B II 3 b bb (1) (b); OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2019, 479, 485 f. [juris Rn. 100 bis 103]; VG Karlsruhe, PharmR 2019, 356 [juris Rn. 125 bis 139]).

    (1) Das Berufungsgericht hat angenommen (vgl. Berufungsurteil, Umdruck S. 18 f. unter B II 2 c bb (3) (b); vgl. auch OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2019, 479, 485 f. [juris Rn. 80]), die Verknüpfung des Arzneimittelversands mit der Apotheke solle objektiv sicherstellen, dass die Arzneimittelsicherheit und insbesondere die Qualität und Wirksamkeit der Arzneimittel in gleicher Weise gewährleistet seien wie bei persönlicher Übergabe durch die Apotheke an den Endverbraucher.

    Eine nachträgliche Dokumentation - wie im Streitfall nach Abgabe des Arzneimittels, sobald das Original der Verschreibung am Sitz der Versandapotheke vorliege - genüge den Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung nicht (Berufungsurteil, Umdruck S. 21 f. unter B II 2 e bb und cc; vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 C 20/09, PharmR 2010, 462 Rn. 16 f.; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2019, 479, 484 [juris Rn. 86]).

  • LG Nürnberg-Fürth, 19.12.2022 - 12 Qs 65/22

    Strafbarkeit eines Apothekers wegen Belieferung von Kunden über Dritte

    Allerdings erlaubt § 11a ApoG den Versand nur aus der öffentlichen Apotheke (vgl. § 11a Satz 1 Nr. 1 ApoG), d.h. aus Räumen, die von der einheitlichen Betriebserlaubnis der Apotheke erfasst sind (OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. Mai 2019 - 6 U 36/18, juris Rn. 78 f.; Pfeil/Pieck/Blume, aaO., § 17 Rn. 241; Tanner/Paschen, Apotheken-Vorschriften, 105. EL 2022, § 11a ApoG Rn. 1; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 27/07, juris Rn. 25; Urteil vom 23. April 2020 - 3 C 16/18, juris Rn. 13).

    So wird das Gesetzesziel klar verfehlt: Die Verknüpfung des Arzneimittelversands mit der Apotheke soll gerade sicherstellen, dass die versandten Arzneimittel von pharmazeutischem Personal (vgl. § 1a Abs. 3 Nr. 2 und 3, § 3 Abs. 5 Satz 1 ApBetrO) aus einer vom Apotheker kontrollierten Sphäre (vgl. § 21 Abs. 2 Nr. 1 ApoG, § 4 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 1, § 16 Abs. 1 Satz 1 ApBetrO) entsprechend den konkreten Anforderungen (vgl. § 21 Abs. 2 Nr. 1 ApoG, § 17 Abs. 5 Satz 1 ApBetrO) bereitgestellt, verpackt und zum Transport gegeben werden (vgl. § 11a Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a, § 21 Abs. 2 Nr. 1a ApoG, § 17 Abs. 2a Satz 1 Nr. 1 und 2 ApBetrO), so dass die Arzneimittelsicherheit, namentlich die Qualität und Wirksamkeit der Arzneimittel, in gleicher Weise gewährleistet ist wie bei persönlicher Übergabe durch die Apotheke an den Patienten (OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. Mai 2019 - 6 U 36/18, juris Rn. 80).

  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 155/19

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtfertigung eines Eingriffs in die

    Ein - vom Berufungsgericht verneinter - Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit (Art. 34 AEUV) durch die Anforderungen an einen nach § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a AMG zulässigen Versandhandel wäre jedenfalls nach Art. 36 AEUV zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen gerechtfertigt (vgl. Berufungsurteil, Umdruck S. 24 f. unter B II 3 b bb (1) (b); OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2019, 479, 485 f. [juris Rn. 100 bis 103]; VG Karlsruhe, PharmR 2019, 356 [juris Rn. 125 bis 139]).

    (1) Das Berufungsgericht hat angenommen (vgl. Berufungsurteil, Umdruck S. 18 unter B II 3 c bb (1) (b); vgl. auch OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2019, 479, 485 f. [juris Rn. 80]), die Verknüpfung des Arzneimittelversands mit der Apotheke solle objektiv sicherstellen, dass die Arzneimittelsicherheit und insbesondere die Qualität und Wirksamkeit der Arzneimittel in gleicher Weise gewährleistet seien wie bei persönlicher Übergabe durch die Apotheke an den Endverbraucher.

    Eine nachträgliche Dokumentation - wie im Streitfall nach Abgabe, sobald das Original der Verschreibung am Sitz der Beklagten vorliege - genüge den Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung nicht (Berufungsurteil, Umdruck S. 20 f. unter B II 2 e bb; vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 C 20/09, PharmR 2010, 462 Rn. 16 f.; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2019, 479, 484 [juris Rn. 86]).

  • OLG Karlsruhe, 29.05.2019 - 6 U 39/18

    Apothekenautomat wettbewerbswidrig - OLG bestätigt Verbot

    Oberlandesgericht Karlsruhe Urteile vom 29.05.2019 Az.: 6 U 36/18, 6 U 37/18, 6 U 38/18, 6 U 39/18 (Kläger dieser Verfahren sind zwei regionale Apotheker, ein in Köln ansässiger Apotheker, der eine Online-Apotheke betreibt, sowie der Landesapothekerverband Baden-Württemberg. Beklagte ist in den erstgenannten Fällen Doc Morris N.V., im vom Landesapothekerverband geführten und heute entschiedenen Verfahren die Mieterin der Räumlichkeiten in Hüffenhardt, ebenfalls eine niederländische Gesellschaft).
  • OLG Karlsruhe, 17.07.2019 - 6 U 16/18
    Oberlandesgericht Karlsruhe Az. 6 U 16/18, 6 U 35/18, 6 U 36/18, 6 U 37/18, 6 U 38/18, 6 U 39/18.
  • OLG Karlsruhe, 29.05.2019 - 6 U 38/18

    Apothekenautomat wettbewerbswidrig - OLG bestätigt Verbot

    Oberlandesgericht Karlsruhe Urteile vom 29.05.2019 Az.: 6 U 36/18, 6 U 37/18, 6 U 38/18, 6 U 39/18 (Kläger dieser Verfahren sind zwei regionale Apotheker, ein in Köln ansässiger Apotheker, der eine Online-Apotheke betreibt, sowie der Landesapothekerverband Baden-Württemberg. Beklagte ist in den erstgenannten Fällen Doc Morris N.V., im vom Landesapothekerverband geführten und heute entschiedenen Verfahren die Mieterin der Räumlichkeiten in Hüffenhardt, ebenfalls eine niederländische Gesellschaft).
  • OLG Karlsruhe, 29.05.2019 - 6 U 37/18

    Apothekenautomat wettbewerbswidrig - OLG bestätigt Verbot

    Oberlandesgericht Karlsruhe Urteile vom 29.05.2019 Az.: 6 U 36/18, 6 U 37/18, 6 U 38/18, 6 U 39/18 (Kläger dieser Verfahren sind zwei regionale Apotheker, ein in Köln ansässiger Apotheker, der eine Online-Apotheke betreibt, sowie der Landesapothekerverband Baden-Württemberg. Beklagte ist in den erstgenannten Fällen Doc Morris N.V., im vom Landesapothekerverband geführten und heute entschiedenen Verfahren die Mieterin der Räumlichkeiten in Hüffenhardt, ebenfalls eine niederländische Gesellschaft).
  • OLG Karlsruhe - 6 U 35/18 (anhängig)
    Oberlandesgericht Karlsruhe Az. 6 U 16/18, 6 U 35/18, 6 U 36/18, 6 U 37/18, 6 U 38/18, 6 U 39/18.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.03.2019 - 6 U 37/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,7930
OLG Frankfurt, 07.03.2019 - 6 U 37/18 (https://dejure.org/2019,7930)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.03.2019 - 6 U 37/18 (https://dejure.org/2019,7930)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. März 2019 - 6 U 37/18 (https://dejure.org/2019,7930)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,7930) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art. 15 UMV, § 24 MarkenG
    Kennzeichenrecht: Markenrechtliche Zulässigkeit von Verpackungsveränderungen bei Parallelimport von Medizinprodukten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kennzeichenrecht: Markenrechtliche Zulässigkeit von Verpackungsveränderungen bei Parallelimport von Medizinprodukten

  • rechtsportal.de

    UMV Art. 15; MarkenG § 24
    Rechtsstellung des Herstellers von Medikamenten hinsichtlich eines Parallelimports nach Deutschland

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Verpackungsveränderungen bei Parallelimport von Medizinprodukten

  • Jurion (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Verpackungsveränderungen bei Parallelimport von Medizinprodukten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 296
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 17.05.2018 - C-642/16

    Junek Europ-Vertrieb - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2019 - 6 U 37/18
    Ob bei Medizinprodukten auf die Anzeige- und Bemusterungspflicht verzichtet werden kann (zu uneingeschränkter Anwendung neigend BGH GRUR 2017, 71 Rn. 18 - Debrisoft; offen gelassen in EuGH GRUR 2018, 736 - Debrisoft), kann dahinstehen, da die Beklagte diese Anforderungen erfüllt hat.

    Im Übrigen muss insbesondere erwiesen sein, dass die Geltendmachung der Marke gegenüber dem Vertrieb der umgepackten Waren zu einer künstlichen Abschottung der Märkte zwischen Mitgliedstaaten und damit zu einer verschleierten Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne von Art. 36 Satz 2 AEUV beitragen würde (EuGH GRUR 2007, 586 Rn. 37 Boehringer Ingelheim/Swingward II; EuGH, Urt. v. 17.5.2018, C-642/16, Rn. 25; BGH GRUR 2017, 71 [BGH 06.10.2016 - I ZR 165/15] Rn. 15 - Debrisoft).

    Dies setzt voraus, dass das Umpacken den Originalzustand des Arzneimittels nicht beeinträchtigt und den Ruf der Marke nicht schädigt (EuGH GRUR 2007, 586 [OLG Naumburg 26.06.2006 - 10 U 11/06] Rn. 17 Boehringer Ingelheim/Swingward II; EuGH, Urt. v. 17.5.2018, C-642/16, Rn. 26).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH stellen entsprechende Aufkleber auf der Umverpackung - für sich genommen - schon keine Veränderung des Originalprodukts i.S.d. Art. 15 II UMV / § 24 II MarkenGdar (EuGH GRUR 2018, 736 - Debrisoft).

    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin darauf, die Entscheidung des EuGH bezöge sich nur auf kleine Aufkleber (vgl. EuGH GRUR 2018, 736 Rn. 34 - Debrisoft).

    (a) Ist das Umpacken erforderlich, um die reimportierten Produkte im Inland verkehrsfähig zu machen, kann es sogar zulässig sein, das Arzneimittel oder Medizinprodukt in komplett neu hergestellte Schachteln umzupacken (vgl. EuGH GRUR 2018, 736 Rn. 32 - Debrisoft).

  • EuGH, 26.04.2007 - C-348/04

    Boehringer Ingelheim u.a. - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Markenrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2019 - 6 U 37/18
    Im Übrigen muss insbesondere erwiesen sein, dass die Geltendmachung der Marke gegenüber dem Vertrieb der umgepackten Waren zu einer künstlichen Abschottung der Märkte zwischen Mitgliedstaaten und damit zu einer verschleierten Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne von Art. 36 Satz 2 AEUV beitragen würde (EuGH GRUR 2007, 586 Rn. 37 Boehringer Ingelheim/Swingward II; EuGH, Urt. v. 17.5.2018, C-642/16, Rn. 25; BGH GRUR 2017, 71 [BGH 06.10.2016 - I ZR 165/15] Rn. 15 - Debrisoft).

    Dies setzt voraus, dass das Umpacken den Originalzustand des Arzneimittels nicht beeinträchtigt und den Ruf der Marke nicht schädigt (EuGH GRUR 2007, 586 [OLG Naumburg 26.06.2006 - 10 U 11/06] Rn. 17 Boehringer Ingelheim/Swingward II; EuGH, Urt. v. 17.5.2018, C-642/16, Rn. 26).

    (1) Von einer künstlichen Marktabschottung ist auszugehen, wenn Regelungen oder Praktiken im Einfuhrland den Vertrieb der Ware in der unveränderten Originalverpackung verhindern; dagegen ist die Erforderlichkeit für das Umpacken bzw. die Neuetikettierung nicht gegeben, wenn der Parallelimporteur damit lediglich einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen möchte (Senat, PharmR 2017, 304, Rn. 6; EUGH GRUR 2007, 586, Rn. 36, 37 - Boehringer Ingelheim-Swingward II).

    Die Voraussetzung der Erforderlichkeit betrifft nur das Umpacken als solches (EuGH GRUR 2007, 586 [OLG Naumburg 26.06.2006 - 10 U 11/06] Rn. 38 - Boehringer Ingelheim/Swingward II).

    Es ist dann Sache des Markeninhabers konkrete Umstände nachzuweisen, wonach das Umpacken seinen Ruf und den der Marke schädigen kann (EuGH GRUR 2007, 586 [OLG Naumburg 26.06.2006 - 10 U 11/06] Rn. 54 Boehringer Ingelheim/Swingward II).

  • OLG Naumburg, 26.06.2006 - 10 U 11/06

    Auskunftsanspruch nach dem Sortenschutzgesetz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2019 - 6 U 37/18
    Dies setzt voraus, dass das Umpacken den Originalzustand des Arzneimittels nicht beeinträchtigt und den Ruf der Marke nicht schädigt (EuGH GRUR 2007, 586 [OLG Naumburg 26.06.2006 - 10 U 11/06] Rn. 17 Boehringer Ingelheim/Swingward II; EuGH, Urt. v. 17.5.2018, C-642/16, Rn. 26).

    Die Voraussetzung der Erforderlichkeit betrifft nur das Umpacken als solches (EuGH GRUR 2007, 586 [OLG Naumburg 26.06.2006 - 10 U 11/06] Rn. 38 - Boehringer Ingelheim/Swingward II).

    Es ist dann Sache des Markeninhabers konkrete Umstände nachzuweisen, wonach das Umpacken seinen Ruf und den der Marke schädigen kann (EuGH GRUR 2007, 586 [OLG Naumburg 26.06.2006 - 10 U 11/06] Rn. 54 Boehringer Ingelheim/Swingward II).

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 185/07

    One Touch Ultra

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2019 - 6 U 37/18
    Durch das Öffnen der Packung und den Austausch der Packungsbeilage wurden Gefahren für die Herkunftsgarantie der Herstellermarke begründet (vgl. BGH GRUR 2010, 756 [BGH 12.05.2010 - I ZR 185/07] Rn. 20 - One Touch Ultra).

    Es kann nicht zweifelhaft sein, dass die vom EuGH für den Parallelimport von Arzneimitteln aufgestellten Erschöpfungsvoraussetzungen jedenfalls auf solche Medizinprodukte Anwendung finden, die durch den Austausch der Gebrauchsanleitung umgepackt wurden (vgl. BGH GRUR 2010, 756 [BGH 12.05.2010 - I ZR 185/07] Rn. 20 - One Touch Ultra).

  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 165/15

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2019 - 6 U 37/18
    Ob bei Medizinprodukten auf die Anzeige- und Bemusterungspflicht verzichtet werden kann (zu uneingeschränkter Anwendung neigend BGH GRUR 2017, 71 Rn. 18 - Debrisoft; offen gelassen in EuGH GRUR 2018, 736 - Debrisoft), kann dahinstehen, da die Beklagte diese Anforderungen erfüllt hat.

    Im Übrigen muss insbesondere erwiesen sein, dass die Geltendmachung der Marke gegenüber dem Vertrieb der umgepackten Waren zu einer künstlichen Abschottung der Märkte zwischen Mitgliedstaaten und damit zu einer verschleierten Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne von Art. 36 Satz 2 AEUV beitragen würde (EuGH GRUR 2007, 586 Rn. 37 Boehringer Ingelheim/Swingward II; EuGH, Urt. v. 17.5.2018, C-642/16, Rn. 25; BGH GRUR 2017, 71 [BGH 06.10.2016 - I ZR 165/15] Rn. 15 - Debrisoft).

  • EuGH, 24.11.2016 - C-662/15

    Lohmann & Rauscher International - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2019 - 6 U 37/18
    Ein Parallelimporteur eines Medizinprodukts, das mit einer CE-Kennzeichnung versehen ist und Gegenstand einer Konformitätsbewertung im Sinne des Art. 11 der Richtlinie 93/42/EWGwar, ist grundsätzlich nicht zur Durchführung einer neuen Bewertung verpflichtet, um die Konformität der seine Ermittlung ermöglichenden Informationen, die er der Produktetikettierung im Hinblick auf das Inverkehrbringen im Einfuhrmitgliedstaat hinzufügt, zu bescheinigen (EuGH GRUR 2017, 102 Rn. 39 - Lohmann & Rauscher/BIOS Medical Services).
  • OLG Oldenburg, 16.01.2018 - 2 U 105/17

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2019 - 6 U 37/18
    Insbesondere musste die Revision nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Stuttgart vom 28.6.2018 (2 U 105/17, Anlage K52) zugelassen werden.
  • BGH, 22.11.2012 - I ZR 72/11

    Barilla

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2019 - 6 U 37/18
    Inhaltlich werden die Informationen auf den Aufklebern, soweit sie gesetzlich vorgeschrieben sind, vom Verkehr der Klägerin als Herstellerin zugerechnet (vgl. BGH GRUR 2013, 739 [BGH 22.11.2012 - I ZR 72/11] Rn. 43 - Barilla).
  • BGH, 09.10.2013 - I ZR 99/12

    Revisionsverfahren zur markenrechtlichen Zulässigkeit des Umpackens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2019 - 6 U 37/18
    Es reicht aus, wenn der Parallelimporteur nur von einem Teilmarkt im Einfuhrmitgliedstaat ausgeschlossen wird (BGH MarkenR 2014, 265, Rn. 15 - Micardis, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 6 U 16/17

    Markenrechtliche Erschöpfung bei Parallelimport von Medizinprodukten mit vom

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2019 - 6 U 37/18
    (1) Von einer künstlichen Marktabschottung ist auszugehen, wenn Regelungen oder Praktiken im Einfuhrland den Vertrieb der Ware in der unveränderten Originalverpackung verhindern; dagegen ist die Erforderlichkeit für das Umpacken bzw. die Neuetikettierung nicht gegeben, wenn der Parallelimporteur damit lediglich einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen möchte (Senat, PharmR 2017, 304, Rn. 6; EUGH GRUR 2007, 586, Rn. 36, 37 - Boehringer Ingelheim-Swingward II).
  • OLG Frankfurt, 19.07.2018 - 6 U 54/17

    Parallelimport von Medizinprodukten: Einfluss eines "PZN-Aufklebers" auf die

  • LG Frankfurt/Main, 16.09.2020 - 8 O 15/20
    Der vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 07.03.2019 entschiedene Fall - Az. 6 U 37/18 - (vgl. Anlage B8, Anlagenband), sei mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar, da die Marke weder Bestandteil der Firma einer Vertriebsgesellschaft sei, noch im Fließtext wiedergegeben werde.

    Demnach handelt es sich um einen Fall, der mit dem vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 07.03.2019 (Az. 6 U 37/18 ) entschiedenen vergleichbar sei (vgl. Urteil gemäß Anlage B8, Anlagenband).

    Dies wäre der Fall, wenn die Veränderung des Originalprodukts tatsächliche Gefahren für die Herkunftsgarantie der Markenware begründen würde (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2019, 296, Rn. 27).

    Insoweit ist zu beachten, dass die überklebte Wortmarke hier - anders als in dem vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main i.S. 6 U 37/18 entschiedenen Fall (vgl. GRUR-RR 2019, 296) - nicht nur im Fließtext und teilweise als Namensbestandteil der Firma wiedergegeben wird, sondern neben der weiteren Marke der Klägerin, dem sogenannten "...".

  • LG Hamburg, 02.04.2020 - 327 O 301/19

    ANDROCUR - Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Auswirkungen der Richtlinie

    So haben das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (PharmR 2019, 288) und das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (Beschluss v. 23.10.2019 - Az.:3 W 64/19) jüngst entschieden, dass die Voraussetzung der Erforderlichkeit nur das Umpacken als solches betreffe, nicht hingegen die Art und Weise, in der das Umpacken durchgeführt werde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.05.2019 - 6 U 37/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,14379
OLG Karlsruhe, 29.05.2019 - 6 U 37/18 (https://dejure.org/2019,14379)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.05.2019 - 6 U 37/18 (https://dejure.org/2019,14379)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Mai 2019 - 6 U 37/18 (https://dejure.org/2019,14379)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,14379) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse (5)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Apothekenautomat in Hüffenhardt wettbewerbswidrig

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Apothekenautomat in Hüffenhardt wettbewerbswidrig

  • datev.de (Kurzinformation)

    Apothekenautomat wettbewerbswidrig - OLG bestätigt Verbot

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zulässigkeit eines Apothekenautomaten mit Videoberatung?

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 10.04.2019)

    Arzneimittel-Automat - Was passiert zwischen Heerlen und Hüffenhardt?

Sonstiges

  • justiz-bw.de (Terminmitteilung)

    Zulässigkeit eines "Apothekenautomaten" - Verlegung des Verkündungstermins

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 29.05.2019 - 6 U 36/18

    Apothekenautomat - Wettbewerbsverstoß: Aufstellen von Apothekenautomaten;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2019 - 6 U 37/18
    Oberlandesgericht Karlsruhe Urteile vom 29.05.2019 Az.: 6 U 36/18, 6 U 37/18, 6 U 38/18, 6 U 39/18 (Kläger dieser Verfahren sind zwei regionale Apotheker, ein in Köln ansässiger Apotheker, der eine Online-Apotheke betreibt, sowie der Landesapothekerverband Baden-Württemberg. Beklagte ist in den erstgenannten Fällen Doc Morris N.V., im vom Landesapothekerverband geführten und heute entschiedenen Verfahren die Mieterin der Räumlichkeiten in Hüffenhardt, ebenfalls eine niederländische Gesellschaft).
  • OLG Karlsruhe, 29.05.2019 - 6 U 39/18

    Apothekenautomat wettbewerbswidrig - OLG bestätigt Verbot

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2019 - 6 U 37/18
    Oberlandesgericht Karlsruhe Urteile vom 29.05.2019 Az.: 6 U 36/18, 6 U 37/18, 6 U 38/18, 6 U 39/18 (Kläger dieser Verfahren sind zwei regionale Apotheker, ein in Köln ansässiger Apotheker, der eine Online-Apotheke betreibt, sowie der Landesapothekerverband Baden-Württemberg. Beklagte ist in den erstgenannten Fällen Doc Morris N.V., im vom Landesapothekerverband geführten und heute entschiedenen Verfahren die Mieterin der Räumlichkeiten in Hüffenhardt, ebenfalls eine niederländische Gesellschaft).
  • OLG Karlsruhe, 29.05.2019 - 6 U 38/18

    Apothekenautomat wettbewerbswidrig - OLG bestätigt Verbot

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2019 - 6 U 37/18
    Oberlandesgericht Karlsruhe Urteile vom 29.05.2019 Az.: 6 U 36/18, 6 U 37/18, 6 U 38/18, 6 U 39/18 (Kläger dieser Verfahren sind zwei regionale Apotheker, ein in Köln ansässiger Apotheker, der eine Online-Apotheke betreibt, sowie der Landesapothekerverband Baden-Württemberg. Beklagte ist in den erstgenannten Fällen Doc Morris N.V., im vom Landesapothekerverband geführten und heute entschiedenen Verfahren die Mieterin der Räumlichkeiten in Hüffenhardt, ebenfalls eine niederländische Gesellschaft).
  • OLG Karlsruhe, 29.05.2019 - 6 U 36/18
    Der Kläger und die in den Verfahren 6 U 35/18 und 6 U 37/18 klagenden, Apotheken in einer Entfernung von ca. 7 bzw. 16 km zu [A.] betreibenden Apothekerinnen ließen die Beklagte vorgerichtlich einheitlich und gemeinsam durch ihren sie jeweils vertretenden Prozessbevollmächtigten mit Schreiben vom 02.05.2017 abmahnen.
  • OLG Karlsruhe, 29.05.2019 - 6 U 39/18
    Oberlandesgericht Karlsruhe Urteile vom 29.05.2019 Az.: 6 U 36/18, 6 U 37/18, 6 U 38/18, 6 U 39/18 (Kläger dieser Verfahren sind zwei regionale Apotheker, ein in Köln ansässiger Apotheker, der eine Online-Apotheke betreibt, sowie der Landesapothekerverband Baden-Württemberg. Beklagte ist in den erstgenannten Fällen Doc Morris N.V., im vom Landesapothekerverband geführten und heute entschiedenen Verfahren die Mieterin der Räumlichkeiten in Hüffenhardt, ebenfalls eine niederländische Gesellschaft).
  • OLG Karlsruhe, 29.05.2019 - 6 U 38/18
    Oberlandesgericht Karlsruhe Urteile vom 29.05.2019 Az.: 6 U 36/18, 6 U 37/18, 6 U 38/18, 6 U 39/18 (Kläger dieser Verfahren sind zwei regionale Apotheker, ein in Köln ansässiger Apotheker, der eine Online-Apotheke betreibt, sowie der Landesapothekerverband Baden-Württemberg. Beklagte ist in den erstgenannten Fällen Doc Morris N.V., im vom Landesapothekerverband geführten und heute entschiedenen Verfahren die Mieterin der Räumlichkeiten in Hüffenhardt, ebenfalls eine niederländische Gesellschaft).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht