Rechtsprechung
OLG Köln, 23.06.1999 - 6 U 37/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Autoversteigerung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UWG § 1
Autoversteigerung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrigkeit ; Werbung; Wertreklame ; Sittenwidrigkeit; Preisreduzierung; Vorteilszuwendung; Mondpreise; Umgekehrte Versteigerung
Verfahrensgang
- LG Köln, 08.01.1999 - 81 O 183/98
- OLG Köln, 23.06.1999 - 6 U 37/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.02.1998 - I ZR 151/95
Rubbelaktion - übertriebenes Anlocken; psychologischer Kaufzwang
Auszug aus OLG Köln, 23.06.1999 - 6 U 37/99
Auch die Entscheidung "Rubbelaktion" des BGH (WRP 98, 724) veranlaßt eine abweichende Beurteilung nicht. - BGH, 20.03.1986 - I ZR 228/83
Wettbewerbswidrige Werbung - Werbung - Ausgangspreis - Preisverringerung
Auszug aus OLG Köln, 23.06.1999 - 6 U 37/99
Der Bundesgerichtshof hat im Jahre 1986 in einem weitgehend gleichgelagerten Fall (WRP 86, 381,382) überzeugend dargelegt, daß der Kunde ohne eine echte Gegenleistung eine durch bloßes Zuwarten erspielbare Vorteilszuwendung, nämlich die Preisreduzierung, erhalte und daß dieses System zunehmend an Attraktivität und Spielreiz gewinne und schließlich zu nicht auf sachlicher Überlegung beruhenden Kaufentschlüssen führe.
- OLG Köln, 26.05.2000 - 6 U 29/00
Unzulässige Werbung im Autohandel - "Autoversteigerung" - Beschwer des Beklagten …
Die Berufung der Beklagten gegen die Bestätigung jener einstweiligen Verfügung hat der Senat durch Urteil vom 23.6.1999 (6 U 37/99) zurückgewiesen.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf die gewechselten Schriftsätze sowie die Akten des vorangegangenen Verfügungsverfahrens 81 O 183/98 LG Köln = 6 U 37/99 OLG Köln Bezug genommen, die - wenn dies auch nicht protokolliert worden ist - ebenso wie die Schriftsätze Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
Auch unter Berücksichtigung des ergänzenden Vorbringens der Beklagten in beiden Instanzen des vorliegenden Verfahren ist die Klage im wesentlichen aus den Gründen des erwähnten Senatsurteils vom 23.6.1999 im Verfahren 6 U 37/99 begründet.
Diese Entscheidung, die sich in anonymisierter Kopie als Bl.15 ff in der Beiakte 81 O 183/98 LG Köln = 6 U 37/99 befindet, läßt nämlich nicht erkennen, daß die Kammer sich mit dem Problem der aus einem übertriebenen Spielanreiz herrührenden Sittenwidrigkeit befasst hätte.