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   OLG Frankfurt, 07.12.2000 - 6 U 38/00   

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https://dejure.org/2000,7208
OLG Frankfurt, 07.12.2000 - 6 U 38/00 (https://dejure.org/2000,7208)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.12.2000 - 6 U 38/00 (https://dejure.org/2000,7208)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Dezember 2000 - 6 U 38/00 (https://dejure.org/2000,7208)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Marken; Wettbewerb; Idealverein; Klagebefugnis; Werbung; Zahnhygieneprodukte

  • Judicialis

    SGB V § 21; ; UWG § 1; ; UWG § 3; ; ZPO § 97; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 21; UWG § 1 § 3; ZPO § 97 § 91 a § 711
    Klagebefugnis eines Idelavereins - Werbung für Zahnhygieneprodukte in Schulen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.04.1984 - I ZR 9/82

    Werbung in Schulen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2000 - 6 U 38/00
    Ob eine solche Konstellation vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls (BGH GRUR 1984, 665 ff, 666 = WRP 1984, 399 ff - Werbung in Schulen).
  • BGH, 06.10.1999 - I ZR 46/97

    Giftnotruf-Box

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2000 - 6 U 38/00
    Vielmehr ist bei der gebotenen Beurteilung des Gesamtverhaltens der Beklagten am Schutzzweck des § 1 UWG (vgl. dazu BGH WRP 2000, 170 ff = GRUR 2000, 237 ff - Giftnotruf- Box) die von dem Schulprogramm ausgehende Werbewirkung auch an dem Umstand zu messen, daß mit dem Schulprogramm der allgemeine Bildungsauftrag der Schule unterstützt wird.
  • BGH, 03.11.1978 - I ZR 90/77

    Kindergarten-Malwettbewerb

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2000 - 6 U 38/00
    Da die Klassenboxen unentgeltlich verteilt werden und darüber hinaus weder der Bezug weiterer Produkte erforderlich ist noch angeregt wird, liegt - anders als in dem Fall BGH GRUR 1979, 157 ff = WRP 1979' 117 ff - Kindergartenmalwettbewerb - auch kein Einspannen der Lehrer und Eltern in den Produktabsatz vor.
  • OLG Hamburg, 09.09.2004 - 3 U 17/04

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Angebots von Schüler-Kurzabonnements für

    Es gibt keinen Grundsatz, dass es mit den guten kaufmännischen Sitten ganz allgemein nicht vereinbar ist, wenn ein Kaufmann bei der Kundenwerbung oder dem Absatz seiner Waren eine fremde Autorität einsetzt, die auf die Entschlüsse der Umworbenen Einfluss nehmen kann (BGH, GRUR 1984, 665, 666 -Werbung in Schulen; OLG Frankfurt, NJOZ 2002, 1577, 1579 - Schulprogramm als Werbeträger).
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   OLG Hamburg, 08.05.2003 - 6 U 38/00   

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OLG Hamburg, 08.05.2003 - 6 U 38/00 (https://dejure.org/2003,59727)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.05.2003 - 6 U 38/00 (https://dejure.org/2003,59727)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - 6 U 38/00 (https://dejure.org/2003,59727)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZN 872/16

    Zeugenbeweis - schriftliche Befragung des Zeugen - Fragerecht der Parteien -

    bb) Beantragt eine Partei die Ladung eines zuvor nach § 377 Abs. 3 Satz 1 ZPO schriftlich befragten Zeugen, um diesem in der mündlichen Verhandlung Fragen stellen oder vorlegen lassen zu können, so ist das Gericht jedoch zur Gewährung ausreichenden rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht in jedem Fall verpflichtet, diesem Antrag zu entsprechen (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann 75. Aufl. § 377 Rn. 8, 9; ausdrücklich für die schriftliche Ergänzung Stadler ZZP 1997, 137, 161; aA Hansens NJW 1991, 953, 956; MüKoZPO/Damrau 5. Aufl. § 397 Rn. 2; PG/Trautwein 8. Aufl. § 377 Rn. 8; Thomas/Putzo/Reichold ZPO 37. Aufl. § 377 Rn. 6; Schneider MDR 1998, 1133, 1135; Stein/Jonas/Berger 23. Aufl. § 377 Rn. 24, 33; Wieczorek/Schütze/Ahrens ZPO 4. Aufl. § 377 Rn. 51 mwN; Zöller/Greger ZPO 31. Aufl. § 377 Rn. 10a; OLG Hamburg 8. Mai 2003 - 6 U 38/00 - zu I der Gründe; LG Berlin 25. November 1996 - 62 S 387/96 - idR stattzugeben Musielak/Voit/Huber ZPO 13. Aufl. § 377 Rn. 8) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.04.2017 - 15 Ta 1522/16

    Zwangsvollstreckung - Verhängung von Ordnungsgeld - Höhe - schriftlicher

    Teilweise wird allerdings die Ansicht vertreten, das Gericht müsse einen Zeugen persönlich laden, wenn eine Partei dies beantragt, um ihm Fragen stellen zu können (Zöller-Greger § 377 ZPO Rn. 10a unter Verweis auf LG Berlin NJW-RR 1997, 1289; OLG Hamburg 08.05.2003 - 6 U 38/00 - juris Rn. 42).
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