Rechtsprechung
OLG Hamm, 23.08.2007 - 6 U 38/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Mitverschulden an einem Verkehrsunfall; Verbotenes Halten auf einem Seitenstreifen
- Judicialis
StVO § 3; ; StVO § 4; ; StVO § 18 Abs. 8; ; BGB § 823; ; BGB § 849; ; StVG § 7; ; StVG § 18; ; ZPO § 411 a; ; ZPO § 531 Abs. 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823; StVG § 7; StVG § 18; BGB § 249 Abs. 1
Nichterstattungsfähigkeit von Vermögensschäden wegen Stigmatisierung von Modeartikeln als "Havarieware" nach Verkehrsunfall - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Entgangener Gewinn
Verfahrensgang
- LG Münster, 11.12.2006 - 15 O 416/04
- OLG Hamm, 23.08.2007 - 6 U 38/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.11.2003 - VI ZR 385/02
Halteverbot dient nicht dem Schutz von Vermögensinteressen
Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2007 - 6 U 38/07
Auch die StVO ist kein Gesetz zum Schutz des allgemeinen Vermögens (vgl. BGH, NJW 2004, 356, 357 f).
- AG Meldorf, 14.09.2010 - 81 C 701/10
Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs bei Durchfahren von Wasserlachen in …
Eine Sachbeschädigung lässt sich nach dem allgemeinen Sprachgebrauch (vgl. RGSt 43, 203) annehmen, wenn entweder die Substanz oder die Gebrauchstauglichkeit einer Sache erheblich beeinträchtigt wird (vgl. OLG Hamm, 6 U 38/07 vom 23.08.2007; zu § 303 StGB BGHSt 13, 207; BGHSt 29, 129; BGH, NJW 1980, 602).
Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 05.08.2010 - L 6 U 38/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 56 SGB 7, § 73 SGB 7
Anforderungen an die hinreichende Wahrscheinlichkeit zur Anerkennung weiterer Folgen eines Arbeitsunfalls - ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Halle, 02.02.2007 - S 15 U 199/04
- LSG Sachsen-Anhalt, 05.08.2010 - L 6 U 38/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.08.2010 - L 6 U 38/07
Maßgeblich ist für den Zusammenhang zwischen dem Unfall und dem Gesundheitsschaden eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, bei der mehr für als gegen den Zusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden (BSG, Urt. v. 9.5.06 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besonderen Beziehungen der Ursache zum Eintritt des Gesundheitsschadens abgeleitet werden (BSG, Urt. v. 9.5.06 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
Ist die ursächliche Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen Krankheit zu vergleichen und abzuwägen, ist darauf abzustellen, ob die Krankheit für Verschlimmerungen so leicht ansprechbar war, dass die Auslösung der Verschlimmerung nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass ein anderes, alltäglich vorkommendes Ereignis oder die eigengesetzliche Entwicklung zu der selben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (entsprechend für Krankheitsanlagen BSG, Urt. v. 9.5. 2006 - B 2 U 1/05 R - a.a.O.).
- BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.08.2010 - L 6 U 38/07
Rechtlich ursächlich sind nämlich nur Ereignisse, die sich wegen ihrer besonderen Beziehung zum Eintritt des geltend gemachten Gesundheitsschadens als wesentliche Ursache darstellen (BSG, Urt. v. 15.2.05 - B 2 U 1/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 12 Rdnr. 14). - BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.08.2010 - L 6 U 38/07
In diesem Rahmen sind nur die Bedingungen in die weitere Prüfung einzubeziehen, die gedanklich nicht fehlen dürfen, ohne dass auch der zu prüfende Gesundheitsschaden fehlen würde (BSG, Urt. v. 17.2. 09 - B 2 U 18/07 R - Juris, Rdnr. 12).