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   OLG Nürnberg, 09.07.1999 - 6 U 3845/98   

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https://dejure.org/1999,2765
OLG Nürnberg, 09.07.1999 - 6 U 3845/98 (https://dejure.org/1999,2765)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09.07.1999 - 6 U 3845/98 (https://dejure.org/1999,2765)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09. Juli 1999 - 6 U 3845/98 (https://dejure.org/1999,2765)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung von Zinsen in einen Vergleichsbetrag; Voraussetzungen für eine Geltendmachung als Verzugsschaden; Pflichten bei einem Bauvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 14 Nr. 1 § 16 Nr. 3
    Fälligkeit der Werklohnforderung; prüfbare Schlußrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfbare Schlußrechnung: Fehlende Unterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    VOB/B § 14 Nr. 1; § 16 Nr. 3
    Fälligkeit der Werklohnforderung - fehlende Anlagen der Schlussrechnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber muß Schlußrechnung sofort prüfen! (IBR 1999, 458)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1619
  • MDR 1999, 1261
  • BauR 1999, 1316
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.05.1996 - VII ZR 245/94

    Vergütungsanspruch für zusätzliche Leistungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.07.1999 - 6 U 3845/98
    Dazu gehören Informations-, Mitwirkungs- und Rügeobliegenheiten und -pflichten (vgl. BGH, NJW 1996, 2158 ).
  • BGH, 27.11.1996 - XII ZR 249/95

    Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache durch außergerichtlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.07.1999 - 6 U 3845/98
    Das Erstgericht hat zu Recht die Kostenentscheidung entsprechend § 91 a ZPO und nicht gemäß § 98 ZPO getroffen, weil die vorgerichtliche Einigung der Parteien nur einen Teil der Streitpunkte erfaßte (vgl. arg. BGH, NJW-RR 1997, 510 ).
  • BGH, 18.01.2001 - VII ZR 416/99

    Rechte des Auftragnehmers bei Prüfung der Schlußrechnung nach Ablauf der

    a) Die Prüfung der Schlußrechnung nach Ablauf der zweimonatigen Prüfungsfrist des § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B begründet allein nicht die Verwirkung der Einwände des Auftraggebers gegen die Schlußrechnung (a.A. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Januar 1990 - 23 U 136/89, BauR 1990, 609 = ZfBR 1990, 123; Urteil vom 1. Juli 1997 - 21 U 245/96, BauR 1997, 1052 = NJW-RR 1998, 376; vgl. hierzu mit zutreffender Kritik Welte, BauR 1998, 384; OLG Nürnberg, Urteil vom 9. Juli 1999 - 6 U 3845/98, BauR 1999, 1316).
  • OLG Schleswig, 30.03.2006 - 5 U 122/05

    Ausschluss des Einwands mangelnder Prüffähigkeit einer Schlussrechnung im

    Ob und unter welchen Voraussetzungen sich die hiermit dem Auftraggeber eingeräumte bloße Berechtigung aufgrund dessen allgemeiner Mitwirkungspflichten an der Abwicklung des Bauvorhabens (vgl. nur BGH NJW 1996, 2158, 2158) und insbesondere auch zur Prüfung der erteilten Schlussrechnung (OLG Nürnberg BauR 1999, 1316, 1316) im Einzel- und Ausnahmefall zu einer Verpflichtung zur Veranlassung der Erstellung einer Schlussrechnung wandeln kann, vermag in diesem Rechtsstreit durchaus offen bleiben.
  • OLG Frankfurt, 07.12.2012 - 10 U 183/11

    Erteilung eines Architektenauftrages ("Hoffnungsinvestitionen")

    Eine Entgegennahme ist zu verneinen, weil es noch offen war, ob das Projekt überhaupt verwirklicht werden kann und nur die Möglichkeit einer Nutzung der Fläche als Hallenschwimmbad mit Wellnesseinrichtungen aufzuzeigen war (vgl. hierzu BGH BauR 1999, 1316; KG BauR 1988, 621; Kniffka/Koeble, 12 .
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