Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 08.03.2018 - 6 U 39/17   

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OLG Hamburg, 08.03.2018 - 6 U 39/17 (https://dejure.org/2018,12509)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.03.2018 - 6 U 39/17 (https://dejure.org/2018,12509)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. März 2018 - 6 U 39/17 (https://dejure.org/2018,12509)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 28 Abs 2 S 2 VVG, § 38 Abs 1 VVG, § 38 Abs 2 VVG, § 210 VVG, § 130 BGB
    Deckungsklage eines Transportunternehmers nach Containerdiebstahl gegen Verkehrshaftungsversicherung: Voraussetzungen einer Leistungsfreiheit wegen Zahlungsverzugs mit einer Folgeprämie; Wirkungen der Rückgabe eines Schuldtitels; Voraussetzungen des Zugangs einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers eines Transportunternehmens wegen Diebstahls eines Containers

  • tis-gdv.de

    Diebstahl, Beweislast, unbewachter Parkplatz, Feststellungsklage, Obliegenheitsverletzung, , Großrisiko, , Versicherungsmakler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 28 Abs. 2 S. 2
    Umfang der Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers eines Transportunternehmens wegen Diebstahls eines Containers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Leistungsfreiheit wegen Zahlungsverzugs mit Folgeprämie, Zugang einer qualifizierten Mahnung durch Einstellung in elektronische Kundenakte bei gleichzeitiger Benachrichtigung des VM, rechtliche Einordnung des Versicherungsvertrages als Großrisiko

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers eines Transportunternehmens wegen Diebstahls eines Containers

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.01.2014 - IV ZR 206/13

    Lebensversicherung: Qualifiziertes Mahnschreiben wegen Nichtzahlung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.03.2018 - 6 U 39/17
    Eine Willenserklärung ist zudem bereits dann zugegangen, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt, dass dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 08. Januar 2014 - IV ZR 206/13 -, Rn. 15, juris = NJW 2014, 1010).

    Aus diesem Grund verlangt der BGH auch, dass die Fristsetzung wegen Zahlungsverzugs mit einer Folgeprämie gemäß § 38 Abs. 1 VVG bei einer Mehrheit von Versicherungsnehmern, auch wenn diese unter derselben Anschrift wohnhaft sind, durch gesonderte schriftliche Mitteilung gegenüber jedem Versicherungsnehmer erfolgen muss (BGH, Urteil vom 08. Januar 2014 - IV ZR 206/13 -, Rn. 11, 13, juris = NJW 2014, 1010).

  • OLG Hamm, 11.05.2007 - 20 U 272/06

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Prämienverzug nur bei Zugangsnachweis

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.03.2018 - 6 U 39/17
    Er kann z. B. durch Einschreiben mit Rückschein ohne Probleme den Zugang beweisen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 11. Mai 2007 - 20 U 272/06 -, Rn. 22, juris; Prölls/Martin/Knappmann, VVG, 29. Aufl., § 38 Rn. 16).
  • OLG Hamburg, 26.10.2006 - 6 U 208/05

    Verkehrshaftungsversicherung: Wirksamkeit der Abbedingung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.03.2018 - 6 U 39/17
    Der Senat hat bereits in einem Urteil vom 26.10.2006, Az. 6 U 208/05, für eine kombinierte Versicherung noch zu Art. 187 VVG a.F. entschieden, dass die Abbedingung des Kündigungserfordernisses gem. § 6 Abs. 1 Satz 3 VVG (a.F.) in den Versicherungsbedingungen einer kombinierten Verkehrshaftungspolice gem. § 15 a VVG (a.F.) insgesamt unwirksam ist, wenn nicht ausdrücklich bestimmt ist, dass der Verzicht auf die Kündigung nur für die Haftung als Frachtführer gilt (§ 187 VVG (a.F.)) und sich nicht auf die Haftung als Spediteur und Lagerhalter erstreckt " (OLG Hamburg, TranspR 2007, 258).
  • BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10

    Unterbliebene Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das VVG 2008

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.03.2018 - 6 U 39/17
    Das führt nach der Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit der Sanktionsregelung gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB (BGH NJW 2012, 217).
  • BGH, 14.07.2008 - II ZR 204/07

    Unzulässige Rechtsausübung in Form des Ausnutzens eines fremden Vertragsbruchs

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.03.2018 - 6 U 39/17
    Die Zweckbestimmung ergibt sich konkludent aus dem identischen Zahlbetrag (vgl. BGH NJW 2008, 3438 Rn. 15 f).
  • OLG Dresden, 12.05.2020 - 4 U 2047/19

    Feststellungsklage trotz möglicher Leistungsklage?

    Nach einhelliger Auffassung kann allerdings der bevollmächtigte Versicherungsmakler auch Erklärungsgegner einer qualifizierten Mahnung sein (vgl. OGH, VersR 2004, 1071; OLG Hamburg, Urteil vom 08. März 2018 - 6 U 39/17 -, juris; Prölss/Martin/Knappmann, a.a.O., § 38 Rn. 9).
  • OLG Schleswig, 05.06.2023 - 16 U 195/22

    Haftung des Transportunternehmers für den Verlust von Transportgut;

    Weiter ist - für weitere gesetzliche Ausnahmen vom Quotelungsprinzip - auf die §§ 57 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, 58 und 132 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VVG zu verweisen (vgl. zum Ganzen etwa Prölss/Martin-Klimke, § 210 Rn. 17 m.w.N.; für die zulässige Beibehaltung des früher geltenden "Alles oder Nichts"-Prinzips bei unter § 210 VVG fallenden Verträgen auch HansOLG, 6 U 39/17, RuS 2018, 371, Rn. 58 bei juris).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 25.09.2018 - 6 U 39/17   

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https://dejure.org/2018,48444
OLG Brandenburg, 25.09.2018 - 6 U 39/17 (https://dejure.org/2018,48444)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.09.2018 - 6 U 39/17 (https://dejure.org/2018,48444)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. September 2018 - 6 U 39/17 (https://dejure.org/2018,48444)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.07.2009 - VII ZR 151/08

    Zum Anwendungsbereich von § 651 BGB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2018 - 6 U 39/17
    Nach § 651 BGB a.F. finden auf einen Vertrag, der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat, die Vorschriften über den Kauf Anwendung, mit der Folge, dass an die Stelle der Abnahme (§ 640 BGB) hier der maßgebliche Zeitpunkt des Gefahrübergangs i.S.v. §§ 446, 447 BGB tritt (vgl. BGH, NJW 2009, 2877).
  • BGH, 05.07.2012 - III ZR 116/11

    Haftung einer GmbH für die fehlerhafte Kapitalanlageberatung durch eine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2018 - 6 U 39/17
    Eine Duldungsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene das Auftreten des unbefugten Dritten als Vertreter wissentlich geschehen lässt und der Geschäftsgegner diese Duldung dahin versteht und nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte auch dahin verstehen darf, dass der Handelnde Vollmacht habe (st. Rspr. des BGH, vgl. NZG 2012, S. 916; Palandt/Ellenberger, BGB, 77. Aufl. 2018, § 172 Rn. 8).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2020 - L 6 U 39/17   

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https://dejure.org/2020,76254
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2020 - L 6 U 39/17 (https://dejure.org/2020,76254)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.07.2020 - L 6 U 39/17 (https://dejure.org/2020,76254)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. Juli 2020 - L 6 U 39/17 (https://dejure.org/2020,76254)
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