Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2009

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   OLG Naumburg, 13.05.2005 - 6 U 4/05   

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https://dejure.org/2005,9892
OLG Naumburg, 13.05.2005 - 6 U 4/05 (https://dejure.org/2005,9892)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.05.2005 - 6 U 4/05 (https://dejure.org/2005,9892)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. Mai 2005 - 6 U 4/05 (https://dejure.org/2005,9892)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Architekten wegen der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Errichtung von gepflasterten Verkehrsflächen als Teil eines Vertrages zum Bau eines Supermarktes; Formfreiheit von Architektenverträgen; Pflichten eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten des Architekten zur Prüfung des Untergrundes für eine zu pflasternde Verkehrsfläche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfungspflichten bei Pflasterarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Tragschicht für Pflasterarbeiten: Überwachungspflicht des Architekten ?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfungspflichten des bauleitenden Architekten bei Pflasterarbeiten (IBR 2006, 36)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 554
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.07.2000 - VII ZR 82/98

    Umfang der Bauüberwachungspflicht

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.05.2005 - 6 U 4/05
    Dies gilt in besonderem Maße, wenn das Bauwerk nicht nach eigener Planung des Architekten, sondern nach den Vorgaben eines Dritten ausgeführt wird (BGH, Urt. v. 6. Juni 2000 - VII ZR 82/98).
  • BGH, 26.06.2003 - VII ZR 281/02

    Begriff des neuen Angriffsmittels in der Berufung; Rechte des Auftragnehmers nach

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.05.2005 - 6 U 4/05
    Wenn es einen sehr allgemein gehaltenen Vortrag der ersten Instanz konkretisiert oder erstmals substantiiert, ist es neu, nicht aber dann, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus der ersten Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird (BGH NJW-RR 2003, 1321, 1322; NJW 2004, 2825 ff.).
  • BGH, 15.06.1978 - VII ZR 15/78

    Schadensminderungspflicht des Bauherrn

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.05.2005 - 6 U 4/05
    Er muss jedoch die Arbeiten in angemessener und zumutbarer Weise überwachen und sich durch häufige Kontrollen vergewissern, dass seine Anweisungen sachgerecht erledigt werden (BGH BauR 1978, 498).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.05.2005 - 6 U 4/05
    Wenn es einen sehr allgemein gehaltenen Vortrag der ersten Instanz konkretisiert oder erstmals substantiiert, ist es neu, nicht aber dann, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus der ersten Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird (BGH NJW-RR 2003, 1321, 1322; NJW 2004, 2825 ff.).
  • BGH, 26.09.1985 - VII ZR 50/84

    Planungsverschulden und Bauaufsichtsverschulden eines Architekten für Schäden in

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.05.2005 - 6 U 4/05
    Bei wichtigen oder bei kritischen Baumaßnahmen, die erfahrungsgemäß ein hohes Mängelrisiko aufweisen, ist der Architekt zu erhöhter Aufmerksamkeit und zu einer intensiveren Wahrnehmung der Bauaufsicht verpflichtet (BGH BauR 1986, 112, 113).
  • OLG Celle, 06.11.1997 - 7 U 22/97

    Hat Architekt ein Recht auf Nachbesserung seiner Leistungen?

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.05.2005 - 6 U 4/05
    Für Mängel der Objektüberwachung ist die Bestimmung einer Frist gem. § 634 Abs. 2 a.F. nicht erforderlich, da die Beseitigung von Mängeln im Leistungsbereich nicht mehr möglich ist, wenn das schlecht überwachte Werk bereits erstellt ist (OLG Report Celle 1998, 201).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2012 - 23 U 156/11

    Wie intensiv ist die Bauausführung zu überwachen?

    Verschärften Haftungsvoraussetzungen wegen einer fremden Planung - entsprechend OLG Naumburg (Urteil vom 13.05.2005, 6 U 4/05, BauR 2006, 554) - hätten die Beklagten nicht unterlegen, da die Beklagten die Planung selbst übernommen hätten.

    Das LG habe aus der Entscheidung des OLG Naumburg vom 13.05.2005 (6 U 4/05, BauR 2006, 554) fehlerhaft gefolgert, die Notwendigkeit weiterer Überprüfungen des Materials könne nur bei "fremder Planung" angenommen werden, obgleich eine gesteigerte Prüfungspflicht danach bei wichtigen oder kritischen Baumaßnahmen - insbesondere bei Tragschichten - bestehe.

    Dies gilt schon deswegen, weil zu einem solchen bloßen Textabgleich zwischen den von den jeweiligen Lieferanten/Auftragnehmern vorgelegten Papieren (Lieferscheinen/Rechnungen/Tagesrapporten etc.) mit den Vorgaben der Planung und allen Planungsdetails (gemäß LV) der Auftraggeber regelmäßig selbst in der Lage wäre, d.h. es dazu nicht der besonderen Fachkunde des Architekten bedarf (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 13.05.2005, 6 U 4/05, BauR 2006, 554), deretwegen der Bauherr diesen doch gerade mit der Bauleitung/Bauüberwachung beauftragt hat, um sich sicher sein zu können, schließlich ein insgesamt plangemäßes, mangelfreies und funktionstaugliches Gesamtwerk zu erhalten.

    Die Beklagten stützen sich - unter Verkennung des Inhalts der Entscheidung des OLG Naumburg (Urteil vom 13.05.2005, 6 U 4/05, BauR 2006, 554) - ohne Erfolg darauf, erhöhte Pflichten eines Architekten bei der Bauüberwachung im Sinne der vorstehenden Feststellungen seien ausschließlich dann anzunehmen, wenn es sich um die Ausführung des Bauwerks nach den Vorgaben bzw. der Planung eines Dritten handele und ein solcher Sachverhalt sei hier nicht gegeben.

    Selbst wenn der Senat - entgegen den vorstehenden Feststellungen - unterstellen wollte, durch "Augenschein" seien vom LV abweichende Materialien in Zusammenhang mit dem vom Bodengutachten vorgegebenen Bodenaustausch für die Beklagte zu 1. (bzw. den Streithelfer der Beklagten zu 1. bis 3. als deren Erfüllungsgehilfen) nicht erkennbar gewesen, hätte sie nach den hier gegebenen Umständen (bereits bei nur stichprobenhafter Prüfung der Lieferscheine feststellbare Materialabweichungen gegenüber dem LV sowie unzureichende nur für den Straßenbau - nicht Hochbau - geltende Zertifizierungen) weitergehende Untersuchungen vor Ort vornehmen müssen und ggf. entsprechende Sonderfachleute im Rahmen pflichtgemäßer Bauüberwachung hinzuziehen müssen (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 13.05.2005, 6 U 4/05, BauR 2006, 554).

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2012 - 23 U 18/12

    Auch einfache Arbeiten sind zu überwachen!

    Dies gilt schon deswegen, weil zu einem solchen bloßen Textabgleich zwischen den von den jeweiligen Lieferanten/Auftragnehmern vorgelegten Papieren (Lieferscheinen/Rechnungen/Tagesrapporten etc.) mit den Vorgaben der Planung und allen Planungsdetails (gemäß LV) der Auftraggeber regelmäßig selbst in der Lage wäre, d.h. es dazu nicht der besonderen Fachkunde des Architekten bedarf (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 13.05.2005, 6 U 4/05, BauR 2006, 554), deretwegen der Bauherr diesen doch gerade mit der Bauleitung/Bauüberwachung beauftragt hat, um sich sicher sein zu können, schließlich ein insgesamt plangemäßes, mangelfreies und funktionstaugliches Gesamtwerk zu erhalten.

    Bei der Ausführung eines Bauwerks nach einer Detailvorgabe bzw. Detailplanung eines Dritten handelt es sich um einen besonderen Sachverhalt im Sinne einer - neben den oben dargestellten und hier vorliegenden Sachverhalten (schwierige/gefahrenträchtige Arbeiten/typische Gefahrenquellen/kritische Bauabschnitt; ersichtlich unzuverlässiger Unternehmer) weitere Fallgruppe, in dem die Bauüberwachungspflichten des Architekten einer entsprechenden Verschärfung unterliegen (vgl. BGH, Urteil vom 09.11.2000, VII ZR 362/99, BauR 2001, 273; BGH, Urteil vom 06.07.2000, VII ZR 82/98, BauR 2000, 1513; OLG Naumburg, Urteil vom 13.05.2005, 6 U 4/05, BauR 2006, 554; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2017).

  • OLG Koblenz, 25.04.2006 - 4 U 1219/05

    Unlauterer Wettbewerb: Erheblichkeit der fehlenden Angabe des Grundpreises

    Allein deshalb, weil zu demselben Konzern gehörende Schwestergesellschaften der Beklagten in mehreren gerichtsbekannten Parallelverfahren ebenfalls gegen die Verpflichtung zur Grundpreisangabe verstoßen haben (LG Karlsruhe 14 O 185/04, OLG Karlsruhe 6 U 4/05, LG Wuppertal 15 O 137/04, OLG Düsseldorf I-20 U 36/05, LG Gera 1 HKO 336/04, OLG Jena 2 U 384/05, LG Wiesbaden 12 O 7/05, OLG Frankfurt 6 U 99/05, LG Würzburg 1 IHO 188/05, OLG Bamberg 3 U 105/05, LG Bad Kreuznach 5 O 148/04), hat sich keine relevante Nachahmungsgefahr manifestiert.
  • OLG Köln, 13.04.2022 - 11 U 22/21

    Mängelbeseitigung bei Werkleistungen Mangelhaftigkeit von Bauleistungen

    Die von der Klägerin für ihren Rechtsstandpunkt angeführten Entscheidungen (OLG Düsseldorf, BauR 2013, 489 und OLG Naumburg, BauR 2006, 554) betreffen andere Sachverhalte: Sie betrafen Arbeiten im Bereich des Bodenaustauschs zwecks fachgerechter Gründung einer Industriehalle bzw. die Pflasterung von Verkehrsflächen eines Supermarktes, die nicht nach eigener Planung des Architekten, sondern den Vorgaben eines Dritten ausgeführt wurden.
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2016 - 9 O 237/14

    Architektenhaftung: Anforderungen an die Bauüberwachung bei Bodenfliesenarbeiten

    In diesem Fall ist es nicht einmal ausreichend, sich Lieferscheine über das verwendete Material vorlegen zu lassen, vielmehr muss sich der Architekt das Gütezertifikat des Herstellers vorlegen lassen (vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 13.05.2015, Az. 6 U 4/05).
  • OLG Köln, 13.01.2022 - 7 U 29/21

    Mängel bei der Bauüberwachung einer Automobilteststrecke Konstruktionsmängel der

    Unabhängig hiervon lässt sich eine Zuordnung dieser Mangelerscheinung (das Vorliegen eines Mangels einmal unterstellt) zur Planung der Beklagten zu 1) aber deshalb nicht herstellen, weil die Überprüfung von Material ein klassischer Bereich der Objektüberwachung ist (vgl. OLG Naumburg BauR 2006, 554 zur Errichtung einer Tragschicht und der Kontrolle des hierfür verwendeten Materials; weitere Beispiele bei Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 1980).
  • OLG Nürnberg, 29.11.2017 - 2 U 1781/16

    Bauüberwachungspflicht des Architekten hinsichtlich der Eignung des verwendeten

    Zumindest muss er aber den Bauherrn darauf hinweisen, dass er das Material selbst nicht zu beurteilen vermag (OLG Naumburg, Urt. v. 13.05.2005 - 6 U 4/05, IBRRS 2006, 0024).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2009 - L 6 U 4/05   

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https://dejure.org/2009,121423
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2009 - L 6 U 4/05 (https://dejure.org/2009,121423)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.02.2009 - L 6 U 4/05 (https://dejure.org/2009,121423)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Februar 2009 - L 6 U 4/05 (https://dejure.org/2009,121423)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 5/03 R

    Berufskrankheit - Unterlassungszwang - Schutzmaßnahme des Arbeitgebers -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2009 - L 6 U 4/05
    Auch der Hinweis auf das Urteil des BSG vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 5/03 R, (SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 5101 Nr. 1) geht fehl.
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