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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.07.2015 - 6 U 41/15   

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https://dejure.org/2015,47647
OLG Stuttgart, 21.07.2015 - 6 U 41/15 (https://dejure.org/2015,47647)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.07.2015 - 6 U 41/15 (https://dejure.org/2015,47647)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Juli 2015 - 6 U 41/15 (https://dejure.org/2015,47647)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Voraussetzungen der Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 242 BGB, § 355 Abs 2 S 1 BGB vom 02.12.2004, § 355 Abs 2 S 3 BGB vom 02.12.2004, § 491 BGB vom 23.07.2002, § 495 Abs 1 BGB vom 23.07.2002
    Widerruf von Darlehensverträgen: Kausalität eines Mangels in der Widerrufsbelehrung für die Nichtausübung des Widerrufsrechts; Verwirkung und rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerrufsrechts

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2015 - 6 U 41/15
    Die gegenteilige Auffassung der Beklagten verkennt, dass es auf die Kausalität eines Belehrungsmangels für die Nichtausübung des Widerrufsrechts generell nicht ankommt, vielmehr unabhängig hiervon nur eine allen Anforderungen des Gesetzes genügende Widerrufsbelehrung den Lauf der Widerrufsfrist in Gang setzt (BGH, Urteil vom 23.6.2009 - XI ZR 156/08 -, Rn. 25, juris; überholt daher OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.6.2009 - 9 U 111/08 -, juris); auch eine in nach den Umständen des Falles nicht erheblich gewordenen Teilen unrichtige Belehrung genügt nicht dem Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 S. 1 BGB.

    Entscheidend ist vielmehr, dass die erteilte Belehrung durch ihre nicht gesetzeskonforme Fassung generell geeignet ist, den Verbraucher von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten (BGH v. 23.6.2009 - XI ZR 156/08 Tz.25).

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2015 - 6 U 41/15
    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (BGH, Urteil vom 23.1.2014 - VII ZR 177/13; Urteil vom 7.5.2014 - IV ZR 76/11).

    Ein schutzwürdiges Vertrauen kann der Unternehmer regelmäßig schon deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil er den mit dem unbefristeten Widerrufsrecht verbundenen Schwebezustand selbst herbeigeführt hat, indem er eine fehlerhafte Belehrung erteilt hat (BGH, Urteil vom 7.5.2014 - IV ZR 76/11 -, Rn. 30, juris).

  • BGH, 19.02.1986 - VIII ZR 113/85

    Anwendung des AbzG auf eine in einem Grundstückskaufvertrag übernommene

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2015 - 6 U 41/15
    Es soll seinem freien Willen überlassen bleiben, ob er seine Vertragserklärung wirksam werden lassen will oder nicht (BGH v. 19.2.1986 - VIII ZR 113/85).
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2015 - 6 U 41/15
    Die mit der unterlassenen oder nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung verbundenen Nachteile hat grundsätzlich der Geschäftspartner des Verbrauchers zu tragen (BGH, Urteil vom 18.10.2004 - II ZR 352/02).
  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2015 - 6 U 41/15
    Zwar ist eine Verwirkung auch ohne Rücksicht auf die subjektive Kenntnis und Willensrichtung des Berechtigten möglich, wenn der Verpflichtete bei objektiver Beurteilung aus dem Verhalten des Berechtigten schließen durfte, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete mit einer Rechtsausübung durch den Berechtigten nicht mehr zu rechnen brauchte und sich entsprechend darauf einrichten durfte (BGH, Urteil vom 16.3.2007 - V ZR 190/06; Urteil vom 27.6.1957 - II ZR 15/56).
  • BGH, 01.06.1976 - VI ZR 154/75
    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2015 - 6 U 41/15
    Der Wert eines Feststellungsbegehrens ist nach dem wahren Interesse des Klägers an dem verfolgten Anspruch zu schätzen (BGH v. 1.6.1976 - VI ZR 154/75).
  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2015 - 6 U 41/15
    Soweit in der Rechtsprechung eine Verwirkung in Fällen bejaht worden ist, in denen der widerrufene Vertrag beiderseits bereits vollständig erfüllt war und dem Verbraucher eine im Kern zutreffende, gleichwohl in einem Punkt fehlerhafte Belehrung erteilt wurde, deren Mangel aber nicht geeignet war, den Verbraucher von dem Widerruf abzuhalten (OLG Köln, Urteil vom 25.1.2012 - 13 U 30/11; KG, Urteil vom 16.08.2012 - 8 U 101/12), kann offen bleiben, ob dem zu folgen ist.
  • BGH, 17.05.2000 - XII ZR 314/99

    Wert der Beschwer bei Verurteilung des Vermieters zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2015 - 6 U 41/15
    Ungeachtet der Klageart erfasst § 9 ZPO allgemein den Wert eines Rechts auf wiederkehrende Leistungen (BGH v. 17.5.2000 - XII ZR 314/99).
  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2015 - 6 U 41/15
    Zwar ist eine Verwirkung auch ohne Rücksicht auf die subjektive Kenntnis und Willensrichtung des Berechtigten möglich, wenn der Verpflichtete bei objektiver Beurteilung aus dem Verhalten des Berechtigten schließen durfte, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete mit einer Rechtsausübung durch den Berechtigten nicht mehr zu rechnen brauchte und sich entsprechend darauf einrichten durfte (BGH, Urteil vom 16.3.2007 - V ZR 190/06; Urteil vom 27.6.1957 - II ZR 15/56).
  • KG, 16.08.2012 - 8 U 101/12

    Leasingvertrag: Verwirkung eines Widerrufsrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2015 - 6 U 41/15
    Soweit in der Rechtsprechung eine Verwirkung in Fällen bejaht worden ist, in denen der widerrufene Vertrag beiderseits bereits vollständig erfüllt war und dem Verbraucher eine im Kern zutreffende, gleichwohl in einem Punkt fehlerhafte Belehrung erteilt wurde, deren Mangel aber nicht geeignet war, den Verbraucher von dem Widerruf abzuhalten (OLG Köln, Urteil vom 25.1.2012 - 13 U 30/11; KG, Urteil vom 16.08.2012 - 8 U 101/12), kann offen bleiben, ob dem zu folgen ist.
  • OLG Frankfurt, 22.06.2009 - 9 U 111/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Widerrufsfrist bei Verwendung der

  • OLG Stuttgart, 21.04.2015 - 6 U 148/12

    Verbraucherdarlehensvertrag: Rückabwicklung nach Widerruf; Voraussetzungen eines

  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11

    Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei

  • BGH, 07.10.1997 - XI ZR 233/96

    Anwendung des VerbrKrG auf vor dem Inkrafttreten geschlossene Kreditverträge

  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 6/12

    Darlehensvertrag: Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einer unechten

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer

  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit

  • BGH, 20.11.2012 - II ZR 264/10

    Widerruf einer treuhandvermittelten Fondsbeteiligung: Wirksamkeit der verwendeten

  • LG Bonn, 21.01.2021 - 17 O 146/17

    Nutzungsersatz, Fernabsatzvertrag, Verbraucherdarlehensvertrag, Widerruf

    Dem obigen Auslegungsergebnis der Kammer steht auch nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Nutzungsersatzanspruch des Darlehensnehmers, (insbesondere Beschluss vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15 bzw. Urteil vom 12.07.2016 - 564/15) entgegen, da den Rechtsstreitigkeiten nicht Fernabsatzverträge zu Grunde lagen, wie sich aus den angefochtenen Urteilen des OLG Stuttgart vom 21.07.2015 - 6 U 41/15 - und des OLG Nürnberg vom 11.11.2015 - 14 U 2439/14 - sowie dem erstinstanzlichen Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 27.10.2014 - 10 O 3952/14 -, ergibt (vgl. auch Suchowerskyj, WM 2020, 2360, 2363).
  • LG Hamburg, 11.04.2016 - 318 O 284/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrag: Anforderungen an die

    Deshalb stellt die Leistungsklage für die Kläger keine weiterreichende Rechtsschutzmöglichkeit dar (so auch OLG Celle, Beschluss vom 02.12.2015 - 3 U 108/15, Rn. 34, zitiert nach juris unter Hinweis auf KG, Urteil vom 22.12.2014 - 24 U 169/13, Rn. 23, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.07.2015 - 6 U 41/15, Rn. 28, zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 24.01.2017 - 6 U 121/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung; Frage der

    Die Belehrung ist deshalb inhaltlich unrichtig, weil nach der von der Beklagten gegenüber den Zedenten verwendeten Belehrung die Widerrufsfrist bereits dann zu laufen beginnen könnte, wenn diesen (nicht ihre eigene, sondern) nur "die" schriftliche Vertragserklärung der Beklagten zur Verfügung gestellt ist (Senat, Urteil vom 21. Juli 2015 - 6 U 41/15 Rn. 45 juris).

    Die gegenteilige Auffassung der Beklagten verkennt, dass es auf die Kausalität eines Belehrungsmangels für die Ausübung des Widerrufsrechts nicht ankommt, vielmehr unabhängig hiervon nur eine allen Anforderungen des Gesetzes genügende Widerrufsbelehrung den Lauf der Widerrufsfrist in Gang setzt (Senat, Urteil vom 21. Juli 2015 - 6 U 41/15 Rn. 45/47 juris).

  • OLG Düsseldorf, 09.08.2016 - 6 W 45/16

    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines

    Weder der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12.01.2016 noch die Ausgangsentscheidung des OLG Stuttgart vom 21.07.2015 (6 U 41/15) lassen erkennen, dass die dortigen Darlehensverträge dinglich gesichert waren.
  • OLG Stuttgart, 22.11.2016 - 6 U 48/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Belehrungsfehler bei Veränderung des

    Auf eine Leistungsklage können die Kläger nicht verwiesen werden, da die Verrechnung der wechselseitigen Ansprüche der Parteien aus dem Rückabwicklungsschuldverhältnis (§§ 357 Abs. 1, 346 Abs. 1 BGB) keinen Saldo zugunsten der Kläger ergeben wird (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 21.07.2015 - 6 U 41/15, juris Rn. 27f; Urteil vom 23.02.2016, 6 U 115/15).
  • OLG Stuttgart, 21.12.2015 - 6 U 171/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Der Streitwert für das Berufungsverfahren bemisst sich nach dem 3, 5 fachen Jahresbetrag der Zinsen (vgl. Senat, Urteil vom 21. Juli 2015 - 6 U 41/15).
  • LG Bonn, 21.01.2021 - 17 O 24/17
    Dem obigen Auslegungsergebnis der Kammer steht auch nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Nutzungsersatzanspruch des Darlehensnehmers, (insbesondere Beschluss vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15 bzw. Urteil vom 12.07.2016 - 564/15) entgegen, da den Rechtsstreitigkeiten nicht Fernabsatzverträge zu Grunde lagen, wie sich aus den angefochtenen Urteilen des OLG Stuttgart vom 21.07.2015 - 6 U 41/15 - und des OLG Nürnberg vom 11.11.2015 - 14 U 2439/14 - sowie dem erstinstanzlichen Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 27.10.2014 - 10 O 3952/14 -, ergibt (vgl. auch Suchowerskyj, WM 2020, 2360, 2363).
  • OLG Braunschweig, 03.11.2016 - 9 U 134/15

    Deutlichkeitsgebot; finanzierte Geschäfte; NORD/LB; Norddeutsche Landesbank;

    Gestaltungsrechte werden typischerweise nur dann ausgeübt, wenn sich der Berechtigte davon Vorteile, insbesondere Vermögensvorteile verspricht (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 21.7.2015 - 6 U 41/15, Rn. 64, juris).
  • LG Bonn, 05.11.2020 - 17 O 24/17
    Dem obigen Auslegungsergebnis der Kammer steht auch nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Nutzungsersatzanspruch des Darlehensnehmers, (insbesondere Beschluss vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15 bzw. Urteil vom 12.07.2016 - 564/15) entgegen, da den Rechtsstreitigkeiten nicht Fernabsatzverträge zu Grunde lagen, wie sich aus den angefochtenen Urteilen des OLG Stuttgart vom 21.07.2015 - 6 U 41/15 - und des OLG Nürnberg vom 11.11.2015 - 14 U 2439/14 - sowie dem erstinstanzlichen Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 27.10.2014 - 10 O 3952/14 -, ergibt (vgl. auch Suchowerskyj, WM 2020, 2360, 2363).
  • LG Bonn, 07.08.2017 - 17 O 304/16

    Widerrufsfolgen, Verbraucherdarlehensvertrag, Fernabsatz, Nutzungsersatz

    Dem steht auch nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere per Beschluss vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15 - und per Urteil vom 12.07.2016 - 564/15 - entgegen, da den Rechtsstreitigkeiten nicht Fernabsatzverträge zu Grunde lagen, wie sich aus den angefochtenen Urteilen des OLG Stuttgart vom 21.07.2015 - 6 U 41/15 - und des OLG Nürnberg vom 11.11.2015 - 14 U 2439/14 - sowie dem erstinstanzlichen Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 27.10.2014 - 10 O 3952/14 -, ergibt.
  • OLG Köln, 22.01.2019 - 12 W 46/18

    Streitwert bei Geltendmachung des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • LG Ravensburg, 16.02.2017 - 2 O 96/16

    Zulässigkeit der Feststellungsklage, Wirksamkeit des Widerrufs des

  • OLG Köln, 19.10.2016 - 12 W 9/16
  • OLG Köln, 09.05.2016 - 13 W 53/16
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.08.2015 - 6 U 41/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24530
OLG Köln, 21.08.2015 - 6 U 41/15 (https://dejure.org/2015,24530)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.08.2015 - 6 U 41/15 (https://dejure.org/2015,24530)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. August 2015 - 6 U 41/15 (https://dejure.org/2015,24530)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügung: Dringlichkeit nur bei Beantragung 4 Wochen ab Kenntnisnahme

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsmissbräuchliche Abmahnung: Annahme bei Druck-Abmahnungen

  • lhr-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Bereits eine (Gegen-)Abmahnung kann rechtsmissbräuchlich sein

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Gegenabmahnung, die lediglich als Druckmittel für das Erzwingen einer Einigung dienen soll

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bereits eine Abmahnung kann rechtsmissbräuchlich sein

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Druckabmahnung unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Eine Gegenabmahnung reicht bei Vorliegen besonderer Umstände für Annahme eines Rechtsmissbrauchs

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Abmahnung muss wettbewerbsrechtlich motiviert sein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 741
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 171/10

    Noch keine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Erlaubnisvorbehalt für

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.2015 - 6 U 41/15
    Zwischen den Parteien war ein Verfahren umgekehrten Rubrums anhängig, in dem die Antragsgegnerin die Antragstellerin bereits im Jahr 2008 aufgrund eines ihrer Ansicht nach illegalen Internetangebots auf Unterlassung in Anspruch genommen hatte (Senat, Urt. v. 3.9. 2010 - 6 U 196/09 = BGH, I ZR 171/10).

    Ein Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof über die von den Beklagten eingelegte Revision war am 12.2.2015 anberaumt; mittlerweile ist das Verfahren durch Rücknahme der Revision beendet worden (BGH, GRUR 2015, 820 - Digibet II).

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 42/10

    Falsche Suchrubrik

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.2015 - 6 U 41/15
    Daher greift § 8 Abs. 4 UWG ein, wenn der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch missbräuchlich geltend gemacht wird, insbesondere wenn sachfremde Ziele als das eigentliche Motiv des Verfahrens erscheinen (vgl. BGHZ 144, 165 = GRUR 2000, 1089, 1090 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 2012, 286 Tz. 13 - Falsche Suchrubrik; GRUR 2015, 694 Tz. 16 - Bezugsquellen für Bachblüten).

    Ein Fehlen oder vollständiges Zurücktreten wettbewerbsrechtlicher Absichten hinter die vom Gesetzgeber missbilligte Ziele ist nicht zu verlangen (BGH, GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I; GRUR 2012, 286 Tz. 13 - Falsche Suchrubrik).

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.2015 - 6 U 41/15
    Ein Fehlen oder vollständiges Zurücktreten wettbewerbsrechtlicher Absichten hinter die vom Gesetzgeber missbilligte Ziele ist nicht zu verlangen (BGH, GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I; GRUR 2012, 286 Tz. 13 - Falsche Suchrubrik).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn es dem Anspruchsberechtigten zwar nicht ausschließlich, aber doch überwiegend darum geht, den Verletzer mit möglichst hohen Prozesskosten und Risiken zu belasten und seine personellen und finanziellen Kräfte zu binden (BGH, GRUR 2001, 82, 83 - Neu in Bielefeld; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, § 8 Rn. 4.13).

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.2015 - 6 U 41/15
    Daher greift § 8 Abs. 4 UWG ein, wenn der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch missbräuchlich geltend gemacht wird, insbesondere wenn sachfremde Ziele als das eigentliche Motiv des Verfahrens erscheinen (vgl. BGHZ 144, 165 = GRUR 2000, 1089, 1090 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 2012, 286 Tz. 13 - Falsche Suchrubrik; GRUR 2015, 694 Tz. 16 - Bezugsquellen für Bachblüten).

    Wenn nach dieser Prüfung der Schluss gerechtfertigt ist, dass der klagende Gläubiger neben dem Interesse an einer Untersagung des Wettbewerbsverstoßes die Absicht verfolgt, den Schuldner beispielsweise durch eine - der Sache nach unnötige - Belastung mit Kosten und Gebühren zu schädigen und ihn dadurch im Wettbewerb zu behindern, ist sein Verhalten als rechtsmissbräuchlich zu bewerten (BGHZ 144, 165 = GRUR 2000, 1089, 1091 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).

  • OLG Köln, 22.01.2010 - 6 W 149/09

    Verfügungsgrund bei überlangem Zuwarten mit der Beantragung einer einstweiligen

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.2015 - 6 U 41/15
    Wäre die c. Service GmbH von Anfang an im Auftrag der Antragstellerin bei der Feststellung und Dokumentation von Wettbewerbsverstößen tätig gewesen, bestünde kein Zweifel daran, dass sich die Antragstellerin die Kenntnis der c. Service GmbH zurechnen lassen müsste (vgl. Senat, GRUR-RR 2010, 493 - Ausgelagerte Rechtsabteilung).
  • BGH, 11.12.2014 - I ZR 113/13

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Vorliegen einer geschäftlichen Handlung bei

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.2015 - 6 U 41/15
    Daher greift § 8 Abs. 4 UWG ein, wenn der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch missbräuchlich geltend gemacht wird, insbesondere wenn sachfremde Ziele als das eigentliche Motiv des Verfahrens erscheinen (vgl. BGHZ 144, 165 = GRUR 2000, 1089, 1090 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 2012, 286 Tz. 13 - Falsche Suchrubrik; GRUR 2015, 694 Tz. 16 - Bezugsquellen für Bachblüten).
  • LG Bonn, 18.03.2015 - 1 O 46/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Verhaltens i.R.d. Geltendmachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.2015 - 6 U 41/15
    Die Berufung der Antragstellerin gegen das am 18. März 2015 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 46/15 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 13.12.2013 - 6 U 100/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung die Haarstruktur verbessernder Eigenschaften

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.2015 - 6 U 41/15
    Die tatsächliche Vermutung der Dringlichkeit aus § 12 Abs. 2 UWG ist widerlegt, wenn der Antragsteller längere Zeit zuwartet, obwohl er den Wettbewerbsverstoß und die Person des Verantwortlichen kennt oder sich der sich aufdrängenden Kenntnis verschließt und dadurch zu erkennen gibt, dass es ihm nicht eilig ist (BGH, GRUR 2000, 151, 152 - Späte Urteilsbegründung; Senat, MMR 2011, 742, 743 - E-Postbrief; GRUR-RR 2014, 127 f. - Haarverstärker; OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 57 - EMEA; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Auflage 2015, § 12 Rn. 3.15).
  • OLG Frankfurt, 11.06.2013 - 6 W 61/13

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch längere Untätigkeit nach

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.2015 - 6 U 41/15
    Ein Wissensvertreter ist dazu berufen, für den Geschäftsherrn im Rechtsverkehr als dessen Repräsentant bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung zu erledigen und die dabei anfallenden Informationen zur Kenntnis zu nehmen und weiterzuleiten (OLG Frankfurt, WRP 2013, 1068 = juris Tz. 4).
  • OLG Hamm, 08.11.2012 - 4 U 86/12

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.2015 - 6 U 41/15
    Grundsätzlich begründet der Umstand, dass das wettbewerbsrechtliche Vorgehen sich als Reaktion auf ein entsprechendes Vorgehen der Gegenseite darstellt ("Retourkutsche"), nicht den Einwand des Rechtsmissbrauchs (Senat, MD 2010, 543ff. = juris Tz. 6; OLG Frankfurt, MMR 2009, 64 f.) Anders kann es jedoch aussehen, wenn durch das Vorgehen in erster Linie ein Druckmittel im Hinblick auf Vergleichsverhandlungen geschaffen werden soll (OLG Hamm, Urt. v. 8.11.2012 - 4 U 86/12 - juris Tz. 27 f.; Fritzsche, MünchKomm-UWG, 2. Aufl. 2014, § 8 Rn. 471).
  • OLG Köln, 15.07.2011 - 6 U 34/11

    Irreführung der Werbung für den E-Postbrief

  • OLG Köln, 03.09.2010 - 6 U 196/09
  • OLG Köln, 10.12.2010 - 6 U 112/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produkts mit einem Konsumententest

  • OLG Saarbrücken, 23.06.2010 - 1 U 365/09

    Wettbewerbsverstoß: Missbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang

  • OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 107/08

    Wettbewerbsverstoß: Parallelvertrieb eines zentral zugelassenen Arzneimittels

  • KG, 30.03.2009 - 24 U 145/08

    Wettbewerbsverstöße einer staatlichen Lotteriegesellschaft: Antragsbefugnis

  • VG Münster, 26.09.2008 - 7 K 1473/07

    Keine allgemeine Rundfunkgebührenpflicht für PCs

  • BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts

  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06

    Rechtsmissbrauch bei Kostenfreistellung durch Anwalt

  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 261/02

    Telekanzlei

  • LG Köln, 26.01.2022 - 81 O 35/21

    Abmahnverein IDO handelt rechtsmissbräuchlich

    b) Ein derartiger Rechtsmissbrauch liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv des Verfahrens erscheint (vgl. BGH GRUR 2000, 1089, 1090 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH GRUR 2012, 286 Tz. 13 - Falsche Suchrubrik; BGH GRUR 2015, 694 Tz. 16 - Bezugsquellen für Bachblüten; OLG Köln, Urteil vom 21.08.2015 - 6 U 41/15 - S. 6; Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl. 2021, § 8c UWG Rn. 11 f.).
  • LG Köln, 13.12.2023 - 84 O 132/23
    1) Ein derartiger Rechtsmissbrauch liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv des Verfahrens erscheint (vgl. BGH GRUR 2000, 1089, 1090 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH GRUR 2012, 286 Tz. 13 - Falsche Suchrubrik; BGH GRUR 2015, 694 Tz. 16 - Bezugsquellen für Bachblüten; OLG Köln, Urteil vom 21.08.2015 - 6 U 41/15 - S. 6; Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Auflage 2022, § 8c Rn.11).
  • LG Köln, 06.01.2022 - 84 O 19/21
    b) Ein derartiger Rechtsmissbrauch liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv des Verfahrens erscheint (vgl. BGH GRUR 2000, 1089, 1090 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH GRUR 2012, 286 Tz. 13 - Falsche Suchrubrik; BGH GRUR 2015, 694 Tz. 16 - Bezugsquellen für Bachblüten; OLG Köln, Urteil vom 21.08.2015 - 6 U 41/15 - S. 6; Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl. 2021, § 8c UWG Rn. 11 f.).
  • LG Köln, 20.06.2018 - 84 O 45/18

    Werbeaussagen eines Unternehmens zur Zahlung einer Entschädigung der

    Ein derartiger Rechtsmissbrauch liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv des Verfahrens erscheint (vgl. BGH GRUR 2000, 1089, 1090 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH GRUR 2012, 286 Tz. 13 - Falsche Suchrubrik; BGH GRUR 2015, 694 Tz. 16 - Bezugsquellen für Bachblüten; OLG Köln, Urteil vom 21.08.2015 - 6 U 41/15 - S. 6; Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Auflage 2017, § 8 UWG Rn. 4.10).
  • LG Köln, 26.01.2023 - 33 O 342/22
    Dies kann bei Unternehmen der Fall der sein, die von einem Marktteilnehmer beauftragt sind, Wettbewerbsverstöße festzustellen und zu dokumentieren (OLG Köln NJW-RR 2016, 741 Rn. 23 - Glücksspiele; MüKoBGB/Schubert, 9. Aufl. 2021, BGB § 166 Rn. 29).
  • LG Köln, 20.06.2018 - 84 O 4518
    Ein derartiger Rechtsmissbrauch liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv des Verfahrens erscheint (vgl. BGH GRUR 2000, 1089, 1090 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH GRUR 2012, 286 Tz. 13 - Falsche Suchrubrik; BGH GRUR 2015, 694 Tz. 16 - Bezugsquellen für Bachblüten; OLG Köln, Urteil vom 21.08.2015 - 6 U 41/15 - S. 6; Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Auflage 2017, § 8 UWG Rn. 4.10).
  • LG Köln, 26.01.2022 - 84 O 60/21
    b) Ein derartiger Rechtsmissbrauch liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv des Verfahrens erscheint (vgl. BGH GRUR 2000, 1089, 1090 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH GRUR 2012, 286 Tz. 13 - Falsche Suchrubrik; BGH GRUR 2015, 694 Tz. 16 - Bezugsquellen für Bachblüten; OLG Köln, Urteil vom 21.08.2015 - 6 U 41/15 - S. 6; Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl. 2021, § 8c UWG Rn. 11 f.).
  • LG Bonn, 13.04.2020 - 7 O 66/20
    Da somit lediglich der Zeitpunkt der Absendung der E-Mail glaubhaft gemacht wurde, muss eine Dringlichkeit verneint werden, da grundsätzlich bereits ein Zuwarten von mehr als 4 Wochen zu einer Selbstwiderlegung der Dringlichkeit der Angelegenheit führt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 21. August 2015 - I-6 U 41/15 -, juris).
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