Rechtsprechung
OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 42/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- MIR - Medien Internet und Recht
"Produktalternative" - Zur Unzulässigkeit vergleichender Werbung durch Bezugnahmeauf Produkte des Marktführers, Rufanlehnung und Imagetransfer
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UWG § 6 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4
- nomos.de
UWG §§ 3, 6 Abs. 2 Nr. 4, 8 Abs. 1, 9
Vergleichende Werbung für orthopädische Produkte, die sich ohne sachliche Rechtfertigung an den guten Ruf des Konkurrenten anlehnt, ist unlauter - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatzfeststellung wegen eines unzulässigen Werbevergleichs mit einem Mitbewerber; Voraussetzungen einer Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Wertschätzung des von einem Mitbewerber verwendeten Kennzeichens in ...
- kanzlei.biz
Vergleichende Werbung
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 6 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4
"Produktalternative" - Vergleichende Werbung durch Bezugnahme auf Produkte des Marktführers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 25.01.2007 - 84 O 81/06
- OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 42/07
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2008, 315
- MIR 2008, Dok. 023
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 05.02.2004 - I ZR 171/01
Genealogie der Düfte
Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 42/07
Das wettbewerbsrechtliche Unwerturteil kann erst dann gerechtfertigt sein, wenn die Nennung fremder Marken, Produkte oder sonstiger Unterscheidungszeichen bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck hervorruft, dass diese Verkehrsteilnehmer den guten Ruf der Erzeugnisse des Konkurrenten auf die Waren des vergleichend Werbenden übertragen (…EuGH a.a.O. Rn. 60 - Toshiba/Katun; BGH GRUR 2004, 607, 611 - Genealogie der Düfte). - BGH, 19.07.2007 - I ZR 93/04
Windsor Estate
Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 42/07
Eine zeitliche Begrenzung der Annexansprüche durch die vom Gläubiger nachgewiesene erste Verletzungshandlung hat nicht zu erfolgen (BGH - I ZR 93/04 -, Urteil v. 19.07.2007). - BGH, 07.12.2006 - I ZR 166/03
Umsatzzuwachs
Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 42/07
Die Klägerin ist für sämtliche Voraussetzungen einer i.S. des § 6 Abs. 2 UWG unzulässigen vergleichenden Werbung darlegungspflichtig (BGH GRUR 2007, 605, 606 - Umsatzzuwachs), also auch und insbesondere dafür, dass ihre von der Beklagten vergleichend in Bezug genommenen Waren sich eines guten Rufs erfreuen.
- BGH, 15.07.2004 - I ZR 37/01
"Aluminiumräder"; Zulässigkeit der Werbung für eigene unter Abbildung von fremden …
Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 42/07
Die Verwendung von Unterscheidungszeichen eines Mitbewerbers im Rahmen vergleichender Werbung stellt allerdings für sich gesehen trotz der damit einhergehenden Anlehnung an Ruf und Verkaufserfolg des Konkurrenten noch keine unlautere Rufausnutzung in diesem Sinne dar, weil dieser Hinweis Voraussetzung für einen wirksamen Wettbewerb auf dem fraglichen Markt sein kann (…vgl. EuGH GRUR 2002, 354, 356, Rn. 53, 54 - Toshiba/Katun; BGH GRUR 2003, 444, 445 - Ersetzt; BGH GRUR 2005, 163, 165 - Aluminiumräder). - EuGH, 19.09.2006 - C-356/04
VERGLEICHENDE WERBUNG DARF SICH AUF SORTIMENTE VON WAREN IN IHRER GESAMTHEIT …
Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 42/07
Auch ein ganze Sortimente einschließender Warenvergleich ist nämlich nicht grundsätzlich unzulässig (vgl. EuGH GRUR 2007, 69, 72, Rn. 30 zur Werbung von Supermarktketten). - BGH, 02.10.2002 - I ZR 90/00
Ersetzt
Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 42/07
Die Verwendung von Unterscheidungszeichen eines Mitbewerbers im Rahmen vergleichender Werbung stellt allerdings für sich gesehen trotz der damit einhergehenden Anlehnung an Ruf und Verkaufserfolg des Konkurrenten noch keine unlautere Rufausnutzung in diesem Sinne dar, weil dieser Hinweis Voraussetzung für einen wirksamen Wettbewerb auf dem fraglichen Markt sein kann (…vgl. EuGH GRUR 2002, 354, 356, Rn. 53, 54 - Toshiba/Katun; BGH GRUR 2003, 444, 445 - Ersetzt; BGH GRUR 2005, 163, 165 - Aluminiumräder). - EuGH, 25.10.2001 - C-112/99
Toshiba Europe
Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 42/07
Die Verwendung von Unterscheidungszeichen eines Mitbewerbers im Rahmen vergleichender Werbung stellt allerdings für sich gesehen trotz der damit einhergehenden Anlehnung an Ruf und Verkaufserfolg des Konkurrenten noch keine unlautere Rufausnutzung in diesem Sinne dar, weil dieser Hinweis Voraussetzung für einen wirksamen Wettbewerb auf dem fraglichen Markt sein kann (vgl. EuGH GRUR 2002, 354, 356, Rn. 53, 54 - Toshiba/Katun; BGH GRUR 2003, 444, 445 - Ersetzt; BGH GRUR 2005, 163, 165 - Aluminiumräder). - EuGH, 23.02.2006 - C-59/05
Siemens - Rechtsangleichung - Richtlinien 84/450/EWG und 97/55/EG - Vergleichende …
Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 42/07
Die angegriffene Werbung unterscheidet sich insoweit grundlegend von den Fallkonstellationen, in denen in zulässiger Weise fremde Unternehmenskennzeichen vergleichend in Bezug genommen werden können: Die in den Entscheidungen "Ersetzt" des BGH (…a.a.O.) bzw. "Toshiba/Katun" (…a.a.O.) und "Siemens/VIPA" - GRUR 06, 345 des EuGH zu beurteilenden Werbevergleiche betrafen der vergleichend gegenübergestellten Hauptware zugeordnete Ersatzteile.
- LG Köln, 18.09.2018 - 31 O 376/17
Irreführende Werbung mit "Nirgendwo Günstiger Garantie"
Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin angeführten Entscheidung des OLG Köln vom 31.08.2007 (GRUR-RR 2008, 315). - LG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2a O 153/11
Unterlassung der Benutzung der Marke "Swirl" mit einem vorangestellten "ähnlich" …
Entscheidend ist, ob das legitime Anliegen des Vergleichens ohne Benutzung des fremden Kennzeichens oder unter geringerer Ausnutzung des Rufs des fremden Kennzeichens erreichbar gewesen wäre (OLG Köln Urt. v. 31.08.2007 - AZ: 6 U 42/07;… Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 6, Rn. 157).Davon kann hier nicht ausgegangen werden, da die Verwendung nur dann Voraussetzung für einen funktionierenden Wettbewerb ist, wenn die Verwendung unerlässlich ist (so auch OLG Köln, Urt. v. 31.08.2007 - AZ: 6 U 42/07;… Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 6, Rn. 155).
Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.09.2009 - L 6 U 42/07 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92
Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall mit Quetschverletzungen an der rechten …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.09.2009 - L 6 U 42/07
Die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung der Beklagten über die Entziehung der Verletztendauerrente ist maßgebend; spätere Änderungen sind rechtlich unbeachtlich (zB BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 18).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2019 - L 14 U 153/18 Die hiergegen erhobene Berufung hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen mit Beschluss vom 15. September 2009 (Verfahren L 6 U 42/07) zurückgewiesen.
Rechtsprechung
LSG Sachsen, 07.04.2010 - L 6 U 42/07 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)