Weitere Entscheidungen unten: OLG Schleswig, 10.06.2010 | KG, 14.09.2010

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.05.2012 - 6 U 42/09   

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https://dejure.org/2012,12256
OLG Brandenburg, 29.05.2012 - 6 U 42/09 (https://dejure.org/2012,12256)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.05.2012 - 6 U 42/09 (https://dejure.org/2012,12256)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. Mai 2012 - 6 U 42/09 (https://dejure.org/2012,12256)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für naturheilkundliche Leistungen eines Orthopäden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MB-KK 94 § 1 Abs. 1 a; MB-KK 94 § 4 Abs. 2
    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für naturheilkundliche Leistungen eines Orthopäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Köln, 02.04.1991 - 25 O 281/90

    Behandlung durch bei einer GmbH angestellte Zahnärzte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2012 - 6 U 42/09
    Erbringt also eine GmbH eine Laborleistung, ist das Krankenversicherungsunternehmen nicht zur Leistung verpflichtet (so auch OLG Hamm, Urteil vom 24.6.1992, 20 U 90/92, NJW 1993, 801; OLG München, Urteil vom 6.2.1992, 6 U 5645/91, MDR 1993, 40; jeweils zitiert nach Juris; OLG Köln, Urteil vom 23.1.1992, 5 U 96/91, r+s 1992, 100, zitiert nach beck-online).
  • BGH, 30.11.1977 - IV ZR 69/76

    Ambulante Behandlung in Diagnose-Klinik

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2012 - 6 U 42/09
    Aber auch die bei ihr möglicherweise tätigen approbierten Ärzte fallen nach dem Wortsinn nicht unter § 4 Abs. 2 MB/KK, weil sie keine selbständige Niederlassung begründet haben (so BGH, Urteil vom 30.11.2007, IV ZR 69/76 zum gleichlautenden § 4 Abs. 2 AVBKK/KHT).
  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2012 - 6 U 42/09
    Nach gefestigter Rechtsprechung ist deshalb eine Heilbehandlung medizinisch notwendig, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen (BGH, Urteil vom 12.3.2003, IV RZ 278/01, VersR 2003, 581, zitiert nach Juris Rn 27).
  • BGH, 14.01.2010 - III ZR 188/09

    Arztvertrag: Vergütungsanspruch eines vom behandelnden Arzt beauftragten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2012 - 6 U 42/09
    Wird der Arzt auf einem Gebiet tätig, auf dem er Leistungen fachlich nicht erbringen kann und darf, ist er auch nicht berechtigt, eine Abrechnung gegenüber dem Patienten vorzunehmen (BGH, Urteil vom 14.1.2010, III ZR 188/09, NJW 2010, 1200, zitiert nach Juris Rn 11).
  • OLG Hamm, 24.06.1992 - 20 U 90/92

    Niederlassung; Arzt; Beruf; Praxis; GmbH; Leistungsausschluß für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2012 - 6 U 42/09
    Erbringt also eine GmbH eine Laborleistung, ist das Krankenversicherungsunternehmen nicht zur Leistung verpflichtet (so auch OLG Hamm, Urteil vom 24.6.1992, 20 U 90/92, NJW 1993, 801; OLG München, Urteil vom 6.2.1992, 6 U 5645/91, MDR 1993, 40; jeweils zitiert nach Juris; OLG Köln, Urteil vom 23.1.1992, 5 U 96/91, r+s 1992, 100, zitiert nach beck-online).
  • OLG Köln, 23.01.1992 - 5 U 96/91

    Behandlung durch bei einer GmbH angestellte Zahnärzte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2012 - 6 U 42/09
    Erbringt also eine GmbH eine Laborleistung, ist das Krankenversicherungsunternehmen nicht zur Leistung verpflichtet (so auch OLG Hamm, Urteil vom 24.6.1992, 20 U 90/92, NJW 1993, 801; OLG München, Urteil vom 6.2.1992, 6 U 5645/91, MDR 1993, 40; jeweils zitiert nach Juris; OLG Köln, Urteil vom 23.1.1992, 5 U 96/91, r+s 1992, 100, zitiert nach beck-online).
  • OLG München, 06.02.1992 - 6 U 5645/91

    Wettbewerb; Hinweis auf Nichterstattung; Laborinstitut als GmbH; Niedergelassener

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2012 - 6 U 42/09
    Erbringt also eine GmbH eine Laborleistung, ist das Krankenversicherungsunternehmen nicht zur Leistung verpflichtet (so auch OLG Hamm, Urteil vom 24.6.1992, 20 U 90/92, NJW 1993, 801; OLG München, Urteil vom 6.2.1992, 6 U 5645/91, MDR 1993, 40; jeweils zitiert nach Juris; OLG Köln, Urteil vom 23.1.1992, 5 U 96/91, r+s 1992, 100, zitiert nach beck-online).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 10.06.2010 - 6 U 42/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14759
OLG Schleswig, 10.06.2010 - 6 U 42/09 (https://dejure.org/2010,14759)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.06.2010 - 6 U 42/09 (https://dejure.org/2010,14759)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - 6 U 42/09 (https://dejure.org/2010,14759)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • webshoprecht.de

    Zur rechtswidrigen Werbung für eine Reise zu Geistheilern mit Heilungsversprechen

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Werbung für "Geist-Chirurgie" mit Heilerfolg ist ohne wissenschaftliche Grundlage irreführend

  • Wolters Kluwer

    Irreführung durch Werbung für therapeutische Erfolge von "Geist-Chirurgie" auf den Philippinen

Kurzfassungen/Presse (5)

  • schleswig-holstein.de PDF, S. 12 (Pressemitteilung)

    Reiseangebot zu "Geist-Chirurgie" als irreführende Werbung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Geist-Chirurgie-Reise und irreführende Werbung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Irreführendes Reiseangebot zu "Geist-Chirurgie"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung für therapeutische Reise zu "Geistheilern" unzulässig

  • rpmed.de PDF (Kurzinformation)

    Die Geister die ich rief - Reiseangebot zu "Geist-Chirurgie" als irreführende Werbung eingestuft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 20.03.2007 - 1 BvR 1226/06

    Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit durch Werbebeschränkung bzgl des

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.06.2010 - 6 U 42/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 20. März 2007 (Az.: 1 BvR 1226/06; NJW-RR 2007, 1048 ff.) zu "Geistheilern" dargelegt, dass die Bestimmungen des Heilmittelwerbegesetzes die Grenzen unzulässiger Werbung für Arznei- und andere Mittel zur Behandlung von Krankheiten festlegt.
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Rechtsprechung
   KG, 14.09.2010 - 6 U 42/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14140
KG, 14.09.2010 - 6 U 42/09 (https://dejure.org/2010,14140)
KG, Entscheidung vom 14.09.2010 - 6 U 42/09 (https://dejure.org/2010,14140)
KG, Entscheidung vom 14. September 2010 - 6 U 42/09 (https://dejure.org/2010,14140)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 aF VVG, § 49 aF VVG, § 12 Abs 1 UAbs 1 Buchst b AKB, § 286 Abs 1 ZPO
    Kfz-Teilkaskoversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines Kraftfahrzeugdiebstahls

  • verkehrslexikon.de

    Den Anforderungen an die Beweisführung bei der Geltendmachung einer Entschädigungsleistung aus der Teilkaskoversicherung wegen Diebstahls

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Anforderungen an die Beweisführung bei der Geltendmachung einer Entschädigungsleistung aus der Teilkaskoversicherung wegen Diebstahls

  • Wolters Kluwer

    Nachweis des äußeren Bildes eines Fahrzeugdiebstahls in der Fahrzeugversicherung

  • rechtsportal.de

    Nachweis des äußeren Bildes eines Fahrzeugdiebstahls in der Fahrzeugversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Papierfundstellen

  • NZV 2012, 302 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus KG, 14.09.2010 - 6 U 42/09
    Da die Parteien - dies ergibt eine Auslegung des Versicherungsvertrages im Hinblick auf die in Entwendungsfällen typische Beweisnot - eine Absenkung der normalen Beweisanforderungen vereinbart haben (BGH NZV 1995, 394; BGH NJW-RR 1996, 275), wird es als ausreichend, aber auch notwendig angesehen, dass der Versicherungsnehmer den Beweis für das so genannte "äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung" erbringt.

    Dazu genügt es, dass er ein Mindestmaß an Tatsachen darlegt und beweist, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine Wegnahme gegen den Willen des Berechtigten zulassen (BGH VersR 1996, 319 und 575; NJW 1995, 2169).

  • BGH, 26.03.1997 - IV ZR 91/96

    Vernehmung von Zeugen zum Beweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus KG, 14.09.2010 - 6 U 42/09
    Zu diesem Mindestmaß an Tatsachen gehören das Abstellen des versicherten Fahrzeugs an einem bestimmten Ort einerseits und das spätere Nicht-Wiederauffinden gegen den Willen des Versicherungsnehmers andererseits; hinsichtlich dieser Tatsachen muss der Versicherungsnehmer allerdings den Vollbeweis führen (vgl. im Einzelnen BGH VersR 1997, 733, 734; VersR 1993, 571).
  • BGH, 13.12.1995 - IV ZR 54/95

    Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus KG, 14.09.2010 - 6 U 42/09
    Dazu genügt es, dass er ein Mindestmaß an Tatsachen darlegt und beweist, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine Wegnahme gegen den Willen des Berechtigten zulassen (BGH VersR 1996, 319 und 575; NJW 1995, 2169).
  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus KG, 14.09.2010 - 6 U 42/09
    Zu diesem Mindestmaß an Tatsachen gehören das Abstellen des versicherten Fahrzeugs an einem bestimmten Ort einerseits und das spätere Nicht-Wiederauffinden gegen den Willen des Versicherungsnehmers andererseits; hinsichtlich dieser Tatsachen muss der Versicherungsnehmer allerdings den Vollbeweis führen (vgl. im Einzelnen BGH VersR 1997, 733, 734; VersR 1993, 571).
  • BGH, 08.11.1995 - IV ZR 221/94

    Beweisführung bei einem Einbruchdiebstahl durch Versicherungsnehmer und

    Auszug aus KG, 14.09.2010 - 6 U 42/09
    Da die Parteien - dies ergibt eine Auslegung des Versicherungsvertrages im Hinblick auf die in Entwendungsfällen typische Beweisnot - eine Absenkung der normalen Beweisanforderungen vereinbart haben (BGH NZV 1995, 394; BGH NJW-RR 1996, 275), wird es als ausreichend, aber auch notwendig angesehen, dass der Versicherungsnehmer den Beweis für das so genannte "äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung" erbringt.
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