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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2013 - L 6 U 42/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,46592
LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2013 - L 6 U 42/12 (https://dejure.org/2013,46592)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.11.2013 - L 6 U 42/12 (https://dejure.org/2013,46592)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. November 2013 - L 6 U 42/12 (https://dejure.org/2013,46592)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Anl 1 Nr 2108 BKV, § 9 Abs 1 SGB 7, § 200 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 - bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule - medizinisches Bild - Unbeachtlichkeit einer verspäteten Rüge iS von § 200 SGB 7 gegen Gutachten und spätere ergänzende Stellungnahme

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 - bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule - Unbeachtlichkeit einer verspäteten Rüge iS von § 200 SGB 7 gegen Gutachten und spätere ergänzende Stellungnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule als Berufskrankheit nach der Anl. 1 Nr. 2108 BKV in der gesetzlichen Unfallversicherung; Beachtlichkeit einer verspäteten Rüge nach § 200 SGB VII

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule als Berufskrankheit nach der Anl. 1 Nr. 2108 BKV in der gesetzlichen Unfallversicherung; Beachtlichkeit einer verspäteten Rüge nach § 200 SGB VII

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 20.07.2010 - B 2 U 17/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2013 - L 6 U 42/12
    Richtig weist aber das Sozialgericht auf die Unbeachtlichkeit der verspäteten Rüge hin, die bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens hätte erfolgen müssen (vgl. dazu BSG, 20.7.2010 B 2 U 17/09 R SozR 4-2700 § 200 Nr. 2).

    Denn es ist offensichtlich, dass diese Ausführungen die bereits vorher getroffene Ablehnung und auch den weiteren Gang des Verfahrens sowie die weiteren Entscheidungen in der Sache nicht beeinflusst haben (vgl. BSG, 20.7.2010, B 2 U 17/09 R Juris Rn. 17).

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - sozialgerichtliches

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2013 - L 6 U 42/12
    Dies zeigt, dass § 200 SGB VII nicht den Fall einer ergänzenden Stellungnahme erfasst (so auch BSG, 18.1.2011, B 2 U 5/10 R, juris Rn. 38).
  • BSG, 27.10.2009 - B 2 U 16/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2013 - L 6 U 42/12
    Diesen Konsensempfehlungen hat sich Prof. Dr. von S. -S. angeschlossen; sie entsprechen auch nach Ansicht des Senats dem aktuellen Erkenntnisstand medizinisch-wissenschaftlicher Erfahrungssätze zur Beurteilung der BK Nr. 2108, die von der großen Mehrheit der auf dem betreffenden Gebiet tätigen Fachwissenschaftler anerkannt werden (siehe Schröter, Begutachtung der BK Nr. 2108 in Anwendung der Konsenskriterien, Med Sach 2011, 107; im Übrigen BSG, 27.10.2009, B 2 U 16/08 R, juris; BSG, 27.6.2006, B 2 U 13/05 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 9).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2013 - L 6 U 42/12
    Diesen Konsensempfehlungen hat sich Prof. Dr. von S. -S. angeschlossen; sie entsprechen auch nach Ansicht des Senats dem aktuellen Erkenntnisstand medizinisch-wissenschaftlicher Erfahrungssätze zur Beurteilung der BK Nr. 2108, die von der großen Mehrheit der auf dem betreffenden Gebiet tätigen Fachwissenschaftler anerkannt werden (siehe Schröter, Begutachtung der BK Nr. 2108 in Anwendung der Konsenskriterien, Med Sach 2011, 107; im Übrigen BSG, 27.10.2009, B 2 U 16/08 R, juris; BSG, 27.6.2006, B 2 U 13/05 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 9).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2017 - L 14 U 123/15
    Denn unabhängig davon, dass ein entsprechender Einwand mittlerweile verspätet wäre, weil er bis zum Ende des im Jahre 1997 begonnenen Verwaltungsverfahrens hätte erfolgen müssen (vgl. hierzu LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. November 2013 - L 6 U 42/12 -, Juris m. w. N.), stand dem Kläger zum damaligen Zeitpunkt gar kein Rügerecht nach § 200 Abs. 2 SGB VII zu.
  • SG Karlsruhe, 17.07.2014 - S 1 U 4193/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gutachterauswahlrecht - etwaige Verletzung -

    Eine Verletzung des Auswahlrechts, selbst wenn sie hier vorliegen würde, wäre deshalb mit Abschluss des Widerspruchsverfahrens unbeachtlich geworden (vgl. BSG SozR 4-2700 § 200 Nr. 2, Rn. 37 und LSG Sachsen-Anhalt vom 20.11.2013 - L 6 U 42/12, Rn. 42).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.04.2013 - 6 U 42/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,61957
OLG Frankfurt, 04.04.2013 - 6 U 42/12 (https://dejure.org/2013,61957)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.04.2013 - 6 U 42/12 (https://dejure.org/2013,61957)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. April 2013 - 6 U 42/12 (https://dejure.org/2013,61957)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    MarkenG § 5
    Schutzumfang eines Unternehmensschlagworts

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06

    Augsburger Puppenkiste

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2013 - 6 U 42/12
    Unter diesen Umständen kommt nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 2009, 772 - Augsburger Puppenkiste - m.w.N. sowie die ausführlichen Nachweise bei Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl., Rdz. 24 zu § 5 MarkenG) dem Schlagwort "ABC" unabhängig davon Schutz nach § 5 II MarkenG zu, ob die Klägerin selbst dieses Schlagwort tatsächlich in Alleinstellung verwendet.
  • EuGH, 15.03.2012 - C-90/11

    Strigl - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Eintragungshindernisse und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2013 - 6 U 42/12
    Die von der Beklagten angeführte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur fehlenden Eintragungsfähigkeit von Marken, die aus der Kombination beschreibender Begriffe sowie den Anfangsbuchstaben dieser Begriffe bestehen (vgl. GRUR 2012, 616), gibt schon deswegen keinen Anlass zu einer Änderung der genannten Rechtsprechung, weil sie nicht den Schutz eines Unternehmenskennzeichens, sondern den Schutz von Marken betrifft.
  • OLG Frankfurt, 15.02.2018 - 6 U 136/16

    Kennzeichnungskraft eines Firmenschlagworts; Verwechslungsgefahr aufgrund

    Daher kommt es nicht darauf an, ob die Klägerin die Kurzbezeichnung "INTER CONTROL" tatsächlich in Alleinstellung im Verkehr verwendet und ob sich diese dort durchgesetzt hat (vgl. BGH - ConText a.a.O., Tz. 21; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.04.2013 - 6 U 42/12, juris, Rn. 10).
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Rechtsprechung
   KG, 02.11.2012 - 6 U 42/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,86913
KG, 02.11.2012 - 6 U 42/12 (https://dejure.org/2012,86913)
KG, Entscheidung vom 02.11.2012 - 6 U 42/12 (https://dejure.org/2012,86913)
KG, Entscheidung vom 02. November 2012 - 6 U 42/12 (https://dejure.org/2012,86913)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 9 Nr 1 Buchst c VHB 2008, Abschn A § 9 Nr 1 Buchst c VHB 2008
    Hausratversicherung: Entschädigung für nicht mehr im Haushalt verwendete Gegenstände; sachverständige Feststellung des "gemeinen Werts" entwendeter Elektrogeräte

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Hausratversicherung - Entschädigung für nicht mehr im Haushalt verwendete Gegenstände

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 09.02.1999 - 4 U 67/98

    Versicherungswert einer 80 Jahre alten Jagdwaffe in der Hausratversicherung

    Auszug aus KG, 02.11.2012 - 6 U 42/12
    Ob dies der Fall ist, hängt grds. von ihrem objektiven Zustand vor dem Hintergrund der Lebensumstände des Versicherungsnehmers ab (vgl. Prölss/Martin-Knappmann, VVG, 28. Auflage § 18 VHB 1984 Rz. 3; OLG Düsseldorf, VersR 2000, 52).
  • LG Aschaffenburg, 28.05.2015 - 13 O 404/14

    Erstattungsfähigkeit eines Pelzmantel als Wertsache durch Hausratversicherung

    Maßgeblich für die Annahme, dass diese Verwendung nicht mehr gegeben ist und nur der gemeine Wert ersetzt werden muss, ist der objektive Zustand der Sache und der Umstand, ob die Sache ausser Dienst gesetzt ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. 09.02.199, 4 U67/98, KG Berlin, Beschl. 02.11.2012 6 U 42/12).
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Rechtsprechung
   KG, 01.12.2012 - 6 U 42/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,86915
KG, 01.12.2012 - 6 U 42/12 (https://dejure.org/2012,86915)
KG, Entscheidung vom 01.12.2012 - 6 U 42/12 (https://dejure.org/2012,86915)
KG, Entscheidung vom 01. Dezember 2012 - 6 U 42/12 (https://dejure.org/2012,86915)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 9 Nr 1 Buchst c VHB 2008, Abschn A § 9 Nr 1 Buchst c VHB 2008
    Hausratversicherung: Entschädigung für nicht mehr im Haushalt verwendete Gegenstände; sachverständige Feststellung des "gemeinen Werts" entwendeter Elektrogeräte

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 09.02.1999 - 4 U 67/98

    Versicherungswert einer 80 Jahre alten Jagdwaffe in der Hausratversicherung

    Auszug aus KG, 01.12.2012 - 6 U 42/12
    Der Senat befindet sich insoweit in Übereinstimmung mit der zitierten Auffassung in Rechtsprechung (OLG Düsseldorf VersR 2000, 52) und Literatur (vgl. insbes. Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Aufl.. Q III Rz. 66).
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