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   OLG Nürnberg, 15.06.2001 - 6 U 429/00   

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https://dejure.org/2001,3317
OLG Nürnberg, 15.06.2001 - 6 U 429/00 (https://dejure.org/2001,3317)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15.06.2001 - 6 U 429/00 (https://dejure.org/2001,3317)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15. Juni 2001 - 6 U 429/00 (https://dejure.org/2001,3317)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung aus Architekten- oder Ingenieurvertrag; Zahlung des Mindestsatzes; Beweislast für fehlende Pauschalpreisabrede ; Beschränkung der Honorarvereinbarung; Teil des Bauvorhabens ; Unterschreitung des Mindesthonorars nach HOAI; Widersprüchliches Verhalten ...

  • Judicialis

    HOAI § 4 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631
    Unterschreiten der nach HOAI vorgesehenen Mindesthöhe eines Pauschalhonorars für Ingenieurleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pauschalhonorar unter Unterschreitung der HOAI

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lutzabel.com PDF, S. 20 (Kurzinformation)

    Honorarvereinbarung zwischen Ingenieuren, welche die Mindestsätze unterschreiten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    HOAI-Mindesthonorar in Sub-Aufträgen? (IBR 2001, 495)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1326
  • NZBau 2003, 686
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.06.2001 - 6 U 429/00
    Dieses widersprüchliche Verhalten steht nach Treu und Glauben einem Geltendmachen der Mindestsätze entgegen, sofern der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut hat und vertrauen durfte und er sich darauf in einer Weise eingerichtet hat, daß ihm die Zahlung des Differenzbetrags zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann (BGH BauR 97, 677 ff).
  • BGH, 13.11.2000 - II ZR 115/99

    Darlegungs- und Beweislast bei von Wortlaut abweichender Auslegung eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.06.2001 - 6 U 429/00
    Eine Beschränkung auf einen Teil des Bauvorhabens ist damit in dem Vertragstext nicht erfolgt, damit trifft die Kläger die Beweislast, die Parteien hätten den Vertragstext in einem anderen als dem Wortsinn verstanden (vgl. BGH MDR 2001, 323).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2008 - 5 U 68/07

    Prüffähigkeit der Honorarschlussrechnung des Architekten; Bindung des Architekten

    Anm. Werner; ebenso OLG Nürnberg, Urteil vom 15.06.2001 - 6 U 429/00 - NJW-RR 2003, 1326 = NZBau 2003, 686 = IBR 2001, 495 mit abl.
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - 5 U 222/19

    Ansprüche aus einem Vertrag über die Erbringung von Ingenieursleistungen für ein

    Vielmehr ist auch im Verhältnis Subplaner zu Hauptauftragnehmer darauf abzustellen, ob besondere Umstände vorliegen, die das Vertrauen des Hauptunternehmers als schutzwürdig erscheinen lassen, wie z.B. eine langfristige Zusammenarbeit (so angenommen von OLG Stuttgart, BauR 2003, 1424; OLG Nürnberg NJW-RR 2003, 1326).
  • LG München I, 17.11.2009 - 11 O 19960/08

    Honorar des Architekten: Vorliegen mehrerer eigenständiger Anlagen bei der

    - Die Vorgeschichte (in Form besonderer Geschäftsbeziehungen der Parteien) war in Verbindung mit dem Umstand, dass das die Pauschale überschreitende Honorar nicht an den Hauptauftraggeber durchgereicht werden konnte, auch für das OLG Nürnberg 15.6.2001 (6 U 429/00) Grund genug, den Planer an der unwirksamen Pauschale festzuhalten, nachdem sich die Auftraggeberseite hierauf in einer Weise eingerichtet hatte, die die Tragung des Differenzbetrages unzumutbar erscheinen ließ.

    Die Entscheidung des BGH stellt ausdrücklich fest, dass eine Divergenz zu OLG Nürnberg 15.6.2001 (6 U 429/00, s.o. unter b.- am Ende) nicht vorliege, weil das Nürnberger Judikat von "weiteren besonderen Umständen des Einzelfalls getragen gewesen sei" (so auch die Klägerin, Blatt 401 in Band III).

  • BGH, 10.11.2005 - VII ZR 238/04

    Verlangen der Mindestsätze nach HOAI treuwidrig?

    Soweit das Berufungsgericht in zutreffender Weise rechtlichen Überlegungen des Oberlandesgerichts Nürnberg in dessen Urteil vom 15. Juni 2001 - 6 U 429/00, NJW-RR 2003, 1326, nicht folgt, veranlasst dies nicht die Zulassung wegen Divergenz.
  • OLG Stuttgart, 23.04.2003 - 14 U 42/02

    Honorarklage aufgrund einer Honorarteilungsvereinbarung zwischen Ingenieuren:

    Andere Entscheidungen lassen auch dem sachkundigen Auftraggeber die Berufung auf Treu und Glauben (OLG Zweibrücken IBR 1998, 259; OLG Köln OLGR 2002, 190; OLG Nürnberg IBR 2001, 495 mit ablehnender Anmerkung Eich, ablehnend auch Locher/Koeble/Frik, HOAI, 8. Aufl., Einleitung Rdnr. 266).
  • OLG Koblenz, 07.09.2004 - 3 U 1235/02

    Berechnung der Mindestsätze nach HOAI durch den Subplaner

    Der Senat folgt nicht der im Urteil des OLG Nürnberg vom 15.06.2001 (NJW-RR 2003, 1326 ) vertretenen Auffassung, dass ein Architekt oder Ingenieur, der mit seinem Auftraggeber ein unter den Mindestsätzen liegendes Pauschalhonorar vereinbart habe und dieses an seinen Subunternehmer weitergebe, deshalb schutzwürdig sei, weil er nur dann eine Chance habe beauftragt zu werden, wenn er selbst sich auf ein solches Honorar einlasse.
  • OLG Stuttgart, 11.05.2004 - 10 U 203/03

    Sub-Vertrag zwischen Ingenieurbüros: Treuwidriges Verlangen des Mindesthonorars

    Im Ergebnis übereinstimmend hat deshalb die Rechtsprechung (Stuttgart - 22.04.2003 - 14 U 42/02 - BauR 2003, 1424; Nürnberg - 15.06.2001 - 6 U 429/00 - NZBau 2003, 686; Köln - 18.01.2002 - 19 U 205/00 - BauR 2003, 43) jedenfalls dann, wenn zwei Planer eine Teilung des von einem Planer mit dem Bauherrn vereinbarten Honorars vereinbaren, ausgesprochen, dass der Unterplaner nicht anschließend geltend machen kann, sein Anteil unterschreitet den Mindestsatz, weil dies Treu und Glauben widerspräche.
  • OLG Koblenz, 08.01.2003 - 1 U 636/02

    Schriftliche Honorarvereinbarung über Ingenieurleistungen: Zur Frage der

    Ein berechtigtes Vertrauen des Auftraggebers auf die Einhaltung der Honorarvereinbarung kann im Einzelfall sogar dann bestehen, wenn er die Unterschreitung der Mindestsätze kennt (OLG Köln OLGR 2002, 190; OLG Nürnberg IBR 2001, 495).
  • KG, 07.07.2005 - 4 U 113/04

    Architektenvertrag: Unterschreitung der Mindestsätze in der Honorarvereinbarung;

    b) Der sachkundige Auftraggeber darf aber nicht auf die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung vertrauen, denn er ist insoweit nicht schutzwürdig (Locher/Koeble/Frik, HOAI, 8. Aufl., § 4 Rn 84; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Aufl., 12. Teil Rn 279; OLG Köln IBR 2000, 83 und 439; KG, KGR 2001, 210; a.A. OLG Nürnberg IBR 2001, 495 und OLG Köln, OLGR 2001, 190 für den Fall, dass der Auftraggeber seinerseits mit dem Bauherrn ein Honorar unterhalb der Mindestsätze vereinbart hat).
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