Weitere Entscheidungen unten: OLG Celle, 03.06.2004 | KG, 01.02.2005

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.02.2005 - 6 U 43/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4949
OLG Frankfurt, 24.02.2005 - 6 U 43/04 (https://dejure.org/2005,4949)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.02.2005 - 6 U 43/04 (https://dejure.org/2005,4949)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 6 U 43/04 (https://dejure.org/2005,4949)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4949) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 1; ; UWG § 4 Nr. 6; ; UWG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Verkaufsverlosung"; Zum unlauteren Wettbewerb bei einer durch Sonderpreis und Verlosung geprägten Verkaufsaktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Werbung mit einer Verkaufsaktion; Irreführungsgefahr bei einer Verkaufsaktion mit zu weit unter dem regulären Kaufpreis liegenden Sonderpreisen bei Auslosung der potentiellen Käufer unter den Bestellern ; Notwendigkeit eines deutlichen Hinweises auf ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Verkaufsverlosung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkauf + Verlosung = wettbewerbswidriges Gewinnspiel?

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Verlosung statt Verkauf zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Abverkauf von Waren, der mit einer Verlosung verbunden ist als wettbewerbswidriges Gewinnspiel

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, XIV
  • NJW-RR 2005, 1202
  • GRUR-RR 2005, 388
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00

    Preis ohne Monitor

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2005 - 6 U 43/04
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt WRP 2003, 379 - Preis ohne Monitor) reicht es für einen Verstoß gegen § 3 UWG a.F. (§ 5 UWG n.F.) aus, wenn von der unrichtigen Werbeaussage jedenfalls ein Anlockeffekt ausgeht (vgl. hierzu auch Baumbach/Hefermehl-Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 23. Auflage, Rdz. 2.190 f. zu § 5).
  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2005 - 6 U 43/04
    In einem solchen Fall ist das Gericht jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. WRP 01, 400, 403 - TCM-Zentrum) nicht gehindert, das beantragte Verbot der konkreten Werbung mit lediglich einem dieser Irreführungsgesichtspunkte zu begründen.
  • BGH, 09.06.2004 - I ZR 187/02

    "500 DM-Gutschein für Autokauf"; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2005 - 6 U 43/04
    Erforderlich wäre, dass der Verbraucher im Rahmen der Teilnahme an der Aktion in einer Weise beeinflusst würde, die die Rationalität der Nachfrageentscheidung vollständig in den Hintergrund treten ließe (vgl. BGH WRP 04, 1359, 1360 - 500 DM-Gutschein für Autokauf m.w.N.).
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 76/02

    Schlauchbeutel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2005 - 6 U 43/04
    Zwar sind die von einer Irreführung mit bloßem Anlockeffekt ausgehenden Gefahren vergleichsweise gering, weshalb der Gesichtspunkt der Interessenabwägung (vgl. allgemein hierzu zuletzt BGH WRP 04, 904, 906 - Schlauchbeutel) gerade hier im Einzelfall dazu führen kann, eine gewisse Irreführungsgefahr hinzunehmen (vgl. Baumbach/Hefermehl-Bornkamm a.a.O., Rdz. 2.194 zu § 5).
  • OLG Stuttgart, 17.04.2008 - 2 U 82/07

    Unlautere Wettbewerbshandlung: Rabattaktion eines Elektrogroßhandels für einen

    Dahinstehen kann, ob ein solcher Fall gegeben ist, wenn allein mit der Ankündigung eines außergewöhnlichen Preisnachlasses geworben wird (vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm-Köhler, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl. [2008], Rn. 1.95 zu § 4 UWG u. H. auf BGH, GRUR 2002, 287, 288 - [Erklärung des Klägers im Rechtsstreit]; BGH, GRUR 2003, 1057 - [Einkaufsgutschein]; Berlit, WRP 2001, 349, 352; Cordes, WRP 2001, 867, 874; a.A. Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. [2006], § 4 Rn. 1/83 ff.,1/87 für den "übertrieben hohen Rabatt"), da angesichts der mittlerweile - beispielweise im Küchen-, im Bekleidungs- und im Teppichhandel - weit verbreiteten Preisnachlässe von 50%-70% bei einem Abschlag von - wie hier - 19% auch in anderen Branchen regelmäßig und namentlich im Elektronikbereich noch nicht von einem übertrieben hohen Rabatt gesprochen werden kann (vgl. Heermann, WRP 2001, 855, 861; OLG Frankfurt, GRUR 2002, 460; OLG Celle, GRUR-RR 2002, 336; GRUR-RR 2005, 388, 391).
  • OLG Köln, 09.03.2007 - 6 W 23/07

    Unlauteres Rabatt-Würfel-Spiel im Kassenbereich

    In dem vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (GRUR-RR 2005, 388) entschiedenen Fall einer "Verkaufsverlosung", bei der von einem Versandhaus eine begrenzte Zahl sehr günstig angebotener Waren unter den Kaufinteressenten verlost wurde, lag es im entscheidenden Punkt anders, weil dort die Teilnahme an der Verlosung von einer bindenden Entscheidung für den Erwerb des Produkts unabhängig war und lediglich der Verlosungsgewinn allein durch den Erwerb der betreffenden Ware zu dem besonders niedrigen Preis eingelöst werden konnte (für die Anwendung von § 4 Nr. 6 UWG auch auf eine Kopplung von Warenerwerb und Gewinnrealisierung Fezer / Hecker, a.a.O., § 4-6, Rn. 48 ff. [57 ff.]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.06.2004 - 6 U 43/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8084
OLG Celle, 03.06.2004 - 6 U 43/04 (https://dejure.org/2004,8084)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.06.2004 - 6 U 43/04 (https://dejure.org/2004,8084)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - 6 U 43/04 (https://dejure.org/2004,8084)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,8084) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Werklohnanspruch: Einwendung einer Verrechnungsabrede und Beweislast des Schuldners

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 Abs. 1 GmbHG; § 36 GmbHG; § 37 Abs. 2 GmbHG
    Bestreiten eines Zahlungsanspruchs durch Hervorbringen eines mündlichen Vereinbarung über eine Tilgung durch Aufrechnung; Hervorbringen einer vertraglichen Vereinbarung als rechtsbindende Einwendung

  • Wolters Kluwer

    Bestreiten eines Zahlungsanspruchs durch Hervorbringen eines mündlichen Vereinbarung über eine Tilgung durch Aufrechnung; Hervorbringen einer vertraglichen Vereinbarung als rechtsbindende Einwendung

  • Judicialis

    BGB § 387

  • rechtsportal.de

    BGB § 387
    Beweislast für Schuldentilgung durch Aufrechnung beim Schuldner

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweislastverteilung bei Verrechnungsabrede im Vertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Verden - 7 O 322/03
  • OLG Celle, 03.06.2004 - 6 U 43/04

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1346 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.10.1994 - IX ZR 25/94

    Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Unternehmensbezogenheit einer

    Auszug aus OLG Celle, 03.06.2004 - 6 U 43/04
    Denn bei einem unternehmensbezogenen Geschäft geht der Wille der Beteiligten im Zweifel dahin, dass der Betriebsinhaber Vertragspartner werden soll, wenn Inhalt und Umstände des Rechtsgeschäfts die eindeutige Auslegung zulassen, dass ein bestimmtes Unternehmen berechtigt oder verpflichtet sein soll, was z. B. dann anzunehmen ist, wenn die Leistung vertraglich für den Betrieb des Unternehmens bestimmt war, wobei aus Gründen der Verkehrssicherheit nur dann der gesetzliche Auslegungsgrundsatz des Handelns im eigenen Namen eingreift, wenn "ernsthafte, nicht auszuräumende Zweifel an der Unternehmensbezogenheit eines Geschäfts" verbleiben (BGH NJW 1995, S. 43 bis 45).
  • OLG Naumburg, 13.10.2014 - 12 U 110/14

    Nachvergütungsanspruch bei VOB-Vertrag: Änderungsanordnung durch Freigabe der vom

    Ein detailreich aufgestelltes Leistungsverzeichnis als Leistungsbeschreibung geht aber in der Regel allen anderen Vertragsbestandteilen und Vertragsgrundlagen - also auch der Vorbemerkung der Ausschreibungsunterlagen - vor (z. B. OLG Jena, BauR 2004, 1346).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 01.02.2005 - 6 U 43/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,24540
KG, 01.02.2005 - 6 U 43/04 (https://dejure.org/2005,24540)
KG, Entscheidung vom 01.02.2005 - 6 U 43/04 (https://dejure.org/2005,24540)
KG, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - 6 U 43/04 (https://dejure.org/2005,24540)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,24540) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer Berufung; Rechtmäßigkeit einer Kündigung eines Versicherungsvertrages; Einschränkung des Versicherungsschutzes aufgrund einer Klausel mit einem subjektiven Risikoausschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 16.06.2004 - IV ZR 201/03

    Rechtsnatur des Ausschlusses des Versicherungsschutzes für nicht in einem

    Auszug aus KG, 01.02.2005 - 6 U 43/04
    Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss; dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1259, 1260 m. w. Nachw.).

    Wird hingegen ein gegebener Versicherungsschutz wegen nachlässigen Verhaltens des Versicherungsnehmers wieder entzogen, liegt eine Obliegenheit vor (BGH NJW-RR 2004, 1259, 1261 unter Hinweis auf: NJW-RR 2000, 1190 = NVersZ 2000, 443 = VersR 2000, 969; NJW 1995, 784 = VersR 1995, 328); in diesem Fall steht ein bestimmtes Verhalten im Vordergrund, das nicht hinter objektiven Voraussetzungen, wie etwa den Versicherungsort oder den Zustand der versicherten Sache, zurücktritt (BGH NJW-RR 2004, 1259, 1261; Römer, in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 6 Rdnr. 7).

  • BGH, 27.11.2002 - IV ZR 159/01

    Ursachenidentität im Sinne der sog. Serienschadenklausel

    Auszug aus KG, 01.02.2005 - 6 U 43/04
    Ein Kennenmüssen reicht nicht aus (vgl. BGH NJW 2003, 511 ff. = VersR 2003, 187 ff.).

    B) Für den Kläger und gegen eine Vorsatzvermutung spricht zudem der Umstand, dass sich ein vernünftiger Versicherungsnehmer nicht durch vorsätzliche Nichterfüllung seiner Anzeigeobliegenheit Rechtsnachteile im Deckungsverhältnis zum Versicherer zuziehen will (vgl. BGH NJW 2003, 511 ff.).

  • BGH, 09.05.1990 - IV ZR 51/89

    Vorschriftwidriger Umgang mit brennbaren und explosiven Stoffen

    Auszug aus KG, 01.02.2005 - 6 U 43/04
    Soweit der Bundesgerichtshof Versicherungsbedingungen, die bei einem vorschriftswidrigen Umgang mit brennbaren oder explosiven Stoffen den Versicherungsschutz versagen, als Obliegenheiten angesehen hat (BGH NJW-RR 1992, 470 f. = VersR 1992, 433f.; NJW 1980, 837 f.; NJW-RR 1990, 1115 f. = VersR 1990, 887 f.), so handelt es sich um eine andere Klausel, bei der nach Auffassung des Bundesgerichtshofs eine Verhaltenspflicht im Vordergrund steht.

    Damit scheiden Ermahnungen, Empfehlungen und Ratschläge von privater Seite aus (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1115, 1116).

  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 166/85

    Voraussetzungen eines Risikoausschlusses für gesetz-, vorschrifts- oder sonst

    Auszug aus KG, 01.02.2005 - 6 U 43/04
    Der Bundesgerichtshof hat dies für eine Klausel in den Bedingungen einer Betriebshaftpflichtversicherung, die der hier streitigen Klausel im Wortlaut entsprach, entschieden (vgl. BGH VersR 1987, 174 = NJW-RR 1987, 1987, 472 f.).

    Ein bewusster Verstoß gegen Pflichten setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer sich in einer Situation, in der ihm bewusst ist, wie und auf welche Art und Weise er sich verhalten müsste, was er konkret tun oder lassen müsste, ebenso bewusst dafür entscheidet, von dieser geforderten Verhaltensweise abzuweichen (vgl. BGH NJW-RR 1987, 472 ff.).

  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 233/01

    Rückwirkende Anwendbarkeit des Ausschlussgrundes der wissentlichen

    Auszug aus KG, 01.02.2005 - 6 U 43/04
    Auch für andere Berufshaftpflichtversicherungen hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung bei gleichartigen Klauseln einen Risikoausschluss angenommen (vgl. BGH NJW-RR 1991, 145 - Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater; NJW-RR 2001, 1311 - Berufshaftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts; NJW-RR 2003, 1572 und VersR 86, 647 - Berufshaftpflichtversicherung eines Notars).
  • BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91

    Demnächst-Zustellung bei Streitwertanfrage des Gerichtes im Deckungsprozeß

    Auszug aus KG, 01.02.2005 - 6 U 43/04
    Soweit der Bundesgerichtshof Versicherungsbedingungen, die bei einem vorschriftswidrigen Umgang mit brennbaren oder explosiven Stoffen den Versicherungsschutz versagen, als Obliegenheiten angesehen hat (BGH NJW-RR 1992, 470 f. = VersR 1992, 433f.; NJW 1980, 837 f.; NJW-RR 1990, 1115 f. = VersR 1990, 887 f.), so handelt es sich um eine andere Klausel, bei der nach Auffassung des Bundesgerichtshofs eine Verhaltenspflicht im Vordergrund steht.
  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 3/94

    Obliegenheitsverletzung; Versicherungsschutz; Unterscheidung von Risikobegrenzung

    Auszug aus KG, 01.02.2005 - 6 U 43/04
    Wird hingegen ein gegebener Versicherungsschutz wegen nachlässigen Verhaltens des Versicherungsnehmers wieder entzogen, liegt eine Obliegenheit vor (BGH NJW-RR 2004, 1259, 1261 unter Hinweis auf: NJW-RR 2000, 1190 = NVersZ 2000, 443 = VersR 2000, 969; NJW 1995, 784 = VersR 1995, 328); in diesem Fall steht ein bestimmtes Verhalten im Vordergrund, das nicht hinter objektiven Voraussetzungen, wie etwa den Versicherungsort oder den Zustand der versicherten Sache, zurücktritt (BGH NJW-RR 2004, 1259, 1261; Römer, in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 6 Rdnr. 7).
  • BGH, 20.06.2001 - IV ZR 101/00

    Bindung des Haftpflichtversicherers an Feststellungen im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus KG, 01.02.2005 - 6 U 43/04
    Auch für andere Berufshaftpflichtversicherungen hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung bei gleichartigen Klauseln einen Risikoausschluss angenommen (vgl. BGH NJW-RR 1991, 145 - Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater; NJW-RR 2001, 1311 - Berufshaftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts; NJW-RR 2003, 1572 und VersR 86, 647 - Berufshaftpflichtversicherung eines Notars).
  • BGH, 24.05.2000 - IV ZR 186/99

    Haftungsausschluß nach AVB-Werkverkehr

    Auszug aus KG, 01.02.2005 - 6 U 43/04
    Wird hingegen ein gegebener Versicherungsschutz wegen nachlässigen Verhaltens des Versicherungsnehmers wieder entzogen, liegt eine Obliegenheit vor (BGH NJW-RR 2004, 1259, 1261 unter Hinweis auf: NJW-RR 2000, 1190 = NVersZ 2000, 443 = VersR 2000, 969; NJW 1995, 784 = VersR 1995, 328); in diesem Fall steht ein bestimmtes Verhalten im Vordergrund, das nicht hinter objektiven Voraussetzungen, wie etwa den Versicherungsort oder den Zustand der versicherten Sache, zurücktritt (BGH NJW-RR 2004, 1259, 1261; Römer, in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 6 Rdnr. 7).
  • BGH, 05.03.1986 - IVa ZR 179/84

    Wissentliche Pflichtverletzung - Sozienklausel

    Auszug aus KG, 01.02.2005 - 6 U 43/04
    Auch für andere Berufshaftpflichtversicherungen hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung bei gleichartigen Klauseln einen Risikoausschluss angenommen (vgl. BGH NJW-RR 1991, 145 - Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater; NJW-RR 2001, 1311 - Berufshaftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts; NJW-RR 2003, 1572 und VersR 86, 647 - Berufshaftpflichtversicherung eines Notars).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 147/89

    Umfang des subjektiven Risikoausschlusses

  • BGH, 24.10.1979 - IV ZR 182/77

    Abgrenzung zwischen Risikobegrenzung und Obliegenheit eines Versicherungsnehmers

  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 17/91

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Schadenszufügung durch einen

  • KG, 30.01.2007 - 6 U 132/06

    Berufshaftpflichtversicherung: Verletzung der Anzeigeobliegenheit durch den

    Ein bewusster Verstoß gegen Pflichten setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer sich in einer Situation, in der ihm bewusst ist, wie und auf welche Art und Weise er sich verhalten müsste, was er konkret tun oder lassen müsste, ebenso bewusst dafür entscheidet, von dieser geforderten Verhaltensweise abzuweichen (vgl. BGH NJW-RR 1987, 472 ff.; Senat, Urteil vom 1. Februar 2005 - 6 U 43/04).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht