Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 24.02.2005 - 6 U 43/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3 UWG, § 4 Nr 1 UWG, § 4 Nr 6 UWG, § 5 UWG
Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit einer "Verkaufsverlosung" - aufrecht.de
Verlosungsaktion muss erkennbar sein
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Verkaufsverlosung"; Zum unlauteren Wettbewerb bei einer durch Sonderpreis und Verlosung geprägten Verkaufsaktion
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit einer Werbung mit einer Verkaufsaktion; Irreführungsgefahr bei einer Verkaufsaktion mit zu weit unter dem regulären Kaufpreis liegenden Sonderpreisen bei Auslosung der potentiellen Käufer unter den Bestellern ; Notwendigkeit eines deutlichen Hinweises auf ...
- advogarant.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit einer Verkaufsverlosung
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Verkauf + Verlosung = wettbewerbswidriges Gewinnspiel?
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Verlosung statt Verkauf zulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Abverkauf von Waren, der mit einer Verlosung verbunden ist als wettbewerbswidriges Gewinnspiel
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 29.01.2004 - 3 O 229/03
- OLG Frankfurt, 24.02.2005 - 6 U 43/04
Papierfundstellen
- NJW 2005, XIV
- NJW-RR 2005, 1202
- GRUR-RR 2005, 388
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00
Preis ohne Monitor
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2005 - 6 U 43/04
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt WRP 2003, 379 - Preis ohne Monitor) reicht es für einen Verstoß gegen § 3 UWG a.F. (§ 5 UWG n.F.) aus, wenn von der unrichtigen Werbeaussage jedenfalls ein Anlockeffekt ausgeht (…vgl. hierzu auch Baumbach/Hefermehl-Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 23. Auflage, Rdz. 2.190 f. zu § 5). - BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98
TCM- Zentrum
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2005 - 6 U 43/04
In einem solchen Fall ist das Gericht jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. WRP 01, 400, 403 - TCM-Zentrum) nicht gehindert, das beantragte Verbot der konkreten Werbung mit lediglich einem dieser Irreführungsgesichtspunkte zu begründen. - BGH, 09.06.2004 - I ZR 187/02
"500 DM-Gutschein für Autokauf"; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2005 - 6 U 43/04
Erforderlich wäre, dass der Verbraucher im Rahmen der Teilnahme an der Aktion in einer Weise beeinflusst würde, die die Rationalität der Nachfrageentscheidung vollständig in den Hintergrund treten ließe (vgl. BGH WRP 04, 1359, 1360 - 500 DM-Gutschein für Autokauf m.w.N.). - BGH, 19.02.2004 - I ZR 76/02
Schlauchbeutel
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2005 - 6 U 43/04
Zwar sind die von einer Irreführung mit bloßem Anlockeffekt ausgehenden Gefahren vergleichsweise gering, weshalb der Gesichtspunkt der Interessenabwägung (vgl. allgemein hierzu zuletzt BGH WRP 04, 904, 906 - Schlauchbeutel) gerade hier im Einzelfall dazu führen kann, eine gewisse Irreführungsgefahr hinzunehmen (…vgl. Baumbach/Hefermehl-Bornkamm a.a.O., Rdz. 2.194 zu § 5).
- OLG Stuttgart, 17.04.2008 - 2 U 82/07
Unlautere Wettbewerbshandlung: Rabattaktion eines Elektrogroßhandels für einen …
Dahinstehen kann, ob ein solcher Fall gegeben ist, wenn allein mit der Ankündigung eines außergewöhnlichen Preisnachlasses geworben wird (…vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm-Köhler, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl. [2008], Rn. 1.95 zu § 4 UWG u. H. auf BGH, GRUR 2002, 287, 288 - [Erklärung des Klägers im Rechtsstreit]; BGH, GRUR 2003, 1057 - [Einkaufsgutschein]; Berlit, WRP 2001, 349, 352; Cordes, WRP 2001, 867, 874;… a.A. Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. [2006], § 4 Rn. 1/83 ff.,1/87 für den "übertrieben hohen Rabatt"), da angesichts der mittlerweile - beispielweise im Küchen-, im Bekleidungs- und im Teppichhandel - weit verbreiteten Preisnachlässe von 50%-70% bei einem Abschlag von - wie hier - 19% auch in anderen Branchen regelmäßig und namentlich im Elektronikbereich noch nicht von einem übertrieben hohen Rabatt gesprochen werden kann (vgl. Heermann, WRP 2001, 855, 861; OLG Frankfurt, GRUR 2002, 460; OLG Celle, GRUR-RR 2002, 336; GRUR-RR 2005, 388, 391). - OLG Köln, 09.03.2007 - 6 W 23/07
Unlauteres Rabatt-Würfel-Spiel im Kassenbereich
In dem vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (GRUR-RR 2005, 388) entschiedenen Fall einer "Verkaufsverlosung", bei der von einem Versandhaus eine begrenzte Zahl sehr günstig angebotener Waren unter den Kaufinteressenten verlost wurde, lag es im entscheidenden Punkt anders, weil dort die Teilnahme an der Verlosung von einer bindenden Entscheidung für den Erwerb des Produkts unabhängig war und lediglich der Verlosungsgewinn allein durch den Erwerb der betreffenden Ware zu dem besonders niedrigen Preis eingelöst werden konnte (…für die Anwendung von § 4 Nr. 6 UWG auch auf eine Kopplung von Warenerwerb und Gewinnrealisierung Fezer / Hecker, a.a.O., § 4-6, Rn. 48 ff. [57 ff.]).
Rechtsprechung
OLG Celle, 03.06.2004 - 6 U 43/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Werklohnanspruch: Einwendung einer Verrechnungsabrede und Beweislast des Schuldners
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 35 Abs. 1 GmbHG; § 36 GmbHG; § 37 Abs. 2 GmbHG
Bestreiten eines Zahlungsanspruchs durch Hervorbringen eines mündlichen Vereinbarung über eine Tilgung durch Aufrechnung; Hervorbringen einer vertraglichen Vereinbarung als rechtsbindende Einwendung - Wolters Kluwer
Bestreiten eines Zahlungsanspruchs durch Hervorbringen eines mündlichen Vereinbarung über eine Tilgung durch Aufrechnung; Hervorbringen einer vertraglichen Vereinbarung als rechtsbindende Einwendung
- Judicialis
BGB § 387
- rechtsportal.de
BGB § 387
Beweislast für Schuldentilgung durch Aufrechnung beim Schuldner - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beweislastverteilung bei Verrechnungsabrede im Vertrag
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Verden - 7 O 322/03
- OLG Celle, 03.06.2004 - 6 U 43/04
Papierfundstellen
- BauR 2004, 1346 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.10.1994 - IX ZR 25/94
Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Unternehmensbezogenheit einer …
Auszug aus OLG Celle, 03.06.2004 - 6 U 43/04
Denn bei einem unternehmensbezogenen Geschäft geht der Wille der Beteiligten im Zweifel dahin, dass der Betriebsinhaber Vertragspartner werden soll, wenn Inhalt und Umstände des Rechtsgeschäfts die eindeutige Auslegung zulassen, dass ein bestimmtes Unternehmen berechtigt oder verpflichtet sein soll, was z. B. dann anzunehmen ist, wenn die Leistung vertraglich für den Betrieb des Unternehmens bestimmt war, wobei aus Gründen der Verkehrssicherheit nur dann der gesetzliche Auslegungsgrundsatz des Handelns im eigenen Namen eingreift, wenn "ernsthafte, nicht auszuräumende Zweifel an der Unternehmensbezogenheit eines Geschäfts" verbleiben (BGH NJW 1995, S. 43 bis 45).
- OLG Naumburg, 13.10.2014 - 12 U 110/14
Nachvergütungsanspruch bei VOB-Vertrag: Änderungsanordnung durch Freigabe der vom …
Ein detailreich aufgestelltes Leistungsverzeichnis als Leistungsbeschreibung geht aber in der Regel allen anderen Vertragsbestandteilen und Vertragsgrundlagen - also auch der Vorbemerkung der Ausschreibungsunterlagen - vor (z. B. OLG Jena, BauR 2004, 1346).
Rechtsprechung
KG, 01.02.2005 - 6 U 43/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Begründetheit einer Berufung; Rechtmäßigkeit einer Kündigung eines Versicherungsvertrages; Einschränkung des Versicherungsschutzes aufgrund einer Klausel mit einem subjektiven Risikoausschluss
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 06.01.2004 - 7 O 387/02
- KG, 01.02.2005 - 6 U 43/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 16.06.2004 - IV ZR 201/03
Rechtsnatur des Ausschlusses des Versicherungsschutzes für nicht in einem …
Auszug aus KG, 01.02.2005 - 6 U 43/04
Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss; dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1259, 1260 m. w. Nachw.).Wird hingegen ein gegebener Versicherungsschutz wegen nachlässigen Verhaltens des Versicherungsnehmers wieder entzogen, liegt eine Obliegenheit vor (BGH NJW-RR 2004, 1259, 1261 unter Hinweis auf: NJW-RR 2000, 1190 = NVersZ 2000, 443 = VersR 2000, 969; NJW 1995, 784 = VersR 1995, 328); in diesem Fall steht ein bestimmtes Verhalten im Vordergrund, das nicht hinter objektiven Voraussetzungen, wie etwa den Versicherungsort oder den Zustand der versicherten Sache, zurücktritt (BGH NJW-RR 2004, 1259, 1261;… Römer, in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 6 Rdnr. 7).
- BGH, 27.11.2002 - IV ZR 159/01
Ursachenidentität im Sinne der sog. Serienschadenklausel
Auszug aus KG, 01.02.2005 - 6 U 43/04
Ein Kennenmüssen reicht nicht aus (vgl. BGH NJW 2003, 511 ff. = VersR 2003, 187 ff.).B) Für den Kläger und gegen eine Vorsatzvermutung spricht zudem der Umstand, dass sich ein vernünftiger Versicherungsnehmer nicht durch vorsätzliche Nichterfüllung seiner Anzeigeobliegenheit Rechtsnachteile im Deckungsverhältnis zum Versicherer zuziehen will (vgl. BGH NJW 2003, 511 ff.).
- BGH, 09.05.1990 - IV ZR 51/89
Vorschriftwidriger Umgang mit brennbaren und explosiven Stoffen
Auszug aus KG, 01.02.2005 - 6 U 43/04
Soweit der Bundesgerichtshof Versicherungsbedingungen, die bei einem vorschriftswidrigen Umgang mit brennbaren oder explosiven Stoffen den Versicherungsschutz versagen, als Obliegenheiten angesehen hat (BGH NJW-RR 1992, 470 f. = VersR 1992, 433f.; NJW 1980, 837 f.; NJW-RR 1990, 1115 f. = VersR 1990, 887 f.), so handelt es sich um eine andere Klausel, bei der nach Auffassung des Bundesgerichtshofs eine Verhaltenspflicht im Vordergrund steht.Damit scheiden Ermahnungen, Empfehlungen und Ratschläge von privater Seite aus (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1115, 1116).
- BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 166/85
Voraussetzungen eines Risikoausschlusses für gesetz-, vorschrifts- oder sonst …
Auszug aus KG, 01.02.2005 - 6 U 43/04
Der Bundesgerichtshof hat dies für eine Klausel in den Bedingungen einer Betriebshaftpflichtversicherung, die der hier streitigen Klausel im Wortlaut entsprach, entschieden (vgl. BGH VersR 1987, 174 = NJW-RR 1987, 1987, 472 f.).Ein bewusster Verstoß gegen Pflichten setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer sich in einer Situation, in der ihm bewusst ist, wie und auf welche Art und Weise er sich verhalten müsste, was er konkret tun oder lassen müsste, ebenso bewusst dafür entscheidet, von dieser geforderten Verhaltensweise abzuweichen (vgl. BGH NJW-RR 1987, 472 ff.).
- BGH, 19.03.2003 - IV ZR 233/01
Rückwirkende Anwendbarkeit des Ausschlussgrundes der wissentlichen …
Auszug aus KG, 01.02.2005 - 6 U 43/04
Auch für andere Berufshaftpflichtversicherungen hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung bei gleichartigen Klauseln einen Risikoausschluss angenommen (vgl. BGH NJW-RR 1991, 145 - Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater; NJW-RR 2001, 1311 - Berufshaftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts; NJW-RR 2003, 1572 und VersR 86, 647 - Berufshaftpflichtversicherung eines Notars). - BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91
Demnächst-Zustellung bei Streitwertanfrage des Gerichtes im Deckungsprozeß
Auszug aus KG, 01.02.2005 - 6 U 43/04
Soweit der Bundesgerichtshof Versicherungsbedingungen, die bei einem vorschriftswidrigen Umgang mit brennbaren oder explosiven Stoffen den Versicherungsschutz versagen, als Obliegenheiten angesehen hat (BGH NJW-RR 1992, 470 f. = VersR 1992, 433f.; NJW 1980, 837 f.; NJW-RR 1990, 1115 f. = VersR 1990, 887 f.), so handelt es sich um eine andere Klausel, bei der nach Auffassung des Bundesgerichtshofs eine Verhaltenspflicht im Vordergrund steht. - BGH, 14.12.1994 - IV ZR 3/94
Obliegenheitsverletzung; Versicherungsschutz; Unterscheidung von Risikobegrenzung …
Auszug aus KG, 01.02.2005 - 6 U 43/04
Wird hingegen ein gegebener Versicherungsschutz wegen nachlässigen Verhaltens des Versicherungsnehmers wieder entzogen, liegt eine Obliegenheit vor (BGH NJW-RR 2004, 1259, 1261 unter Hinweis auf: NJW-RR 2000, 1190 = NVersZ 2000, 443 = VersR 2000, 969; NJW 1995, 784 = VersR 1995, 328); in diesem Fall steht ein bestimmtes Verhalten im Vordergrund, das nicht hinter objektiven Voraussetzungen, wie etwa den Versicherungsort oder den Zustand der versicherten Sache, zurücktritt (BGH NJW-RR 2004, 1259, 1261;… Römer, in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 6 Rdnr. 7). - BGH, 20.06.2001 - IV ZR 101/00
Bindung des Haftpflichtversicherers an Feststellungen im Haftpflichtprozeß
Auszug aus KG, 01.02.2005 - 6 U 43/04
Auch für andere Berufshaftpflichtversicherungen hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung bei gleichartigen Klauseln einen Risikoausschluss angenommen (vgl. BGH NJW-RR 1991, 145 - Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater; NJW-RR 2001, 1311 - Berufshaftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts; NJW-RR 2003, 1572 und VersR 86, 647 - Berufshaftpflichtversicherung eines Notars). - BGH, 24.05.2000 - IV ZR 186/99
Haftungsausschluß nach AVB-Werkverkehr
Auszug aus KG, 01.02.2005 - 6 U 43/04
Wird hingegen ein gegebener Versicherungsschutz wegen nachlässigen Verhaltens des Versicherungsnehmers wieder entzogen, liegt eine Obliegenheit vor (BGH NJW-RR 2004, 1259, 1261 unter Hinweis auf: NJW-RR 2000, 1190 = NVersZ 2000, 443 = VersR 2000, 969; NJW 1995, 784 = VersR 1995, 328); in diesem Fall steht ein bestimmtes Verhalten im Vordergrund, das nicht hinter objektiven Voraussetzungen, wie etwa den Versicherungsort oder den Zustand der versicherten Sache, zurücktritt (BGH NJW-RR 2004, 1259, 1261;… Römer, in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 6 Rdnr. 7). - BGH, 05.03.1986 - IVa ZR 179/84
Wissentliche Pflichtverletzung - Sozienklausel
Auszug aus KG, 01.02.2005 - 6 U 43/04
Auch für andere Berufshaftpflichtversicherungen hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung bei gleichartigen Klauseln einen Risikoausschluss angenommen (vgl. BGH NJW-RR 1991, 145 - Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater; NJW-RR 2001, 1311 - Berufshaftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts; NJW-RR 2003, 1572 und VersR 86, 647 - Berufshaftpflichtversicherung eines Notars). - BGH, 26.09.1990 - IV ZR 147/89
Umfang des subjektiven Risikoausschlusses
- BGH, 24.10.1979 - IV ZR 182/77
Abgrenzung zwischen Risikobegrenzung und Obliegenheit eines Versicherungsnehmers …
- BGH, 25.03.1992 - IV ZR 17/91
Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Schadenszufügung durch einen …
- KG, 30.01.2007 - 6 U 132/06
Berufshaftpflichtversicherung: Verletzung der Anzeigeobliegenheit durch den …
Ein bewusster Verstoß gegen Pflichten setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer sich in einer Situation, in der ihm bewusst ist, wie und auf welche Art und Weise er sich verhalten müsste, was er konkret tun oder lassen müsste, ebenso bewusst dafür entscheidet, von dieser geforderten Verhaltensweise abzuweichen (vgl. BGH NJW-RR 1987, 472 ff.; Senat, Urteil vom 1. Februar 2005 - 6 U 43/04).