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   OLG München, 12.08.1999 - 6 U 4484/98   

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https://dejure.org/1999,1063
OLG München, 12.08.1999 - 6 U 4484/98 (https://dejure.org/1999,1063)
OLG München, Entscheidung vom 12.08.1999 - 6 U 4484/98 (https://dejure.org/1999,1063)
OLG München, Entscheidung vom 12. August 1999 - 6 U 4484/98 (https://dejure.org/1999,1063)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • webshoprecht.de

    Die "Reservierung" von Domain-Namen, welche als Wortbestandteil bekannte Firmennamen enthalten, verstößt gegen BGB § 12, sofern kein sachlicher Bezug besteht ("Rolls-Royce").

  • JurPC

    BGB § 12
    Rolls-royce.de

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer vorgenommenen Reservierung von Domain-Namen; Beseitigung von einmal bestandener Wiederholungsgefahr nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung; Interesse an ungestörter Namensführung durch unbefugte Benutzung des gleichen Namens; ...

  • online-und-recht.de

    Benutzung von "Rolls Royce" als Second-Level-Domain

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Rolls-royce.de - Rechtswidrige Reservierung generischer Begriff-Domains mangels sachlichen Bezuges

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Namens- und Markenschutzverletzung durch Internet-Domain

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 12; MarkenG § 23
    Zulässigkeit und Rechtsfolgen des sog. Domain-Grabbing

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 519
  • MMR 2000, 104
  • BB 1999, 2421
  • DB 1999, 2510
  • K&R 1999, 569
  • afp 2000, 212
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Hamburg, 02.05.2002 - 3 U 216/01

    Beurteilung der Branchennähe im Hinblick auf eine Domainbezeichnung

    Anhaltspunkte dafür, daß es sich um ein Firmenschlagwort mit überragender Verkehrsgeltung handeln könnte, was zu einer anderen Beurteilung führen könnte (OLG München GRUR 2000, 519, 520 - rolls-royce.de; OLG Hamm NJW-RR 1998, 90 - krupp.de), bestehen nicht.
  • KG, 07.06.2013 - 5 U 110/12

    aserbaidschan.de

    Dessen ungeachtet entfällt die Wiederholungsgefahr selbst dann nicht, wenn der Verletzer eine angegriffene Domain - wie hier nicht einmal - aufgibt (OLG Karlsruhe AfP 1999, 378, 379 - badwildbad.com) oder dem Verletzten anbietet (OLG München GRUR 2000, 519 - rollsroyce.de).
  • OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 89/00

    Verwendung einer mit einer bekannten Marken identischen Internet-Domain

    Ein solcher Anspruch ergibt sich nicht aus § 823 Abs. 1, 1004 BGB (so aber für § 12 BGB OLG München in WRIP 99, 955 ff. (960) - "shell.de"; einschränkend dagegen in GRUR 2000, 519 ff. (520 f.) - "rolls-royce.de"-, offen gelassen OLG Ffm, VVRP 2000, 645 - "weideglueck.de").
  • LG München I, 14.02.2001 - 21 O 10131/00
    Es besteht für die Kammer kein Zweifel, dass die Attraktivität der beiden Domains gerade auf der Verwendung des Unternehmenszeichens bzw. der Marke der Klägerin nebst beschreibenden Zusatz beruht hat und somit gerade dadurch die Einkünfte aus der Verwertung der Domain gesteigert werden sollten ( s.a. OLG München ZUM-RD 2000, 15 zum vergleichbaren Sachverhalt "Rolls-Royce").

    Aus den gleichen Gründen wäre der Anspruch auch nach § 12 BGB begründet gewesen (OLG München ZUM-RD 2000, 15).

  • KG, 16.02.2001 - 5 U 9865/00

    Zur internationalen Zuständigkeit und fehlenden Zeichenidentität trotz mangelnder

    Auch hier besteht nur ein Unterlassungsanspruch, soweit Verwechslungsgefahr besteht (Ingerl/Rohnke, MarkenG, nach § 15 Rdnr. 21), es sei denn, dass es sich um ein Firmenschlagwort mit überragender Verkehrsgeltung handelt (OLG München GRUR 2000, 519, 520 - rollsroyce.de; OLG Hamm NJW-RR 1998, 909 - krupp.de).
  • OLG Stuttgart, 23.03.2001 - 2 U 149/00

    Namensrecht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Verwechslungsfähigkeit -

    a) So kann die Anmeldung einer Domain zum Zwecke der Behinderung geschehen sein, wenn sie ausschließlich vom Zweck getragen ist, den Dritten an der Benutzung des Kennzeichens im Internet zu hindern (OLG Frankfurt WRP 00, 645, 646; OLG München GRUR 00, 519, 520; vgl. ferner Köhler a.a.O. § 1, 327 m.umfängl.Nw.; OLG Karlsruhe WRP 98, 900, 901; Wiltschek WRP 00, 675, 678/79 - zum österreichischen Recht).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2001 - 6 U 31/00

    Zulässigkeit des sog. Domain-Grabbing

    Fehlt es - etwa mangels Produktähnlichkeit - an den Voraussetzungen der Verwechslungsgefahr oder an der Bekanntheit der geschäftlichen Bezeichnung oder Marke, um dem Klagekennzeichen Schutz nach dem MarkenG zukommen zu lassen, kommt ergänzender Kennzeichenschutz nach §§ 2, 14, 15 MarkenG, §§ 12, 242, 823 Abs. 1 BGB in Betracht, wenn im Falle der Verwendung eines fremden Kennzeichens als Domain besondere und durch die markenrechtlichen Verletzungstatbestände nicht erfaßte Umstände vorliegen, die im Rahmen einer Interessenabwägung zum Vorrang des Kennzeichenrechts des verletzten Inhabers eines Kennzeichenrechts führen (vgl. Senat WRP 2000, 772 ff = Markenrecht 2000, 486 ff - alcon.de; OLG München GRUR 2000, 519 f - rollsroyce.de . Daneben kommen gegebenenfalls Ansprüche wegen schikanöser und sittenwidriger Behinderung (§§ 226, 826 BGB) in Betracht (vgl. Senat WRP 2000, 645 ff - weideglück.de Web-Dok.
  • OLG München, 10.01.2002 - 6 U 3512/01

    Domainname "duck" und Namensrecht

    Wer einen fremden Namen als Domain-Namen registrieren lässt, nimmt nämlich den Namen zur Bezeichnung der eigenen Person in Anspruch (Palandt, aaO., § 12 Rdn. 21 mit Hinweis auf umfangreiche Rechtsprechung, ferner der erkennende Senat im Urteil vom 12.08.1999 - 6 U 4484/98 -, rechtskräftig nach Nichtannahme der Revision, abgedruckt in BB 1999, 2421 in Abschnitt 2.1).
  • LG Hamburg, 01.08.2000 - 312 O 328/00

    "www.joop.de"

    Inhalt dieses Anspruchs ist die Beseitigung eines als Folge einer Verletzungshandlung fortwirkenden Zustands (Ingerl/Rohnke, a.a.O., Rdnr. 55 ff. Vor §§ 14-19; Hoffmann, Anm. zum U. des OLG München v. 12.8.1999 - 6 U 4484/98 - rolls-royce.de, MMR 2000, 105,106).
  • LG Koblenz, 28.08.2007 - 4 HKO 83/07
    Anhaltspunkte dafür, dass es sich um ein Firmenschlagwort mit überragender Verkehrsgeltung handeln könnte, was zu einer anderen Beurteilung führen könnte (OLG München, GRUR 2000, 519 f. - rolls-royce.de), bestehen nicht.
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