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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.05.2018 - 6 U 46/17   

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https://dejure.org/2018,15695
OLG Frankfurt, 24.05.2018 - 6 U 46/17 (https://dejure.org/2018,15695)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.05.2018 - 6 U 46/17 (https://dejure.org/2018,15695)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Mai 2018 - 6 U 46/17 (https://dejure.org/2018,15695)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 AMG
    Zulässigkeit von Wirksamkeitsaussagen auf der Verpackung von Arzneimitteln

  • damm-legal.de

    Zur Zulässigkeit von Wirksamkeitsangaben auf Arzneimittelpackungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Wirksamkeitsaussagen auf der Verpackung von Arzneimitteln

  • rabüro.de

    Zur Zulässigkeit von Wirksamkeitsaussagen auf der Verpackung von Arzneimitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMG § 10
    Arzneimittel; Verpackung; Angaben; werblicher Überschuss; Off-label-Werbung

  • rechtsportal.de

    AMG § 10
    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Wirkungen eines Arzneimittels auf der Verpackung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht: Zulässigkeit von Wirksamkeitsaussagen auf der Verpackung von Arzneimitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit von Wirksamkeitsangaben auf Arzneimittelpackungen

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Werbung für Arzneimittel als "wirksam" auf Verpackung nicht erlaubt

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Schranken für Wirksamkeitsaussagen auf der Verpackung von Arzneimitteln

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 110 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Zulässigkeit von Wirksamkeitsaussagen auf Verpackung von Arzneimitteln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 374
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2018 - 6 U 46/17
    2.) In den Fällen, in denen sich die Klage gegen die konkrete Verletzungsform richtet, ist in dieser Verletzungsform der Lebenssachverhalt zu sehen, durch den der Streitgegenstand bestimmt wird (BGH GRUR 2013, 401 - Biomineralwasser).

    Richtet sich die Klage gegen die konkrete Verletzungsform, also das konkret umschriebene (beanstandete) Verhalten, so ist darin der Lebenssachverhalt zu sehen, der den Streitgegenstand bestimmt (BGHZ 194, 314 Rn. 24 - Biomineralwasser).

    Vielmehr umfasst der Streitgegenstand in diesem Fall alle Rechtsverletzungen, die durch die konkrete Verletzungsform verwirklicht wurden (BGH GRUR 2012, 184 Rnr. 15 - Branchenbuch Berg; BGHZ 194, 314 Rnr. 24 - Biomineralwasser; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler UWG § 12 Rnr. 2.23e).

  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 58/06

    Fußpilz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2018 - 6 U 46/17
    Die Fachinformation nach § 11a AMG, die im Entwurf dem Zulassungsantrag beizufügen ist (§ 22 Absatz VII AMG), ist bei der Auslegung der Zulassung allenfalls ergänzend heranzuziehen (BGH GRUR 2009, 418 [BGH 11.09.2008 - I ZR 58/06] , Rnr. 24 - Fußpilz).

    Soweit der BGH in der Entscheidung "Fusspilz" (GRUR 2009, 418, 420 [BGH 11.09.2008 - I ZR 58/06] , Rnr. 23 f.) zur Ermittlung des Verkehrsverständnisses ausgeführt hat:.

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 124/07

    Metoprolol

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2018 - 6 U 46/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2009, 990 [BGH 05.02.2009 - I ZR 124/07] - Metoprolol) stellen sowohl Pflichtangaben nach Art. 10 I AMG als auch Angaben, die nach § 10 I 5 AMG zulässig sind, keine Werbung dar.

    Wenn das zugelassene Anwendungsgebiet allerdings genannt wird - sei es zur Erfüllung der Pflichtangabe nach § 10 I 1 Nr. 14 AMG, sei es als ergänzende Angabe nach § 10 I 5 AMG) -, muss der differentialdiagnostische Hinweis auch gegeben werden, da er zum zugelassenen Anwendungsgebiet dazugehört (BGH GRUR 2009, 990, 992 [BGH 05.02.2009 - I ZR 124/07] , Rnr. 17, Metoprolol; OVG Berlin, Urteil vom 16.08.2001, 5 B 3.00; BeckRS 2001, 17834).

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2018 - 6 U 46/17
    Die Kostenpauschale, die ein Verband nach einer Abmahnung geltend macht, ist auch in voller Höhe zu zahlen, wenn die Abmahnung nur teilweise berechtigt war (BGH GRUR 2009, 413 Rnr. 31 - Erfokol-Kapseln; BGH GRUR 2010, 744 [BGH 10.12.2009 - I ZR 149/07] Rnr. 51 - Sondernewsletter; Senat, WRP 1991, 326 [OLG Frankfurt am Main 13.12.1990 - 6 U 39/89] ).
  • OLG Frankfurt, 13.12.1990 - 6 U 39/89
    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2018 - 6 U 46/17
    Die Kostenpauschale, die ein Verband nach einer Abmahnung geltend macht, ist auch in voller Höhe zu zahlen, wenn die Abmahnung nur teilweise berechtigt war (BGH GRUR 2009, 413 Rnr. 31 - Erfokol-Kapseln; BGH GRUR 2010, 744 [BGH 10.12.2009 - I ZR 149/07] Rnr. 51 - Sondernewsletter; Senat, WRP 1991, 326 [OLG Frankfurt am Main 13.12.1990 - 6 U 39/89] ).
  • BGH, 25.01.1990 - I ZR 19/87

    HBV-Familien- und Wohnungsrechtsschutz - Kopplung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2018 - 6 U 46/17
    Diese setzt voraus, dass dem Schuldner durch ein sofortiges Verbot unverhältnismäßige Nachteile entstünden und die Belange sowohl des Gläubigers als auch der Allgemeinheit durch eine befristete Fortsetzung der Wettbewerbswidrigkeit nicht unzumutbar beeinträchtigt werden (BGH GRUR 1990, 522, 528 [BGH 25.01.1990 - I ZR 19/87] - HBV-Familien- und Wohnungsrechtsschutz).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2018 - 6 U 46/17
    Damit sind Unternehmen aus dem Kreis der Mitbewerber auf dem relevanten Markt (BGH GRUR 1998, 170 [BGH 19.06.1997 - I ZR 72/95] - Händlervereinigung) nach Anzahl und/oder Größe, Marktbedeutung oder wirtschaftlichem Gewicht in der Weise repräsentativ vertreten, dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann (BGH GRUR 2007, 610 [BGH 16.11.2006 - I ZR 218/03] Rnr. 18 - Sammelmitgliedschaft V; BGH GRUR 2007, 809 [BGH 01.03.2007 - I ZR 51/04] Rnr. 15 - Krankenhauswerbung).
  • BGH, 19.06.1997 - I ZR 72/95

    Händlervereinigung - Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2018 - 6 U 46/17
    Damit sind Unternehmen aus dem Kreis der Mitbewerber auf dem relevanten Markt (BGH GRUR 1998, 170 [BGH 19.06.1997 - I ZR 72/95] - Händlervereinigung) nach Anzahl und/oder Größe, Marktbedeutung oder wirtschaftlichem Gewicht in der Weise repräsentativ vertreten, dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann (BGH GRUR 2007, 610 [BGH 16.11.2006 - I ZR 218/03] Rnr. 18 - Sammelmitgliedschaft V; BGH GRUR 2007, 809 [BGH 01.03.2007 - I ZR 51/04] Rnr. 15 - Krankenhauswerbung).
  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16

    Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2018 - 6 U 46/17
    Allerdings gebietet nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. GRUR-RR 2013, 302 - Zählrate) und des Bundesgerichtshofes (GRUR 2018, 431, 432 [BGH 11.10.2017 - I ZR 78/16] , Rnr. 16 - Tiegelgröße) auch in diesen Fällen die Dispositionsmaxime, dass das Gericht das Verbot der konkreten Verletzungsform nur auf diejenigen Beanstandungen stützen darf, auf die sich der Kläger oder Antragsteller zur Begründung seines Unterlassungsbegehrens berufen hat.
  • BGH, 15.12.2016 - I ZR 241/15

    Wettbewerbsverstoß: Erstinstanzlich bei der Verurteilung zur Unterlassung nicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2018 - 6 U 46/17
    All diese Beanstandungen gelangen dann auch in die Berufung (vgl. BGH GRUR 2017, 295 [BGH 15.12.2016 - I ZR 241/15] - Entertain), so dass der Senat umfassend prüfen kann und insoweit - bei mehreren Beanstandungen (wie hier) - auch die "Wahlfreiheit" hat.
  • OLG Frankfurt, 04.04.2013 - 6 W 85/12

    Streitgegenstand bei gegen die konkrete Verletzungsform gerichtetem

  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10

    Branchenbuch Berg

  • OVG Berlin, 16.08.2001 - 5 B 3.00

    Der pharmazeutische Unternehmer beim Mitvertrieb von Arzneimitteln

  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 95/05

    Amlodipin

  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - 9 A 1027/22

    Auflagen; Kennzeichnung; Packungsbeilage; Gebrauchsinformation; weitere Angaben;

    vgl. OLG München, Beschluss vom 9. April 2020 - 29 U 5126/19 -, PharmR 2020, 406 = juris Rn. 3; OLG Frankfurt, Urteil vom 24. Mai 2018 - 6 U 46/17 -, A&R 2018, 185 = juris Rn. 21.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - 9 A 353/19

    Auflagen; Kennzeichnung; Packungsbeilage; Gebrauchsinformation; weitere Angaben;

    vgl. OLG München, Beschluss vom 9. April 2020 - 29 U 5126/19 -, PharmR 2020, 406 = juris Rn. 3; OLG Frankfurt, Urteil vom 24. Mai 2018 - 6 U 46/17 -, A&R 2018, 185 = juris Rn. 21.
  • OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 6 U 189/18

    Abgrenzung von Werbung und Informationsvermittlung im Heilmittelwerberecht

    (3) Sind mehrere Angriffe gegen eine konkrete Verletzungsform streitgegenständlich geworden, gelangen dann auch alle in die Berufung (vgl. BGH, GRUR 2017, 295 - Entertain), so dass der Senat umfassend prüfen kann und insoweit bei mehreren Beanstandungen (wie hier) - unabhängig davon, auf welche Beanstandung sich das Landgericht gestützt hat - auch die "Wahlfreiheit" hat (Senat, GRUR-RR 2018, 374).
  • OLG München, 09.04.2020 - 29 U 5126/19

    Aufdruck eines "Störers" auf Umverpackung eines Arzneimittels zur Anzeige der

    Angaben mit werblichen Überschuss sind davon per se nicht gedeckt und daher auf der Umverpackung schon deshalb nicht erlaubt (OLG Frankfurt a. M. PharmR 2018, 411, 412).
  • LG Köln, 20.01.2022 - 81 O 40/21
    Auch stellt sich die Frage, ob angesichts der blickfangmäßigen Angabe ein unzulässiger werblicher Überschuss vorliegt (hierzu OLG Frankfurt, GRUR-RR 2018, 374).
  • OLG Schleswig, 28.07.2022 - 6 U 20/21
    b) Da sich die angegriffene Kennzeichnung der Beklagten auf der Umverpackung des Produkts befindet, gilt grundsätzlich die Spezialregelung des § 10 Abs. 1 AMG (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2018, 374 ).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 05.05.2017 - 6 U 46/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,37043
OLG Oldenburg, 05.05.2017 - 6 U 46/17 (https://dejure.org/2017,37043)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05.05.2017 - 6 U 46/17 (https://dejure.org/2017,37043)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05. Mai 2017 - 6 U 46/17 (https://dejure.org/2017,37043)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Eine Nachbesserungsfrist von 2 Wochen ist bei einem Dieselskandalfahrzeug zu kurz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Händlerposition im Dieselskandal - Frist zur Nachbesserung muss angemessen lang sein

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Oldenburg, 05.12.2018 - 14 U 60/18

    Rechte eines vom sog. Abgasskandal betroffenen Käufers eines Kraftfahrzeugs

    OLG München , Beschluss vom 23. März 2017 - 3 U 4316/16 -, Rn. 6, juris und OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 05. Mai 2017 - 6 U 46/17 -, Rn 2, juris, und des OLG Celle, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 7 W 26/16 -, Rn. 8, juris, die von der Notwendigkeit einer Nachfristsetzung ausgingen;.
  • LG Braunschweig, 13.12.2017 - 3 O 806/17

    Abgasskandal; Widerrufsjoker; Rücktritt

    Das folgt aus der Erwägung, dass die Umrüstung aufgrund des sog. Abgasskandals nicht einzelne Fahrzeuge, sondern eine große Anzahl von Diesel-Pkw betrifft und dass die Nachrüstung in Abstimmung mit dem ... erfolgt, was angesichts der Zahl der nachzurüstenden Fahrzeuge nicht überall gleichzeitig und gewissermaßen auf Zuruf geschehen kann, auch wenn der einzelne Nachrüstungsvorgang dem Vortrag des Beklagten zufolge nur etwa eine halbe Stunde in Anspruch nimmt (vgl. Oberlandesgericht Oldenburg, bislang nicht veröffentlichter Hinweisbeschluss vom 05.05.2017 - 6 U 46/17 -).
  • LG Braunschweig, 17.01.2018 - 3 O 1138/16

    Anfechtung des Autokaufvertrages mit dem Fahrzeughersteller wegen arglistiger

    Das folgt aus der Erwägung, dass die Umrüstung aufgrund des sog. Abgasskandals nicht einzelne Fahrzeuge, sondern eine große Anzahl von Diesel-Pkw betrifft und dass die Nachrüstung in Abstimmung mit dem KBA erfolgt, was angesichts der Zahl der nachzurüstenden Fahrzeuge nicht überall gleichzeitig und gewissermaßen auf Zuruf geschehen kann, auch wenn der einzelne Nachrüstungsvorgang dem Vortrag der Beklagten zufolge nur ca. 24 Minuten in Anspruch nimmt (vgl. OLG Oldenburg, bislang nicht veröffentlichter Hinweisbeschluss vom 05.05.2017 - 6 U 46/17 -).
  • LG Braunschweig, 10.08.2017 - 3 O 1483/16

    Kraftfahrzeugkauf: Unzulässiger Einsatz einer Abschalteinrichtung in der

    Über die Frage der Angemessenheit der Fristsetzung im Zusammenhang mit dem sog. Abgasskandal liegen inzwischen auch schon Entscheidungen von Oberlandesgerichten vor: Das Oberlandesgericht München (Beschluss vom 23.03.2017 - 3 U 4316/16 -, juris Rn. 14) hat selbst ca. sechs Wochen noch als zu kurz und eine Obergrenze für eine angemessene Frist erst bei einem Jahr gesehen, das Oberlandesgericht Oldenburg (bislang nicht veröffentlichter Hinweisbeschluss vom 05.05.2017 - 6 U 46/17 -) hat zwei Wochen - wie hier - ebenfalls als nicht angemessen erachtet, weil allgemein bekannt sei, dass die Umrüstung der Fahrzeuge aufgrund des sog. Abgasskandals nicht einzelne Fahrzeuge, sondern eine große Anzahl von Diesel-Pkw betreffe und dass die Beklagte die Nachrüstung in Abstimmung mit dem KBA vornehme, was angesichts der Zahl der nachzurüstenden Fahrzeuge nicht überall gleichzeitig und gewissermaßen auf Zuruf geschehen könne, auch wenn der einzelne Nachrüstungsvorgang nur etwa eine Stunde in Anspruch nehme.
  • OLG Saarbrücken, 14.02.2020 - 2 U 104/18

    Rücktritt von Kauf eines Diesel-Fahrzeugs: Erfordernis der Fristsetzung zur

    Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Beklagte bei der Nachbesserung auf eine Mitwirkung des Herstellers angewiesen war, der zunächst in Abstimmung mit dem Kraftfahrtbundesamt eine Software-Lösung entwickeln musste und nicht nur das Fahrzeug des Klägers sondern eine sehr große Zahl von Fahrzeugen bundesweit und gegebenenfalls auch darüber hinaus umzurüsten hatte (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 5. Mai 2017 - 6 U 46/17, BeckRS 2017, 119631, Rn. 2 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 07.06.2017 - 6 U 46/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,37116
OLG Oldenburg, 07.06.2017 - 6 U 46/17 (https://dejure.org/2017,37116)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07.06.2017 - 6 U 46/17 (https://dejure.org/2017,37116)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - 6 U 46/17 (https://dejure.org/2017,37116)
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Verfahrensgang

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