Rechtsprechung
   OLG München, 25.10.2007 - 6 U 4725/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10174
OLG München, 25.10.2007 - 6 U 4725/06 (https://dejure.org/2007,10174)
OLG München, Entscheidung vom 25.10.2007 - 6 U 4725/06 (https://dejure.org/2007,10174)
OLG München, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - 6 U 4725/06 (https://dejure.org/2007,10174)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,10174) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichende Bestimmtheit eines heilmittelwerberechtlichen Unterlassungsantrags; Erforderlichkeit einer Wiederholungs- bzw. Begehungsgefahr für die Begründetheit eines Unterlassungsantrags; Vorliegen gesetzeswiederholender Unterlassungsanträge; Preis- und Mengenangaben ...

  • Judicialis

    HWG § 4 Abs. 6; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinreichende Bestimmtheit eines heilmittelwerberechtlichen Unterlassungsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 40/99

    Laubhefter; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Wettbewerbsrechtlicher

    Auszug aus OLG München, 25.10.2007 - 6 U 4725/06
    Die Entscheidung "Laubhefter" (GRUR 2002, 86) hat die Antragsformulierung im Bereich des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes für technische Erzeugnisse zum Gegenstand.

    b) Auf den erforderlichen Hinweis (BGH, a.a.O., Seite 441; GRUR 2002, 86, 89 -Laubhefter) des Senats, dass der Antrag nicht hinreichend bestimmt sein kann, wenn Erinnerungswerbung nicht auf die Merkmale des § 4 Abs. 6 Satz 2 HWG beschränkt ist, hat der Kläger den Hilfsantrag sowie einen weiteren Hilfsantrag formuliert.

  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG München, 25.10.2007 - 6 U 4725/06
    Die Beklagte hält den Klageantrag für nicht hinreichend bestimmt, da er lediglich gesetzeswiederholend sei (BGH GRUR 2000, 438 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge).

    Diese Entscheidung darf jedoch dem Vollstreckungsverfahren nicht überlassen bleiben (BGH GRUR 2000, 438, 441 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge).

  • BGH, 09.06.1982 - I ZR 87/80

    Verbot der Heilmittelwerbung mit Preisangaben und Mengenangaben - Vorliegen einer

    Auszug aus OLG München, 25.10.2007 - 6 U 4725/06
    Werbung könne nämlich auch dann noch als Erinnerungswerbung qualifiziert werden, wenn sie weitere Angaben als nur die in § 4 Abs. 6 Satz 2 HWG genannten enthalte, wie beispielsweise Angaben zu Packungsgrößen, Mengen und Preisen (BGH GRUR 1982, 684 - Arzneimittel-Preisangaben) oder graphische, farbliche und bildliche Elemente ohne eigene medizinisch relevante Aussagekraft.

    Der Senat teilt jedoch die Auffassung nicht, dass § 4 Abs. 6 Satz 2 HWG eine abschließende Regelung beinhalte, sondern schließt sich der Rechtsprechung des BGH an, wonach zusätzliche Angaben ohne medizinisch - gesundheitliche Relevanz bei der Erinnerungswerbung zulässig sind, weil die Gefahr einer unzutreffenden oder irreführenden Einschätzung des Arzneimittels durch den Verbraucher aufgrund unvollständiger oder lückenhafter Information regelmäßig ausgeschlossen erscheint (BGH GRUR 1982, 684, 685 - Arzneimittel-Preisangaben).

  • BGH, 18.09.2003 - V ZB 9/03

    Begriff der Grundsatzbedeutung einer Rechtsfrage; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG München, 25.10.2007 - 6 U 4725/06
    Die Revision wird zugelassen, weil die Frage, ob Erinnerungswerbung abschließend durch die in § 4 Abs. 6 Satz 2 HWG genannten Merkmale definiert wird, für die beteiligten Verkehrskreise wegen der Auswirkungen auf die Anforderungen, die an die Formulierung eines heilmittelwerberechtlichen Unterlassungsantrags zu stellen sind, von Gewicht ist (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO; BGH NJW 2003, 3765).
  • BGH, 17.02.1983 - I ZR 203/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung von Werbung mit dem Zeichen

    Auszug aus OLG München, 25.10.2007 - 6 U 4725/06
    Weil aber im Rahmen der Erinnerungswerbung auch andere Hinweise ohne medizinisch-gesundheitliche Relevanz denkbar sind, wie beispielsweise die Entscheidung "Novodigal/temagin" des BGH (WRP 1983, 393, 395) zeigt, die Werbung mit "B.-Qualität" als zulässige Erinnerungswerbung erachtet hat, ist mit dieser Antragsformulierung die Entscheidung über das Vorliegen von Erinnerungswerbung dem Vollstreckungsgericht nicht abgenommen.
  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01

    Direktansprache am Arbeitsplatz

    Auszug aus OLG München, 25.10.2007 - 6 U 4725/06
    Durch die Entscheidung "Direktansprache am Arbeitsplatz" (NJW 2004, 2080) ist keine Relativierung oder Abkehr davon erfolgt, da die Entscheidung sich zu dieser Frage nicht äußert.
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Auszug aus OLG München, 25.10.2007 - 6 U 4725/06
    In der Entscheidung "Aktivierungskosten II" (BGH GRUR 2006, 164, 165) hat der BGH zur Frage einer solchen Antragsfassung ausgeführt, dass anders als bei einer Antragsfassung, bei der die konkrete Verletzungsform durch die Wörter "insbesondere wie" nur als Beispiel herangezogen worden ist, durch die unmittelbare Bezugnahme auf die konkrete Werbeanzeige mit dem Vergleichspartikel "wie" in der Regel deutlich gemacht wird, dass Gegenstand des Antrags allein die konkrete Werbeanzeige sein soll, wobei die abstrakt formulierten Merkmale die Funktion haben mögen, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die von dem Verbot als kerngleiche Verletzungsform erfasst werden.
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98

    SPIEGEL-CD-ROM

    Auszug aus OLG München, 25.10.2007 - 6 U 4725/06
    Eine Aussage zu gesetzeswiederholenden Unterlassungsanträgen wird darin ebenso wenig getroffen wie in der "Spiegel-CD-ROM"- Entscheidung (GRUR 2002, 248).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00

    Erbenermittler und Rechtsberatung

    Auszug aus OLG München, 25.10.2007 - 6 U 4725/06
    In der danach ergangenen Entscheidung "Erbenermittler" hält der BGH vielmehr ausdrücklich an seiner Auffassung von der grundsätzlichen Unzulässigkeit gesetzeswiederholender Unterlassungsanträge fest (GRUR 2003, 886, 887).
  • BGH, 15.03.1984 - I ZR 74/82

    Anforderungen an die Bevorratung einer beworbenen Ware; Umfang der

    Auszug aus OLG München, 25.10.2007 - 6 U 4725/06
    Zur Bestimmung des Charakteristischen einer Verletzungshandlung sei darauf abzustellen, von welchen Elementen der Werbung eine Lockwirkung ausgehe (BGH GRUR 1984, 593 - adidas-Sportartikel; GRUR 1996, 800 - EDV-Geräte).
  • BGH, 23.01.1992 - I ZR 62/90

    R.S.A./Cape - Vorsprung durch Rechtsbruch

  • BGH, 30.10.1997 - I ZR 185/95

    Monopräparate - HWG - Erinnerungswerbung

  • BGH, 09.05.1996 - I ZR 107/94

    EDV-Geräte - Irreführung/Vorratsmenge

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 38/00

    Zugabenbündel

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Das Berufungsgericht hat den Hauptantrag und den ersten Hilfsantrag als nicht hinreichend bestimmt und daher unzulässig angesehen und den zweiten Hilfsantrag für unbegründet erachtet (OLG München OLG-Rep 2008, 228 = MD 2008, 224).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht