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   OLG Köln, 09.09.2009 - I-6 U 48/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2553
OLG Köln, 09.09.2009 - I-6 U 48/09 (https://dejure.org/2009,2553)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.09.2009 - I-6 U 48/09 (https://dejure.org/2009,2553)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. September 2009 - I-6 U 48/09 (https://dejure.org/2009,2553)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • webshoprecht.de

    Ein Newsletter unterfällt der Rundfunkfreiheit, darf aber keine Schmähkritik enthalten

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Herabsetzung von Mitbewerbern in einem Internet-Newsletter ist wettbewerbswidrig

  • JurPC

    "Scharlatane auf dem Coaching-Markt" - Kritische Hinweise auf Konkurrenten in Newsletter

  • aufrecht.de

    Unzulässige Meinungsäußerungen unter Wettbewerbern im Coachingmarkt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Verbreitung unrichtiger Tatsachenbehauptung in einem Coaching-Newsletter

  • kanzleischroeder-kiel.de

    Unzulässige Meinungsäußerungen unter Wettbewerbern in einem Newsletter

  • info-it-recht.de

    Newsletterversand mit kritischen Hinweisen auf Mitbewerber

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Verbreitung unrichtiger Tatsachenbehauptung in einem Coaching-Newsletter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kritik an Wettbewerbern in Newsletter

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Online-Newsletter unterfällt der Rundfunkfreiheit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Newsletter unterfällt dem Schutz der Rundfunkfreiheit

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Abwertende Äußerungen über Wettbewerber in einem Newsletter sind keine zulässige Meinungsäußerung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Herabwürdigender Online-Newsletter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 219 (Ls.)
  • GRUR-RR 2012, 184 (Ls.)
  • MIR 2010, Dok. 002
  • K&R 2010, 50
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.10.1981 - I ZR 93/79

    Großbanken-Restquoten

    Auszug aus OLG Köln, 09.09.2009 - 6 U 48/09
    Ist eine Äußerung über einen Mitbewerber ohne sachlichen Bezug und ermöglicht dem Leser ein sachbezogenes Urteil nicht, muss der Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG daher hinter dem Schutz eines lauteren Wettbewerbs zurückstehen (vgl. BGH GRUR 1982, 234, 236 - Großbanken-Restquoten).

    Zwar gilt bei Äußerungen, die in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fallen, die für das Vorliegen einer Wettbewerbsabsicht sprechende tatsächliche Vermutung nicht (BGH GRUR 1982, 234, 235 - Großbanken-Restquoten).

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

    Auszug aus OLG Köln, 09.09.2009 - 6 U 48/09
    Ist der Newsletter also durch die Rundfunkfreiheit geschützt, besteht ein sachlicher Unterschied zur Pressefreiheit nicht, denn der Gewährleistungsbereich der Rundfunkfreiheit ist so weit gefasst wie der der Pressefreiheit (vgl. BVerfGE 91, 125, 134 ff = NJW 1995, 184 "Fernsehaufnahme im Gerichtssaal").
  • BVerfG, 11.03.1969 - 1 BvR 665/62

    Geib/Stern

    Auszug aus OLG Köln, 09.09.2009 - 6 U 48/09
    Maßgeblich ist insofern die Herstellungs- und Vervielfältigungsmethode (BVerfGE 25, 296, 307 = NJW 1969, 1019 "Zeugnisverweigerungsrecht"; s. auch Beck'scher Online-Kommentar-Schemmer, Art. 5 Rdn. 42 f.).
  • LG Köln, 15.12.2016 - 14 O 302/15

    Unterlassungsanspruch der Veröffentlichung von Texten (hier: Addendum und

    Es handelt sich nicht um "Presse" im Sinne des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, denn für diese ist wesensmäßig, dass ein körperliches Medium vorliegt, das zur Verbreitung bestimmt ist, maßgeblich ist insofern die Herstellung- und Vervielfältigungsmethode (vgl. BVerfGE 25, 296 (307) = NJW 1969, 1019 " Zeugnisverweigerungsrecht"; OLG Köln, Urteil vom 09.09.2009 - 6 U 48/09, zitiert nach juris Rn. 9).

    Einschlägig ist aber die Rundfunkfreiheit, die auch den Schutz von Online-Medien umfasst und sich nicht nur auf die Berichterstattung bezieht, sondern jede Vermittlung von Information und Meinung einschließt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 09.09.2009 - 6 U 48/09, zitiert nach juris Rn. 9; BGH, Urteil vom 19.05.2011, I ZR 147/09 - Coaching-Newsletter, zitiert nach juris Rn. 9 m.w.N.).

  • LG Oldenburg, 03.03.2010 - 5 O 3151/09

    Es ist zulässig ein Gerichtsurteil mit dem Fazit "Kurz: Auch im Coaching-Geschäft

    Die Klägerin wurde von der Beklagten auf Unterlassung einer Äußerung in einem von der Klägerin herausgegebenen Coaching-Newsletter in Anspruch genommen und mit Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 9.9.2009 (Az: 6 U 48/09) zur Unterlassung verurteilt.
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