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   OLG Düsseldorf, 13.02.1997 - 6 U 49/96   

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https://dejure.org/1997,4234
OLG Düsseldorf, 13.02.1997 - 6 U 49/96 (https://dejure.org/1997,4234)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.02.1997 - 6 U 49/96 (https://dejure.org/1997,4234)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Februar 1997 - 6 U 49/96 (https://dejure.org/1997,4234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9
    Formularmäßige Vereinbarung einer Preiserhöhungsklausel für die Lieferung von Flüssiggas; Sofortige Fälligkeit aller Forderungen bei Verzug mit Kleinbeträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 699
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.05.1986 - VIII ZR 218/85

    Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Zeitschriften-Abonnement-Vertrag;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.1997 - 6 U 49/96
    Darüber hinaus muß der andere Vertragsteil bei Vertragsschluß erkennen können, in welchem Umfang Preiserhöhungen auf ihn zukommen können; er muß die Berechtigung der Erhöhung auch dem Umfang nach in etwa überprüfen können (vgl. dazu BGHZ 94, 335, 340; BGH NJW 1985, 855, 856; NJW 1986, 3134, 3136; NJW 1990, 115, 116).

    Im übrigen gilt das, was der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 26.05.1986 (NJW 1986, 3134, 3135) zu einer Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Zeitschriftenabonnementvertrages ausgeführt hat, auch hier sinngemäß: Durch die Bezugnahme auf die Transportkosten wird für den Kunden lediglich eine unkalkulierbare Größe (Preisgestaltung durch den Klauselverwender) durch eine andere (Preiserhöhung durch den Subunternehmer) ersetzt.

  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 213/83

    Formularbestimmungen über Kreditdatenübermittlung, Stundungszinsen, Vorfälligkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.1997 - 6 U 49/96
    Das Abstellen auf die kundenfeindlichste Auslegung einer Klausel ist gerade im Rahmen einer Klage nach § 13 Abs. 2 AGBG tunlich, um dem Verwender einer Formularbestimmung jede Möglichkeit zu nehmen, sich außerprozessual gegenüber seinen - häufig rechtsunkundigen - Vertragspartnern auf eine nach dem Wortlaut mögliche andere Auslegung zu berufen (BGH NJW 1984, 2161 ; NJW 1986, 46, 47; OLG Düsseldorf - Senat - NJW-RR 1995, 369, 370).

    Dabei müssen die Vertragsverletzungen, die zur Vorfälligkeit führen, so schwerwiegend sein, daß sie ohne Rücksicht auf den Einzelfall eine automatische Vertragsbeendigung rechtfertigen (BGHZ 95, 362, 372 f.).

  • BGH, 05.04.1984 - III ZR 2/83

    Inhaltskontrolle von AGB betreffend einen Ratenkredit; Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.1997 - 6 U 49/96
    Das Abstellen auf die kundenfeindlichste Auslegung einer Klausel ist gerade im Rahmen einer Klage nach § 13 Abs. 2 AGBG tunlich, um dem Verwender einer Formularbestimmung jede Möglichkeit zu nehmen, sich außerprozessual gegenüber seinen - häufig rechtsunkundigen - Vertragspartnern auf eine nach dem Wortlaut mögliche andere Auslegung zu berufen (BGH NJW 1984, 2161 ; NJW 1986, 46, 47; OLG Düsseldorf - Senat - NJW-RR 1995, 369, 370).
  • OLG Düsseldorf, 25.08.1994 - 6 U 266/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.1997 - 6 U 49/96
    Das Abstellen auf die kundenfeindlichste Auslegung einer Klausel ist gerade im Rahmen einer Klage nach § 13 Abs. 2 AGBG tunlich, um dem Verwender einer Formularbestimmung jede Möglichkeit zu nehmen, sich außerprozessual gegenüber seinen - häufig rechtsunkundigen - Vertragspartnern auf eine nach dem Wortlaut mögliche andere Auslegung zu berufen (BGH NJW 1984, 2161 ; NJW 1986, 46, 47; OLG Düsseldorf - Senat - NJW-RR 1995, 369, 370).
  • BGH, 20.05.1985 - VII ZR 198/84

    Formularmäßige Vereinbarung einer Preisanpassung bei verzögertem Baubeginn

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.1997 - 6 U 49/96
    Darüber hinaus muß der andere Vertragsteil bei Vertragsschluß erkennen können, in welchem Umfang Preiserhöhungen auf ihn zukommen können; er muß die Berechtigung der Erhöhung auch dem Umfang nach in etwa überprüfen können (vgl. dazu BGHZ 94, 335, 340; BGH NJW 1985, 855, 856; NJW 1986, 3134, 3136; NJW 1990, 115, 116).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.1984 - 6 U 144/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.1997 - 6 U 49/96
    Demnach ist der Kunde auch hier jeder beliebigen Preissteigerung ausgesetzt, die der Subunternehmer von der Beklagten als Verwenderin der streitigen Klausel verlangt (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf - Senat -, ZIP 1984, 719, 722).
  • BGH, 10.12.1993 - V ZR 168/92

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Beseitigung einer Eigentumsstörung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.1997 - 6 U 49/96
    Der Wert der Beschwer der Beklagten liegt über 60.000 DM (vgl. dazu BGH NJW 1994, 735 ).
  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 227/83

    Inhaltskontrolle der Verkaufs- und Lieferungsbedingungen eines Fensterherstellers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.1997 - 6 U 49/96
    Darüber hinaus muß der andere Vertragsteil bei Vertragsschluß erkennen können, in welchem Umfang Preiserhöhungen auf ihn zukommen können; er muß die Berechtigung der Erhöhung auch dem Umfang nach in etwa überprüfen können (vgl. dazu BGHZ 94, 335, 340; BGH NJW 1985, 855, 856; NJW 1986, 3134, 3136; NJW 1990, 115, 116).
  • BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 297/88

    Wirksamkeit einer Anpassungsklausel in einem formularmäßigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.1997 - 6 U 49/96
    Darüber hinaus muß der andere Vertragsteil bei Vertragsschluß erkennen können, in welchem Umfang Preiserhöhungen auf ihn zukommen können; er muß die Berechtigung der Erhöhung auch dem Umfang nach in etwa überprüfen können (vgl. dazu BGHZ 94, 335, 340; BGH NJW 1985, 855, 856; NJW 1986, 3134, 3136; NJW 1990, 115, 116).
  • OLG Brandenburg, 25.06.2003 - 7 U 36/03

    Fitnesscenter darf Kunden nicht verbieten, eigene Getränke mitzubringen

    Vorfälligkeitsklauseln sind wirksam, wenn sie auf Vertragsverletzungen abstellen, die so schwerwiegend sind, dass sie ohne Rücksicht auf den Einzelfall eine Vertragsbeendigung rechtfertigen würden; bleiben die tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorfälligkeit nicht hinter den Anforderungen zurück, die an eine Kündigungsregelung gestellt werden müssten, halten sie der Inhaltskontrolle stand (BGHZ 95, 362, 372 f; OLG Düsseldorf, BB 1997, 699, 700; Palandt/Heinrichs, a. a. O., § 307, Rn. 165).
  • BGH, 18.04.2019 - III ZR 191/18

    Die Beklagte, die eine Vielzahl von Bildungseinrichtungen im Bundesgebiet

    Dem sind die Instanzgerichte gefolgt (vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 2004, 273; OLG Celle, NJW-RR 1995, 370, 371 f jeweils für Fitnessstudiovertrag; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Februar 1997 - 6 U 49/96, juris Rn. 46 für Gaslieferungsvertrag).
  • OLG Dresden, 21.01.2008 - 4 W 28/08

    Zahnarzthaftung; Zurechnungszusammenhang; Planungsfehler; Behandlungsfehler

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die bloße (erste) Anpassung eines Zahnersatzes, bei der sich Mängel insbesondere im Sitz herausstellen, noch keinen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Patienten bedeutet, sondern lediglich belegt, dass das geschuldete prothetische Werkstück mit seiner Eingliederung noch nicht frei von Mängeln ist (OLG Oldenburg, OLGR 1997, 153).
  • OLG Stuttgart, 13.01.2005 - 2 U 134/04

    Verstoß gegen das Transparenzgebot: Preisanpassungsklausel für die Belieferung

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen und die Rechtsfolgen der Klausel müssen für den anderen Vertragsteil aus der Sicht eines aufmerksamen und sorgfältigen Betrachters (dazu BGH NJW 1985, 320, 321; Micklitz in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl. [2001], § 13 AGBG Rn. 51; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 307 Rn. 19) nachprüfbar sein und dürfen keine Irreführung bewirken (OLG Düsseldorf BB 1997, 699).

    Objektive Kriterien, die zu einer Beschränkung dieser Befugnis führen könnten, insbesondere eine Bezugnahme auf einen bestimmten, prozentualen Umfang der Änderung, werden nicht genannt (vgl. auch Kunth/Wollburg BB 1985, 230, 238; OLG Düsseldorf BB 1997, 699; LG Düsseldorf VuR 1990, 288).

    Ähnliches gilt für die übrigen in der Klausel genannten Kostenfaktoren (vgl. insg. dazu auch OLG Düsseldorf BB 1997, 699; LG Düsseldorf VuR 1990, 288, 289).

    Auch dies stellt eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 BGB dar (vgl. auch OLG Düsseldorf BB 1997, 699, 700).

  • OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 148/05

    Preisanpassungsklausel bei Gaslieferungsvertrag

    Der Begriff des "Einstandspreises" dürfte nämlich für durchschnittliche Teilnehmer der angesprochenen allgemeinen Kundenkreise unklar und/oder missverständlich sein (so auch OLG Düsseldorf BB 1997, 699), weil er ohne betriebswirtschaftliche Vorbildung nicht unzweifelhaft in dem von der Beklagten verwendeten Sinne zu verstehen sein wird, wonach es sich um "Gestehungskosten" handeln soll, welche sie selbst als Kundin gegenüber ihren Vorlieferanten aufwenden muss, um das Flüssiggas zu beziehen.
  • LG Bonn, 05.08.2014 - 8 S 103/14

    Berufsbedingter Wohnortwechsel kein außerordentlicher Grund zur Kündigung eines

    Grundsätzlich ist durch den Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit Kreditverträgen anerkannt, dass Vorfälligkeitsklauseln wirksam sind, wenn sie auf Vertragsverletzungen abstellen, die so schwerwiegend sind, dass sie ohne Rücksicht auf den Einzelfall eine Vertragsbeendigung rechtfertigen würden; bleiben die tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorfälligkeit nicht hinter den Anforderungen zurück, die an eine Kündigungsregelung gestellt werden müssten, so halten sie der Inhaltskontrolle stand (BGHZ 95, 362, 372 f; s. auch OLG Düsseldorf, BB 1997, 699, 700).
  • OLG Karlsruhe, 28.02.2007 - 7 U 224/06

    Nachbesserungsrecht gemäß § 634 BGB bei mangelhafter prothetischer Versorgung

    Bereits zu § 634 BGB a.F. hat die Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass der Patient grundsätzlich die Nachbesserung des Werks zu dulden und an ihr mitzuwirken hat, soweit ihm dies nicht ausnahmsweise unzumutbar ist (vgl. nur Senatsurteil vom 25.02.1994 - 7 U 104/91, S. 26; OLG Oldenburg OLGR 1997, 153, 154; OLG München VersR 1995, 1103, 1104; OLG Frankfurt OLGR 2005, 566 Tz. 27).
  • OLG Jena, 22.04.2020 - 2 U 287/18

    Franchise-Vertrag: Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel

    Preiserhöhungen nach Belieben und Willkür müssen ausgeschlossen sein (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Februar 1997 - 6 U 49/96 -, Rn. 27, juris).
  • OLG Stuttgart, 28.05.1999 - 2 U 219/98

    Allgemeine Versicherungsbedingungen als AGB

    Klauseln, welche den Gegner des Verwenders über seine Rechte im unklaren lassen, und ihn bei der Beurteilung der Richtigkeit und Notwendigkeit des Verwenderhandelns diesem ausliefern (vgl. BGH a.a.0.457) und letztlich dessen Belieben aussetzen (vgl. OLG Düsseldorf BB 97, 699), sind unwirksam.
  • OLG Düsseldorf, 18.07.2002 - 6 U 218/01

    Formularmäßige Vereinbarung von Entgelten in den AGB eines Mobilfunkanbieters

    Ein - wie hier - nicht von §§ 11 Nr. 1 AGBG = § 309 Nr. 1 BGB erfasster Preisänderungsvorbehalt muss grundsätzlich in dem Sinne transparent gestaltet werden, dass der Kunde schon bei Vertragsschluss das Ausmaß der möglichen Preissteigerung überblicken und im Falle einer Preiserhöhung deren Berechtigung an der Klausel messen kann (vgl. BGH, NJW 1980, 2518 f.; 1986, 3134, 3135 f.; Senatsurteil vom 13. Februar 1997 - 6 U 49/96 -, OLGR Düsseldorf 1997, 153).
  • LG Dresden, 11.05.2006 - 6 O 3611/05
  • OLG Hamm, 03.12.2002 - 3 U 33/02

    Berichtigung eines Patienten zum Abbruch der zahnärztlichen Behandlung wegen

  • OLG Köln, 25.04.2001 - 5 U 56/00
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