Weitere Entscheidungen unten: OLG Frankfurt, 24.05.2007 | KG, 05.09.2006

Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 5/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15668
OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 5/06 (https://dejure.org/2007,15668)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.09.2007 - 6 U 5/06 (https://dejure.org/2007,15668)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. September 2007 - 6 U 5/06 (https://dejure.org/2007,15668)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung der Durchführung von Sportwetten wegen Wettbewerbswidrigkeit; Anspruch auf Auskunft über durch die Entgegennahme von Sportwetten erzielten Umsätze sowie Feststellung einer diesbzgl. Schadensersatzpflicht

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99

    Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 5/06
    Dementsprechend werden Sportwetten sowohl in der strafrechtlichen (BGH NStZ 03, 372) als auch in der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 02, 636 - "Sportwetten"; GRUR 04, 693,695 - "Schöner Wetten") einhellig als Glückspiele im Sinne des § 284 StGB angesehen (vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 284 Rz 7 m.w.N.).

    Die Zulässigkeit der Durchführung von Glücksspielen in Deutschland setzt die Erteilung einer Erlaubnis durch eine inländische zuständige Behörde voraus (vgl. BGH GRUR 02, 636, 637 - "Sportwetten"; GRUR 04, 693, 695 - "Schöner Wetten"; OVG Münster NVwZ-RR 03, 351 f.).

  • BGH, 18.04.2007 - VIII ZR 117/06

    Unzulässige Benachteiligung des Tankstellenhalters

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 5/06
    Die Grundsätze dieser Entscheidung beanspruchen auch für die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen Geltung, weil durch §§ 1, 2 Sportwettengesetz NW auch hier ein staatliches Monopol für die Durchführung von Sportwetten gesetzlich normiert ist und die von dem Bundesverfassungsgericht beanstandete tatsächliche Ausgestaltung der staatlich durchgeführten Sportwetten sich nicht auf das Land Bayern beschränkt, sondern durch die insgesamt 16 Landeslotteriegesellschaften bundesweit einheitlich bzw. ähnlich praktiziert wird (BGH WRP 07, 977 RZ 45 m.w.N.).

    Diese Feststellung, die angesichts der bundesweit zumindest ganz ähnlichen Handhabung durch die Inhaber von Genehmigungen in den einzelnen Bundesländern ohne Weiteres auch für Nordrhein-Westfalen Geltung beansprucht (vgl. BGH WRP 07, 977), begründet ebenfalls die aus demselben Vorwurf hergeleitete Europarechtswidrigkeit der damaligen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland.

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 5/06
    Dementsprechend werden Sportwetten sowohl in der strafrechtlichen (BGH NStZ 03, 372) als auch in der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 02, 636 - "Sportwetten"; GRUR 04, 693,695 - "Schöner Wetten") einhellig als Glückspiele im Sinne des § 284 StGB angesehen (vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 284 Rz 7 m.w.N.).

    Die Zulässigkeit der Durchführung von Glücksspielen in Deutschland setzt die Erteilung einer Erlaubnis durch eine inländische zuständige Behörde voraus (vgl. BGH GRUR 02, 636, 637 - "Sportwetten"; GRUR 04, 693, 695 - "Schöner Wetten"; OVG Münster NVwZ-RR 03, 351 f.).

  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 5/06
    Ein Glücksspiel im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn bei einem Spiel ein nicht unerheblicher Einsatz erbracht werden muss und die Entscheidung über Gewinn und Verlust zumindest im Wesentlichen nicht von Fähigkeiten, Kenntnissen oder dem Grade der Aufmerksamkeit des Spielers, sondern vom Zufall abhängt (vgl. BGHSt 2, 274,276; 29, 152,157; 36, 74,80; NStZ 03, 372).

    Dementsprechend werden Sportwetten sowohl in der strafrechtlichen (BGH NStZ 03, 372) als auch in der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 02, 636 - "Sportwetten"; GRUR 04, 693,695 - "Schöner Wetten") einhellig als Glückspiele im Sinne des § 284 StGB angesehen (vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 284 Rz 7 m.w.N.).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 5/06
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat seiner Entscheidung vom 28.3.2006 (NJW 06, 1261) zugrundegelegt, dass Sportwetten ungeachtet der verfassungsrechtlichen Problematik den Tatbestand des § 284 StGB erfüllen (a.a.O., Rz. 121, 129, 159).

    aa) Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in seiner grundlegenden Entscheidung vom 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 - (NJW 06, 1261) bezüglich des bayerischen Staatslotteriegesetzes vom 29.4.1999 entschieden, dass das darin festgeschriebene staatliche Wettmonopol einen rechtfertigungsbedürftigen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG darstelle und angesichts der derzeitigen Ausgestaltung des Wettmonopols in Bayern verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt sei (a.a.O. Rz 92 f).

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 5/06
    Sie meinen, insbesondere aus europarechtlichen Gründen zur Durchführung der streitgegenständlichen Sportwetten berechtigt zu sein, die sich nach ihrer Auffassung u.a. aus der Entscheidung "Placanica" des EuGH vom 06.03.2007 in den verbundenen Rechtssachen C-338/04, C-359/04 und C-360/04 (WRP 07, 525) ergeben.

    Den Beklagten ist einzuräumen, dass auf der Grundlage der inzwischen ergangenen EuGH-Entscheidung "Placanica" (WRP 07, 525) zweifelhaft sein kann, ob (auch) sie entsprechend dieser Rechtsauffassung des Senats auf den Verwaltungs-(Rechts-)weg verwiesen werden könnten.

  • BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77

    Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 5/06
    Sie darf eigenverantwortlich Sportwetten weder durchführen noch bewerben und kann daher einen Schaden - etwa in Form eines Gewinnverlustes - nicht dadurch erlitten haben, dass die Beklagten ihrerseits in der Vergangenheit in Nordrhein-Westfalen ebenfalls Sportwetten angeboten und Kunden veranlasst haben, bei ihnen und nicht bei ihr, der Klägerin, Wettangebote abzugeben (vgl. BGH NJW 80, 775; Palandt-Heinrichs, 66. Aufl., § 252 Rz 2).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 5/06
    Auch die frühere Entscheidung in der Rechtssache "Gambelli" (NJW 2004, 139 ff) betraf das italienische Konzessionssystem.
  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 5/06
    Dort hat der EuGH (Rz. 63) im Anschluss an die Feststellung, dass die in Rede stehenden Beschränkungen unter Artikel 43 und 49 EGV fielen, bei der Erörterung der Ausnahmevorschriften der Artikel 45 und 46 EGV unter Bezugnahme auf seine früheren Entscheidungen "Schindler" (NJW 94, 2013), "Läärä" (EuZW 2000, 148) und "Zenatti" (EuZW 2000, 151) ausgeführt, dass unter anderem die sittlich und finanziell schädlichen Folgen für den Einzelnen wie für die Gesellschaft, die mit Spielen und Wetten einhergehen, es rechtfertigen könnten, dass die staatlichen Stellen über ein ausreichendes Ermessen verfügen, um festzulegen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben.
  • EuGH, 21.09.1999 - C-124/97

    Läärä u.a.

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 5/06
    Dort hat der EuGH (Rz. 63) im Anschluss an die Feststellung, dass die in Rede stehenden Beschränkungen unter Artikel 43 und 49 EGV fielen, bei der Erörterung der Ausnahmevorschriften der Artikel 45 und 46 EGV unter Bezugnahme auf seine früheren Entscheidungen "Schindler" (NJW 94, 2013), "Läärä" (EuZW 2000, 148) und "Zenatti" (EuZW 2000, 151) ausgeführt, dass unter anderem die sittlich und finanziell schädlichen Folgen für den Einzelnen wie für die Gesellschaft, die mit Spielen und Wetten einhergehen, es rechtfertigen könnten, dass die staatlichen Stellen über ein ausreichendes Ermessen verfügen, um festzulegen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben.
  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2002 - 4 B 2124/02

    ODDSET-Wetten dürfen in NRW weiterhin nur von Lotto vermittelt werden

  • OVG Hamburg, 09.03.2007 - 1 Bs 378/06

    Vermittlungen von privaten Sportwetten bleiben weiter vorläufig verboten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2006 - 13 B 2594/06

    Streit um die Rechtmäßigkeit einer Allgemeinverfügung zur Untersagung der Werbung

  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • VG Gießen, 07.05.2007 - 10 E 13/07

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen über eine österreichische

  • LG Berlin, 14.08.2007 - 16 O 1002/05

    Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen private

  • OLG Rostock, 24.04.2006 - 3 W 20/06

    Anhörung im Beschwerdeverfahren gegen die Bestellung eines Betreuers -

  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

  • BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sofortige Vollziehung

  • BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 757/05

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung der Sportwettvermittlung -

  • OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05

    Sportwetten ohne inländische Genehmigung; zur Rechtslage nach der Entscheidung

  • OLG Köln, 09.12.2005 - 6 U 91/05

    Sportwetten dürfen in NRW nur mit behördlicher Erlaubnis betrieben werden

  • BGH, 02.07.1971 - I ZR 43/70

    Kopplung im Kaffeehandel

  • BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65

    Grabsteinaufträge I

  • BGH, 18.04.1952 - 1 StR 739/51

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines verbotenen Glücksspiels - Maßgeblichkeit

  • BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79

    Verkauf von Doppeloptionen auf Warenterminkontrakte - Vorspiegelung des Erwerbs

  • BGH, 11.01.1989 - 2 StR 461/88

    Anforderungen an die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels - Rechtliche

  • BGH, 26.11.1976 - I ZR 86/75

    Schutzfilme und Tauchmassen, die dazu dienen, Fleisch und Fleischwaren länger

  • KG, 16.02.1999 - 5 U 9177/97

    Anspruch auf Unterlassung der Zugabe zu einer Ware oder Leistung im

  • OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 187/05

    Glückspielverbot aufgrund von § 284 Strafgesetzbuch (StGB) im Falle des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2005 - L 6 U 194/05
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 200/06

    Auskunftsbegehren über durch Sportwetten erzielte Umsätze und Feststellung einer

    Das gilt auch im Hinblick auf die von den Beklagten des Verfahrens 6 U 5/06 mit Schriftsatz vom 13.9.2007 noch angeführte Entscheidung des LG Berlin vom 14.8.2007 (16 O 1002/05).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.05.2007 - 6 U 5/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13416
OLG Frankfurt, 24.05.2007 - 6 U 5/06 (https://dejure.org/2007,13416)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.05.2007 - 6 U 5/06 (https://dejure.org/2007,13416)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 6 U 5/06 (https://dejure.org/2007,13416)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 3 Nr 1 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 3 Nr 1 HeilMWerbG
    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Bewerbung der MBST-KernspinResonanzTherapie mit wissenschaftlich ungesicherten Wirkungsbehauptungen; Beweislastverteilung

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4; ; HWG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; UWG § 4; HWG § 3
    Unterlassungsanspruch: Irreführende Heilmittelwerbung für MBST-Kernspin-Resonanz-Therapie

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Untersagung einer Werbung wegen irreführender Aussagen; Irreführung durch Schaffung einer Erwartungshaltung hinsichtlich einer therapeutisch wirksamen Behandlung; Wirkung eines Aufklärungshinweises zu der wissenschaftlich umstrittenen Wirksamkeit einer Therapie

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 20.02.2003 - 6 U 18/02

    Darlegungs- und Beweislast in einem Zivilprozess um die tatsächlichen Wirkungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2007 - 6 U 5/06
    Vielmehr ist es zunächst die Sache des Werbenden, die wissenschaftlichen Erkenntnisse substantiiert vorzutragen, auf die er seine Behauptung stützt (Senat, GRUR-RR 2003, 295, 296 - Roter Ginseng).
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2007 - 6 U 5/06
    Trägt aber der Kläger das Fehlen einer wissenschaftlichen Grundlage einer gesundheitsbezogenen Werbeaussage substanziiert vor, so ist es die Aufgabe des Beklagten, die wissenschaftliche Absicherung seiner Werbeangabe zu beweisen (BGH Grur 1991, 848, 849 - Rheumalind II; Gröning, Heilmittelwerberecht, § 3 HWG Rn. 17).
  • OLG Frankfurt, 27.05.2010 - 6 U 254/07

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Irreführende Werbung mit der

    Diese Patienten-Informationsbroschüre war Gegenstand des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens 6 U 5/06 (2-3 O 219/05); die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten hatte wegen Nichterreichens der erforderlichen Beschwer keinen Erfolg.

    Der Senat hat hierzu in seiner Entscheidung vom 24. Mai 2007 (Az. 6 U 5/06) ausgeführt:.

  • OLG Frankfurt, 27.05.2010 - 6 U 169/07

    Gesundheitsbezogene Werbung

    Sie war Gegenstand des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens 6 U 5/06 (2-3 O 219/05); die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten hatte wegen Nichterreichens der erforderlichen Beschwer keinen Erfolg.

    Der Senat hat hierzu in seiner Entscheidung vom 24. Mai 2007 (Az. 6 U 5/06) ausgeführt:.

  • OLG Frankfurt, 24.07.2008 - 6 U 254/07

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für MBST-Kernspinresonanztherapie mit der

    Diese Patienten-Informationsbroschüre ist Gegenstand des Verfahrens 6 U 5/06 (2-3 O 219/05), welches derzeit beim Bundesgerichtshof (Az. I ZR 108/07) zur Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist.
  • OLG Frankfurt, 22.06.2006 - 6 U 4/06

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für die MBST-KernspinResonanzTherapie

    Zwar hat die Antragsgegnerin in dem Parallelverfahren 6 U 5/06, dessen Akten beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, eine Reihe von Studien und Publikationen vorgelegt, die die Wirksamkeit der Kern-Spin-Resonanz-Therapie belegen sollen.
  • OLG Frankfurt, 24.07.2008 - 6 U 169/07

    Gesundheitsbezogene Werbung

    Diese Patienten-Informationsbroschüre ist Gegenstand des Verfahrens 6 U 5/06 (2-3 O 219/05), welches derzeit beim Bundesgerichtshof (Az. I ZR 108/07) zur Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist.
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Rechtsprechung
   KG, 05.09.2006 - 6 U 5/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14785
KG, 05.09.2006 - 6 U 5/06 (https://dejure.org/2006,14785)
KG, Entscheidung vom 05.09.2006 - 6 U 5/06 (https://dejure.org/2006,14785)
KG, Entscheidung vom 05. September 2006 - 6 U 5/06 (https://dejure.org/2006,14785)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragliche Vereinbarung geht vor Arbeitsstättenverordnung! (IBR 2007, 490)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1457
  • BauR 2008, 530
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.03.1987 - V ZR 27/86

    Vermietbarkeit einer Wohnung als vorausgesetzter Vertragszweck; Haftung eines

    Auszug aus KG, 05.09.2006 - 6 U 5/06
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von den Fällen, in denen eine konkrete Wohn- oder Büronutzung erfolgen sollte, dazu jedoch eine Baugenehmigung nicht vorlag und auch nicht erteilt werden würde (vgl. BGH NJW 1987, 2511, ZfBR 1989, 58; NJW 1991, 2138).
  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 73/90

    Sachmangel eines verkauften Hauses bei ungenehmigtem Ausbau eines

    Auszug aus KG, 05.09.2006 - 6 U 5/06
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von den Fällen, in denen eine konkrete Wohn- oder Büronutzung erfolgen sollte, dazu jedoch eine Baugenehmigung nicht vorlag und auch nicht erteilt werden würde (vgl. BGH NJW 1987, 2511, ZfBR 1989, 58; NJW 1991, 2138).
  • OLG München, 03.04.1998 - 21 U 4350/97

    Bezugsfertigkeit trotz Altlastenverdacht?

    Auszug aus KG, 05.09.2006 - 6 U 5/06
    Dies kann im Falle des Fehlens einer Bescheinigung über die Freiheit von Altlasten der Fall sein (vgl. OLG München NJW-RR 1999, 455 ff.).
  • BGH, 12.12.1986 - V ZR 180/85

    Verkauf eines Hausgrundstücks "ohne Gewähr für offene oder heimliche Mängel und

    Auszug aus KG, 05.09.2006 - 6 U 5/06
    Teilweise verstieß die Ausführung sogar gegen Auflagen zur Baugenehmigung (vgl. BGH NJW-RR 1987, 457).
  • LG Karlsruhe, 03.09.2003 - 4 O 515/03

    Pfändung von Rückgewähransprüchen einer Lebensversicherung; Bestehen von

    Auszug aus KG, 05.09.2006 - 6 U 5/06
    das am 6. Dezember 2005 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin, Az. 4 O 515/03 aufzuheben;.
  • BGH, 12.09.2002 - VII ZR 344/01

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

    Auszug aus KG, 05.09.2006 - 6 U 5/06
    Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 12. September 2002 (= NJW-RR 2003, 13) berufen.
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2020 - 21 U 57/17

    Schadensersatz aus einem Architektenvertrag wegen mangelhafter Planungsleistung

    (4) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Kammergerichts vom 05.09.2006 (KG Berlin - 6 U 5/06, zitiert nach juris).
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