Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.07.2010 - 6 U 500/02   

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OLG Koblenz, 29.07.2010 - 6 U 500/02 (https://dejure.org/2010,75017)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.07.2010 - 6 U 500/02 (https://dejure.org/2010,75017)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Juli 2010 - 6 U 500/02 (https://dejure.org/2010,75017)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pauschale Bezugnahme auf vorbereitende Schriftsätze zur Festlegung deren Inhalts im Tatbestand und Verhinderung einer negativen Beweiswirkung nach § 314 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 313 Abs. 2; ZPO § 314; ZPO § 320
    Pauschale Bezugnahme auf vorbereitende Schriftsätze zur Festlegung deren Inhalts im Tatbestand und Verhinderung einer negativen Beweiswirkung nach § 314 Zivilprozessordnung ( ZPO )

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 29.05.2001 - 20 W 328/00

    Zum Anspruch des Aufwendungsersatzanspruchs eines zum Pfleger für einen

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.07.2010 - 6 U 500/02
    In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob eine pauschale Bezugnahme auf die vorbereitenden Schriftsätze zulässig und erforderlich ist, um deren Inhalt zum Bestandteil des Tatbestandes zu machen und insoweit eine negative Beweiswirkung nach § 314 ZPO zu verhindern (bejahend bezüglich § 313 Abs. 2 ZPO a.F.: BGH LM ZPO § 313 Nr. 4; NJW 2002, 381 ; ebenso bezüglich § 313 Abs. 2 ZPO n.F.: BGH 10. Zivilsenat NJW 2004, 3777, 3778; anders wohl BGH 5. Zivilsenat NJW 2004, 1876, 1879; verneinend: OLG Oldenburg NJW 1989, 1165 f.; OLG Hamburg NJW 1988, 2678; Stein/Jonas/Leipold, ZPO , 22. Aufl., § 313 Rdnr. 52; Musielak, ZPO , 6. Aufl., § 313 Rdnr. 8).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.07.2010 - 6 U 500/02
    In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob eine pauschale Bezugnahme auf die vorbereitenden Schriftsätze zulässig und erforderlich ist, um deren Inhalt zum Bestandteil des Tatbestandes zu machen und insoweit eine negative Beweiswirkung nach § 314 ZPO zu verhindern (bejahend bezüglich § 313 Abs. 2 ZPO a.F.: BGH LM ZPO § 313 Nr. 4; NJW 2002, 381 ; ebenso bezüglich § 313 Abs. 2 ZPO n.F.: BGH 10. Zivilsenat NJW 2004, 3777, 3778; anders wohl BGH 5. Zivilsenat NJW 2004, 1876, 1879; verneinend: OLG Oldenburg NJW 1989, 1165 f.; OLG Hamburg NJW 1988, 2678; Stein/Jonas/Leipold, ZPO , 22. Aufl., § 313 Rdnr. 52; Musielak, ZPO , 6. Aufl., § 313 Rdnr. 8).
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 25/03

    Verjährung deliktischer Ansprüche im Reisevertragsrecht

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.07.2010 - 6 U 500/02
    In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob eine pauschale Bezugnahme auf die vorbereitenden Schriftsätze zulässig und erforderlich ist, um deren Inhalt zum Bestandteil des Tatbestandes zu machen und insoweit eine negative Beweiswirkung nach § 314 ZPO zu verhindern (bejahend bezüglich § 313 Abs. 2 ZPO a.F.: BGH LM ZPO § 313 Nr. 4; NJW 2002, 381 ; ebenso bezüglich § 313 Abs. 2 ZPO n.F.: BGH 10. Zivilsenat NJW 2004, 3777, 3778; anders wohl BGH 5. Zivilsenat NJW 2004, 1876, 1879; verneinend: OLG Oldenburg NJW 1989, 1165 f.; OLG Hamburg NJW 1988, 2678; Stein/Jonas/Leipold, ZPO , 22. Aufl., § 313 Rdnr. 52; Musielak, ZPO , 6. Aufl., § 313 Rdnr. 8).
  • OLG Hamburg, 19.07.1988 - 12 U 17/87
    Auszug aus OLG Koblenz, 29.07.2010 - 6 U 500/02
    In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob eine pauschale Bezugnahme auf die vorbereitenden Schriftsätze zulässig und erforderlich ist, um deren Inhalt zum Bestandteil des Tatbestandes zu machen und insoweit eine negative Beweiswirkung nach § 314 ZPO zu verhindern (bejahend bezüglich § 313 Abs. 2 ZPO a.F.: BGH LM ZPO § 313 Nr. 4; NJW 2002, 381 ; ebenso bezüglich § 313 Abs. 2 ZPO n.F.: BGH 10. Zivilsenat NJW 2004, 3777, 3778; anders wohl BGH 5. Zivilsenat NJW 2004, 1876, 1879; verneinend: OLG Oldenburg NJW 1989, 1165 f.; OLG Hamburg NJW 1988, 2678; Stein/Jonas/Leipold, ZPO , 22. Aufl., § 313 Rdnr. 52; Musielak, ZPO , 6. Aufl., § 313 Rdnr. 8).
  • OLG Oldenburg, 02.12.1988 - 6 U 159/88

    Urteilstatbestand im Widerstreit; Darstellungszweck; Beurkundungszweck; Pauschale

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.07.2010 - 6 U 500/02
    In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob eine pauschale Bezugnahme auf die vorbereitenden Schriftsätze zulässig und erforderlich ist, um deren Inhalt zum Bestandteil des Tatbestandes zu machen und insoweit eine negative Beweiswirkung nach § 314 ZPO zu verhindern (bejahend bezüglich § 313 Abs. 2 ZPO a.F.: BGH LM ZPO § 313 Nr. 4; NJW 2002, 381 ; ebenso bezüglich § 313 Abs. 2 ZPO n.F.: BGH 10. Zivilsenat NJW 2004, 3777, 3778; anders wohl BGH 5. Zivilsenat NJW 2004, 1876, 1879; verneinend: OLG Oldenburg NJW 1989, 1165 f.; OLG Hamburg NJW 1988, 2678; Stein/Jonas/Leipold, ZPO , 22. Aufl., § 313 Rdnr. 52; Musielak, ZPO , 6. Aufl., § 313 Rdnr. 8).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.07.2008 - 6 U 500/02   

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https://dejure.org/2008,40911
OLG Koblenz, 24.07.2008 - 6 U 500/02 (https://dejure.org/2008,40911)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.07.2008 - 6 U 500/02 (https://dejure.org/2008,40911)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - 6 U 500/02 (https://dejure.org/2008,40911)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung durch einen Steuerberater; Konkludentes Zustandekommen eines Steuerberatervertrages bei Beratung des Auftraggebers durch den Steuerberater auf die Bitte des Auftraggebers hin sowie Erkennbarkeit der Bedeutung der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.07.2008 - 6 U 500/02
    Doch kann unter besonderen Umständen auch der sachkundige Berater den auf unzureichende Beratung gestützten Schadensersatzansprüchen den Einwand des Mitverschuldens entgegenhalten, wenn z.B. Warnungen von dritter Seite oder differenzierende Hinweise des Beraters nicht genügend beachtet wurden oder wenn für den zu Beratenden Anlass zu Misstrauen bestand (BGH NJW 1982, 1095, 1096 f. [BGH 25.11.1981 - IVa ZR 286/80] ).

    Drängen sich aber demjenigen, der sich durch einen Sachkundigen beraten lässt, bei seiner eigenverantwortlichen Beurteilung Unklarheiten auf, so ist er gehalten, diese zumindest durch Rückfragen, wenn nicht sogar durch eigene Nachforschungen zu beseitigen (BGH NJW 1982, 1095, 1097 [BGH 25.11.1981 - IVa ZR 286/80] ).

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 167/02

    Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Steuerberaters bei Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.07.2008 - 6 U 500/02
    Die Beratung soll den Mandanten in die Lage versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen wahren und eine Fehlentscheidung vermeiden zu können (BGH NJW-RR 2004, 1210 [BGH 16.10.2003 - IX ZR 167/02] ).

    Daher darf sich die Differenzrechnung des Geschädigten nicht auf einzelne Rechnungsposten beschränken, sondern hat einen Gesamtvermögensvergleich vorzunehmen, der alle von dem haftungsbegründenden Ereignis betroffenen finanziellen Positionen umfasst (vgl. dazu BGH NJW-RR 2004, 1210, 1212 [BGH 16.10.2003 - IX ZR 167/02] ).

  • LG Düsseldorf, 16.05.1986 - 20a S 1/86
    Auszug aus OLG Koblenz, 24.07.2008 - 6 U 500/02
    Hinsichtlich eines Steuerrückzahlungsanspruchs sind gemeinsam veranlagte Eheleute nicht Gesamtgläubiger (i. S. von § 428 BGB ) des Finanzamtes, so dass nach erfolgter Steuerrückzahlung auch kein Gesamtgläubigerausgleich unter den Eheleuten stattfindet (LG Stuttgart NJW-RR 1992, 646, 647 [LG Stuttgart 06.12.1991 - 8 O 420/91] ; LG Düsseldorf NJW-RR 1986, 1333).
  • BGH, 23.01.2003 - IX ZR 180/01

    Pflichten eines Steuerberaters bei Überwachung und Kontrolle des

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.07.2008 - 6 U 500/02
    Der Schaden wäre deshalb allenfalls dann beseitigt, wenn diesen Verpflichtungen eine gleich hohe Wertschöpfung gegenüberstünde (vgl. dazu BGH NJW-RR 2003, 1574, 1575 [BGH 23.01.2003 - IX ZR 180/01] ).
  • BGH, 06.02.2003 - IX ZR 77/02

    Pflichten des Steuerberaters bei Vorbehalt der genaueren Prüfung

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.07.2008 - 6 U 500/02
    Zwar kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes derjenige, der seine Vertragspflicht zur Erteilung richtiger Auskunft oder Beratung verletzt hat, in der Regel gegenüber dem Ersatzanspruch des Geschädigten nicht geltend machen, diesen treffe deshalb ein Mitverschulden, weil er der Beratung vertraut und dadurch einen Mangel an Sorgfalt gezeigt habe (BGH NJW-RR 2003, 1064, 1067 [BGH 06.02.2003 - IX ZR 77/02] ).
  • BGH, 22.01.1959 - II ZR 321/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.07.2008 - 6 U 500/02
    Selbst wenn der Versuch eines Geschädigten, seiner Obliegenheit nach § 254 Abs. 2 BGB nachzukommen, ohne Verschulden des Geschädigten (teilweise) fehlschlägt, so sind doch die hierdurch entstandenen Aufwendungen als adäquat verursachter Schaden zu ersetzen, wenn sie im Zeitpunkt der Entscheidung über die Schadensabwendungsmaßnahme nach der gegebenen Sachlage vernünftig und zweckmäßig erscheinen (BGH NJW 1959, 933, 934 [BGH 22.01.1959 - II ZR 321/56] ).
  • LG Stuttgart, 06.12.1991 - 8 O 420/91

    Eherecht; keine Gesamtgläubigerschaft der Ehegatten bei Steuererstattung

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.07.2008 - 6 U 500/02
    Hinsichtlich eines Steuerrückzahlungsanspruchs sind gemeinsam veranlagte Eheleute nicht Gesamtgläubiger (i. S. von § 428 BGB ) des Finanzamtes, so dass nach erfolgter Steuerrückzahlung auch kein Gesamtgläubigerausgleich unter den Eheleuten stattfindet (LG Stuttgart NJW-RR 1992, 646, 647 [LG Stuttgart 06.12.1991 - 8 O 420/91] ; LG Düsseldorf NJW-RR 1986, 1333).
  • OLG Düsseldorf, 09.09.2003 - 23 U 191/02

    Haftung eines Steuerberaters wegen fehlerhafter Auskunft; Mitverschulden des

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.07.2008 - 6 U 500/02
    Das ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn der Steuerberater den Auftraggeber auf dessen Bitte hin berät und die Beratung für diesen erkennbar von erheblicher Bedeutung ist, weil er sie zur Grundlage von Entscheidungen mit finanziellen Folgen machen will (vgl. z.B. OLG Düsseldorf OLGR 2004, 106).
  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 118/03

    Entschädigungsanspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter bei Verteitelung

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.07.2008 - 6 U 500/02
    Ein eigenes Verhalten des Geschädigten kann den Schädiger nur dann nicht entlasten, wenn der Geschädigte hierzu nicht auf Grund seiner Schadensabwendungs- und -minderungspflicht ( § 254 Abs. 2 BGB ) verpflichtet ist (BGH NJW 2005, 1047, 1049 [BGH 11.01.2005 - X ZR 118/03] ).
  • BGH, 25.11.1987 - IVa ZR 162/86

    Dauermandat zur Beratung und Betreuung in allen in Betracht kommenden

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.07.2008 - 6 U 500/02
    Es kann dahinstehen, ob der Kläger der Beklagten den Auftrag zur ständigen Beratung in allen Steuerangelegenheiten erteilt hatte und die Beklagte die Beratung über die speziellen Fragen, mit denen der Kläger an sie herangetreten war, im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses vornahm (vgl. zu einem solchen Fall: BGH NJW-RR 1988, 537 [BGH 25.11.1987 - IVa ZR 162/86] ).
  • BGH, 13.12.1951 - III ZR 83/51

    Schadensminderungspflicht der Witwe des Getöteten

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2003 - L 6 U 500/02   

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https://dejure.org/2003,22655
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2003 - L 6 U 500/02 (https://dejure.org/2003,22655)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.09.2003 - L 6 U 500/02 (https://dejure.org/2003,22655)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. September 2003 - L 6 U 500/02 (https://dejure.org/2003,22655)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 56 SGB VII; § 44 SGB X; § 9 Abs. 2 SGB VII; § 9 Abs. 3 SGB VII
    Anspruch auf Feststellung einer Gesundheitsstörungen im Bereich der Lendenwirbelsäule (LWS) als Berufskrankheit (BK) Nr. 2108 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKVO) ; Innerer Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem zum Unfall führenden ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Feststellung einer Gesundheitsstörungen im Bereich der Lendenwirbelsäule (LWS) als Berufskrankheit (BK) Nr. 2108 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKVO) ; Innerer Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem zum Unfall führenden ...

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  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 48/96

    Anscheinsbeweis bei der Feststellung einer Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2003 - L 6 U 500/02
    Es gibt aber keinen gesicherten Erfahrungssatz, dass bei Vorliegen der sog. arbeitstechnischen Voraussetzungen der BK Nr. 2108 - die hier im Übrigen auch noch umstritten sind - eine bandscheibenbedingte Erkrankung beruflich verursacht ist (BSG, Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 48/96 -, SGB 1999, S. 39).
  • LSG Niedersachsen, 20.07.2000 - L 6 U 328/99

    Beweisgrundsätze im Rahmen des Feststellungsverfahren zu einer BK-Nr. 2108

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2003 - L 6 U 500/02
    Dabei steht der natürliche Alterungs- und Degenerationsprozess im Vordergrund, dem die Bandscheiben eines jeden Menschen ab dem 30. Lebensjahr ausgesetzt sind (vgl. dazu Urteil des Senats vom 20. Juli 2000 - L 6 U 328/99).
  • OLG Frankfurt, 05.10.1998 - 3 U 152/98
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2003 - L 6 U 500/02
    Im anschließenden Klageverfahren (S 3 U 152/98) zog das Sozialgericht (SG) Aurich den Befundbericht des Arztes C. vom 20. März 1999 nebst dessen medizinischen Unterlagen bei und holte anschließend das chirurgische Gutachten des Dr. E. vom 29. November 1999 ein.
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