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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.08.2018 - 6 U 51/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,33059
OLG Frankfurt, 09.08.2018 - 6 U 51/18 (https://dejure.org/2018,33059)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.08.2018 - 6 U 51/18 (https://dejure.org/2018,33059)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. August 2018 - 6 U 51/18 (https://dejure.org/2018,33059)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unlautere Behinderung durch Abwerbungsgespräche am Arbeitsplatz

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Abwerbeverbot, Gezielte Behinderung, Mitbewerber gezielt behindert, nachvertragliches Abwerbeverbot, UWG § 4 Nr. 4

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Telefonische Abwerbungsgespräche am Arbeitsplatz unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 4
    Wettbewerb; Behinderung; Abwerbung; Mobilfunknummer

  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 4
    Wettbewerbswidrigkeit der Kontaktaufnahme mit Arbeitnehmern unter einer Mobilfunknummer zum Zwecke des Abwerbens

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Unlautere Behinderung durch Abwerbungsgespräche am Arbeitsplatz unter Mobilfunknummer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Wettbewerbswidrigkeit des Abwerbens eines Arbeitnehmers durch Anrufe während der Arbeitszeit auf einem privaten Mobiltelefon

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Wettbewerbswidrige Abwerbung von Arbeitnehmern über ihr Privathandy

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Abwerbeanruf auf dem privaten Handy eines Arbeitnehmers kann wettbewerbswidrig sein

  • cmshs-bloggt.de (Pressemitteilung)

    Abwerbung von Arbeitnehmern über das private Mobiltelefon

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Grundsätze zur Wettbewerbswidrigkeit von Abwerbeversuchen am Arbeitsplatz gilt auch bei Anruf über Privathandy

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abwerbung über das Privathandy

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unlautere Behinderung durch Abwerbungsgespräche am Arbeitsplatz

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Abwerbung von Arbeitnehmern über ihr privates Mobiltelefon ist wettbewerbswidrig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Abwerbung von Arbeitnehmern über ihr privates Mobiltelefon ist wettbewerbswidrig

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Abwerben am Arbeitsplatz ist tabu

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Abwerbung von Arbeitnehmern über ihr Privathandy

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Telefonate am Arbeitsplatz: Beeinträchtigung der ungestörten Betriebsabläufe

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Abwerbung von Arbeitnehmern über ihr Privathandy

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch Anruf eines Arbeitnehmers über Privathandy stellt wettbewerbswidrige Abwerbung dar - Kontakte am Arbeitsplatz über den Erstkontakt hinaus müssen nicht unbeschränkt geduldet werden

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 65
  • WM 2019, 226
  • DB 2018, 3116
  • K&R 2018, 805
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01

    Direktansprache am Arbeitsplatz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.08.2018 - 6 U 51/18
    Bei der Abwägung, ob die Anrufe während der Arbeitszeit als unlauter zu beurteilen sind, sind die Interessen aller Beteiligten, also die der Arbeitnehmer sowie die der beteiligten Unternehmensinhaber zu berücksichtigen (BGH GRUR 2004, 696 - Direktansprache am Arbeitsplatz I).

    (BGH GRUR 2004, 696, 698 [BGH 04.03.2004 - I ZR 221/01] - Direktansprache am Arbeitsplatz).

  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 183/04

    Direktansprache am Arbeitsplatz III

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.08.2018 - 6 U 51/18
    Ein solcher Anruf ist unter Beachtung der unterschiedlichen Interessen nicht unzumutbar, wenn er nur der ersten kurzen Kontaktaufnahme dient, bei welcher sich der Anrufer bekanntmacht, den Zweck seines Anrufs mitteilt, erfragt, ob der Angerufene an einer Kontaktaufnahme als solche und zu diesem Zeitpunkt Interesse hat und bei vorhandenem Interesse des angerufenen Arbeitnehmers die in Rede stehende offene Stelle knapp umschreibt, und, falls das Interesse des Mitarbeiters danach fortbesteht, eine Kontaktmöglichkeit außerhalb des Arbeitsbereichs verabredet, wobei eine wenige Minuten überschreitende Gesprächsdauer ein Indiz dafür ist, dass der Anrufer bereits den ersten Kontakt in wettbewerbswidriger Weise, insbesondere zu einem unzulässigen Umwerben des Angerufenen, genutzt hat (BGH aaO - Direktansprache am Arbeitsplatz I; BGH GRUR 2008, 262 [BGH 22.11.2007 - I ZR 183/04] - Direktansprache am Arbeitsplatz III).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2019 - 6 W 70/19

    Unlautere Behinderung durch telefonischen Abwerbeversuch am Arbeitsplatz

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof und des erkennenden Senats (vgl. WRP 2018, 1497 - Kontaktversuch über Privathandy - m.w.N.) stellt die über eine erste kurzfristige Kontaktaufnahme hinausgehende Ansprache eines Arbeitnehmers an seinem Arbeitsplatz zum Zwecke der Abwerbung eine unlautere Behinderung (§ 4 Nr. 4 UWG) des Arbeitgebers dar.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.10.2019 - 6 U 51/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,38244
OLG Brandenburg, 08.10.2019 - 6 U 51/18 (https://dejure.org/2019,38244)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.10.2019 - 6 U 51/18 (https://dejure.org/2019,38244)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Oktober 2019 - 6 U 51/18 (https://dejure.org/2019,38244)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 286
  • GRUR-RR 2020, 83
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.04.2017 - I ZR 55/16

    Zu Informationspflichten eines Preisvergleichsportals im Internet

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2019 - 6 U 51/18
    Nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG stehen die Ansprüche aus § 8 Abs. 1 UWG rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen zu, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmen angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, sie nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sind, ihre satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen und soweit die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berührt (BGH, Urt. vom 27.04.2017 - I ZR 55/16 - Preisportal; GRUR 2017, 1265 Rn 9 m.w.N.; zit. nach juris).

    Dabei können auch solche Unternehmen berücksichtigt werden, die Mitglied in einem Verband sind, der seinerseits Mitglied des klagenden Verbandes ist, die also im Verhältnis der mittelbaren Zugehörigkeit zum klagenden Verband stehen (st. Rspr., vgl. jeweils mit weiteren Nachweisen BGH, Urteil vom 27.04.2017 - I ZR 55/16 - Preisportal, GRUR 2017, 1265 Rn 11; BGH, Urteil vom 16.11.2006 - I ZR 218/03 - Sammelmitgliedschaft V, GRUR 2007, 610 Rn 21; Urteil vom 18.05.2006 - I ZR 116/03 - Brillenwerbung, GRUR 2006, 873 Rn 15).

  • OLG Frankfurt, 13.06.2019 - 6 U 141/18

    Glücksspielrecht: Begriff des spielhallenähnlichen Betriebs; Gebot der Trennung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2019 - 6 U 51/18
    Dieser ist in derselben Straße ansässig wie die Beklagte, so dass auch die für die Mitbewerbereigenschaft einer Spielhalle zu fordernde Belegenheit einer Betriebsstätte des Wettbewerbers im näheren räumlichen Einzugsbereich erfüllt ist (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 13.06.2019 - 6 U 141/18 Rn 27).

    Der Kläger verfügt, wie bereits in anderen obergerichtlichen Entscheidungen festgestellt worden ist (vgl. u.a. KG, Urteil vom 28.08.2018 - 5 U 174/17; OLG Frankfurt (Main), Urteil vom 13.06.2019 - 6 U 141/18; Urteil vom 02.05.2019 - 6 U 85/18; zit. nach juris), auch über die erforderliche personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung zur Verfolgung des Satzungszwecks.

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 116/03

    Brillenwerbung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2019 - 6 U 51/18
    Dabei können auch solche Unternehmen berücksichtigt werden, die Mitglied in einem Verband sind, der seinerseits Mitglied des klagenden Verbandes ist, die also im Verhältnis der mittelbaren Zugehörigkeit zum klagenden Verband stehen (st. Rspr., vgl. jeweils mit weiteren Nachweisen BGH, Urteil vom 27.04.2017 - I ZR 55/16 - Preisportal, GRUR 2017, 1265 Rn 11; BGH, Urteil vom 16.11.2006 - I ZR 218/03 - Sammelmitgliedschaft V, GRUR 2007, 610 Rn 21; Urteil vom 18.05.2006 - I ZR 116/03 - Brillenwerbung, GRUR 2006, 873 Rn 15).
  • OLG Frankfurt, 02.05.2019 - 6 U 85/18

    Glücksspielrecht: Gebot der Trennung von Geldspielgeräten und Wettautomaten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2019 - 6 U 51/18
    Der Kläger verfügt, wie bereits in anderen obergerichtlichen Entscheidungen festgestellt worden ist (vgl. u.a. KG, Urteil vom 28.08.2018 - 5 U 174/17; OLG Frankfurt (Main), Urteil vom 13.06.2019 - 6 U 141/18; Urteil vom 02.05.2019 - 6 U 85/18; zit. nach juris), auch über die erforderliche personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung zur Verfolgung des Satzungszwecks.
  • BGH, 12.04.1984 - I ZR 45/82

    Anwaltsabmahnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2019 - 6 U 51/18
    Ein Verband, der sich auch die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs zur Aufgabe gemacht hat, muss in der Lage sein, das Wettbewerbsgeschehen zu beobachten und zu bewerten, damit er mindestens typische Wettbewerbsverstöße, deren rechtliche Bewertung keine besonderen Schwierigkeiten aufweist, auch ohne anwaltlichen Rat erkennen kann (BGH, Urteil vom 06.04.2017 - I ZR 233/16 - Anwaltsabmahnung II, GRUR 2017, 926 Rn 22; Urteil vom 12.04.1984 - I ZR 45/82 - Anwaltsabmahnung I, GRUR 1984, 691, 692).
  • OLG Frankfurt, 27.11.2015 - 6 U 151/15

    Verstoß gegen Unterlassungsvertrag durch teilweise kostenlose Abgabe von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2019 - 6 U 51/18
    Das Landgericht hat nicht beachtet, dass § 4 BbgSpielhG dazu dient, Spieler vor den Gefahren der Spielsucht zu schützen, die durch zusätzliche Anreize, wie die unentgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken verstärkt werden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.11.2015 - 6 U 151/15 Rn 3; Hess.VGH, Beschluss vom 10.02.2014 - 8 B 2437/13, NVwZ-RR 2014, 418; jew. zit. nach juris) und damit eine Marktverhaltensregelung zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher darstellt.
  • VGH Hessen, 10.02.2014 - 8 B 2437/13
    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2019 - 6 U 51/18
    Das Landgericht hat nicht beachtet, dass § 4 BbgSpielhG dazu dient, Spieler vor den Gefahren der Spielsucht zu schützen, die durch zusätzliche Anreize, wie die unentgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken verstärkt werden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.11.2015 - 6 U 151/15 Rn 3; Hess.VGH, Beschluss vom 10.02.2014 - 8 B 2437/13, NVwZ-RR 2014, 418; jew. zit. nach juris) und damit eine Marktverhaltensregelung zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher darstellt.
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2019 - 6 U 51/18
    Dabei können auch solche Unternehmen berücksichtigt werden, die Mitglied in einem Verband sind, der seinerseits Mitglied des klagenden Verbandes ist, die also im Verhältnis der mittelbaren Zugehörigkeit zum klagenden Verband stehen (st. Rspr., vgl. jeweils mit weiteren Nachweisen BGH, Urteil vom 27.04.2017 - I ZR 55/16 - Preisportal, GRUR 2017, 1265 Rn 11; BGH, Urteil vom 16.11.2006 - I ZR 218/03 - Sammelmitgliedschaft V, GRUR 2007, 610 Rn 21; Urteil vom 18.05.2006 - I ZR 116/03 - Brillenwerbung, GRUR 2006, 873 Rn 15).
  • KG, 28.08.2018 - 5 U 174/17

    Spielhallen - Wettbewerbsverstoß: Rauchverbot und Verbot der unentgeltlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2019 - 6 U 51/18
    Der Kläger verfügt, wie bereits in anderen obergerichtlichen Entscheidungen festgestellt worden ist (vgl. u.a. KG, Urteil vom 28.08.2018 - 5 U 174/17; OLG Frankfurt (Main), Urteil vom 13.06.2019 - 6 U 141/18; Urteil vom 02.05.2019 - 6 U 85/18; zit. nach juris), auch über die erforderliche personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung zur Verfolgung des Satzungszwecks.
  • BGH, 06.04.2017 - I ZR 33/16

    Anwaltsabmahnung II - Wettbewerbsverstoß: Bereithaltung von Taxen für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2019 - 6 U 51/18
    Ein Verband, der sich auch die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs zur Aufgabe gemacht hat, muss in der Lage sein, das Wettbewerbsgeschehen zu beobachten und zu bewerten, damit er mindestens typische Wettbewerbsverstöße, deren rechtliche Bewertung keine besonderen Schwierigkeiten aufweist, auch ohne anwaltlichen Rat erkennen kann (BGH, Urteil vom 06.04.2017 - I ZR 233/16 - Anwaltsabmahnung II, GRUR 2017, 926 Rn 22; Urteil vom 12.04.1984 - I ZR 45/82 - Anwaltsabmahnung I, GRUR 1984, 691, 692).
  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 287/97

    Fachverband

  • BGH, 12.02.2015 - I ZR 213/13

    Zur Zulässigkeit eines kostenlosen Fahrdiensts einer Augenklinik

  • OLG Rostock, 12.03.2021 - 2 U 15/20

    Glücksspielautomaten - Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes bezüglich

    Allgemein ist in der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass bei Spielhallen in der Regel nur auf den näheren räumlichen Einzugsbereich - unter Umständen nur auf unmittelbar benachbarte Gemeindegebiete - abzustellen ist, weil die betreffenden Konsumentenkreise in der Regel keine weiten Wege in Kauf nehmen, um dem Glücksspiel nachzugehen (OLG Brandenburg, Urteil vom 08.10.2019 - 6 U 51/18, GRUR-RR 2020, 83 = NJW-RR 2020, 286 [Juris; Tz. 26]; OLG Frankfurt, Urteil vom 13.06.2019 - 6 U 141/18, GRUR-RR 2019, 438 = ZfWG 2019, 528 [Juris; Tz. 27]).
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   OLG Hamburg, 24.10.2019 - 6 U 51/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,83742
OLG Hamburg, 24.10.2019 - 6 U 51/18 (https://dejure.org/2019,83742)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.10.2019 - 6 U 51/18 (https://dejure.org/2019,83742)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2019 - 6 U 51/18 (https://dejure.org/2019,83742)
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