Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 23.03.2011 - L 6 U 54/08   

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https://dejure.org/2011,25520
LSG Sachsen-Anhalt, 23.03.2011 - L 6 U 54/08 (https://dejure.org/2011,25520)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.03.2011 - L 6 U 54/08 (https://dejure.org/2011,25520)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. März 2011 - L 6 U 54/08 (https://dejure.org/2011,25520)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 23/99 R

    Zuständiger Unfallversicherungsträger bei Anspruch auf Unfallentschädigung im

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.03.2011 - L 6 U 54/08
    Ist ein Versicherungsfall mehreren versicherten Tätigkeiten zuzuordnen, ist darauf abzustellen, welchem Unternehmen die unfallbringende Tätigkeit letztlich oder überwiegend dient (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juni 2000 - B 2 U 23/99 R - SozR 3-2200 § 548 Nr. 39).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.03.2011 - L 6 U 54/08
    (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 28/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.03.2011 - L 6 U 54/08
    (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 28/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24).
  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 15/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - unzulässiger Widerspruch - Rücknahme -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.03.2011 - L 6 U 54/08
    Der Betroffene ist vielmehr im Wege der Naturalrestitution so zu stellen, wie er bei Einhaltung der ihm gegenüber bestehenden Pflicht der Behörde gestanden hätte (siehe BSG, Urteil vom 20. Oktober 2010 - B 13 R 15/10 R - juris, Rdnr. 39).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 19/00 R

    Unfallversicherung - Verletztenrente - Leistungsbeginn - Antragsfrist -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.03.2011 - L 6 U 54/08
    Die Nachteile müssen durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden können (BSG, Urteil vom 2. Mai 2001 - B 2 U 19/00 R - zitiert nach juris; Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 34/07 R - SGb 2010, 47).
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 34/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Anmeldung des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.03.2011 - L 6 U 54/08
    Die Nachteile müssen durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden können (BSG, Urteil vom 2. Mai 2001 - B 2 U 19/00 R - zitiert nach juris; Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 34/07 R - SGb 2010, 47).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.02.2009 - 6 U 54/08   

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https://dejure.org/2009,33374
OLG Frankfurt, 05.02.2009 - 6 U 54/08 (https://dejure.org/2009,33374)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.02.2009 - 6 U 54/08 (https://dejure.org/2009,33374)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 6 U 54/08 (https://dejure.org/2009,33374)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 Abs 1 S 1 UWG, § 5 Abs 3 UWG, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO
    Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bei Unterlassungsantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bei Unterlassungsantrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 29.05.2008 - 6 U 108/07

    Irreführende Werbung durch Telefondienstanbieter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2009 - 6 U 54/08
    19 Das zwischen den Parteien geführte Verfahren 3/12 O 181/06 (Landgericht Frankfurt am Main) = 6 U 108/07 (Oberlandesgericht Frankfurt am Main) = I ZR 124/08 (Bundesgerichtshof) sowie das in jenem Verfahren ergangene Urteil des erkennenden Senats vom 29.5.2008 stehen der Geltendmachung des vorliegenden Klagebegehrens - sei es unter dem Gesichtspunkt der anderweitigen Rechtshängigkeit oder unter demjenigen der materiellen Rechtskraft - nicht entgegen.

    Die entscheidungserhebliche Frage stellte sich auch in dem vorausgegangenen Verfahren 6 U 108/07.

    Ob der Klägerin ein Unterlassungsanspruch entsprechend dem Hilfsantrag zu 1. e) aus dem Verfahren 6 U 108/07 zustünde, ist nicht zu entscheiden.

  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 124/08

    Wettbewerbswidrigkeit von Anzeigen eines Telekommunikationsanbieters bei der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2009 - 6 U 54/08
    Die Klägerin hat gegen dieses Urteil Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (I ZR 124/08), die sich jedoch nicht gegen die Abweisung des Hauptantrages zu 1. e) richtet.

    19 Das zwischen den Parteien geführte Verfahren 3/12 O 181/06 (Landgericht Frankfurt am Main) = 6 U 108/07 (Oberlandesgericht Frankfurt am Main) = I ZR 124/08 (Bundesgerichtshof) sowie das in jenem Verfahren ergangene Urteil des erkennenden Senats vom 29.5.2008 stehen der Geltendmachung des vorliegenden Klagebegehrens - sei es unter dem Gesichtspunkt der anderweitigen Rechtshängigkeit oder unter demjenigen der materiellen Rechtskraft - nicht entgegen.

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2009 - 6 U 54/08
    Dies gilt jedenfalls, solange der Bundesgerichtshof an den vom ihm entwickelten Grundsätze zum - auch für Unterlassungsansprüche geltenden - zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff festhält (vgl. GRUR 2006, 421 - Markenparfümverkäufe).

    Zwar ist das vorliegend verfolgte Unterlassungsbegehren in demjenigen Unterlassungsbegehren, das mit dem Klageantrag zu 1. e) des Vorverfahrens verfolgt worden ist, insoweit enthalten, als der abstrakt beschreibende Teil des vorliegenden Antrags keine Verhaltensweisen erfasst, die nicht auch im abstrakt beschreibenden Teil des Antrags zu 1. e) des Vorverfahrens enthalten sind; darüber hinaus ist auch die mit dem vorliegenden Antrag in Bezug genommene Verletzungsform (Anlage K 1) kerngleich mit der im Hilfsantrag zu 1. e) aus dem vorausgegangenen Verfahren (u.a.) in Bezug genommenen Verletzungsform gemäß der dortigen Anlage K 36. Gleichwohl betreffen beide Verfahren nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 2006, 421 - Markenparfümverkäufe, Rdz. 29) schon deswegen einen anderen Streitgegenstand, weil die Klage im vorliegenden Verfahren mit der Werbebeilage gemäß Anlage K 1 auf einen Lebenssachverhalt gestützt ist, der dem vorausgegangenen Verfahren noch nicht zugrunde lag.

  • OLG Karlsruhe, 23.07.2003 - 6 U 89/03

    Unlauterer Wettbewerb: Preisangaben in der Werbung für einen DSL-Internetzugang

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2009 - 6 U 54/08
    Es handelte sich daher um Ergänzungsangebote, bei denen eine Gesamtpreisangabe unter Einbeziehung der Grundleistung nicht erforderlich ist (vgl. zur Abgrenzung von Kombinationsangeboten bzw. Koppelungsangeboten OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2004, 86; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 1 PAngV, Rdn 3).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.09.2008 - 6 U 54/08   

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https://dejure.org/2008,36327
OLG Celle, 18.09.2008 - 6 U 54/08 (https://dejure.org/2008,36327)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.09.2008 - 6 U 54/08 (https://dejure.org/2008,36327)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. September 2008 - 6 U 54/08 (https://dejure.org/2008,36327)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fertigstellung des Werks durch anderen Unternehmer: Vertragliche Beschränkung der Mängelhaftung? (IBR 2010, 1279)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Entwicklung einer Erfassung des Heizwärme- und Wasserverbrauchs per Funk: Dienst- oder Werkvertrag? (IBR 2010, 1191)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1758
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.09.1999 - X ZR 89/97

    Prüfungspflicht des Unternehmers hinsichtlich vom Besteller angelieferter Sachen

    Auszug aus OLG Celle, 18.09.2008 - 6 U 54/08
    In der Regel trifft den Werkunternehmer auch ohne besondere Zusage eine Pflicht, sich bei Anlieferung durch Überprüfung der vom Besteller angelieferten Sachen zu vergewissern, dass diese zur Herstellung eines mangelfreien Werks geeignet sind (BGH NJW 2000, 280 ff, [BGH 14.09.1999 - X ZR 89/97] zitiert nach Juris).
  • BGH, 03.05.2000 - X ZR 49/98

    Obhuts- und Beratungspflichten bei einem Werkvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 18.09.2008 - 6 U 54/08
    Der Rahmen der vertraglich übernommenen Verpflichtungen steckt bei einem Werkvertrag zugleich den Umfang der Obhuts- und Beratungspflichten ab (BGH NJW 2000, 2102, [BGH 03.05.2000 - X ZR 49/98] zitiert nach Juris).
  • BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99

    Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem

    Auszug aus OLG Celle, 18.09.2008 - 6 U 54/08
    Durch ihre Abrufbestellung vom 20. Februar 2001 über insgesamt 1.000 Funksysteme, bestehend aus 1.000 Zentralen, 20.000 Wasserzählern und 50.000 EHKV hat die Beklagte unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass sie die von der Klägerin entwickelten Geräte bis zu diesem Zeitpunkt als im wesentlichen vertragsgemäß betrachte (vgl. BGH NJW, 2001, 818 (821) [BGH 22.12.2000 - VII ZR 310/99] zitiert nach Juris, Rn. 37).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2014 - 22 U 192/13

    Keine Untersuchungs- und Rügepflicht beim (reinen) Werkvertrag!

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ist der streitgegenständliche Vertrag, dessen Schwerpunkt (über die Entwicklung von Prototypen bzw. der Vorserie - vgl. Anlage A 40 - hinausgehende) individuelle, weitere Leistungen in Zusammenhang mit der Fortentwicklung von der Vorserie des B. zur Serienfertigung des B. und damit einhergehende weitere individuelle Programmierleistungen, d.h. in der notwendigen Gesamtschau die Entwicklung, Herstellung und Lieferung einer den besonderen Bedürfnissen und Anforderungen der Beklagten als Bestellerin insgesamt entsprechenden und einwandfrei funktionstauglichen Hard- und Software des B. (als bestückte Platine bzw. elektronischer Baustein zur Steuerung eines Spindschlosses) darstellt, als Werkvertrag zu qualifizieren (vgl. zur Entwicklung eines Funksystems für einen elektronischen Heizkostenverteiler bis zur Serien- bzw. Fertigungsreife: OLG Celle, Urteil vom 18.09.2008, 6 U 54/08, BauR 2010, 1758, dort Rn 35; vgl. zur Konstruktion einer elektrischen Steuereinheit für ein Kleinteilereinigungsgerät unter dort - anders als hier - erfolgter strikter Abgrenzung zwischen der Entwicklungsphase und der erst anschließenden und gesonderten Phase der bloßen Bestückung der dort - anders als hier - bereits vollständig entwickelten Platine: OLG Hamm, Urteil vom 29.10.2012, I-17 U 130/1134 ff. mwN vgl. zur Entwicklung, Herstellung und Lieferung von Steuerkarten/-platinen: OLG Köln, Urteil vom 07.03.2003, 19 U 97/02, NJW-RR 2004, 1693, dort Rn 12-14; vgl. allgemein zur Entwicklung von Hard- bzw. Software: BGH, Urteil vom 14.07.1993, VIII ZR 147/92, CR 1993, 681; BGH, Urteil vom 11.02.1971, VII ZR 170/69, WM 1971, 650; OLG Köln, Urteil vom 08.12.2000, 19 U 184/00, CR 2001, 437; OLG Hamm, Urteil vom 14.02.2000, 13 U 196/99, NJW-RR 2000, 1224; Münchener Kommentar-Buscher, BGB, 6. Auflage 2012, § 631, Rn 254 mwN in Fn 773; Palandt-Sprau, a.a.O., Einf § 631, Rn 22 mwN; Kilian/Heussen, Computerrechtshandbuch, 32. EL -, Kap. 31, Rn 52 mwN; Redeker, IT-Recht, 5. Auflage 2012, Rn 296 mwN in Fn 34, Rn 482-486 mwN; Schneider, Handbuch des EDV-Rechts, 4. Auflage 2009, Kap. D, Rn 20 mwN, vgl. auch zu spezifiziert gefertigten und gelieferten Leiterplatten i.S.v. § 312 Abs. 4 Nr. 1 BGB: LG Essen, Urteil vom 04.06.2003, 44 O 18/03, DuD 2004, 312, dort Rn 93 mwN).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2012 - L 6 U 54/08   

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https://dejure.org/2012,125179
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2012 - L 6 U 54/08 (https://dejure.org/2012,125179)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.02.2012 - L 6 U 54/08 (https://dejure.org/2012,125179)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - L 6 U 54/08 (https://dejure.org/2012,125179)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Aachen, 20.11.2003 - S 9 U 21/02

    Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines Arbeitsunfalls;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2012 - L 6 U 54/08
    Dies ist etwa der Fall bei einem mithelfenden Familienangehörigen in einem landwirtschaftlichen Betrieb, der täglich Tätigkeiten (Hilfe beim Viehfüttern, Grasmähen, Holzhacken und Reinigen der Futterkrippen sowie regelmäßig Erntearbeiten und sonstige Arbeiten auf dem Hof) ausübt, die üblicherweise in einem anderen landwirtschaftlichen Unternehmen auch gegen Entgelt verrichtet werden (BSG SozR Nr. 13 zu § 581 RVO), bei einfachen landwirtschaftlichen Arbeiten einer an Schizophrenie und Geistesschwäche Leidenden, wenn auch jede einzelne Arbeit aufgetragen und überwacht werden muss, dabei aber ein Drittel der Leistung einer Hilfskraft anfällt (BSG ZfS 1973, 281), bei regelmäßigen Tätigkeiten einer blinden Versicherten im landwirtschaftlichen Betrieb des Ehemannes (Versicherte versorgte das Vieh, melkte die Kühe und half bei der Feldbestellung sowie der Ernte mit, BSGE 17, 160) oder einer tatsächlichen Tätigkeit in einer Behindertenwerkstatt mit einem monatlichen Verdienst von 230,- DM (SG Aachen Urteil vom 20.11.03 - S 9 U 21/02).
  • BSG, 29.06.1962 - 2 RU 159/61

    Ausschluß der dauernden Erwerbsunfähigkeit eines Blinden

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2012 - L 6 U 54/08
    Dies ist etwa der Fall bei einem mithelfenden Familienangehörigen in einem landwirtschaftlichen Betrieb, der täglich Tätigkeiten (Hilfe beim Viehfüttern, Grasmähen, Holzhacken und Reinigen der Futterkrippen sowie regelmäßig Erntearbeiten und sonstige Arbeiten auf dem Hof) ausübt, die üblicherweise in einem anderen landwirtschaftlichen Unternehmen auch gegen Entgelt verrichtet werden (BSG SozR Nr. 13 zu § 581 RVO), bei einfachen landwirtschaftlichen Arbeiten einer an Schizophrenie und Geistesschwäche Leidenden, wenn auch jede einzelne Arbeit aufgetragen und überwacht werden muss, dabei aber ein Drittel der Leistung einer Hilfskraft anfällt (BSG ZfS 1973, 281), bei regelmäßigen Tätigkeiten einer blinden Versicherten im landwirtschaftlichen Betrieb des Ehemannes (Versicherte versorgte das Vieh, melkte die Kühe und half bei der Feldbestellung sowie der Ernte mit, BSGE 17, 160) oder einer tatsächlichen Tätigkeit in einer Behindertenwerkstatt mit einem monatlichen Verdienst von 230,- DM (SG Aachen Urteil vom 20.11.03 - S 9 U 21/02).
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