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   OLG München, 25.07.2013 - 6 U 541/12   

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https://dejure.org/2013,19828
OLG München, 25.07.2013 - 6 U 541/12 (https://dejure.org/2013,19828)
OLG München, Entscheidung vom 25.07.2013 - 6 U 541/12 (https://dejure.org/2013,19828)
OLG München, Entscheidung vom 25. Juli 2013 - 6 U 541/12 (https://dejure.org/2013,19828)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Insolvenzfestigkeit von einfachen Nutzungsrechten an Lizenzen ("Qimonda/Infineon")

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einfache Patentlizenzen in der Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 1770
  • ZIP 2013, 1734
  • GRUR 2013, 1125
  • NZI 2013, 899
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2017 - 2 U 17/15
    Zudem liegen auch die Voraussetzungen einer im Zusammenhang mit der Insolvenz des Unterlizenzgebers vertretenen analogen Anwendung von § 565 BGB (vgl. McGuire/Kunzmann, GRUR 2014, 28; Dahl/Schmitz, NZI 2008, 424, 425; McGuire, GRUR 2013, 1125, 1134) hier nicht vor.

    Dort hat der Bundesgerichtshof unterschiedslos für einfache wie ausschließliche Nutzungsrechte angenommen, eine bereits erteilte Unterlizenz bleibe vom Wegfall der Hauptlizenz unberührt, und im Übrigen befunden, in der Insolvenz des Hauptlizenznehmers könne der Insolvenzverwalter gemäß § 103 InsO allein die Erfüllung des Unterlizenzvertrages wählen, habe aber die von ihm vereinnahmten Lizenzgebühren nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen an den Hauptlizenznehmer herauszugeben, wobei dieser Herausgabeanspruch als Masseverbindlichkeit gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 3 InsO aus der Insolvenzmasse vorweg zu befriedigen sei (vgl. auch OLG München, GRUR 2013, 1125, 1131).

  • LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 88/12

    Datenspeichersystem

    Der Kläger beantragt, - wie erkannt - Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen, hilfsweise das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Nichtigkeit des Klagepatents auszusetzen, hilfsweise das Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des derzeit beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen X ZR 94/13 (zuvor OLG München, Aktenzeichen 6 U 541/12) anhängigen Verfahrens auszusetzen.
  • LG München I, 25.02.2021 - 7 O 8011/20

    Feststellung des Zustandekommens eines Lizenzvertrages

    Die Rechtsnatur ist vor allem bei einer Insolvenz der Parteien von Bedeutung (vgl. OLG München, Urteil vom 25. Juli 2013 - 6 U 541/12 = GRUR 2013, 1125).
  • LG Düsseldorf, 05.12.2013 - 4b O 86/12

    Fehlercodierungsdatenblock

    hilfsweise das Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des derzeit beim BGH unter dem Aktenzeichen X ZR 94/13 anhängigen Verfahrens (zuvor: OLG München, Az.: 6 U 541/12) auszusetzen.

    Im Übrigen sei das Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des beim BGH anhängigen Verfahrens (vormals OLG München, Az. 6 U 541/12) auszusetzen, da andernfalls die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen bestehe.

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