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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.10.2002 - 6 U 55/02   

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https://dejure.org/2002,4779
OLG Köln, 30.10.2002 - 6 U 55/02 (https://dejure.org/2002,4779)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.10.2002 - 6 U 55/02 (https://dejure.org/2002,4779)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Oktober 2002 - 6 U 55/02 (https://dejure.org/2002,4779)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz für Schaden aus der Vollziehung einer aufgehobenen Maßregel; Anspruch auf Schadensersatz für Kosten einer Umstellung einer Eröffnungswerbung ; Voraussetzung der Zustellung einer Beschlussverfügung im Parteibetrieb ; Verschuldensunabhängige ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 294 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 278/87

    Schadensersatz wegen Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2002 - 6 U 55/02
    Kommt - wie im Streitfall - ein Schadenersatzanspruch aus § 945 ZPO 2. Alternative aus den vom Landgericht genannten Gründen nicht in Betracht, und ist umstritten, ab wann die Befolgung einer in Urteilsform ergangenen einstweiligen Verfügung schadenersatzbegründend wirken kann, herrscht in der Rechtsprechung und dem juristischen Schrifttum allseitiges Einvernehmen, dass die von § 945 ZPO vorausgesetzte Vollziehung bei der in Beschlussform ergangenen einstweiligen Verfügung die wirksame Zustellung des Beschlusses im Parteibetrieb bedeutet; selbst ernstgemeinte Zustellungsversuche genügen hier nicht, und zwar deshalb, weil das in einer Beschlussverfügung enthaltene Verbot vor Zustellung des Beschlusses Wirksamkeit nicht entfalten kann (vgl. hierzu BGH NJW 1988, 3268, 3269 und Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 8. Auflage, Kapitel 36 Rnr. 28 m.w.N.).

    Es handelt sich vielmehr um eine Entscheidung im Einzelfall, die namentlich der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1988, 3268, 3269) Rechnung trägt, wonach ein Schaden, der sich aus der bloßen Anordnung einer einstweiligen Verfügung ergibt, nicht nach § 945 ZPO zu ersetzen ist.

  • BGH, 19.09.2001 - I ZR 54/96

    Warsteiner III; Ausräumung eines auf eine unrichtige geographische

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2002 - 6 U 55/02
    Er hat seiner Entscheidung damit der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften folgend (vgl. EuGH, GRUR Int. 1998, 795 = WRP 1998, 848 "Gut Springenheide"; EuGH, GRUR Int. 1999, 734, 736 Tz. 26 = WRP 1999, 806 "Lloyd" und EuGH, GRUR Int. 2000, 354 = WRP 2000, 289, 292 "Lifting-Creme") ein gegenüber früher verändertes Verbraucherleitbild zugrunde gelegt, indem er nunmehr in Abkehr von seiner ständigen vorherigen Rechtsprechung sowohl im Wettbewerbs- als auch im Markenrecht von dem Leitbild des durchschnittlich informierten verständigen Verbrauchers ausging, der das fragliche Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 19.09.2001, WRP 2001, 1450 ff. = GRUR 2002, 160 ff. "Warsteiner III" mit zahlreichen Nachweisen aus seiner Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.01.2000 - C-220/98

    Estée Lauder

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2002 - 6 U 55/02
    Er hat seiner Entscheidung damit der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften folgend (vgl. EuGH, GRUR Int. 1998, 795 = WRP 1998, 848 "Gut Springenheide"; EuGH, GRUR Int. 1999, 734, 736 Tz. 26 = WRP 1999, 806 "Lloyd" und EuGH, GRUR Int. 2000, 354 = WRP 2000, 289, 292 "Lifting-Creme") ein gegenüber früher verändertes Verbraucherleitbild zugrunde gelegt, indem er nunmehr in Abkehr von seiner ständigen vorherigen Rechtsprechung sowohl im Wettbewerbs- als auch im Markenrecht von dem Leitbild des durchschnittlich informierten verständigen Verbrauchers ausging, der das fragliche Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 19.09.2001, WRP 2001, 1450 ff. = GRUR 2002, 160 ff. "Warsteiner III" mit zahlreichen Nachweisen aus seiner Rechtsprechung).
  • BGH, 14.12.2000 - I ZR 147/98

    Eröffnungswerbung

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2002 - 6 U 55/02
    Durch Urteil vom 14.12.2000 (WRP 2001, 688 ff. = GRUR 2001, 752 ff. "Eröffnungswerbung") wies der Bundesgerichtshof die im Anschluss an das einstweilige Verfügungsverfahren erhobene Unterlassungsklage des Beklagten im Hauptsacheverfahren rechtskräftig ab.
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2002 - 6 U 55/02
    Er hat seiner Entscheidung damit der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften folgend (vgl. EuGH, GRUR Int. 1998, 795 = WRP 1998, 848 "Gut Springenheide"; EuGH, GRUR Int. 1999, 734, 736 Tz. 26 = WRP 1999, 806 "Lloyd" und EuGH, GRUR Int. 2000, 354 = WRP 2000, 289, 292 "Lifting-Creme") ein gegenüber früher verändertes Verbraucherleitbild zugrunde gelegt, indem er nunmehr in Abkehr von seiner ständigen vorherigen Rechtsprechung sowohl im Wettbewerbs- als auch im Markenrecht von dem Leitbild des durchschnittlich informierten verständigen Verbrauchers ausging, der das fragliche Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 19.09.2001, WRP 2001, 1450 ff. = GRUR 2002, 160 ff. "Warsteiner III" mit zahlreichen Nachweisen aus seiner Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2002 - 6 U 55/02
    Er hat seiner Entscheidung damit der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften folgend (vgl. EuGH, GRUR Int. 1998, 795 = WRP 1998, 848 "Gut Springenheide"; EuGH, GRUR Int. 1999, 734, 736 Tz. 26 = WRP 1999, 806 "Lloyd" und EuGH, GRUR Int. 2000, 354 = WRP 2000, 289, 292 "Lifting-Creme") ein gegenüber früher verändertes Verbraucherleitbild zugrunde gelegt, indem er nunmehr in Abkehr von seiner ständigen vorherigen Rechtsprechung sowohl im Wettbewerbs- als auch im Markenrecht von dem Leitbild des durchschnittlich informierten verständigen Verbrauchers ausging, der das fragliche Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 19.09.2001, WRP 2001, 1450 ff. = GRUR 2002, 160 ff. "Warsteiner III" mit zahlreichen Nachweisen aus seiner Rechtsprechung).
  • OLG Köln, 10.01.2005 - 6 W 117/04

    Vertretungsauftrag im Abmahnverfahren ohne Vollmacht für Zustellungen

    Selbst ernst gemeinte Zustellungsversuche genügen dazu nicht, weil das in der Beschlussverfügung enthaltene Verbot vor Zustellung des Beschlusses Wirksamkeit nicht entfalten kann (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 30.10.2002, OLGR 2003, 194 f. = MD 2003, 493 ff. sowie BGH NJW 1988, 3268, 3269 und Teplitzky, a.a.O., Kap. 36 Rdn. 28 m.w.N.).
  • LG Münster, 30.10.2019 - 21 O 76/17
    Der von der Beklagten geltend gemachte Schaden ist dieser gemäß § 945 ZPO bereits nicht zu ersetzen, da Aufwendungen des Schuldners, die vor der Zustellung der Unterlassungsverfügung anfallen, nur nach den §§ 823 ff. BGB zu ersetzen sind (Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 945 Rdnr. 24; OLGR Köln 2003, 194; OLG Düsseldorf v. 04.09.2003, Az. 2 U 24/02).
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OLG Brandenburg, 11.02.2003 - 6 U 55/02 (https://dejure.org/2003,32689)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.02.2003 - 6 U 55/02 (https://dejure.org/2003,32689)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - 6 U 55/02 (https://dejure.org/2003,32689)
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