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   OLG Frankfurt, 19.05.2011 - 6 U 55/10   

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https://dejure.org/2011,34617
OLG Frankfurt, 19.05.2011 - 6 U 55/10 (https://dejure.org/2011,34617)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.05.2011 - 6 U 55/10 (https://dejure.org/2011,34617)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - 6 U 55/10 (https://dejure.org/2011,34617)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 47 Abs 2 PBefG
    Bereithalten eines Taxis außerhalb des Betriebssitzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Bereithaltens eines Taxis außerhalb des Betriebssitzes i.S. von § 47 Abs. 2 S. 1 PBefG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PBefG § 47 Abs. 2
    Begriff des Bereithaltens eines Taxis außerhalb des Betriebssitzes i.S. von § 47 Abs. 2 S. 1 PBefG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 12.02.2002 - 6 U 65/01

    Bereithalten von Taxen außerhalb der Betriebssitzgemeinde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2011 - 6 U 55/10
    Allerdings haben das OLG Koblenz (Urteil vom 19.12.2000, Az. 4 U 1000/00) und das OLG Schleswig-Holstein (Urteil vom 12.02.2002, Az. 6 U 65/01) in Fällen, in denen jeweils ein Veranstalter einen pauschalen Auftrag zur Versendung von Taxen an einen Veranstaltungsort erteilt hatte, entschieden, dass es sich hierbei nicht um eine Bestellung im Sinne von § 47 Abs. 2 S. 2 PBefG handele und diese Vorschrift als Ausnahmetatbestand zu dem grundsätzlich geltenden Verbot des § 47 Abs. 2 S. 1 PBefG behandelt.
  • OLG Koblenz, 19.12.2000 - 4 U 1000/00

    Bereitstellung von Taxen; Begriff der Bestellung und des Beförderungsauftrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2011 - 6 U 55/10
    Allerdings haben das OLG Koblenz (Urteil vom 19.12.2000, Az. 4 U 1000/00) und das OLG Schleswig-Holstein (Urteil vom 12.02.2002, Az. 6 U 65/01) in Fällen, in denen jeweils ein Veranstalter einen pauschalen Auftrag zur Versendung von Taxen an einen Veranstaltungsort erteilt hatte, entschieden, dass es sich hierbei nicht um eine Bestellung im Sinne von § 47 Abs. 2 S. 2 PBefG handele und diese Vorschrift als Ausnahmetatbestand zu dem grundsätzlich geltenden Verbot des § 47 Abs. 2 S. 1 PBefG behandelt.
  • OLG Frankfurt, 18.07.1985 - 6 U 186/84
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2011 - 6 U 55/10
    Denkbar ist ein enges Verständnis dahingehend, dass mit "Bestellung" der Antrag auf Abschluss eines Beförderungsvertrages gemeint ist, die demzufolge von dem Fahrgast selbst aufgegeben worden sein muss (so der Senat in einem Beschluss vom 18.07.1985 (Az. 6 U 186/84; zustimmend Bidinger, Personenbeförderungsrecht 2. Aufl., § 47 Rz. 47 a).
  • BGH, 18.10.2012 - I ZR 191/11

    Taxibestellung

    Das Berufungsgericht hat die in erster Instanz erfolgreiche Klage abgewiesen (OLG Frankfurt, Urteil vom 19. Mai 2011 - 6 U 55/10, juris).
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