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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.03.2011 - 6 U 56/10   

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https://dejure.org/2011,6949
OLG Frankfurt, 10.03.2011 - 6 U 56/10 (https://dejure.org/2011,6949)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.03.2011 - 6 U 56/10 (https://dejure.org/2011,6949)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. März 2011 - 6 U 56/10 (https://dejure.org/2011,6949)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • markenmagazin:recht

    VW-Logo (VW im Kreis) - Markenverletzung durch dekorativen Gebrauch auf Blechschildern

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Abbildung markenrechtlich geschützter Pkw-Modelle auf Blechschildern kann eine rechtswidrige Rufausbeutung darstellen

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 MarkenG
    Markenverletzung durch dekorativen Gebrauch auf Blechschildern ("Blechschild")

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung einer Marke durch dekorativen Gebrauch auf Blechschildern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    "Blechschild"; Verletzung einer Marke durch dekorativen Gebrauch auf Blechschildern

  • rechtsportal.de

    Verwendung von als dreidimensionele Marken geschützten Kfz-Modelen zu Dekorationszwecken

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 170
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 88/08

    Opel-Blitz II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2011 - 6 U 56/10
    Sie ist im Rahmen der Verwechslungsgefahr nur dann zu bejahen, wenn die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Hauptfunktion der Marke, d. h. die Gewährleistung der Herkunft der Ware gegenüber den Verbrauchern beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (EuGH, GRUR 2009, 756 = WRP 2009, 930, Tz. 59 - L"Oreal/Bellure; BGH GRUR 2010, 726 = WRP 2010, 1039, Tz 16 - Opel-Blitz II).

    Dass die Klagemarken teilweise auch für Druckereierzeugnisse eingetragen sind, ist für die lizenzbezogenen Herkunftsvorstellungen des Verkehrs irrelevant (vgl. BGH GRUR 2010, 726, Tz. 24 - Opel-Blitz II).

    Der Bundesgerichtshof hat dort darauf abgestellt, dass wegen der Erwartungen, welche die angesprochenen Verkehrskreise an Modellspielzeug stellen und der darauf beruhenden jahrzehntelangen Üblichkeit detailgetreuer Nachbildungen ein berechtigtes Interesse der Beklagten bestand, das Original-Zeichen der Klägerin als Kühlerbestandteil zu verwenden (BGH GRUR 2010, 726, Tz. 31 - Opel-Blitz II).

  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2011 - 6 U 56/10
    Sie ist im Rahmen der Verwechslungsgefahr nur dann zu bejahen, wenn die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Hauptfunktion der Marke, d. h. die Gewährleistung der Herkunft der Ware gegenüber den Verbrauchern beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (EuGH, GRUR 2009, 756 = WRP 2009, 930, Tz. 59 - L"Oreal/Bellure; BGH GRUR 2010, 726 = WRP 2010, 1039, Tz 16 - Opel-Blitz II).

    Hierfür ist eine umfassende Prüfung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich (EuGH GRUR 2009, 756, Tz. 41 ff.).

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2011 - 6 U 56/10
    Für einen markenmäßigen Gebrauch des Kollisionszeichens reicht es im Fall des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG aus, dass der Verkehr die Aufmachung der Kennzeichen mit der Klagemarke gedanklich verknüpft (vgl. BGH GRUR 2005, 583, 584 = WRP 2005, 896 - lila Postkarte; Rohnke/ Thiering GRUR 2011, 8, 13).

    Der Kunstfreiheit kann kein Vorrang vor den Eigentumsrechten des Markeninhabers gewährt werden, wenn mit der Zeichenverletzung ausschließlich kommerzielle Zwecke verfolgt werden (BGH GRUR 2005, 583, 585 - lila Postkarte).

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03

    Parfümtestkäufe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2011 - 6 U 56/10
    Rückruf- und Vernichtungsansprüche gem. § 18 MarkenG können sich dagegen nur bezogen auf die streitbefangenen Artikel ergeben (BGH GRUR 2006, 504 = WRP 2006 749, Tz. 52 - Parfümtestkäufe).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2011 - 6 U 56/10
    Die mit der Abmahnung verlangte Unterlassungserklärung ging inhaltlich über den berechtigten und zuerkannten Umfang hinaus, was eine Herabsetzung des Ersatzanspruchs nach dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils der Abmahnung zum Gegenstandswert der gesamten Abmahnung zur Folge hat (BGH GRUR 2010, 744 = WRP 2010, 1023, Tz. 52 - Sondernewsletter).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2011 - 6 U 56/10
    Hierin liegt ein wesentlicher Unterschied zu dem der "Arsenal-Fan-Schal" - Entscheidung des EuGH zugrundeliegenden Sachverhalt (WRP 2002, 1415, vgl. dort Tz. 56 f.).
  • OLG Stuttgart, 12.10.2017 - 2 U 162/16

    Unterlassungsanspruch wegen Markenrechtsverletzung: Analoge Anwendung der

    Für einen Unterlassungsanspruch reiche schon eine gedankliche Verknüpfung durch den Verkehr aus (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2011, 170, m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 22.02.2023 - 5 U 28/22

    Verletzung der Unionswortmarke "BOSS"

    Eine markenmäßige Benutzung i.S. des Bekanntheitsschutzes (§ 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG) ist gegeben, wenn der Verkehr eine gedankliche Verknüpfung mit der bekannten Marke vornehmen wird (BGH GRUR 2005, 583, 584 - Lila-Postkarte; OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2011, 170, 171 - Blechschilder).
  • OLG Frankfurt, 21.10.2013 - 6 W 82/12

    Bekanntheitsschutz einer als Marke eingetragenen Karosserieform; Gericht der

    8 Bei einer Bildmarke, die den "...-Bus" zum Gegenstand hat, handelt es sich um eine bekannte Marke (vgl. Urteil des Senats vom 10.03.2011, Az. 6 U 56/10, Rz. 22 bei Juris).
  • KG, 27.09.2011 - 1 Ss 128/09

    Markenrecht: Strafbarkeit der Rufausbeutung im Falle des Vertriebs von

    Der ist gegeben, wenn die angesprochenen Verkehrskreise das mit der geschützten Marke identische oder ähnliche Zeichen als Teil der Produktaufmachung des Nutzers auffassen und aufgrund der Zeichenidentität oder -ähnlichkeit oder der Bekanntheit der geschützten Marke eine gedankliche Verknüpfung zwischen der geschützten Marke und dem Kollisionszeichen herstellen (vgl. BGH GRUR 2005, 583; OLG Frankfurt GRUR-RR 2011, 170).
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   OLG Hamm, 09.12.2010 - I-6 U 56/10   

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https://dejure.org/2010,46332
OLG Hamm, 09.12.2010 - I-6 U 56/10 (https://dejure.org/2010,46332)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.12.2010 - I-6 U 56/10 (https://dejure.org/2010,46332)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - I-6 U 56/10 (https://dejure.org/2010,46332)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 19.11.2008 - 19 U 13/08

    Kostenübernahme für die Überprüfung einer in ihrem Eigentum stehenden

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2010 - 6 U 56/10
    Eine Verletzung des dinglich gesicherten Nutzungsrechts sieht der Senat - abweichend vom Landgericht, dass sich auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 19.11.2008 (19 U 13/08) bezieht - nicht.
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