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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.08.2022 - 6 U 56/22   

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OLG Frankfurt, 18.08.2022 - 6 U 56/22 (https://dejure.org/2022,30557)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.08.2022 - 6 U 56/22 (https://dejure.org/2022,30557)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. August 2022 - 6 U 56/22 (https://dejure.org/2022,30557)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "im Vertrieb" - Zur Irreführung über die Lieferbarkeit eines Medikaments kurz vor Markteintritt und zur Erledigung, dem Wegfall der Dringlichkeit und dem Rechtsschutzbedürfnis bei einer zeitlich beschränkten einstweiligen Verfügung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 UWG
    Irreführung über die Lieferbarkeit eines Medikaments kurz vor Markteintritt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 5 UWG
    Irreführung über die Lieferbarkeit eines Medikaments kurz vor Markteintritt

  • rechtsportal.de

    § 5 UWG
    Irreführung über die Lieferbarkeit eines Medikaments kurz vor Markteintritt

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Irreführung über die Lieferbarkeit eines Medikaments kurz vor Markteintritt

Kurzfassungen/Presse

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Als im Vertrieb gelistetes Medikament bei tatsächlicher Nichtlieferbarkeit ist Irreführung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2023, 139
  • MIR 2022, Dok. 091
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2022 - 6 U 56/22
    Richtet sich die Klage bzw. der Verfügungsantrag gegen die sog. konkrete Verletzungsform, also das konkret umschriebene (beanstandete) Verhalten, so ist darin der Lebenssachverhalt zu sehen, der den Streitgegenstand bestimmt (BGHZ 194, 314 Rn 24 - Biomineralwasser).

    Vielmehr umfasst der Streitgegenstand in diesem Fall alle Rechtsverletzungen, die durch die konkrete Verletzungsform verwirklicht wurden (BGH GRUR 2012, 184 Rn 15 - Branchenbuch Berg; BGHZ 194, 314 Rn 24 - Biomineralwasser; BGH GRUR 2018, 203 Rn 18 - Betriebspsychologe; OLG Köln GRUR-RR 2013, 24; OLG Düsseldorf WRP 2019, 899 Rn. 19).

    Dass der BGH etwa mit der Entscheidung "Biomineralwasser" (GRUR 2013, 401) auch diese kurz zuvor vertretene Auffassung wieder aufgeben wollte, ist dieser Entscheidung nicht zu entnehmen.

  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2022 - 6 U 56/22
    Der Zeitablauf bei einem Unterlassungstitel, der von vornherein befristet war, oder dem nach den Umständen nur in einem bestimmten Zeitraum zuwidergehandelt werden konnte, stellt kein erledigendes Ereignis dar (BGH NJW 2004, 506, 508; vgl. Stein/Jonas/Brehm, § 890 Rn 30; Pastor/Ahrens/Ulrich, Kap. 37 Rdn 20f.; Melullis, Rn 958).

    Grundsätzlich kann zwar auch das Rechtsschutzinteresse in Frage stehen, wenn sich der angefochtene Beschluss durch Zeitablauf vollständig erledigt hat (vgl. BGH GRUR 2004, 264 - Euro-Einführungsrabatt; BGH NZM 2017, 473, Rn 5 zum Zwangsvollstreckungsrecht).

    Für die Beurteilung des für die Zeit bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses noch anhängigen Verfügungsantrags kommt es vielmehr nach dem Sicherungszweck des Verfügungsverfahrens allein darauf an, ob die Dringlichkeit für die Sicherung des materiell-rechtlichen Anspruchs in diesem Zeitraum gegeben war (BGH NJW 2004, 506, 509 - Euro-Einführungsrabatt).

  • OLG Karlsruhe, 13.03.1996 - 6 U 199/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2022 - 6 U 56/22
    Hierbei mag auch zu berücksichtigen sein, dass die Gefahren, die von einer Irreführung mit bloßem Anlockeffekt ausgehen, in der Regel geringer sind als die einer Irreführung, die unmittelbar in eine durch Täuschung und mangelnde Aufklärung bewirkte (Kauf-)Entscheidung mündet (vgl. BGH GRUR 1999, 1122, 1124 - EG-Neuwagen I; BGH GRUR 1999, 1125, 1126 - EG-Neuwagen II; OLG Karlsruhe WRP 1996, 584, 586; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm/Feddersen UWG § 5 Rn 1.199).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 44/97

    EG-Neuwagen I - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2022 - 6 U 56/22
    Hierbei mag auch zu berücksichtigen sein, dass die Gefahren, die von einer Irreführung mit bloßem Anlockeffekt ausgehen, in der Regel geringer sind als die einer Irreführung, die unmittelbar in eine durch Täuschung und mangelnde Aufklärung bewirkte (Kauf-)Entscheidung mündet (vgl. BGH GRUR 1999, 1122, 1124 - EG-Neuwagen I; BGH GRUR 1999, 1125, 1126 - EG-Neuwagen II; OLG Karlsruhe WRP 1996, 584, 586; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm/Feddersen UWG § 5 Rn 1.199).
  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 94/13

    Zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2022 - 6 U 56/22
    Dies ist dann der Fall, wenn sie nach außen erkennbar die inhaltliche Verantwortung für die auf ihrer Internetseite veröffentlichten Inhalte übernommen oder den zurechenbaren Anschein erweckt hat, sie identifiziere sich mit den fremden Inhalten (BGH GRUR 2015, 1129 Rn. 25 - Hotelbewertungsportal; BGH GRUR 2020, 543 Rn 16 f. - Kundenbewertungen auf Amazon; BGH GRUR 2016, 209 Rn 13 - Haftung für Hyperlink).
  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 188/11

    Hard Rock Cafe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2022 - 6 U 56/22
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist eine Irreführungsgefahr in besonderen Ausnahmefällen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit hinzunehmen, wenn die Belange der Allgemeinheit und der Mitbewerber nicht in erheblichem Maße ernsthaft in Mitleidenschaft gezogen werden, weil die bewirkte Fehlvorstellung zwar von Bedeutung, gleichwohl aber für die Verbraucherentscheidung letztlich nur von geringem Gewicht ist und schutzwürdige Interessen des auf Unterlassung in Anspruch Genommenen entgegen stehen (BGH GRUR 2003, 628, 630 - Klosterbrauerei; BGH WRP 2012, 1526 Rn. 2 - Über 400 Jahre Brautradition; BGH GRUR 2013, 1161 Rn 76 ff. - Hard Rock Café).
  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 276/99

    Klosterbrauerei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2022 - 6 U 56/22
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist eine Irreführungsgefahr in besonderen Ausnahmefällen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit hinzunehmen, wenn die Belange der Allgemeinheit und der Mitbewerber nicht in erheblichem Maße ernsthaft in Mitleidenschaft gezogen werden, weil die bewirkte Fehlvorstellung zwar von Bedeutung, gleichwohl aber für die Verbraucherentscheidung letztlich nur von geringem Gewicht ist und schutzwürdige Interessen des auf Unterlassung in Anspruch Genommenen entgegen stehen (BGH GRUR 2003, 628, 630 - Klosterbrauerei; BGH WRP 2012, 1526 Rn. 2 - Über 400 Jahre Brautradition; BGH GRUR 2013, 1161 Rn 76 ff. - Hard Rock Café).
  • BGH, 19.08.1999 - I ZR 225/97

    EG-Neuwagen II - Irreführung/Beschaffenheit; Irreführung/Herkunft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2022 - 6 U 56/22
    Hierbei mag auch zu berücksichtigen sein, dass die Gefahren, die von einer Irreführung mit bloßem Anlockeffekt ausgehen, in der Regel geringer sind als die einer Irreführung, die unmittelbar in eine durch Täuschung und mangelnde Aufklärung bewirkte (Kauf-)Entscheidung mündet (vgl. BGH GRUR 1999, 1122, 1124 - EG-Neuwagen I; BGH GRUR 1999, 1125, 1126 - EG-Neuwagen II; OLG Karlsruhe WRP 1996, 584, 586; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm/Feddersen UWG § 5 Rn 1.199).
  • BGH, 16.08.2012 - I ZR 200/11

    Wettbewerbsverstoß einer Bierbrauerei: Irreführung durch Verwendung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2022 - 6 U 56/22
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist eine Irreführungsgefahr in besonderen Ausnahmefällen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit hinzunehmen, wenn die Belange der Allgemeinheit und der Mitbewerber nicht in erheblichem Maße ernsthaft in Mitleidenschaft gezogen werden, weil die bewirkte Fehlvorstellung zwar von Bedeutung, gleichwohl aber für die Verbraucherentscheidung letztlich nur von geringem Gewicht ist und schutzwürdige Interessen des auf Unterlassung in Anspruch Genommenen entgegen stehen (BGH GRUR 2003, 628, 630 - Klosterbrauerei; BGH WRP 2012, 1526 Rn. 2 - Über 400 Jahre Brautradition; BGH GRUR 2013, 1161 Rn 76 ff. - Hard Rock Café).
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2022 - 6 U 56/22
    b) Soweit die Antragsgegnerin die Grundsätze der Störerhaftung bemüht, übersieht sie, dass der BGH mit der Entscheidung "Kinderhochstühle im Internet I" (BGH GRUR 2011, 152 Rn 48 - Kinderhochstühle im Internet I) in Bezug auf den wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch das traditionelle Institut der Störerhaftung aufgegeben hat, da eine Störerhaftung in den dem Verhaltensunrecht zuzuordnenden Fällen nicht in Betracht kommt.
  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 23/15

    Geo-Targeting - Werbung im Internet für Telekommunikationsdienstleistungen:

  • EuGH, 19.12.2013 - C-281/12

    Trento Sviluppo und Centrale Adriatica - 'Vorabentscheidungsersuchen -

  • BGH, 05.02.2015 - I ZR 240/12

    Kinderhochstühle im Internet III - Unterlassungsprozess wegen Markenverletzung im

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

  • BGH, 20.02.2020 - I ZR 193/18

    Zur Haftung für Kundenbewertungen bei Amazon

  • BGH, 14.09.2017 - I ZR 231/14

    Mein Paket.de II - Wettbewerbsverstoß: Aufrufen eines Verkaufsportals im Internet

  • BGH, 18.06.2015 - I ZR 74/14

    Haftung für Hyperlink - Wettbewerbsverstoß im Internet: Voraussetzungen einer

  • BGH, 02.07.1987 - I ZR 167/85

    "Leichenaufbewahrung"; Förderung des Wettbewerbs durch ein Altenheim

  • BGH, 02.03.2017 - I ZB 66/16

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Sofortige Beschwerde zur Weiterverfolgung einer

  • OLG Frankfurt, 04.04.2013 - 6 W 85/12

    Streitgegenstand bei gegen die konkrete Verletzungsform gerichtetem

  • OLG Köln, 10.08.2012 - 6 U 27/12

    Abbruch der Rabattaktion

  • OLG Köln, 10.08.2012 - 6 U 17/12

    Gute Laune Drops

  • BGH, 19.12.1960 - I ZR 14/59

    Auslegung des Begriffs "Beauftragter" im Sinne von § 13 Abs. 3 Gesetz gegen den

  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 184/16

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Verfahrensfehlerhafte Abweichung des

  • OLG Frankfurt, 16.10.2014 - 6 U 92/14

    Streitgegenstand bei Unterlassungsantrag gegen die konkrete Verletzungsform

  • BGH, 02.10.1997 - I ZR 88/95

    "Spielbankaffaire"; Geltendmachung einer ausschließlichen urheberrechtlichen

  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16

    Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung

  • OLG Düsseldorf, 02.05.2019 - 20 U 116/18

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung

  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

  • OLG Hamm, 31.05.2011 - 4 U 3/11

    Anforderungen an die Klarheit und Eindeutigkeit von Preisnachlässen bei der

  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10

    Branchenbuch Berg

  • OLG Karlsruhe, 27.05.2020 - 6 U 36/20

    Fact-Check - Wettbewerbsverstoß im Internet: Geschäftliche Handlung und

  • OLG Hamburg, 31.08.2023 - 5 U 27/22

    private Chat-Äußerung - Wettbewerbsrechtliche Haftung eines Unternehmensinhabers

    Die objektive Eignung zur Beeinflussung der Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers ist für die Annahme einer geschäftlichen Handlung relevant (vgl. BGH GRUR 2013, 945 Rn. 20 - Standardisierte Mandatsbearbeitung; Koch in FS Köhler, 1. Aufl., S. 359 (364)), aber nicht in jedem Fall ausreichend (vgl. OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2023, 139 Rn. 37; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 41. Aufl., § 2 Rn. 2.48).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.06.2022 - 6 U 56/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,19950
OLG Stuttgart, 22.06.2022 - 6 U 56/22 (https://dejure.org/2022,19950)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.06.2022 - 6 U 56/22 (https://dejure.org/2022,19950)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Juni 2022 - 6 U 56/22 (https://dejure.org/2022,19950)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 357 Abs 4 S 1 BGB, § 358 Abs 4 S 1 BGB
    Wirksamkeit und Rechtsfolgen des Widerrufs eines zur Finanzierung eines PKW-Kaufs abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrages

  • rechtsportal.de

    BGB § 358 ; BGB § 357
    Widerruf; Verbraucherdarlehen; derzeit unbegründet

  • rechtsportal.de

    BGB § 358 ; BGB § 357
    Widerruf; Verbraucherdarlehen; derzeit unbegründet

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.10.2021 - XI ZR 608/20

    Die Rechtsfolgen des Widerrufs eines mit einem Kaufvertrag verbundenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.06.2022 - 6 U 56/22
    Für eine richtlinienkonforme Auslegung ist jedoch kein Raum, wenn diese zur Folge hätte, dass einer nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Norm ein entgegengesetzter Sinn gegeben oder der normative Gehalt der Norm grundlegend neu bestimmt würde (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2021 - XI ZR 608/20 -, Rn. 19 f., juris, m. w. N. zur Rspr. auch des Europäischen Gerichtshofs).

    Eine andere Auslegung käme daher selbst dann nicht in Betracht, wenn der nationale Gesetzgeber mit seinem Regelungskonzept zulasten des Darlehensnehmers hinter den Anforderungen der Verbraucherkreditrichtlinie zurückgeblieben wäre, wenn also die Richtlinie die Anordnung einer Vorleistungspflicht tatsächlich nicht gestatten sollte (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2021 - XI ZR 608/20 -, Rn. 20, juris; BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 -, Rn. 39, juris).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-38/21

    BMW Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Leasingvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.06.2022 - 6 U 56/22
    Somit ist für die vorliegende Entscheidung auch das Ergebnis der Vorlageverfahren C-38/21 und C-47/22 sowie C-232/21 des Europäischen Gerichtshofs nicht entscheidungserheblich und es besteht kein Anlass, den Rechtsstreit im Hinblick auf die Vorabentscheidungsersuchen auszusetzen.
  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19

    Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.06.2022 - 6 U 56/22
    Eine andere Auslegung käme daher selbst dann nicht in Betracht, wenn der nationale Gesetzgeber mit seinem Regelungskonzept zulasten des Darlehensnehmers hinter den Anforderungen der Verbraucherkreditrichtlinie zurückgeblieben wäre, wenn also die Richtlinie die Anordnung einer Vorleistungspflicht tatsächlich nicht gestatten sollte (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2021 - XI ZR 608/20 -, Rn. 20, juris; BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 -, Rn. 39, juris).
  • OLG Stuttgart, 25.03.2022 - 6 U 12/22

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Fehlendes Angebot zur Rückgabe des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.06.2022 - 6 U 56/22
    Es kann dahinstehen, ob mit den Erwägungen der Europäischen Kommission angenommen werden kann, eine nationale Regelung, die wie § 357 Abs. 4 BGB eine Vorleistungspflicht des Verbrauchers vorsehe, verstoße gegen das Äquivalenz- und Effektivitätsprinzip (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 25. März 2022 - 6 U 12/22 -, Rn. 10, juris).
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