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   LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2016 - L 6 U 58/14   

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LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2016 - L 6 U 58/14 (https://dejure.org/2016,58261)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.11.2016 - L 6 U 58/14 (https://dejure.org/2016,58261)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. November 2016 - L 6 U 58/14 (https://dejure.org/2016,58261)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 2 Abs 1 Nr 8 Buchst a SGB 7, § 2 Abs 2 S 1 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7, § 23 Abs 1 SGB 8, § 23 Abs 2 Nr 3 SGB 8
    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 8 Buchst a SGB 7 - Kindertagespflege - geeignete Tagespflegeperson - selbstorganisierte Betreuung durch Erziehungsberechtigten - Registrierung bzw Anmeldung beim Jugendamt - Vermittlung durch das ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Kinderbetreuung durch die Großmutter - einjähriger Enkelsohn fällt in einen Pool - schwere Gesundheitsschäden - kein Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII - Großmutter keine Tagespflegeperson im Sinne dieser Vorschrift - fehlende Registrierung und Vermittlung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherung - Tagespflegeperson; Arbeitsunfall; Kinderbetreuung durch Großeltern; Haftungsbeschränkung; Kinderbetreuung; Betreuungsperson

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 27.03.2012 - B 2 U 5/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2016 - L 6 U 58/14
    Nach dieser Vorschrift sind die - möglicherweise - haftungsprivilegierten Personen (hier die Klägerin) befugt, an Stelle des Berechtigten (hier des Beigeladenen) dessen - möglicherweise bestehenden - Rechte im eigenen Namen in Bezug auf die in § 108 SGB VII bezeichneten Regelungsgegenstände geltend zu machen, ohne dass dieser Position ein eigener materiell-rechtlicher Anspruch entspricht (BSG, Urteil vom 27. März 2012 - B 2 U 5/11 R - juris, Rn. 22; Urteil vom 29. November 2011 - B 2 U 27/10 R - SozR 4-2700 § 109 Nr. 1).

    Liegt die betreffende Verrichtung außerhalb dessen, was für enge Verwandte, Freunde oder Bekannte oder nicht wegen der Sonderbeziehung getan wird, kann eine "Wie-Beschäftigung" bestehen (BSG, Urteil vom 27. März 2012 - B 2 U 5/11 R - a.a.O.; Urteil vom 15. Juni 2010 - B 2 U 12/09 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 15).

    Maßgeblich kommt nach § 4 Abs. 4 SGB VII hinzu, dass bereits derjenige von § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII ausgenommen ist, der in einem (fremden) Haushalt als Verwandter oder Verschwägerter unentgeltlich tätig wird, es sei denn, er verrichtet seine Tätigkeit in einem der - hier nicht einschlägigen - in § 124 Nr. 1 SGB VII genannten Haushalte (näher hierzu BSG, Urteil vom 27. März 2012 - B 2 U 5/11 R - a.a.O.).

  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 38/92

    Versicherungsschutz - Unentgeltliche Mitarbeit - Nahe Familienangehörige -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2016 - L 6 U 58/14
    Im Übrigen stünden Verwandten gewährte Gefälligkeiten, die durch die familiäre Beziehung geprägt seien, nach der Rechtsprechung des BSG nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (BSG, Urteil vom 20. April 1993 - 2 RU 38/92 - NJW 1994, 676; Urteil vom 5. Juli 1994, s.o.).

    Entscheidend sind vielmehr die Gesamtumstände des konkreten Einzelfalls bei lebensnaher Betrachtung, wobei insbesondere die Stärke der tatsächlichen verwandtschaftlichen Beziehungen zu beachten ist (vgl. BSG, Urteil vom 20. April 1993 - 2 RU 38/92 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 25; Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 4/89 - SozR 2200 § 539 Nr. 134; Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, Stand Oktober 2015, § 2 Rn. 34.19; Bieresborn in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl. 2014, § 2 Rn. 413).

  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 21/99 R

    Unfallversicherungsschutz bei täglicher Kinderbetreuung durch die Großmutter

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2016 - L 6 U 58/14
    Eine versicherte unfallbringende Verrichtung des Beigeladenen gemäß § 2 Abs. 2 SGB VII scheidet aus; ein entsprechender Versicherungsschutz als "Wie-Beschäftigte" käme allenfalls für die Klägerin in Betracht (siehe unter 2. b); vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 27. Juni 2000 - B 2 U 21/99 R - SozR 3-2200 § 548 Nr. 37; Urteil vom 5. Juli 1994 - 2 RU 24/93 - a.a.O.).

    Bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb ist dies der Fall, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (vgl. hierzu nur BSG, Urteil vom 27. Juni 2000 - B 2 U 21/99 R - a.a.O.).

  • BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93

    Unfallversicherungsschutz - Betreuung eines Enkelkindes

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2016 - L 6 U 58/14
    Zur Stützung ihres Antrags berief sich die Klägerin auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 5. Juli 1994 (2 RU 24/93 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 20).

    Eine versicherte unfallbringende Verrichtung des Beigeladenen gemäß § 2 Abs. 2 SGB VII scheidet aus; ein entsprechender Versicherungsschutz als "Wie-Beschäftigte" käme allenfalls für die Klägerin in Betracht (siehe unter 2. b); vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 27. Juni 2000 - B 2 U 21/99 R - SozR 3-2200 § 548 Nr. 37; Urteil vom 5. Juli 1994 - 2 RU 24/93 - a.a.O.).

  • BGH, 15.09.2015 - VI ZR 419/14
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2016 - L 6 U 58/14
    Mit Beschluss vom 15. September 2015 wies der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin zurück (VI ZR 419/14).
  • BSG, 15.06.2010 - B 2 U 12/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung iS des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2016 - L 6 U 58/14
    Liegt die betreffende Verrichtung außerhalb dessen, was für enge Verwandte, Freunde oder Bekannte oder nicht wegen der Sonderbeziehung getan wird, kann eine "Wie-Beschäftigung" bestehen (BSG, Urteil vom 27. März 2012 - B 2 U 5/11 R - a.a.O.; Urteil vom 15. Juni 2010 - B 2 U 12/09 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 15).
  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 6/91

    Unfallversicherungsschutz bei nachbarschaftlicher Hilfe in einem

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2016 - L 6 U 58/14
    Der Zeitdauer ist aber "nur" die ihr zukommende, nicht jedoch eine allein maßgebliche Bedeutung beizumessen (siehe nur BSG, Urteil vom 17. März 1992 - 2 RU 6/91 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 15).
  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 4/89

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2016 - L 6 U 58/14
    Entscheidend sind vielmehr die Gesamtumstände des konkreten Einzelfalls bei lebensnaher Betrachtung, wobei insbesondere die Stärke der tatsächlichen verwandtschaftlichen Beziehungen zu beachten ist (vgl. BSG, Urteil vom 20. April 1993 - 2 RU 38/92 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 25; Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 4/89 - SozR 2200 § 539 Nr. 134; Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, Stand Oktober 2015, § 2 Rn. 34.19; Bieresborn in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl. 2014, § 2 Rn. 413).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2016 - L 6 U 58/14
    Für die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls seiner versicherten Haupttätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher bzw. innerer Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat, und dieses Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (siehe z.B. BSG, Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24, m.w.N.; Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 18).
  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 27/10 R

    Haftungsprivilegierte Person - Schadensersatz - Feststellungsbefugnis -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2016 - L 6 U 58/14
    Nach dieser Vorschrift sind die - möglicherweise - haftungsprivilegierten Personen (hier die Klägerin) befugt, an Stelle des Berechtigten (hier des Beigeladenen) dessen - möglicherweise bestehenden - Rechte im eigenen Namen in Bezug auf die in § 108 SGB VII bezeichneten Regelungsgegenstände geltend zu machen, ohne dass dieser Position ein eigener materiell-rechtlicher Anspruch entspricht (BSG, Urteil vom 27. März 2012 - B 2 U 5/11 R - juris, Rn. 22; Urteil vom 29. November 2011 - B 2 U 27/10 R - SozR 4-2700 § 109 Nr. 1).
  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R

    Rahmenvertrag für die Erbringung vertragsärztlich verordneter

  • BSG, 22.06.1983 - 12 RK 35/82

    Klage im eigenen Namen - Feststellung der Versicherungspflicht - Geschiedene

  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

  • BSG, 26.06.2007 - B 2 U 17/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Haftungsbeschränkung - privilegierter

  • BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 5/06 R

    Krankenversicherung - Pflegeunternehmen - Verweigerung des Abschlusses eines

  • BSG, 19.06.2018 - B 2 U 2/17 R

    Kein Unfallschutz bei Oma-Enkel-Betreuung

    Das SG hat die Klage abgewiesen (Gerichtsbescheid vom 24.3.2014) ; das LSG hat die Berufung zurückgewiesen (Urteil vom 16.11.2016 - UV-Recht Aktuell 2017, 423 = BeckRS 2016, 122871 = Juris) : Der Beigeladene sei nicht unfallversichert gewesen, weil § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst a SGB VII nicht jedwede Kindesbetreuung durch Verwandte, Freunde, Bekannte oder Nachbarn erfasse.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.09.2014 - 6 U 58/14   

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https://dejure.org/2014,49418
OLG Frankfurt, 11.09.2014 - 6 U 58/14 (https://dejure.org/2014,49418)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.09.2014 - 6 U 58/14 (https://dejure.org/2014,49418)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. September 2014 - 6 U 58/14 (https://dejure.org/2014,49418)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 4 GGV, Art 5 GGV, Art 10 GGV, Art 19 GGV
    Geschmacksmusterrechtliche Voraussetzungen für den Schutz einer Sportbrille sowie Umfang dieses Schutzes ("Sportbrille")

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Geschmacksmusterverletzung bei nur minimaler Abweichung eines funktionalen Bestandteils

  • Wolters Kluwer

    Geschmacksmusterrechtliche Voraussetzungen für den Schutz einer Sportbrille sowie Umfang dieses Schutzes ("Sportbrille")

  • rechtsportal.de

    Schutzfähigkeit eines als Gemeinschaftsgeschmacksmuster eingetragenen Sportbrillenmodells

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geschmacksmusterverletzung durch lediglich minimale funktionale Abweichung eines Bestandteils einer Sonnenbrille

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geschmacksmusterverletzung durch lediglich minimale funktionale Abweichung eines Bestandteils einer Sonnenbrille

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Geschmacksmusterrechtliche Voraussetzungen für den Schutz einer Sportbrille sowie Umfang dieses Schutzes ("Sportbrille")

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 28.02.2013 - 6 U 212/12

    Anforderungen an die Eigenart eines Geschmacksmusters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2014 - 6 U 58/14
    Das bedeutet nach Auffassung des erkennenden Senats (vgl. hierzu bereits Senat, Urteile vom 28.2.2013 - 6 U 212/12 - und vom 20.2.2014 - 6 U 265/12) jedoch nicht, dass Art und Menge der vorbekannten Muster für die Bestimmung des Gestaltungsspielraums ohne jede Bedeutung wären.
  • OLG Frankfurt, 09.08.2002 - 6 W 103/02

    Markenrechtsstreit: Analoge Anwendung der Dringlichkeitsvermutung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2014 - 6 U 58/14
    Allerdings vertritt der Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass der Rechtsgedanke dieser Vorschrift zum Tragen kommt (Senat, a.a.O.; GRUR 2002, 1096 = WRP 2002, 1457).
  • OLG Frankfurt, 31.01.2013 - 6 U 29/12

    Schutzumfang eines Geschmacksmusters betreffend eine Tasse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2014 - 6 U 58/14
    Erlegt der Verwendungszweck dem Gestalter wenig Grenzen auf, führt dies grundsätzlich zu einer großen Gestaltungsfreiheit und damit eher hohen Anforderungen an die Eigenart (vgl. Senat GRUR-RR 2013, 251 - Henkellose Tasse, Tz. 16; WRP 2014, 1248 - Möbelgriffe Tz. 42).
  • OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 6 U 265/12

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Eigenart einer Duschwanne; Teilurteil über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2014 - 6 U 58/14
    Das bedeutet nach Auffassung des erkennenden Senats (vgl. hierzu bereits Senat, Urteile vom 28.2.2013 - 6 U 212/12 - und vom 20.2.2014 - 6 U 265/12) jedoch nicht, dass Art und Menge der vorbekannten Muster für die Bestimmung des Gestaltungsspielraums ohne jede Bedeutung wären.
  • OLG Frankfurt, 17.11.2014 - 6 W 96/14

    Schutzumfang eines eingetragenen Designs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2014 - 6 U 58/14
    Etwas anderes gilt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. WRP 2015, 238, juris-Tz. 5 - betreffend ein Fahrradschutzblech - sowie GRUR-RR 2013 - Henkellose Tasse, juris-Tz. 15) jedoch dann, wenn der Abstand vom vorbekannten Formenschatz besonders groß - nämlich größer als zur Begründung der Eigenart erforderlich - ist.
  • OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 6 U 243/13

    Verfügungsgrund bei Schutzrechtsverletzungen, insbesondere Zurechnung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2014 - 6 U 58/14
    Die §§ 935, 940 ZPO setzen vielmehr die vorgenannte Bestimmung in nationales Recht um, indem sie effektiven Rechtsschutz durch einstweilige Verfügung zur Sicherung und Teilverwirklichung von Unterlassungsansprüchen bei Wiederholungs- bzw. Erstbegehungsgefahr von Schutzrechtsverletzungen ermöglichen (so zum Markenrecht: Senat, Urteil vom 27.03.2014, 6 U 243/13, WRP 2014, 981).
  • BGH, 23.02.2012 - I ZR 68/11

    Geschmacksmusterschutz: Neuheitsschädliche Vorwegnahme eines Geschmacksmusters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2014 - 6 U 58/14
    Eine Verringerung der Gestaltungsfreiheit ergibt sich auch nicht allein daraus, dass in dem fraglichen Bereich bereits eine große Zahl vorbekannter Designs existiert; eine solche Mustervielfalt bestätigt lediglich den großen Gestaltungsspielraum (vgl. BGH GRUR-RR 2012, 277, Rn. 21, 22 - Milla).
  • OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13

    Bedeutung des Gestaltungsspielraums für die Eigenart eines eingetragenen Designs;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2014 - 6 U 58/14
    Erlegt der Verwendungszweck dem Gestalter wenig Grenzen auf, führt dies grundsätzlich zu einer großen Gestaltungsfreiheit und damit eher hohen Anforderungen an die Eigenart (vgl. Senat GRUR-RR 2013, 251 - Henkellose Tasse, Tz. 16; WRP 2014, 1248 - Möbelgriffe Tz. 42).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 6 U 34/15

    Schutzumfang eines eingetragenen Designs mit Rücksicht auf den vorbekannten

    Dies kann zum einen dazu führen, dass der Schutzumfang des geschützten Designs sich erweitert, weil das Design einen besonders weiten Abstand vom vorbekannten Formenschatz hält, d.h. dass dieser Abstand größer ist, als es zur Begründung der Eigenart erforderlich gewesen wäre (vgl. Senat a.a.O. - Henkellose Tasse, juris-Tz. 15; WRP 2015, 238, juris-Tz. 5; Urteil vom 11.9.2014 - 6 U 58/14, juris-Tz. 20).
  • OLG Frankfurt, 28.07.2016 - 6 U 105/15

    Schutzumfang eines eingetragenen Designs

    Erlegt der Verwendungszweck dem Gestalter wenig Grenzen auf, führt dies grundsätzlich zu einer großen Gestaltungsfreiheit (Senat, GRUR-RR 2013, 251 - Henkellose Tasse, Tz. 16; Urteil vom 11.09.2014, Aktenzeichen 6 U 58/14 - Sportbrillen, Tz. 20 bei Juris; Urteil vom 3. März 2016, Aktenzeichen 6 U 34/15 - Handyhülle, Tz. 29 bei Juris).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - 20 U 107/16
    Die dort normierte Dringlichkeitsvermutung gilt bei Schutzrechtsverletzungen weder unmittelbar noch analog (vgl. (OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2015, 7909; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 12 Rdnr. 3.14; Berneke/Schüttpelz, a.a.O., Rn. 129, 779).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.08.2014 - 6 U 58/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,33448
OLG Karlsruhe, 14.08.2014 - 6 U 58/14 (https://dejure.org/2014,33448)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.08.2014 - 6 U 58/14 (https://dejure.org/2014,33448)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. August 2014 - 6 U 58/14 (https://dejure.org/2014,33448)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Anknüpfungstatsachen für die Kenntnis von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.09.2014 - 6 U 58/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,33422
OLG Karlsruhe, 03.09.2014 - 6 U 58/14 (https://dejure.org/2014,33422)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.09.2014 - 6 U 58/14 (https://dejure.org/2014,33422)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. September 2014 - 6 U 58/14 (https://dejure.org/2014,33422)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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