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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 16.07.2002 - 6 U 6/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13711
OLG Schleswig, 16.07.2002 - 6 U 6/02 (https://dejure.org/2002,13711)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16.07.2002 - 6 U 6/02 (https://dejure.org/2002,13711)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16. Juli 2002 - 6 U 6/02 (https://dejure.org/2002,13711)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer letztlich nur wegen der Kostenentscheidung eingelegten Berufung; Rechtsmittelberechtigung nach Verzichtserklärung; Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch; Vortäuschen des Eindrucks einer bestehenden Sonderbeziehung ; Rufausbeutung; Erfüllung des ...

  • Judicialis

    ZPO § 99; ; ZPO § 511

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 51
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.07.2002 - 6 U 6/02
    Die Verwendung der Marken auf Seite 3 des Prospektes sei nach Seite 6 des Urteils des europäischen Gerichthofes vom 23.02.1999 (WRP 1999, 407 ff.) erlaubt.

    Im Kraftfahrzeughandel hat der EuGH (EuGH, GRUR Int 1999, 438 = EuZW 1999, 244 = WRP 1999, 407 - BMW/Deenik) die Werbung mit einer Marke als unerlaubt angesehen, die den Eindruck erweckt, dass eine Handelsbeziehung zwischen dem Händler und dem Markeninhaber besteht, insbesondere dass das Unternehmen des Wiederverkäufers dem Vertriebsnetz des Markeninhabers angehört oder eine Sonderbeziehung zwischen den beiden Unternehmen besteht.

    Bestehe hingegen keine Gefahr, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehe, es bestehe eine Handelsbeziehung zwischen dem Wiederverkäufer und dem Markeninhaber, so stelle es keinen berechtigten Grund nach Art. 7 II MarkenRiLi dar, dass der Wiederverkäufer aus der Benutzung der Marke einen Vorteil ziehe, in dem die Werbung für den Verkauf der Markenware, die im Übrigen korrekt und redlich sei, seiner eigenen Tätigkeit den Anschein hoher Qualität verleihe (EuGH, GRUR Int 1999, 438 = EuZW 1999, 244 = WRP 1999, 407 - BMW/Deenik).

    Der Senat verweist insoweit auf die Ziffern 50 ff. der Entscheidung BMW/Deenik des EUGH vom 23.02.1999 Aktenzeichen: C - 63/97 (EuGH, GRUR Int 1999, 438 = EuZW 1999, 244 = WRP 1999, 407, 412, 413 - BMW/Deenik).

  • KG, 24.06.1988 - 5 U 1455/88
    Auszug aus OLG Schleswig, 16.07.2002 - 6 U 6/02
    Der durch die strafbewehrte Unterlassungserklärung herbeigeführte Wegfall der Wiederholungsgefahr bedeutet daher keine Erfüllung des Klageanspruchs; von einem Wegfall jeder Beschwer kann also keine Rede sein (KG Urteil. v. 24.06.1988 OLGZ 1989, 330 ff = WRP 1988, 773, 774 in "Aus der Praxis - für die Praxis, Zur Kostentragungspflicht nach Drittunterwerfung").

    Sie müssen trotz der Unterlassungserklärung die Möglichkeit haben, eine endgültige Entscheidung darüber herbeizuführen, ob die Einstweilige Verfügung von Anfang an gerechtfertigt war oder nicht (KG Urteil. v. 24.06.1988 OLGZ 1989, 330 ff = WRP 1988, 773, 775 in "Aus der Praxis - für die Praxis, Zur Kostentragungspflicht nach Drittunterwerfung"; OLG Düsseldorf WRP 1982, 318; OLG Hamburg WRP 1983, 425, 426), wie dies von der Rechtsprechung bei Erledigung zwischen den Instanzen auch dem im ersten Rechtszug unterlegenen Kläger zugebilligt wird (Bundesgerichtshof Urteil vom 29.04.1992 - XII ZR 221/90, NJW-RR 1992, 1033; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil vom 13.06.1997 - 4 U 164/96, MDR 1997, 1160; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Auflage, § 91a Randnummer 38; Zöller/Gummer a.a.O. Vor § 511 Randnummer 23 m.w.N.).

  • BGH, 29.04.1992 - XII ZR 221/90

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Berufung; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.07.2002 - 6 U 6/02
    Sie müssen trotz der Unterlassungserklärung die Möglichkeit haben, eine endgültige Entscheidung darüber herbeizuführen, ob die Einstweilige Verfügung von Anfang an gerechtfertigt war oder nicht (KG Urteil. v. 24.06.1988 OLGZ 1989, 330 ff = WRP 1988, 773, 775 in "Aus der Praxis - für die Praxis, Zur Kostentragungspflicht nach Drittunterwerfung"; OLG Düsseldorf WRP 1982, 318; OLG Hamburg WRP 1983, 425, 426), wie dies von der Rechtsprechung bei Erledigung zwischen den Instanzen auch dem im ersten Rechtszug unterlegenen Kläger zugebilligt wird (Bundesgerichtshof Urteil vom 29.04.1992 - XII ZR 221/90, NJW-RR 1992, 1033; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil vom 13.06.1997 - 4 U 164/96, MDR 1997, 1160; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Auflage, § 91a Randnummer 38; Zöller/Gummer a.a.O. Vor § 511 Randnummer 23 m.w.N.).
  • BGH, 13.01.2000 - VII ZB 16/99

    Entfallen der Beschwer bei Leistungen an einen von zwei verurteilten

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.07.2002 - 6 U 6/02
    Der BGH verneine eine Rechtsmittelbeschwer, wenn der Verurteilte "zwischen den Instanzen" die zugesprochene Leistung vorbehaltlos erbracht habe (BGH NJW 2000, 1120).
  • OLG Schleswig, 13.06.1997 - 4 U 164/96
    Auszug aus OLG Schleswig, 16.07.2002 - 6 U 6/02
    Sie müssen trotz der Unterlassungserklärung die Möglichkeit haben, eine endgültige Entscheidung darüber herbeizuführen, ob die Einstweilige Verfügung von Anfang an gerechtfertigt war oder nicht (KG Urteil. v. 24.06.1988 OLGZ 1989, 330 ff = WRP 1988, 773, 775 in "Aus der Praxis - für die Praxis, Zur Kostentragungspflicht nach Drittunterwerfung"; OLG Düsseldorf WRP 1982, 318; OLG Hamburg WRP 1983, 425, 426), wie dies von der Rechtsprechung bei Erledigung zwischen den Instanzen auch dem im ersten Rechtszug unterlegenen Kläger zugebilligt wird (Bundesgerichtshof Urteil vom 29.04.1992 - XII ZR 221/90, NJW-RR 1992, 1033; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil vom 13.06.1997 - 4 U 164/96, MDR 1997, 1160; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Auflage, § 91a Randnummer 38; Zöller/Gummer a.a.O. Vor § 511 Randnummer 23 m.w.N.).
  • OLG Jena, 09.06.1997 - 7 W 311/97

    Zurückweisung von Beweisanträgen; Unzulässigkeit von Gegenanträgen im

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.07.2002 - 6 U 6/02
    Sie müssen trotz der Unterlassungserklärung die Möglichkeit haben, eine endgültige Entscheidung darüber herbeizuführen, ob die Einstweilige Verfügung von Anfang an gerechtfertigt war oder nicht (KG Urteil. v. 24.06.1988 OLGZ 1989, 330 ff = WRP 1988, 773, 775 in "Aus der Praxis - für die Praxis, Zur Kostentragungspflicht nach Drittunterwerfung"; OLG Düsseldorf WRP 1982, 318; OLG Hamburg WRP 1983, 425, 426), wie dies von der Rechtsprechung bei Erledigung zwischen den Instanzen auch dem im ersten Rechtszug unterlegenen Kläger zugebilligt wird (Bundesgerichtshof Urteil vom 29.04.1992 - XII ZR 221/90, NJW-RR 1992, 1033; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil vom 13.06.1997 - 4 U 164/96, MDR 1997, 1160; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Auflage, § 91a Randnummer 38; Zöller/Gummer a.a.O. Vor § 511 Randnummer 23 m.w.N.).
  • BGH, 01.04.1993 - I ZR 70/91

    Vollziehungsschaden bei einstweiliger Anordnung

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.07.2002 - 6 U 6/02
    Auch hätten die Beklagten ein Rechtsschutzinteresse für ein Aufhebungsverfahren nach § 927 ZPO (Bundesgerichtshof Urteil. v. 01.04.1993 - I ZR 70/91, BGHZ 122, 172, 179 = WRP 1993, 764).
  • OLG Karlsruhe, 04.03.2002 - 6 W 4/02

    Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit der Fotokopiekosten für Anlagen zu

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.07.2002 - 6 U 6/02
    Ausgehend von einem Hauptsachestreitwert im ersten Rechtszug von 40.000 EUR (s. Beschluss in der Beschwerde 6 W 4/02 von heute) ist ein verminderter Streitwert von 10.000 EUR für das Berufungsverfahren angemessen, der jedoch über dem reinen Kosteninteresse der Beklagten liegt (s.o. Ausführungen zur Zulässigkeit).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.08.2002 - 6 U 6/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8690
OLG Schleswig, 06.08.2002 - 6 U 6/02 (https://dejure.org/2002,8690)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.08.2002 - 6 U 6/02 (https://dejure.org/2002,8690)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. August 2002 - 6 U 6/02 (https://dejure.org/2002,8690)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14; ZPO §§ 91a 99
    Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses und der Beschwer einerseits nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und andererseits Verzicht auf seine Rechte aus dem Titel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 51
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.08.2002 - 6 U 6/02
    Die Verwendung der Marken auf Seite 3 des Prospektes sei nach Seite 6 des Urteils des europäischen Gerichthofes vom 23.02.1999 (WRP 1999, 407 ff.) erlaubt.

    Im Kraftfahrzeughandel hat der EuGH ( EuGH , GRUR Int 1999, 438 = EuZW 1999, 244 = WRP 1999, 407 - BMW/Deenik) die Werbung mit einer Marke als unerlaubt angesehen, die den Eindruck erweckt, dass eine Handelsbeziehung zwischen dem Händler und dem Markeninhaber besteht, insbesondere dass das Unternehmen des Wiederverkäufers dem Vertriebsnetz des Markeninhabers angehört oder eine Sonderbeziehung zwischen den beiden Unternehmen besteht.

    Bestehe hingegen keine Gefahr, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehe, es bestehe eine Handelsbeziehung zwischen dem Wiederverkäufer und dem Markeninhaber, so stelle es keinen berechtigten Grund nach Art. 7 II MarkenRiLi dar, dass der Wiederverkäufer aus der Benutzung der Marke einen Vorteil ziehe, in dem die Werbung für den Verkauf der Markenware, die im Übrigen korrekt und redlich sei, seiner eigenen Tätigkeit den Anschein hoher Qualität verleihe ( EuGH , GRUR Int 1999, 438 EuZW 1999, 244 = WRP 1999, 407 - BMW/Deenik).

    Der Senat verweist insoweit auf die Ziffern 50 ff. der Entscheidung BMW/Deenik des EUGH vom 23.02.1999 - C 63/97 ( EuGH , GRUR Int 1999, 438 = EuZW 1999, 244 = WRP 1999, 407, 412, 413 BMW/Deenik).

  • KG, 24.06.1988 - 5 U 1455/88
    Auszug aus OLG Schleswig, 06.08.2002 - 6 U 6/02
    Der durch die strafbewehrte Unterlassungserklärung herbeigeführte Wegfall der Wiederholungsgefahr bedeutet daher keine Erfüllung des Klageanspruchs; von einem Wegfall jeder Beschwer kann also keine Rede sein (KG Urteil. v. 24.06.1988 OLGZ 1989, 330 ff. = WRP 1988, 773, 774 in "Aus der Praxis - für die Praxis, Zur Kostentragungspflicht nach Drittunterwerfung").

    Sie müssen trotz der Unterlassungserklärung die Möglichkeit haben, eine endgültige Entscheidung darüber herbeizuführen, ob die Einstweilige Verfügung von Anfang an gerechtfertigt war oder nicht (KG, Urteil vom 24.06.1988, OLGZ 1989, 330 ff. = WRP 1988, 773, 775 in "Aus der Praxis - für die Praxis, Zur Kostentragungspflicht nach Drittunterwerfung"; OLG Düsseldorf, WRP 1982, 318; OLG Hamburg, WRP 1983, 425, 426), wie dies von der Rechtsprechung bei Erledigung zwischen den Instanzen auch dem im ersten Rechtszug unterlegenen Kläger zugebilligt wird (BGH, Urteil vom 29.04.1992 - XII ZR 221/90 -, NJW-RR 1992, 1033; SchlHOLG , Urteil vom 13.06.1997 - 4 U 164/96 -, MDR 1997, 1160; Zöller/Vollkommer, ZPO , 23. Aufl., § 91 a Rdn. 38; Zöller/Gummer, aaO., Vor § 511 Rdn. 23 m.w.N.).

  • OLG Schleswig, 13.06.1997 - 4 U 164/96
    Auszug aus OLG Schleswig, 06.08.2002 - 6 U 6/02
    Sie müssen trotz der Unterlassungserklärung die Möglichkeit haben, eine endgültige Entscheidung darüber herbeizuführen, ob die Einstweilige Verfügung von Anfang an gerechtfertigt war oder nicht (KG, Urteil vom 24.06.1988, OLGZ 1989, 330 ff. = WRP 1988, 773, 775 in "Aus der Praxis - für die Praxis, Zur Kostentragungspflicht nach Drittunterwerfung"; OLG Düsseldorf, WRP 1982, 318; OLG Hamburg, WRP 1983, 425, 426), wie dies von der Rechtsprechung bei Erledigung zwischen den Instanzen auch dem im ersten Rechtszug unterlegenen Kläger zugebilligt wird (BGH, Urteil vom 29.04.1992 - XII ZR 221/90 -, NJW-RR 1992, 1033; SchlHOLG , Urteil vom 13.06.1997 - 4 U 164/96 -, MDR 1997, 1160; Zöller/Vollkommer, ZPO , 23. Aufl., § 91 a Rdn. 38; Zöller/Gummer, aaO., Vor § 511 Rdn. 23 m.w.N.).
  • OLG Jena, 09.06.1997 - 7 W 311/97

    Zurückweisung von Beweisanträgen; Unzulässigkeit von Gegenanträgen im

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.08.2002 - 6 U 6/02
    Sie müssen trotz der Unterlassungserklärung die Möglichkeit haben, eine endgültige Entscheidung darüber herbeizuführen, ob die Einstweilige Verfügung von Anfang an gerechtfertigt war oder nicht (KG, Urteil vom 24.06.1988, OLGZ 1989, 330 ff. = WRP 1988, 773, 775 in "Aus der Praxis - für die Praxis, Zur Kostentragungspflicht nach Drittunterwerfung"; OLG Düsseldorf, WRP 1982, 318; OLG Hamburg, WRP 1983, 425, 426), wie dies von der Rechtsprechung bei Erledigung zwischen den Instanzen auch dem im ersten Rechtszug unterlegenen Kläger zugebilligt wird (BGH, Urteil vom 29.04.1992 - XII ZR 221/90 -, NJW-RR 1992, 1033; SchlHOLG , Urteil vom 13.06.1997 - 4 U 164/96 -, MDR 1997, 1160; Zöller/Vollkommer, ZPO , 23. Aufl., § 91 a Rdn. 38; Zöller/Gummer, aaO., Vor § 511 Rdn. 23 m.w.N.).
  • BGH, 29.04.1992 - XII ZR 221/90

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Berufung; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.08.2002 - 6 U 6/02
    Sie müssen trotz der Unterlassungserklärung die Möglichkeit haben, eine endgültige Entscheidung darüber herbeizuführen, ob die Einstweilige Verfügung von Anfang an gerechtfertigt war oder nicht (KG, Urteil vom 24.06.1988, OLGZ 1989, 330 ff. = WRP 1988, 773, 775 in "Aus der Praxis - für die Praxis, Zur Kostentragungspflicht nach Drittunterwerfung"; OLG Düsseldorf, WRP 1982, 318; OLG Hamburg, WRP 1983, 425, 426), wie dies von der Rechtsprechung bei Erledigung zwischen den Instanzen auch dem im ersten Rechtszug unterlegenen Kläger zugebilligt wird (BGH, Urteil vom 29.04.1992 - XII ZR 221/90 -, NJW-RR 1992, 1033; SchlHOLG , Urteil vom 13.06.1997 - 4 U 164/96 -, MDR 1997, 1160; Zöller/Vollkommer, ZPO , 23. Aufl., § 91 a Rdn. 38; Zöller/Gummer, aaO., Vor § 511 Rdn. 23 m.w.N.).
  • BGH, 13.01.2000 - VII ZB 16/99

    Entfallen der Beschwer bei Leistungen an einen von zwei verurteilten

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.08.2002 - 6 U 6/02
    Der BGH verneine eine Rechtsmittelbeschwer, wenn der Verurteilte "zwischen den Instanzen" die zugesprochene Leistung vorbehaltlos erbracht habe (BGH, NJW 2000, 1120 ).
  • BGH, 01.04.1993 - I ZR 70/91

    Vollziehungsschaden bei einstweiliger Anordnung

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.08.2002 - 6 U 6/02
    Auch hätten die Beklagten ein Rechtsschutzinteresse für ein Aufhebungsverfahren nach § 927 ZPO (Bundesgerichtshof Urteil vom 01.04.1993 - I ZR 70/91 -, BGHZ 122, 172, 179 = WRP 1993, 764).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - 20 U 206/09

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung eines

    Die Frage, ob die Aufhebung des Verbots selbst dann noch erstrebt werden kann, wenn ein Antragsteller auf die Rechte aus dem Urteil verzichtet hat (vgl. dazu OLG Schleswig, OLGR 2002, 430), braucht nach den Umständen des Streitfalls nicht entschieden zu werden.
  • OLG Hamburg, 29.01.2004 - 3 U 109/03

    "24 Stunden Antiemese"

    Gleichermaßen hat das OLG Schleswig in jüngerer Zeit entschieden, dass die die Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach Erlass einer einstweiligen Verfügung sowie der anschließende Verzicht des Klägers auf seine Rechte aus dem Titel der Zulässigkeit einer Berufung, die sich nicht nur gegen die Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils wendet, nicht entgegen stehen (OLG-Report Schleswig 2002, 430).".
  • LG Hannover, 25.02.2009 - 6 S 51/08

    Abänderung; Anfechtung; Auskunft; Auskunftsdatei; Auskunftserteilung;

    Hierbei steht es der Zulässigkeit einer Berufung nicht entgegen, wenn die Annahme nahe liegt, das (zulässige) Rechtsmittel sei nur eingelegt, um die Anfechtung des Kostenausspruchs zu ermöglichen (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, 6 U 6/02, Beschluss vom 06.08.2002).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 26.04.2002 - 6 U 6/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21736
OLG Bamberg, 26.04.2002 - 6 U 6/02 (https://dejure.org/2002,21736)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 26.04.2002 - 6 U 6/02 (https://dejure.org/2002,21736)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 26. April 2002 - 6 U 6/02 (https://dejure.org/2002,21736)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 401
    Übergang von Nebenrechten bei einer Sicherungszession von Forderungen aus einem Pachtvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 17/89

    Vertragsaufhebung nach Abtretung

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.04.2002 - 6 U 6/02
    Die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage, ob das Kündigungsrecht als selbständiges Gestaltungsrecht mit der Abtretung der Rechte aus dem Pachtvertrag nach § 401 BGB mit auf den Zessionar übergeht oder ob die Kündigung durch den Zedenten zu ihrer Wirksamkeit jedenfalls der Zustimmung des Zessionars bedarf (vgl. dazu Palandt, a.a.O., § 564, Rdnr. 8; 413, Rdnr. 7; 398, Rdnr. 18; 401, Rdnr. 6; BGH NJW 1998, 896 ; BGHZ 111, 84 mit Anmerkung Deubner in JUS 1992, 19; Münchener Kommentar/Roth, Bürgerliches Gesetzbuch , 4. Aufl., § 398 , Rdnr. 95 ff.; Seetzen, ACP 169, 352; Schwenzer, ACP 182, 214), kann ebenfalls offenbleiben.

    Der hier zu entscheidende Fall unterscheidet sich daher deutlich von der Konstellation, die der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 111, 84 zugrunde lag.

  • OLG Hamm, 26.11.1991 - 7 U 121/91
    Auszug aus OLG Bamberg, 26.04.2002 - 6 U 6/02
    Auf die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage, ob auch die Erhebung der Räumungsklage eine materiell wirksame Kündigungserklärung darzustellen vermag (vgl. dazu Palandt, BGB , 61. Aufl., § 564 , Rdnr. 8 und § 564 a Rdnr. 6 m.w.N. sowie Sternel, Mietrecht IV, Rdnr. 7, 8; OLG Hamm NJW-RR 1993, 273), braucht der Senat daher nicht einzugehen.
  • BGH, 10.12.1997 - XII ZR 119/96

    Kündigung eines Mietvertrages durch den Käufer des Grundstücks

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.04.2002 - 6 U 6/02
    Die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage, ob das Kündigungsrecht als selbständiges Gestaltungsrecht mit der Abtretung der Rechte aus dem Pachtvertrag nach § 401 BGB mit auf den Zessionar übergeht oder ob die Kündigung durch den Zedenten zu ihrer Wirksamkeit jedenfalls der Zustimmung des Zessionars bedarf (vgl. dazu Palandt, a.a.O., § 564, Rdnr. 8; 413, Rdnr. 7; 398, Rdnr. 18; 401, Rdnr. 6; BGH NJW 1998, 896 ; BGHZ 111, 84 mit Anmerkung Deubner in JUS 1992, 19; Münchener Kommentar/Roth, Bürgerliches Gesetzbuch , 4. Aufl., § 398 , Rdnr. 95 ff.; Seetzen, ACP 169, 352; Schwenzer, ACP 182, 214), kann ebenfalls offenbleiben.
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