Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 26.05.2011 - 6 U 6/10   

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https://dejure.org/2011,3570
OLG Schleswig, 26.05.2011 - 6 U 6/10 (https://dejure.org/2011,3570)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.05.2011 - 6 U 6/10 (https://dejure.org/2011,3570)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 6 U 6/10 (https://dejure.org/2011,3570)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 4 Nr. 11, 3 UWG; § 57 HSGSH; § 43 StBerG
    Führung eines ausländischen Doktorgrades (hier: slowak. "doktor filozofie" bzw. "PhDr.") als "Dr."; Wettbewerbsverstoß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Führung eines ausländischen Doktorgrades als Wettbewerbsverstoß

  • kanzlei.biz

    Führung eines ausländischen Doktortitels als "Dr.' ohne erläuternden Zusatz ist wettbewerbswidrig

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Führung eines ausländischen Doktorgrades als Wettbewerbsverstoß - Steuerberaterkammer; Marktverhaltensregel; akademischer Grad; wettbewerbsrechtliche Ansprüche

  • rechtsportal.de

    Führung eines ausländischen Doktorgrades als Wettbewerbsverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Der slowakische Titel "doktor filozofie" darf nicht als "Dr."- Titel geführt werden

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Der slowakische Titel "doktor filozofie" darf nicht als "Dr."- Titel geführt werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Der Steuerberater mit slowakischen Doktor

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG; § 57 HSGSH; § 43 StBerG
    "doktor filozofie" ist kein "Dr."

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Steuerberater dürfen slowakischen Titel "doktor filozofie" nicht als "Dr."-Titel führen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Führung eines slowakischen Doktortitels

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Steuerberater dürfen slowakischen Titel "doktor filozofie" nicht als "Dr."-Titel führen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Führen eines ausländischen "Dr"-Titels ohne Herkunftszusatz wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Führen eines ausländischen Doktortitels ist Wettbewerbsverstoß

  • finck-partner.de (Kurzinformation)

    Doktor filozofie

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Verwechslungsgefahr: "Doktor" allein reicht nicht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuerberater darf slowakische Titel "doktor filozofie" auf Briefbogen nicht als "Dr."-Titel führen - Verhalten des Steuerberaters ist als Wettbewerbsverstoß zu werten

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Arnsberg, 16.04.2009 - 9 L 45/09

    JUDr. oder "doctor práv"

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.05.2011 - 6 U 6/10
    Es könnte dann nämlich dazu führen, dass in dem Ausland allein eine Abkürzung erlaubt und die dem widersprechende, allgemein genutzte Abkürzung rechtswidrig wäre, in Deutschland aber diese rechtswidrige Abkürzung in zulässiger Weise geführt werden dürfte (vgl. dazu auch VG Arnsberg, Beschluss v. 16.04.2009, Az. 9 L 45/09 - juris-Rn. 45).

    Lediglich die Möglichkeit, statt der verliehenen Abkürzung eine andere - "Dr." - zu führen, wird ausgeschlossen (VG Arnsberg, Beschluss vom 16.04.2009, Az. 9 L 45/09 - Tz. 84).

  • LG Kiel, 18.12.2009 - 14 O 70/09

    Unlauterer Wettbewerb: Führen eines Hochschultitels ohne Hinweis auf dessen

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.05.2011 - 6 U 6/10
    Auf die Berufung der Klägerin vom 5. Januar 2010 wird das am 18. Dezember 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Kiel, Az. 14 O 70/09, geändert.

    das am 18. Dezember 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Kiel, Az. 14 O 70/09, zu ändern und den Beklagten bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Wochen, oder einer jeweils festzusetzenden Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall auch Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken neben seiner Berufsbezeichnung "Steuerberater" den slowakischen Grad "dr filozofie" in der abgekürzten Form "Dr." ohne fachlichen Zusatz in anderen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland als in den Bundesländern Bayern und Berlin zu führen.

  • BGH, 27.01.2005 - I ZR 202/02

    Optimale Interessenvertretung

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.05.2011 - 6 U 6/10
    Ob ein entsprechender Zweck vorliegt, ist durch Auslegung zu klären (Köhler/Bornkamm a.a.O., § 4 Rn. 11.33, für die anwaltsrechtlichen Vorschriften der BRAO und BORA: § 4 Rn. 11.59; für die Vorschrift des § 43 b BRAO (Werbung) vgl. BGH, Urt. v. 27.01.2005, Az.: I ZR 202/02 - abrufbar in juris).
  • BGH, 06.04.2006 - I ZR 272/03

    Zahnarztbriefbogen

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.05.2011 - 6 U 6/10
    Der Bundesgerichtshof (GRUR 2006, 598; zustimmend Köhler in Köhler/Bornkamm, 28. Aufl., § 8 Rn. 3.33) hat dazu ausgeführt: Die Ausübung der Klagebefugnis nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG sei grundsätzlich nicht unverhältnismäßig, wenn sie darauf abziele, eine nach Ansicht der Kammer unlautere Werbung eines Kammerangehörigen zu unterbinden.
  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00

    Steuerberaterkammer

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.05.2011 - 6 U 6/10
    Dieser Argumentation ist das Bundesverfassungsgericht (BVerfG NJW 2004, 3765, juris-Rn. 41 ) entgegengetreten und hat gerade für die Steuerberaterkammern ausgeführt, dass im Einzelfall im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zu klären sei, ob das mildere Mittel eines Vorgehens nach der Berufsordnung ausreichend oder doch das Vorgehen nach UWG erforderlich sei.
  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.05.2011 - 6 U 6/10
    Solche unechte Rückwirkung wird in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich als zulässig angesehen, es sei denn, ein schutzwürdiges Vertrauen des Betroffenen auf den Fortbestand der Rechtslage geht bei der von dem Gesetzgeber vorzunehmenden Abwägung den öffentlichen Belangen vor, die für den Gesetzgeber Anlass für die Veränderung der Rechtslage waren (BVerfGE 109, 96 - Tz. 68).
  • BGH, 11.02.2021 - I ZR 126/19

    Dr. Z - Wettbewerbswidrige Unternehmensbezeichnung eines medizinischen

    Begründet wird diese Sichtweise auch damit, dass der deutsche Doktorgrad der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation zugeordnet ist, während ein Hochschulabschluss zur ersten oder zweiten Ebene gehört (vgl. OLG Köln, MDR 2011, 267 [juris Rn. 11]; OLG Bamberg, Urteil vom 25. Mai 2011 - 3 U 7/11, juris Rn. 91; OLG Schleswig, Urteil vom 26. Mai 2011 - 6 U 6/10, juris; OLG Naumburg, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 5 U 91/10, juris).
  • OLG Karlsruhe, 22.08.2012 - 4 U 90/12

    Ein Steuerberater darf neben seiner Berufsbezeichnung nicht den Zusatz

    § 43 StBerG , der die Berufsbezeichnung "Steuerberater" und die Zulässigkeit von Zusätzen regelt, stellt eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar, denn die Vorschrift ist zumindest auch dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26.05.2011, - 6 U 6/10 -).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2012 - L 6 U 6/10   

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https://dejure.org/2012,43650
LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2012 - L 6 U 6/10 (https://dejure.org/2012,43650)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.10.2012 - L 6 U 6/10 (https://dejure.org/2012,43650)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. Oktober 2012 - L 6 U 6/10 (https://dejure.org/2012,43650)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 2 Abs 1 Nr 14 SGB 7, § 6 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 2, § 15 SGB 2, § 59 SGB 2, § 309 Abs 1 S 1 SGB 3
    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 14 SGB 7 - keine besondere Aufforderung im Einzelfall gem § 6 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 2 - Eingliederungsvereinbarung gem § 15 SGB 2 - Weg zum Vorstellungsgespräch

  • Wolters Kluwer

    Unfallversicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Vorstellungsgespräch aus Eigeninitiative und Vorliegen einer Eingliederungsvereinbarung gemäß § 15 SGB II

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versicherter Personenkreis - Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII - Weg zum Vorstellungsgespräch - besondere Aufforderung im Einzelfall - Auslegung - Eingliederungsvereinbarung nicht gleichzusetzen - eigenständige Stellensuche unversichert

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Unfallversicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Vorstellungsgespräch aus Eigeninitiative und Vorliegen einer Eingliederungsvereinbarung gemäß § 15 SGB II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 45/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Arbeitsloser - Meldepflicht - persönliches Erscheinen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2012 - L 6 U 6/10
    Das selbstständige Tätigwerden des Arbeitslosen ohne Aufforderung ist nach der Rechtsprechung des BSG nicht versichert (Urteil vom 31. Januar 1974 - 2 RU 169/72 - SozR 2200 § 550 Nr. 1; Urteil vom 20. Januar 1987 - 2 RU 15/86 - SozR 2200 § 539 Nr. 119; Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 45/02 R - Juris; zu Bewerbungen aus Eigeninitiative auch Urteil des Senats vom 25. Mai 2011 - L 6 U 123/07 - Juris).

    Unter einer Aufforderung i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII ist aber mehr als ein (stillschweigendes) Einverständnis oder eine Anregung oder Ausführungen in einem Merkblatt zu verstehen (BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 45/02 R - Juris; vgl. BT-Drs. 13/2204, 75).

    Dieser aus dem allgemeinen Sprachgebrauch zu entnehmende Wortsinn einer "besonderen, an sie im Einzelfall gerichteten Aufforderung" bildet den Ausgangspunkt und bestimmt zugleich die Grenze der Auslegung, da das, was jenseits des möglichen Wortsinns liegt, mit ihm auch bei "weitester" Auslegung nicht mehr vereinbar ist, nicht als Inhalt des Gesetzes gelten kann (BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 45/02 R - Juris zu § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII unter Hinweis auf Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl, 163, 164).

    Das BSG hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Zubilligung von Unfallversicherungsschutz bei einem Arbeitslosen beim Vorliegen anerkennenswerter bzw. zwingender Gründe jenseits des gesetzlichen Tatbestandes kein Raum besteht (BSG, 24. Juni 2003 - B 2 U 45/02 R - Juris; siehe auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Juli 2012, L 3 U 209/11 - Juris).

    Dies ist nicht geschehen (vgl. BSG, 24. Juni 2003 - B 2 U 45/02 R - Juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - L 6 U 123/07

    Unfallversicherungsschutz für ein auf dem Weg zu einem Vorstellungsgespräch

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2012 - L 6 U 6/10
    Das selbstständige Tätigwerden des Arbeitslosen ohne Aufforderung ist nach der Rechtsprechung des BSG nicht versichert (Urteil vom 31. Januar 1974 - 2 RU 169/72 - SozR 2200 § 550 Nr. 1; Urteil vom 20. Januar 1987 - 2 RU 15/86 - SozR 2200 § 539 Nr. 119; Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 45/02 R - Juris; zu Bewerbungen aus Eigeninitiative auch Urteil des Senats vom 25. Mai 2011 - L 6 U 123/07 - Juris).

    Erforderlich ist eine Willensäußerung, die erkennen lässt, dass die Arbeitsverwaltung ein konkretes Verhalten erwartet (Urteil des Senats 25. Mai 2011 - L 6 U 123/07 - Juris Rn. 36).

    Unklar wäre auch die Sachlage, wenn mehr als die der Anzahl nach konkret aufgegebenen Bewerbungen pro Monat abgegeben werden würde und nur die letzte - möglicherweise Monate später - in ein Vorstellungsgespräch münden würde (vgl. zu Bewerbungen aus Eigeninitiative Urteil des Senats vom 25. Mai 2011 - L 6 U 123/07 - Juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - L 6 U 99/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 14

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2012 - L 6 U 6/10
    Dies ersetzt keine besondere Aufforderung im Einzelfall i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII. Trotz des Interesses der staatlichen Gemeinschaft an einer funktionierenden Arbeitsvermittlung und einer niedrigen Arbeitslosigkeit dient die Erlangung eines Arbeitsplatzes vornehmlich den Interessen des Arbeitslosen (Urteil des Senats vom 14. April 2011, L 6 U 99/06 - Juris, Rn. 33; vergl. auch Becker, a.a.O.).

    Ein allgemeiner Versicherungsschutz für Arbeitslose und Arbeitssuchende ist jedoch nicht gewollt (Urteil des Senats vom 14. April 2011, L 6 U 99/06 - Juris, Rn. 33; vergl. auch Becker, a.a.O.).

  • BSG, 08.12.1994 - 2 RU 4/94

    Unfallversicherung - Weg zum Arbeitsamt

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2012 - L 6 U 6/10
    Auch eine mit einer Bitte oder Empfehlung umschriebene Äußerung kann demnach eine Aufforderung sein, sofern nur der Eindruck vermittelt wird, es werde ein bestimmtes Verhalten erwartet (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 4/94 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 32; BSG, Urteil vom 5. Februar 2008 - B 2 U 25/06 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 11, m.w.N.).

    Den meldepflichtigen Personen soll bei der Erfüllung der im Interesse einer geordneten Arbeitsvermittlung liegenden Meldepflicht und bei Herstellung der von der Verwaltung für erforderlich gehaltenen persönlichen Kontakte Unfallversicherungsschutz in gleicher Weise gewährt werden, wie ihn ein Arbeitnehmer in Bezug auf den Weg zum und den Aufenthalt am Arbeitsplatz hat (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 4/94 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 32 = Juris Rn. 29 mwN).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2012 - L 3 U 209/11

    Unfallversicherungsschutz - Meldepflicht nach dem SGB III - Meldeaufforderung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2012 - L 6 U 6/10
    Das BSG hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Zubilligung von Unfallversicherungsschutz bei einem Arbeitslosen beim Vorliegen anerkennenswerter bzw. zwingender Gründe jenseits des gesetzlichen Tatbestandes kein Raum besteht (BSG, 24. Juni 2003 - B 2 U 45/02 R - Juris; siehe auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Juli 2012, L 3 U 209/11 - Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2010 - L 19 B 309/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2012 - L 6 U 6/10
    Bei Leistungsansprüchen besteht zwar grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Erstattung von Fahrtkosten für ein Vorstellungsgespräch als Leistung zur Eingliederung in Arbeit gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 35 SGB III (Eicher in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 16 Rn. 61; Thiel in LPK-SGB II § 16 Rn. 11); § 35 SGB III findet jedoch auf die bloße Selbstsuche nach freien Stellen oder einstellungsbereiten Personen keine Anwendung, weil insoweit keine Vermittlung im Sinne der Bestimmung vorliegt (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. März 2010 - L 19 B 309/09 AS, Juris; Hennig in Eicher/Schlegel, SGB III, § 35 Rn. 29).
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R

    Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2012 - L 6 U 6/10
    Bei diesen vom SGB III geforderten Eigenbemühungen handelt es sich nach der Rechtsprechung des BSG um eine zur Anspruchsvoraussetzung gewordene versicherungsrechtliche Obliegenheit (vgl. Urteil vom 20. Oktober 2005 - B 7a AL 18/05 R - SozR 4-4300 § 119 Nr. 3 m.w.N.).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86

    Arbeitsunfall - Versicherungsschutz - Eigene Interessen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2012 - L 6 U 6/10
    Das selbstständige Tätigwerden des Arbeitslosen ohne Aufforderung ist nach der Rechtsprechung des BSG nicht versichert (Urteil vom 31. Januar 1974 - 2 RU 169/72 - SozR 2200 § 550 Nr. 1; Urteil vom 20. Januar 1987 - 2 RU 15/86 - SozR 2200 § 539 Nr. 119; Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 45/02 R - Juris; zu Bewerbungen aus Eigeninitiative auch Urteil des Senats vom 25. Mai 2011 - L 6 U 123/07 - Juris).
  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 25/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Meldepflicht nach

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2012 - L 6 U 6/10
    Auch eine mit einer Bitte oder Empfehlung umschriebene Äußerung kann demnach eine Aufforderung sein, sofern nur der Eindruck vermittelt wird, es werde ein bestimmtes Verhalten erwartet (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 4/94 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 32; BSG, Urteil vom 5. Februar 2008 - B 2 U 25/06 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 11, m.w.N.).
  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 5/01 R

    Unfallversicherungsschutz - Arbeitsloser - Meldepflicht - Arbeitsamt -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2012 - L 6 U 6/10
    Entscheidend hierfür ist nicht, was die auffordernde Stelle äußern wollte, sondern wie der Inhalt der Verlautbarung unter den gegebenen Umständen vom Empfängerhorizont aus betrachtet objektiv zu verstehen ist (BSG, Urteil vom 11. September 2001 - B 2 U 5/01 R - SozR 3-2700 § 2 Nr. 3).
  • BSG, 31.01.1974 - 2 RU 169/72

    Versicherungsschutz - Aufsuchen eines Unternehmers - Arbeitsplatz - Keine

  • Drs-Bund, 25.01.1963 - BT-Drs IV/938
  • BSG, 19.06.2018 - B 2 U 1/17 R

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem

    Wenn das LSG darüber hinaus meint, die Aufforderung setze "die Äußerung eines auf Herbeiführung einer Rechtswirkung gerichteten Willens voraus", ist ihm nicht zu folgen (aA auch schon LSG Sachsen-Anhalt vom 11.10.2012 - L 6 U 6/10 - Juris RdNr 21 und SG Lüneburg vom 15.4.2013 - S 2 U 130/10 - Juris RdNr 14) .
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 90/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 14

    Welcher Zweck mit der Aufforderung verfolgt wird bzw. aus welchem Grund sie ergeht, ist für den Unfallversicherungsschutz dagegen irrelevant, da § 2 Abs. 1 Nr. 14a) SGB VII insoweit keine Einschränkung enthält und der generelle Zweck der Vermittlung in Ausbildung und Arbeit sehr weit gefasst ist (BSG, Urteil vom 5. Februar 2008 - B 2 U 25/06 R - a.a.O.; Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 45/02 R - juris; Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 4/94 - a.a.O.; Urteile des Senats vom 11. Oktober 2012 - L 6 U 6/10 -, 25. Mai 2011 - L 6 U 123/07 - und 14. April 2011 - L 6 U 99/06 - jeweils juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2015 - L 1 U 5238/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 14

    Der hier zu entscheidende Fall unterscheidet sich wesentlich von denjenigen Fällen, in denen der Unfallversicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII abgelehnt wurde, weil der Betroffene sich eigeninitiativ bei einem Dienstberater der BA vorstellte (vgl. BSG, Urteil vom 24.06.2003 - B 2 U 45/02 R, a.a.O.) oder nur abstrakten Pflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung nachkommen wollte (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.10.2012 - L 6 U 6/10 = UV Recht Aktuell 2013, 321) bzw. nicht einer konkreten Aufforderung durch die BA sondern des potentiellen Arbeitgebers folgte (so im Fall des BSG vom 12.05.2009 - B 2 U 8/08 R = UV Recht Aktuell 2009, 1026: Der Arbeitgeber forderte nach dem Vorstellungsgespräch den Leistungsbezieher auf, eine Kindergeldbescheinigung vorzulegen).
  • SG Lüneburg, 15.04.2013 - S 2 U 130/10

    Vorliegen eines Arbeitsunfalls bei selbstständigem Tätigwerden eines Arbeitslosen

    Nichts anderes gilt aber für die selbständige Arbeitssuche eines Beziehers von Leistungen nach dem SGB II (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urt. v. 11.10.2012 - L 6 U 6/10, m. w. N.).

    Dieses hat im Urteil vom 11.10.2012 (L 6 U 6/10) unter anderen folgendes ausgeführt:.

  • SG Hamburg, 19.12.2019 - S 40 U 230/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Der hier zu entscheidende Fall unterscheidet sich wesentlich von denjenigen Fällen, in denen der Unfallversicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 lit. a) SGB VII abgelehnt wurde, weil der Betroffene sich gerade eigeninitiativ bei einem Dienstberater der Bundesagentur vorstellte (vgl. BSG, Urteil vom 24.06.2003 - B 2 U 45/02 R, a. a. O.) oder nur abstrakten Pflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung nachkommen wollte (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.10.2012 - L 6 U 6/10 = UV Recht Aktuell 2013, 321) bzw. nicht einer konkreten Aufforderung durch die Bundesagentur, sondern des potentiellen Arbeitgebers folgte.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 27.05.2011 - 6 U 6/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,70400
OLG Rostock, 27.05.2011 - 6 U 6/10 (https://dejure.org/2011,70400)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27.05.2011 - 6 U 6/10 (https://dejure.org/2011,70400)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27. Mai 2011 - 6 U 6/10 (https://dejure.org/2011,70400)
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