Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 20.02.2007 - 6 U 22/06, 6 U 61/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7191
OLG Brandenburg, 20.02.2007 - 6 U 22/06, 6 U 61/06 (https://dejure.org/2007,7191)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.02.2007 - 6 U 22/06, 6 U 61/06 (https://dejure.org/2007,7191)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Februar 2007 - 6 U 22/06, 6 U 61/06 (https://dejure.org/2007,7191)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines wichtigen Kündigungsgrundes aufgrund der Nutzung einer Firmenkreditkarte für private Zwecke; Verrechnung von privaten Abhebungen im Geschäftsführeraufwandskonto; Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Geschäftsführer-Anstellungsvertrages; Umfang der ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 181; ; BGB § ... 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2; ; BGB § 812; ; ZPO § 148; ; ZPO § 149; ; ZPO § 421; ; ZPO § 424; ; ZPO § 517; ; ZPO § 520; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 7; ; GmbHG § 43; ; GmbHG § 46 Nr. 8; ; GmbHG § 52; ; AktG § 112

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626
    Außerordentliche Kündigung sowie Haftung eines Geschäftsführers einer Gesellschaft auf Schadensersatz auf Grund von Treuepflichtverletzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unbefugte private Nutzung einer Firmenkreditkarte

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    GmbHG § 40
    Firmenkreditkarte, Haftung 43 GmbHG, Innenhaftung, Pflichtverletzung nach 43 Abs. 2 GmbHG, Treuepflicht

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.2003 - II ZR 127/01

    Vertretung der GmbH in einem Rechtsstreit mit einem ehemaligen Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2007 - 6 U 22/06
    Besteht bei einer GmbH wie hier bei beiden Beklagten ein fakultativer Aufsichtsrat, wird sie im Prozess gegen einen ehemaligen Geschäftsführer nicht durch ihre nunmehrigen Geschäftsführer vertreten, sondern durch den Aufsichtsrat, §§ 52 GmbHG, 112 AktG (BGH NJW-RR 2004, 330, zitiert nach Juris).
  • BGH, 20.06.2005 - II ZR 18/03

    Nachschieben von Gründen für die außerordentlich Kündigung des Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2007 - 6 U 22/06
    Die Ausschlussfrist beginnt in einem derartigen Fall nicht vor Beendigung dieses Verhaltens (BGH ZIP 2005, 1365, zitiert nach Juris).
  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 27/98

    Kündigung der Anstellung des Geschäftsführers einer GmbH durch den Aufsichtsrat

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2007 - 6 U 22/06
    Der Vertretungsmangel kann jedoch in jeder Lage des Verfahrens geheilt werden (BGH NJW 1999, 3263).
  • LAG Hamm, 10.05.2013 - 10 Sa 1732/12

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Verwendungeiner Firmenkreditkarte -

    (1) Bereits die umfangreiche vertragswidrige Verwendung einer Firmenkreditkarte zu privaten Zwecken ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB abzugeben ( vgl. OLG Brandenburg 20. Februar 2007 - 6 U 22/06 - zu II 1 b der Gründe, GmbHR 2007, 874 für den Fremdgeschäftsführer einer GmbH).

    Der Streitfall veranschaulicht hingegen, dass durch die Rechtsprechung von Bundesarbeitsgericht und Bundesgerichtshof gerade vermieden werden soll, dass ein Arbeitnehmer, der seine Verfehlungen - zunächst - erfolgreich verbirgt, besser gestellt wird, als ein Arbeitnehmer, der früher überführt wird (vgl. OLG Brandenburg 20. Februar 2007 - 6 U 22/06 - zu II 2 b der Gründe, GmbHR 2007, 874 für den Fremdgeschäftsführer einer GmbH).

  • LAG Düsseldorf, 12.01.2011 - 12 Sa 1411/10

    Fortbestehendes Arbeitsverhältnis bei einvernehmlicher Abstellung eines leitenden

    Ebenso kann die anlässlich der Fremdgeschäftsführung verübte schwere, vorsätzliche Treue-pflichtverletzung das Vertrauensverhältnis zwischen den Arbeitsvertragsparteien Geschäftsführer und GmbH nachhaltig zerstören hat und auch eine berechtigte fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen (vgl. OLG Brandenburg 20.02.2007 - 6 U 22/06, 6 U 61/06 - Juris rn.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 13.09.2006 - 6 U 61/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16740
OLG Naumburg, 13.09.2006 - 6 U 61/06 (https://dejure.org/2006,16740)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.09.2006 - 6 U 61/06 (https://dejure.org/2006,16740)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. September 2006 - 6 U 61/06 (https://dejure.org/2006,16740)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einschränkung des Notwehrrechts gegenüber einem schuldlos oder im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit handelnden Angreifer; Notwehrhandlung zur Verteidigung des Hausrechts des Gastwirts; Rechtspflicht der Gastwirte zur Entfernung und Betreuung betrunkener ...

  • Judicialis

    BGB § 227 Abs. 1

  • rabüro.de

    Zum Notwehrrecht des Gastwirtes zur gewaltsamen Entfernung eines betrunkenen Gastes

  • rechtsportal.de

    BGB § 227 Abs. 1
    Notwehrrecht des Gastwirtes zur gewaltsamen Entfernung eines betrunkenen Gastes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Hausrecht des Wirtes gegenüber einem pöbelnden "Gast"

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 11.02.1966 - 10 U 2121/65
    Auszug aus OLG Naumburg, 13.09.2006 - 6 U 61/06
    Eine Rechtspflicht der Gastwirte, zur Entfernung und Betreuung betrunkener Gäste die Polizei oder das Rote Kreuz herbeizurufen, besteht grundsätzlich nicht (Anschluss an OLG München, NJW 1966, 1165, 1166).

    Eine Rechtspflicht der Gastwirte, zur Entfernung betrunkener Gäste die Polizei oder das rote Kreuz herbeizurufen, besteht grundsätzlich nicht (OLG München NJW 1966, 1165 (1166)).

  • BGH, 27.06.1978 - VI ZR 180/77

    Haftung des Gastwirts für die Gesundheitsverletzung eines Gastes im Verlauf einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.09.2006 - 6 U 61/06
    Er war vielmehr gegenüber seinen Gästen dafür verantwortlich, es nicht mehr zu Angriffssituationen kommen zu lassen (vgl. BGH NJW 1978, 2028 (2029)).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 61/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13888
OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 61/06 (https://dejure.org/2007,13888)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.09.2007 - 6 U 61/06 (https://dejure.org/2007,13888)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. September 2007 - 6 U 61/06 (https://dejure.org/2007,13888)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den Straftatbestand der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspiel durch das Anbieten und Bewerben von Sportwetten im Internet aus dem Ausland; Anwendbarkeit deutschen Strafrechts auf das Angebot von Sportwetten im Internet aus dem Ausland im Falle des durch ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99

    Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 61/06
    Dementsprechend werden Sportwetten sowohl in der strafrechtlichen (BGH NStZ 03, 372) als auch in der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 02, 636 - "Sportwetten"; GRUR 04, 693,695 - "Schöner Wetten") einhellig als Glückspiele im Sinne des § 284 StGB angesehen (vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 284 Rz 7 m.w.N.).

    Die Zulässigkeit der Durchführung von Glücksspielen in Deutschland setzt die Erteilung einer Erlaubnis durch eine inländische zuständige Behörde voraus (vgl. BGH GRUR 02, 636, 637 - "Sportwetten"; GRUR 04, 693, 695 - "Schöner Wetten"; OVG Münster NVwZ-RR 03, 351 f.).

  • BGH, 18.04.2007 - VIII ZR 117/06

    Unzulässige Benachteiligung des Tankstellenhalters

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 61/06
    Die Grundsätze dieser Entscheidung beanspruchen auch für die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen Geltung, weil durch §§ 1, 2 Sportwettengesetz NW auch hier ein staatliches Monopol für die Durchführung von Sportwetten gesetzlich normiert ist und die von dem Bundesverfassungsgericht beanstandete tatsächliche Ausgestaltung der staatlich durchgeführten Sportwetten sich nicht auf das Land Bayern beschränkt, sondern durch die insgesamt 16 Landeslotteriegesellschaften bundesweit einheitlich bzw. ähnlich praktiziert wird (BGH WRP 07, 977 RZ 45 m.w.N.).

    Diese Feststellung, die angesichts der bundesweit zumindest ganz ähnlichen Handhabung durch die Inhaber von Genehmigungen in den einzelnen Bundesländern ohne Weiteres auch für Nordrhein-Westfalen Geltung beansprucht (vgl. BGH WRP 07, 977), begründet ebenfalls die aus demselben Vorwurf hergeleitete Europarechtswidrigkeit der damaligen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland.

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 61/06
    Dementsprechend werden Sportwetten sowohl in der strafrechtlichen (BGH NStZ 03, 372) als auch in der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 02, 636 - "Sportwetten"; GRUR 04, 693,695 - "Schöner Wetten") einhellig als Glückspiele im Sinne des § 284 StGB angesehen (vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 284 Rz 7 m.w.N.).

    Die Zulässigkeit der Durchführung von Glücksspielen in Deutschland setzt die Erteilung einer Erlaubnis durch eine inländische zuständige Behörde voraus (vgl. BGH GRUR 02, 636, 637 - "Sportwetten"; GRUR 04, 693, 695 - "Schöner Wetten"; OVG Münster NVwZ-RR 03, 351 f.).

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 61/06
    Sie meinen, insbesondere aus europarechtlichen Gründen zur Durchführung der streitgegenständlichen Sportwetten berechtigt zu sein, die sich nach ihrer Auffassung u.a. aus der Entscheidung "Q." des EuGH vom 06.03.2007 in den verbundenen Rechtssachen C-338/04, C-359/04 und C-360/04 (WRP 07, 525) ergeben.

    Den Beklagten ist einzuräumen, dass auf der Grundlage der inzwischen ergangenen EuGH-Entscheidung "Q." (WRP 07, 525) zweifelhaft sein kann, ob (auch) sie entsprechend dieser Rechtsauffassung des Senats auf den Verwaltungs-(Rechts-)weg verwiesen werden könnten.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 61/06
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat seiner Entscheidung vom 28.3.2006 (NJW 06, 1261) zugrundegelegt, dass Sportwetten ungeachtet der verfassungsrechtlichen Problematik den Tatbestand des § 284 StGB erfüllen (a.a.O., Rz. 121, 129, 159).

    aa) Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in seiner grundlegenden Entscheidung vom 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 - (NJW 06, 1261) bezüglich des bayerischen Staatslotteriegesetzes vom 29.4.1999 entschieden, dass das darin festgeschriebene staatliche Wettmonopol einen rechtfertigungsbedürftigen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG darstelle und angesichts der derzeitigen Ausgestaltung des Wettmonopols in Bayern verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt sei (a.a.O. Rz 92 f).

  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 61/06
    Ein Glücksspiel im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn bei einem Spiel ein nicht unerheblicher Einsatz erbracht werden muss und die Entscheidung über Gewinn und Verlust zumindest im Wesentlichen nicht von Fähigkeiten, Kenntnissen oder dem Grade der Aufmerksamkeit des Spielers, sondern vom Zufall abhängt (vgl. BGHSt 2, 274,276; 29, 152,157; 36, 74,80; NStZ 03, 372).

    Dementsprechend werden Sportwetten sowohl in der strafrechtlichen (BGH NStZ 03, 372) als auch in der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 02, 636 - "Sportwetten"; GRUR 04, 693,695 - "Schöner Wetten") einhellig als Glückspiele im Sinne des § 284 StGB angesehen (vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 284 Rz 7 m.w.N.).

  • EuGH, 21.09.1999 - C-124/97

    Läärä u.a.

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 61/06
    Dort hat der EuGH (Rz. 63) im Anschluss an die Feststellung, dass die in Rede stehenden Beschränkungen unter Artikel 43 und 49 EGV fielen, bei der Erörterung der Ausnahmevorschriften der Artikel 45 und 46 EGV unter Bezugnahme auf seine früheren Entscheidungen "T." (NJW 94, 2013), "M." (EuZW 2000, 148) und "A." (EuZW 2000, 151) ausgeführt, dass unter anderem die sittlich und finanziell schädlichen Folgen für den Einzelnen wie für die Gesellschaft, die mit Spielen und Wetten einhergehen, es rechtfertigen könnten, dass die staatlichen Stellen über ein ausreichendes Ermessen verfügen, um festzulegen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben.
  • OVG Hamburg, 09.03.2007 - 1 Bs 378/06

    Vermittlungen von privaten Sportwetten bleiben weiter vorläufig verboten

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 61/06
    Entsprechend hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht im Verfahren 1 Bs 378/06 (DVBl 2007, 647) unter Rz. 14 - 35 einen der vorstehend für Nordrhein-Westfalen dargestellten Aufzählung entsprechenden Katalog von Maßnahmen der Hamburgischen Erlaubnisträgerin und ihrer Umsetzung angeführt und hieraus den Schluss gezogen, in Hamburg dürften auch in Ansehung der Entscheidung "Q." die Vermittlung von Sportwetten an im Ausland ansässige Vermittler untersagt werden.
  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 61/06
    Dort hat der EuGH (Rz. 63) im Anschluss an die Feststellung, dass die in Rede stehenden Beschränkungen unter Artikel 43 und 49 EGV fielen, bei der Erörterung der Ausnahmevorschriften der Artikel 45 und 46 EGV unter Bezugnahme auf seine früheren Entscheidungen "T." (NJW 94, 2013), "M." (EuZW 2000, 148) und "A." (EuZW 2000, 151) ausgeführt, dass unter anderem die sittlich und finanziell schädlichen Folgen für den Einzelnen wie für die Gesellschaft, die mit Spielen und Wetten einhergehen, es rechtfertigen könnten, dass die staatlichen Stellen über ein ausreichendes Ermessen verfügen, um festzulegen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben.
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 61/06
    Auch die frühere Entscheidung in der Rechtssache "H." (NJW 2004, 139 ff.) betraf das italienische Konzessionssystem.
  • VG Gießen, 07.05.2007 - 10 E 13/07

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen über eine österreichische

  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2006 - 13 B 2594/06

    Streit um die Rechtmäßigkeit einer Allgemeinverfügung zur Untersagung der Werbung

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2002 - 4 B 2124/02

    ODDSET-Wetten dürfen in NRW weiterhin nur von Lotto vermittelt werden

  • OLG Rostock, 24.04.2006 - 3 W 20/06

    Anhörung im Beschwerdeverfahren gegen die Bestellung eines Betreuers -

  • BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sofortige Vollziehung

  • OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05

    Sportwetten ohne inländische Genehmigung; zur Rechtslage nach der Entscheidung

  • BGH, 02.07.1971 - I ZR 43/70

    Kopplung im Kaffeehandel

  • OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 187/05

    Glückspielverbot aufgrund von § 284 Strafgesetzbuch (StGB) im Falle des

  • BGH, 18.04.1952 - 1 StR 739/51

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines verbotenen Glücksspiels - Maßgeblichkeit

  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

  • BGH, 26.11.1976 - I ZR 86/75

    Schutzfilme und Tauchmassen, die dazu dienen, Fleisch und Fleischwaren länger

  • BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79

    Verkauf von Doppeloptionen auf Warenterminkontrakte - Vorspiegelung des Erwerbs

  • BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65

    Grabsteinaufträge I

  • LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 578/02

    Vereinbarkeit der Werbung eines Sportwettenanbieters mit dem Slogan "Deutschlands

  • BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 757/05

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung der Sportwettvermittlung -

  • OLG Köln, 09.12.2005 - 6 U 91/05

    Sportwetten dürfen in NRW nur mit behördlicher Erlaubnis betrieben werden

  • KG, 16.02.1999 - 5 U 9177/97

    Anspruch auf Unterlassung der Zugabe zu einer Ware oder Leistung im

  • BGH, 11.01.1989 - 2 StR 461/88

    Anforderungen an die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels - Rechtliche

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2005 - L 6 U 194/05
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 20.02.2007 - 6 U 61/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17689
OLG Brandenburg, 20.02.2007 - 6 U 61/06 (https://dejure.org/2007,17689)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.02.2007 - 6 U 61/06 (https://dejure.org/2007,17689)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Februar 2007 - 6 U 61/06 (https://dejure.org/2007,17689)
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  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines wichtigen Kündigungsgrundes aufgrund der Nutzung einer Firmenkreditkarte für private Zwecke; Verrechnung von privaten Abhebungen im Geschäftsführeraufwandskonto; Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Geschäftsführer-Anstellungsvertrages; Umfang der ...

  • Judicialis

    BGB § 181; ; BGB § ... 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2; ; BGB § 812; ; ZPO § 148; ; ZPO § 149; ; ZPO § 421; ; ZPO § 424; ; ZPO § 517; ; ZPO § 520; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 7; ; GmbHG § 43; ; GmbHG § 46 Nr. 8; ; GmbHG § 52; ; AktG § 112

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 1; GmbHG § 52; AktG § 112
    Fristlose Kündigung des Dienstvertrages eines GmbH-Geschäftsführers wegen Veruntreuung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.06.2005 - II ZR 18/03

    Nachschieben von Gründen für die außerordentlich Kündigung des Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2007 - 6 U 61/06
    Die Ausschlussfrist beginnt in einem derartigen Fall nicht vor Beendigung dieses Verhaltens (BGH ZIP 2005, 1365, zitiert nach Juris).
  • BGH, 24.11.2003 - II ZR 127/01

    Vertretung der GmbH in einem Rechtsstreit mit einem ehemaligen Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2007 - 6 U 61/06
    Besteht bei einer GmbH wie hier bei beiden Beklagten ein fakultativer Aufsichtsrat, wird sie im Prozess gegen einen ehemaligen Geschäftsführer nicht durch ihre nunmehrigen Geschäftsführer vertreten, sondern durch den Aufsichtsrat, §§ 52 GmbHG, 112 AktG (BGH NJW-RR 2004, 330, zitiert nach Juris).
  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 27/98

    Kündigung der Anstellung des Geschäftsführers einer GmbH durch den Aufsichtsrat

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2007 - 6 U 61/06
    Der Vertretungsmangel kann jedoch in jeder Lage des Verfahrens geheilt werden (BGH NJW 1999, 3263).
  • LAG Düsseldorf, 12.01.2011 - 12 Sa 1411/10

    Fortbestehendes Arbeitsverhältnis bei einvernehmlicher Abstellung eines leitenden

    Ebenso kann die anlässlich der Fremdgeschäftsführung verübte schwere, vorsätzliche Treue-pflichtverletzung das Vertrauensverhältnis zwischen den Arbeitsvertragsparteien Geschäftsführer und GmbH nachhaltig zerstören hat und auch eine berechtigte fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen (vgl. OLG Brandenburg 20.02.2007 - 6 U 22/06, 6 U 61/06 - Juris rn.
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