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   OLG Köln, 05.03.1999 - 6 U 61/98   

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https://dejure.org/1999,8095
OLG Köln, 05.03.1999 - 6 U 61/98 (https://dejure.org/1999,8095)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.03.1999 - 6 U 61/98 (https://dejure.org/1999,8095)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. März 1999 - 6 U 61/98 (https://dejure.org/1999,8095)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1999, 778
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.10.1980 - I ZR 132/78
    Auszug aus OLG Köln, 05.03.1999 - 6 U 61/98
    Er hat unter Berufung auf die aus dem Jahre 1980 stammende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1981, 140, 141 -"Flughafengebühr") die Auffassung vertreten, Passagier- und Sicherheitsgebühren und auch die Flughafensteuer müßten in den Endpreis eingerechnet sein und dürften nicht gesondert "zugeschlagen" werden, soweit sich die Werbung auch auf Tarife für Flüge innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, die unstreitig seit dem 01.01.1993 nicht mehr genehmigungspflichtig seien, beziehe.

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1981, 140 - "Flughafengebühr") bedürfe der Überprüfung und der Korrektur.

    Im Anschluß an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1980 (BGH GRUR 1981, 140 - "Flughafengebühr") habe sich, so behauptet die Beklagte, das Verbraucherverständnis bezogen auf die Werbung mit Flugpreisen nachhaltig verändert.

    Dies erfordert der Zweck der Preisangabenverordnung, auf klare, untereinander vergleichbare Preisangaben hinzuwirken, die es dem Verbraucher ermöglichen, sich schnell und zuverlässig über das preisgünstigste Angebot zu informieren (BGH GRUR 1981, 140, 141 - "Flughafengebühr" -).

    Solche Gebühren zählen nach richtiger Auffassung zu den notwendigen Bestandteilen des Flugpreises und sind deshalb in den anzugebenden Endpreis einzubeziehen (BGH GRUR 1981, 140, 141 - "Flughafengebühr" - Kammergericht, Urteil vom 17.08.1993 in dem Rechtsstreit 5 U 3620/93, OLGR 1994, 37; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Auflage 1998, § 3 UWG Anhang 2. V. Rdnr. 2, Seite 1187).

    Denn soweit § 1 Abs. 6 Satz 1 PAngV bestimmt, die Preisangaben müßten der allgemeinen Verkehrsauffassung entsprechen, besagt diese Regelung nicht, wann die Verpflichtung zur Endpreisangabe entfallen kann, sondern nur, wie sie zu befolgen ist ((BGH GRUR 1981, 140, 141 - "Flughafengebühr" - Köhler/Piper, UWG, § 1 PAngV Rdnr. 3).

    Denn bei den Vorschriften der Preisangabenverordnung handelt es sich vielmehr um wertneutrale Ordnungsvorschriften zum Schutze der Verbraucher, die nicht Ausdruck einer sittlichen Wertung sind und deren Verletzung deshalb nicht ohne weiteres als wettbewerbswidrig beurteilt werden kann (vgl. nur: BGH WRP 1979, 460, 461 - "Luxus-Ferienhäuser" - BGH GRUR 1981, 140, 142 - "Flughafengebühr" - BGH GRUR 1989, 762, 764 - "Stundungsangebote" - BGH GRUR 1992, 696, 697 - "Teilzahlungspreis I" -, jeweils m.w.N.).

  • KG, 17.08.1993 - 5 U 3620/93
    Auszug aus OLG Köln, 05.03.1999 - 6 U 61/98
    Solche Gebühren zählen nach richtiger Auffassung zu den notwendigen Bestandteilen des Flugpreises und sind deshalb in den anzugebenden Endpreis einzubeziehen (BGH GRUR 1981, 140, 141 - "Flughafengebühr" - Kammergericht, Urteil vom 17.08.1993 in dem Rechtsstreit 5 U 3620/93, OLGR 1994, 37; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Auflage 1998, § 3 UWG Anhang 2. V. Rdnr. 2, Seite 1187).
  • BGH, 15.06.1989 - I ZR 183/87

    Stundungsangebote; Werbung mit Zahlungsaufschub

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.1999 - 6 U 61/98
    Denn bei den Vorschriften der Preisangabenverordnung handelt es sich vielmehr um wertneutrale Ordnungsvorschriften zum Schutze der Verbraucher, die nicht Ausdruck einer sittlichen Wertung sind und deren Verletzung deshalb nicht ohne weiteres als wettbewerbswidrig beurteilt werden kann (vgl. nur: BGH WRP 1979, 460, 461 - "Luxus-Ferienhäuser" - BGH GRUR 1981, 140, 142 - "Flughafengebühr" - BGH GRUR 1989, 762, 764 - "Stundungsangebote" - BGH GRUR 1992, 696, 697 - "Teilzahlungspreis I" -, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.06.1991 - I ZR 291/89

    Nebenkosten - Vorsprung durch Rechtsbruch; Endpreis

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.1999 - 6 U 61/98
    Denn für § 1 Abs. 1 PAngV ist allein maßgebend, wer aus der Sicht der Letztverbraucher als Anbieter erscheint (BGH NJW 1991, 2706, 2707 - "Nebenkosten" -).
  • BGH, 08.06.1989 - I ZR 178/87

    Telefonwerbung II

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.1999 - 6 U 61/98
    Dadurch wird es dem Verbraucher entscheidend erschwert, den bei der Auswahl der Fluglinie allgemein eine wesentliche Rolle spielenden Preisvergleich anzustellen (zu dem Tatbestandsmerkmal "wesentliche Belange der Verbraucher berühren" vgl. BGH GRUR 1989, 753, 754 - "Telefonwerbung II" und Köhler/Piper, § 13 UWG Rdnr. 21).
  • BGH, 16.03.1979 - I ZR 39/77

    Werbung mit Preisen zuzüglich Mehrwertsteuer gegenüber Endverbrauchern - Gefahr

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.1999 - 6 U 61/98
    Denn bei den Vorschriften der Preisangabenverordnung handelt es sich vielmehr um wertneutrale Ordnungsvorschriften zum Schutze der Verbraucher, die nicht Ausdruck einer sittlichen Wertung sind und deren Verletzung deshalb nicht ohne weiteres als wettbewerbswidrig beurteilt werden kann (vgl. nur: BGH WRP 1979, 460, 461 - "Luxus-Ferienhäuser" - BGH GRUR 1981, 140, 142 - "Flughafengebühr" - BGH GRUR 1989, 762, 764 - "Stundungsangebote" - BGH GRUR 1992, 696, 697 - "Teilzahlungspreis I" -, jeweils m.w.N.).
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   OLG Naumburg, 19.03.1999 - 6 U 61/98   

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https://dejure.org/1999,15354
OLG Naumburg, 19.03.1999 - 6 U 61/98 (https://dejure.org/1999,15354)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.03.1999 - 6 U 61/98 (https://dejure.org/1999,15354)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. März 1999 - 6 U 61/98 (https://dejure.org/1999,15354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Haftungssituation im Hinblick auf Schäden, die vom Führer eines Baukrans verursacht werden; Abgrenzung zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.10.2007 - III ZR 91/07

    Rechtsfolgen der Übersendung einer Rechnung mit einseitiger Bestimmung des

    Die einseitige Festlegung einer Leistungszeit durch den Gläubiger reicht, sofern dieser nicht nach § 315 BGB zur Bestimmung der Leistung berechtigt ist (vgl. hierzu BGH, Versäumnisurteil vom 15. Februar 2005 - X ZR 87/04, NJW 2005, 1772; Urteil vom 12. Juli 2006 - X ZR 157/05, NJW 2006, 3271 Rn. 7; Beschluss vom 19. September 2006 - X ZR 49/05, Grundeigentum 2006, 1608, 1609 f.), für die Anwendung der Vorschrift nicht aus (ganz herrschende Meinung, beispielsweise RG GruchB 52 [1908], 947, 949; BGH, Urteil vom 12. Juli 2006 aaO; OLG Brandenburg, Urteil vom 25. Juli 2007 - 7 U 192/06, juris Rn. 44; OLG Düsseldorf OLG-Report 2002, 296, 297; OLG Naumburg, Urteil vom 18. März 1999 - 3 U 33/98, juris Rn. 11, insoweit in BB 1999, 1570 = OLG-Report 1999, 333 nicht abgedruckt; Urteil vom 19. März 1999 - 6 U 61/98, juris Rn. 39, insoweit in OLG-Report 1999, 368 nicht abgedruckt; LG Bremen, Beschluss vom 14. Juni 2004 - 2 T 298/04, juris Rn. 8; LG Paderborn MDR 1983, 225; Erman/Hager, BGB, 11. Aufl., § 286 Rn. 39; MünchKomm/Ernst, BGB, 5. Aufl., § 286 Rn. 55; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 286 Rn. 22; Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 284 Rn. 35; Staudinger/Bittner, BGB, Neubearbeitung 2004, § 271 Rn. 19; Staudinger/Löwisch, aaO, § 286 Rn. 68; Krause, JURA 2002, 217, 218; a.A. LG Ansbach NJW-RR 1997, 1479; Fahl, JZ 1995, 341, 343 ff.).
  • KG, 17.05.2004 - 22 U 286/03

    Keine kalendermäßige Bestimmung der Leistungszeit bei einseitiger Nennung eines

    In der einseitigen Nennung eines Zahlungsziels in einer Rechnung liegt jedoch nach Auffassung des Senats entgegen teilweise vertretener Ansicht (vgl. KG Urteil vom 11. Februar 2004 - 24 U 123/03; LG Ansbach NJW-RR 1997, 1479; Fahl JZ 1995, 341) keine wirksame kalendermäßige Bestimmung einer Leistungszeit (so auch OLG Naumburg, Urt. vom 19. März 1999 - 6 U 61/98; LG Paderborn MDR 1983, 225; Staudinger/Löwisch, a.a.O., Rdn. 64; Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 286 Rdn. 22).
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