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   OLG Stuttgart, 25.09.2020 - 6 U 631/19   

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OLG Stuttgart, 25.09.2020 - 6 U 631/19 (https://dejure.org/2020,28656)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.09.2020 - 6 U 631/19 (https://dejure.org/2020,28656)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. September 2020 - 6 U 631/19 (https://dejure.org/2020,28656)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 5 Abs 1 S 4c EGRL 48/2008, Art 10 Abs 2d EGRL 48/2008, Art 247 § 3 Abs 1 Nr 8 BGBEG, Art 247 § 3 Abs 1 Nr 9 BGBEG, Art 247 § 3 Abs 2 S 1 BGBEG
    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit eines Widerrufs

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.07.2020 - XI ZR 288/19

    Verlust des Anspruchs eines Darlehensgebers auf eine Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.09.2020 - 6 U 631/19
    In der vorliegenden Variante eines über null liegenden Betrages, weil er dem Vertrag klar und verständlich entnehmen kann, dass der pro Tag zu zahlende Zins auf Grundlage des vereinbarten Vertragszinses über 0, 00 ? liegt, die Bank auf die Geltendmachung dieses Betrages jedoch verzichtet, wie sich aus den AGB ergibt (BGH, Urteil vom 28. Juli 2020 - XI ZR 288/19 -, Rn. 18, juris) und in der Variante des mit 0, 00 ? angegebenen Tageszinses aus den in der auch von der Stellungnahme zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. November 2019 genannten Gründen.

    Anlass zur Vorlage des Verfahrens an den Europäischen Gerichtshof oder zur Aussetzung des Verfahrens besteht nicht (vgl. Hinweisbeschluss, dort unter I. 2. c), auch nicht bzgl. einer möglicherweise fehlerhaften Angabe zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 2020 - XI ZR 288/19 -, Rn. 31, juris).

  • OLG Stuttgart, 04.06.2019 - 6 U 137/18

    Verbraucherdarlehen: Bezugnahme auf Gesetz in der Widerrufsinformation;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.09.2020 - 6 U 631/19
    Nach der vollharmonisierten Verbraucherkreditrichtlinie gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 4 lit. c), Art. 10 Abs. 2 lit. d) und dem in deren Lichte europarechtskonform auszulegenden nationalen Recht sind nur die "Bedingungen für die Inanspruchnahme" des Kredits zu nennen (vgl. bereits Senat, Urteil vom 4. Juni 2019 - 6 U 137/18 -, Rn. 56, juris).
  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 741/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Zulässigkeit einer Feststellungsklage im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.09.2020 - 6 U 631/19
    Dass damit in diesem Zusammenhang (nur) der Gesamtkreditbetrag gemeint ist und nicht die Summe aus Gesamtkreditbetrag und Zinsen, ist für den normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher, auf den abzustellen ist (BGH, Urteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 741/16 -, Rn. 27, juris), offensichtlich.
  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 6 U 210/18

    Ordnungsgemäße Widerrufsinformation bei Verweis auf Darlehensbedingungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.09.2020 - 6 U 631/19
    Das ist auch hinreichend transparent, da sich dieser Hinweis auf der ersten Seite des Darlehensvertrages, direkt unterhalb der Nennung des bezifferten Gesamtkreditbetrags und damit an einer Stelle befindet, die von einem angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher typischerweise gelesen wird (Senat, Urteil vom 30. Juli 2019 - 6 U 210/18 -, Rn. 59 f., juris).
  • BVerfG, 06.10.2017 - 2 BvR 987/16

    Unterlassen einer Vorlage an den EuGH verletzt Recht auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.09.2020 - 6 U 631/19
    Zutreffend zitiert die Stellungnahme zwar das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 6. Oktober 2017 - 2 BvR 987/16) dahingehend, dass eine Verletzung des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage einer Auslegungsfrage an den Europäischen Gerichtshof in Betracht komme, wenn das nationale Gericht einen acte clair willkürlich bejahe, ohne sich mit dem materiellen Unionsrecht zu befassen und ohne sich an der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu orientieren.
  • KG, 21.01.2021 - 4 U 1048/20

    Negative Feststellungsklage nach Widerruf eines Kfz-Finanzierungsvertrags:

    Diese Angaben sind sowohl nach ihrer äußeren als auch nach ihrer inhaltlichen Gestaltung ausreichend und klar und verständlich (vgl. KG, Hinweisbeschluss vom 30. Juni 2020 - 8 U 38/19 sub [19]; KG, Hinweisbeschluss vom 6. Juli 2020 - 8 U 24/20 sub [30]; vgl. ferner OLG Stuttgart, Urteil vom 4. Juni 2019 - 6 U 137/18, Rn. 56, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 14. Juli 2020 - 6 U 112/19, Rn. 39f, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. September 2020 - 6 U 631/19, Rn. 14ff, juris).
  • KG, 21.01.2021 - 4 U 1033/20

    Verbraucherkreditvertrag: Örtliche Zuständigkeit bei negativer

    Diese Angaben sind sowohl nach ihrer äußeren als auch nach ihrer inhaltlichen Gestaltung ausreichend und klar und verständlich (vgl. KG, Hinweisbeschluss vom 30. Juni 2020 - 8 U 38/19 sub [19]; KG, Hinweisbeschluss vom 6. Juli 2020 - 8 U 24/20 sub [30]; vgl. ferner OLG Stuttgart, Urteil vom 04. Juni 2019 - 6 U 137/18, Rn. 56, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 14. Juli 2020 - 6 U 112/19, Rn. 39f, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. September 2020 - 6 U 631/19, Rn. 14ff, juris).
  • OLG Stuttgart, 04.02.2021 - 6 U 630/20

    Verbraucherdarlehensvertrag: Widerrufsrecht des Darlehensnehmers; Überprüfung der

    Unschädlich ist dabei, dass in diesem Zusammenhang davon die Rede ist, dass der "Gesamtbetrag" an die Verkäuferin ausgezahlt werde (vgl. ausführlich etwa schon Senat, Beschluss vom 25. September 2020 - 6 U 631/19 -, Rn. 19, juris).
  • OLG Stuttgart, 20.01.2021 - 6 U 624/20

    Verbraucherdarlehensvertrag: Widerrufsrecht des Darlehensnehmers; Überprüfung der

    Unschädlich ist dabei, dass in diesem Zusammenhang davon die Rede ist, dass der "Gesamtbetrag" an die Verkäuferin ausgezahlt werde (vgl. ausführlich etwa schon Senat, Beschluss vom 25. September 2020 - 6 U 631/19 -, Rn. 19, juris).
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