Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 10.01.2006 - 6 U 64/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Kollision zwischen Skifahrer und Snowboard-Fahrer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Skifahrers gegen einen Snowbordfahrer auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld; Rechtmäßigkeit einer Beweiswürdigung; Verhaltensanforderungen und Sorgfaltsanforderungen beim Skifahren
- OLG Brandenburg
- unalex.eu
- Judicialis
ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; EGBGB Art. 40 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGBGB Art. 40 Abs. 2 Satz 1
Skifahrer vs. Snowboardfahrer - Zusammenstoß auf der Piste, pflichtgemäßes Verhalten auf der Piste - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Skifahrer prallt auf Snowboarder - Wer von hinten kommt, muss dem Vorausfahrenden auf der Piste Raum lassen
- streifler.de (Kurzinformation)
Schadenersatzrecht: FIS-Regeln gelten auch für Snowboard-Fahrer
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 14.04.2005 - 12 O 488/02
- OLG Brandenburg, 10.01.2006 - 6 U 64/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1458
- MDR 2006, 1113
- NZV 2006, 662
- SpuRt 2008, 38
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Stuttgart, 17.10.1963 - 2 U 91/63
Langsamerer Skiläufer; Beobachtung des Rückraumes; Fortsetzung der Fahrt; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2006 - 6 U 64/05
Der Vorausfahrende muss sich beim Richtungswechsel nicht nach oben (hangwärts) und schon gar nicht nach hinten orientieren, da er ansonsten auch seiner ihm obliegenden Pflicht (FIS Nr. 3) für ihm vorausfahrende Skifahrer nicht nachkommen kann (…Dambeck, a. a. O., Rn. 84; OLG Stuttgart, NJW 1964, 1859). - OLG Hamm, 17.05.2001 - 27 U 209/00
Skiunfall - Deutscher verletzt Deutschen in Italien - Sorgfaltspflichten - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2006 - 6 U 64/05
Eine Wiederholung der Beweisaufnahme kann diese Ungenauigkeiten nicht beheben (siehe hierzu auch OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1537).
- OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 72/09
Haftung beim Skiunfall: Verkehrssicherungspflicht des Pistenbetreibers und …
Aufgrund des - unstreitigen - Umstands, dass der Anstoß des rückwärts fahrenden Versicherungsnehmers der Klägerin mit dem hinteren Teil seines Snowboards erfolgte, besteht schon ein erster Anschein dafür, dass dieser ohne hinreichende Beachtung des Geschehens auf dem Pistenabschnitt, der sich vor ihm (in seinem Rücken) befand, gefahren ist und dabei den Flutlichtmasten "übersehen" oder jedenfalls in seinem Fahrverhalten nicht genügend berücksichtigt hat (vgl. zum Anscheinsbeweis bei Kopfverletzungen Brandenburgisches OLG NJW-RR 2006, 1458). - OLG Dresden, 30.01.2013 - 13 U 956/12 Die vom Internationalen Skiverband aufgestellten Regeln für das Verhalten der Skifahrer auf Abfahrtsstrecken (FIS-Regeln) konkretisieren diese Verhaltenspflichten der Skifahrer (BGHZ 58, 40) - auch in Italien (vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 2006, 1458, Rn. 23).
- LG Coburg, 22.01.2007 - 14 O 462/06
Zu den Sorgfaltspflichten von Ski- und Snowboardfahrern
Diese gelten auch für Snowboard-Fahrer (vgl. OLG Brandenburg, MDR 2006, 1113 f.;… LG, Bonn, aaO, m.w.N.). - OLG Brandenburg, 04.02.2020 - 12 U 112/19
Schadensersatzanspruch nach einem Skiunfall
Dagegen hatte der Beklagte als von oben kommender Skifahrer in vorausschauender Weise mit allen Bewegungen des unten Fahrenden zu rechnen, und zwar auch mit weiten Sprüngen, Schrägfahrten und Bögen mit großen Radien sowie jederzeitigen Richtungswechseln, und sein Verhalten darauf einzustellen (vgl. Brandenburgisches OLG - 6. Zivilsenat - NJW-RR 2006, 1458).
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 13.09.2005 - 6 U 64/05 |
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Stille Gesellschaft, Einlagengeschäft, Kausalität, Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, Schadensersatz bei Aufklärungspflichtverletzung, Steuervorteile, Schadensbegriff, entgangene Anlagezinsen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 21.03.2005 - II ZR 149/03
Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.09.2005 - 6 U 64/05
Aufgrund der am 01.01.1998 in Kraft getretenen Neufassung des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG durch die 6. Gesetzesnovelle bestand die naheliegende Möglichkeit, dass die Bankenaufsicht (BaKred/ BaFin) die Auszahlungsform der ratierlichen Auszahlung eines Gesellschafter-Auseinandersetzungsguthabens als erlaubnispflichtiges Bankgeschäft ansehen und gegen eine Beteiligungsgesellschaft mit dieser Auszahlungsform eine entsprechende Verbotsverfügung erlassen würde, so dass die Realisierung der ratierlichen Auszahlung in Frage stand (im Anschluss an BGH, 21.03.2005 - II ZR 149/03 - ZIP 05, 763; BGH, 21.03.2005 - II ZR 157/03 - BGH, 25.07.2005 - II ZR 343/05 -, - II ZR 377/03 -, II ZR 383/03 -, II ZR 73/04 -).Auf dieses Risiko muss die betroffene Beteiligungsgesellschaft den stillen Gesellschafter aufgrund ihrer Verpflichtung hinweisen, den Anleger über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, verständlich und vollständig aufzuklären (unter Bezugnahme auf BGH, 21.03.2005 - II ZR 149/03 - ZIP 05, 763, 765).
Es ist deshalb davon auszugehen ist, dass sich der Anleger bei pflichtgemäßer Aufklärung über die Gefahr, dass die vereinbarte Rentenzahlung in Frage steht, nicht an der Gesellschaft beteiligt hätte (im Anschluss an BGH, 21.03.2005 - II ZR 149/03 - ZIP 05, 763, 765, wo es heißt, dass "nach der Lebenserfahrung" von der Kausalität auszugehen sei, was auf die Anwendung des Anscheinsbeweises hindeutet).
Einem als am Kapitalmarkt tätigen Grußunternehmen ist es als fahrlässige Aufklärungspflichtverletzung vorzuhalten, wenn es die Entwicklung der Gesetzgebung und die hierzu erscheinenden Veröffentlichungen in der Fachliteratur nicht verfolgt, dann aber der Fachpresse hätte entnehmen können, dass es Ziel der Novellierung des KWG war, die Definition des Einlagegeschäftes auszudehnen, um die Eingriffsmöglichkeiten der Bankenaufsicht zu erweitern (im Anschluss an BGH, 21.03.2005 - II ZR 149/03 - ZIP 05, 763, 765).
- BGH, 25.07.2005 - II ZR 383/03
Rückgewähr der Einlage eines stillen Gesellschafters bei Fehlerhaftigkeit des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.09.2005 - 6 U 64/05
Aufgrund der am 01.01.1998 in Kraft getretenen Neufassung des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG durch die 6. Gesetzesnovelle bestand die naheliegende Möglichkeit, dass die Bankenaufsicht (BaKred/ BaFin) die Auszahlungsform der ratierlichen Auszahlung eines Gesellschafter-Auseinandersetzungsguthabens als erlaubnispflichtiges Bankgeschäft ansehen und gegen eine Beteiligungsgesellschaft mit dieser Auszahlungsform eine entsprechende Verbotsverfügung erlassen würde, so dass die Realisierung der ratierlichen Auszahlung in Frage stand (im Anschluss an BGH, 21.03.2005 - II ZR 149/03 - ZIP 05, 763; BGH, 21.03.2005 - II ZR 157/03 - BGH, 25.07.2005 - II ZR 343/05 -, - II ZR 377/03 -, II ZR 383/03 -, II ZR 73/04 -).Die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft stehen dem auf Rückzahlung der Einlage gerichteten Schadensersatzanspruch nicht entgegen, wenn Vertragspartner und Anspruchsgegner des Anlegers im Falle der vorliegenden zweigliedrigen stillen Gesellschaft die Beteiligungsgesellschaft als Inhaberin des Handelsgeschäftes ist (im Anschluss an BGH, 25.07.2005 - II ZR 343/05 -, - II ZR 377/03 -, II ZR 383/03 -, II ZR 73/04 -).
- BGH, 25.07.2005 - II ZR 73/04
Rückgewähr der Einlage eines stillen Gesellschafters bei Fehlerhaftigkeit des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.09.2005 - 6 U 64/05
Aufgrund der am 01.01.1998 in Kraft getretenen Neufassung des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG durch die 6. Gesetzesnovelle bestand die naheliegende Möglichkeit, dass die Bankenaufsicht (BaKred/ BaFin) die Auszahlungsform der ratierlichen Auszahlung eines Gesellschafter-Auseinandersetzungsguthabens als erlaubnispflichtiges Bankgeschäft ansehen und gegen eine Beteiligungsgesellschaft mit dieser Auszahlungsform eine entsprechende Verbotsverfügung erlassen würde, so dass die Realisierung der ratierlichen Auszahlung in Frage stand (im Anschluss an BGH, 21.03.2005 - II ZR 149/03 - ZIP 05, 763; BGH, 21.03.2005 - II ZR 157/03 - BGH, 25.07.2005 - II ZR 343/05 -, - II ZR 377/03 -, II ZR 383/03 -, II ZR 73/04 -).Die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft stehen dem auf Rückzahlung der Einlage gerichteten Schadensersatzanspruch nicht entgegen, wenn Vertragspartner und Anspruchsgegner des Anlegers im Falle der vorliegenden zweigliedrigen stillen Gesellschaft die Beteiligungsgesellschaft als Inhaberin des Handelsgeschäftes ist (im Anschluss an BGH, 25.07.2005 - II ZR 343/05 -, - II ZR 377/03 -, II ZR 383/03 -, II ZR 73/04 -).
- BGH, 11.07.1966 - II ZR 215/64
Überbesetzung eines Spruchkörpers im Rechtsmittelgericht - Verwirkung eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.09.2005 - 6 U 64/05
Diese Rechtsprechung beruht auf dem Gesichtspunkt der personalen Vertrauensbeziehung der Gesellschafter, vor deren Hintergrund es widersprüchlich erscheint, wenn ein kündigungsberechtigter Gesellschafter zwar noch längere Zeit am Gesellschaftsvertrag festhält, andererseits aber angenommen wird, es sei ihm auch weiterhin nicht zumutbar, die Gesellschaft fortzuführen (unter Bezugnahme auf BGH, 11.07.1966 - II ZR 215/64 - BGH, 14.06.1999 - II ZR 193/98 - BGH, 14.06.2004 - II ZR 374/02 -).Eine Anwendbarkeit scheidet jedenfalls dann aus, wenn der Aufklärungspflichtige nicht darlegt und auch nicht unter Beweis stellt, dass der Anleger vollständige Kenntnis vom Bestehen eines Schadensersatzanspruches hatte (unter Bezugnahme auf BGH, 11.07.1966 - II ZR 215/64 -).
- BGH, 25.07.2005 - II ZR 377/03
Rückgewähr der Einlage eines stillen Gesellschafters bei Fehlerhaftigkeit des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.09.2005 - 6 U 64/05
Aufgrund der am 01.01.1998 in Kraft getretenen Neufassung des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG durch die 6. Gesetzesnovelle bestand die naheliegende Möglichkeit, dass die Bankenaufsicht (BaKred/ BaFin) die Auszahlungsform der ratierlichen Auszahlung eines Gesellschafter-Auseinandersetzungsguthabens als erlaubnispflichtiges Bankgeschäft ansehen und gegen eine Beteiligungsgesellschaft mit dieser Auszahlungsform eine entsprechende Verbotsverfügung erlassen würde, so dass die Realisierung der ratierlichen Auszahlung in Frage stand (im Anschluss an BGH, 21.03.2005 - II ZR 149/03 - ZIP 05, 763; BGH, 21.03.2005 - II ZR 157/03 - BGH, 25.07.2005 - II ZR 343/05 -, - II ZR 377/03 -, II ZR 383/03 -, II ZR 73/04 -).Die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft stehen dem auf Rückzahlung der Einlage gerichteten Schadensersatzanspruch nicht entgegen, wenn Vertragspartner und Anspruchsgegner des Anlegers im Falle der vorliegenden zweigliedrigen stillen Gesellschaft die Beteiligungsgesellschaft als Inhaberin des Handelsgeschäftes ist (im Anschluss an BGH, 25.07.2005 - II ZR 343/05 -, - II ZR 377/03 -, II ZR 383/03 -, II ZR 73/04 -).
- BGH, 14.06.2004 - II ZR 374/02
Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.09.2005 - 6 U 64/05
Diese Rechtsprechung beruht auf dem Gesichtspunkt der personalen Vertrauensbeziehung der Gesellschafter, vor deren Hintergrund es widersprüchlich erscheint, wenn ein kündigungsberechtigter Gesellschafter zwar noch längere Zeit am Gesellschaftsvertrag festhält, andererseits aber angenommen wird, es sei ihm auch weiterhin nicht zumutbar, die Gesellschaft fortzuführen (unter Bezugnahme auf BGH, 11.07.1966 - II ZR 215/64 - BGH, 14.06.1999 - II ZR 193/98 - BGH, 14.06.2004 - II ZR 374/02 -). - BGH, 21.03.2005 - II ZR 157/03
Rechte des stillen Gesellschafters nach Kündigung der Beteiligung; Umfang der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.09.2005 - 6 U 64/05
Aufgrund der am 01.01.1998 in Kraft getretenen Neufassung des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG durch die 6. Gesetzesnovelle bestand die naheliegende Möglichkeit, dass die Bankenaufsicht (BaKred/ BaFin) die Auszahlungsform der ratierlichen Auszahlung eines Gesellschafter-Auseinandersetzungsguthabens als erlaubnispflichtiges Bankgeschäft ansehen und gegen eine Beteiligungsgesellschaft mit dieser Auszahlungsform eine entsprechende Verbotsverfügung erlassen würde, so dass die Realisierung der ratierlichen Auszahlung in Frage stand (im Anschluss an BGH, 21.03.2005 - II ZR 149/03 - ZIP 05, 763; BGH, 21.03.2005 - II ZR 157/03 - BGH, 25.07.2005 - II ZR 343/05 -, - II ZR 377/03 -, II ZR 383/03 -, II ZR 73/04 -). - BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02
Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und …
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.09.2005 - 6 U 64/05
Hierfür trägt der Schadensersatzpflichtige die Darlegungs- und Beweislast (im Anschluss an BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02 -). - BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03
Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und …
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.09.2005 - 6 U 64/05
Aus einem späteren Verhalten des Anlegers sind zuverlässige Rückschlüsse darauf, wie er sich verhalten hätte, wenn er bereits zum Zeitpunkt des Gesellschaftsbeitrittes ordnungsgemäß aufgeklärt worden wäre, kaum möglich (im Anschluss an BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03 -). - BGH, 14.06.1999 - II ZR 193/98
Ausschließung eines Kommanditisten aus der Kommanditgesellschaft wegen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.09.2005 - 6 U 64/05
Diese Rechtsprechung beruht auf dem Gesichtspunkt der personalen Vertrauensbeziehung der Gesellschafter, vor deren Hintergrund es widersprüchlich erscheint, wenn ein kündigungsberechtigter Gesellschafter zwar noch längere Zeit am Gesellschaftsvertrag festhält, andererseits aber angenommen wird, es sei ihm auch weiterhin nicht zumutbar, die Gesellschaft fortzuführen (unter Bezugnahme auf BGH, 11.07.1966 - II ZR 215/64 - BGH, 14.06.1999 - II ZR 193/98 - BGH, 14.06.2004 - II ZR 374/02 -).
Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2007 - L 6 U 64/05 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 27.07.1989 - 2 RU 54/88
Feststellung einer Berufskrankheit vor Eintritt des Leistungsfalls
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2007 - L 6 U 64/05
Das SG hat die - hinsichtlich des Feststellungsantrags gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG - vgl BSG SozR 2200 § 551 Nr. 35) - zulässige Klage zu Recht abgewiesen.