Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 64/06   

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OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 64/06 (https://dejure.org/2007,4486)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.12.2007 - 6 U 64/06 (https://dejure.org/2007,4486)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Dezember 2007 - 6 U 64/06 (https://dejure.org/2007,4486)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herstellung und Vertrieb von Ginkgo-Produkten; Pharmakologische Wirkung des Gingko biloba; Behandlung hirnorganischer Störungen wie Gedächtnisschwund, Schwindel und Konzentrationsschwäche; Lebensmitteltechnische Unbedenklichkeit von Gingko-Produkten; Inverkehrbringen und ...

  • Judicialis

    AMG § 2; ; AMG § ... 2 Abs. 1 Nr. 1; ; AMG § 2 Abs. 3 Nr. 1; ; AMG §§ 21 ff; ; ZPO § 529; ; ZPO § 530; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; LFGB § 2 Abs. 2; ; LFGB § 2 Abs. 3 S. 2 Nr. 1; ; LFGB § 6 Abs. 1 Nr. 1 a); ; LFGB § 6 Abs. 1 Nr. 2; ; VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 2; ; HWG § 3 a; ; HWG § 3 a S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Extrakt der Ginkgo-biloba Pflanze" - Arzneimittel oder Lebensmittel?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zenk.com PDF, S. 16 (Entscheidungsbesprechung)

    Ginkgo-Getränke sind Lebensmittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 201 (Ls.)
  • GRUR-RR 2011, 40 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 64/06
    Dies hat der EuGH in seiner innerhalb der Spruchfrist ergangenen Entscheidung vom 15.11.2007 in der Rechtssache C- 319/05 nochmals bekräftigt.

    Dementsprechend hat der EuGH auch in der bereits erwähnten Entscheidung in der Rechtssache C-319/05 vom 15.11.2007, die die Einstufung eines Knoblauchpräparates als Arzneimittel zum Gegenstand hatte, bei der Prüfung der pharmakologischen Wirkung auf den in einer einzigen Kapsel des Produktes enthaltenen Allicin-Anteil abgestellt und nicht etwa die Einnahme mehrerer derartiger Kapseln seiner Entscheidung zu Grunde gelegt (a.a.O., Rz. 57).

    Dieser hat in seiner bereits erwähnten Entscheidung vom 15.11.2007 in der Rechtssache C- 319/05 zu der Frage, ob ein in Kapseln in den Verkehr gebrachtes Knoblauchpräparat zu Recht als Arzneimittel eingestuft worden ist, folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 38.06

    Auslegung des Gemeinschaftsrechts im Hinblick auf die Abgrenzung der

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 64/06
    2 Nr. 1 LFGB eine charakteristische Zutat des Lebensmittels dar (vgl. auch das mit Schriftsatz des Beklagten vorgelegte Urteil des BVerwG v. 14.12.2006 im Verfahren 3 C 38.06).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-150/00

    Kommission / Österreich

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 64/06
    Entsprechend hat der EuGH in seiner Entscheidung in der Rechtssache C-150/00 (Slg. I-3891) ausgesprochen, dass ein Präparat, dessen Gehalt an Vitaminen A, D oder K zu gering sei, um bei normalem Gebrauch das Risiko einer Überdosierung zu bergen, nicht als Arzneimittel eingestuft werden dürfe.
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 64/06
    Infolge des hierdurch begründeten gemeinschaftsrechtlichen Vorrangs der arzneimittelrechtlichen Vorschriften (so auch EuGH a.a.O. Rz. 44) ist die nationale Bestimmung des § 2 AMG richtlinienkonform auszulegen (vgl. BGH, Urteil vom 30.03.2006 - I ZR 24/03, GRUR 2006, 513, 517 - Arzneimittelwerbung im Internet; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 17.03.2006 - 13 A 2098/02).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 203/00

    "L-Glutamin"; Würdigung von Werbeaussagen; Begriff des Arzneimittels

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 64/06
    Die Vorstellung der Verbraucher kann unter anderem durch die Auffassung der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein, wobei besondere Bedeutung den pharmakologischen Eigenschaften eines Mittels zukommt, weil ein verständiger Durchschnittsverbraucher im allgemeinen nicht annehmen wird, ein sonstiges - etwa als Lebens- bzw. Nahrungsergänzungsmittel angebotenes - Produkt sei tatsächlich ein Arzneimittel, wenn es in der empfohlenen Dosierung keine pharmakologischen Wirkungen hat (vgl. BGH GRUR 2003, 631, 632 - L-Glutamin; BGH a.a.O. - Muskelaufbaupräparate und - L-Carnitin).
  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 64/06
    Das Inverkehrbringen und Bewerben von Arzneimitteln ohne Zulassung stellt allerdings ein nach § 4 Nr. 11 UWG unlauteres Marktverhalten dar, das, weil insoweit die Gesundheit der Verbraucher auf dem Spiel steht, regelmäßig gemäß § 3 UWG erheblich ist (vgl. BGH GRUR 2005, 778 - "Atemtest").
  • BGH, 25.04.2001 - 2 StR 374/00

    Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln bei Vitaminpräparaten; Überwiegende

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 64/06
    Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat bislang in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass bei der Beurteilung, ob ein Arzneimittel oder ein sonstiges Produkt, insbesondere ein Lebensmittel, vorliegt, entscheidend seine an objektive Merkmale anknüpfende überwiegende Zweckbestimmung ist, wie sie sich für einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher darstellt (vgl. BGH NJW 2001, 2812, 2813 - 3-fach-Dosis; BGH GRUR 2002, 910 - Muskelaufbaupräparate; BGH WRP 2000, 512 - L-Carnitin).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 34/01

    "Muskelaufbaupräparate"; Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 64/06
    Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat bislang in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass bei der Beurteilung, ob ein Arzneimittel oder ein sonstiges Produkt, insbesondere ein Lebensmittel, vorliegt, entscheidend seine an objektive Merkmale anknüpfende überwiegende Zweckbestimmung ist, wie sie sich für einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher darstellt (vgl. BGH NJW 2001, 2812, 2813 - 3-fach-Dosis; BGH GRUR 2002, 910 - Muskelaufbaupräparate; BGH WRP 2000, 512 - L-Carnitin).
  • LG Köln, 03.02.2006 - 81 O 257/02

    Zum Verbot des Vertriebs von Ginkgo-Getränken ohne Zulassung als Arzneimittel

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 64/06
    1.) Auf die Berufung der Beklagten wird das am 3.2.2006 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 257/02 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2006 - 13 A 2098/02

    Einstufung von Vitaminpräparaten als Arzneimittel; Vitamin E-Kapseln als

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 64/06
    Infolge des hierdurch begründeten gemeinschaftsrechtlichen Vorrangs der arzneimittelrechtlichen Vorschriften (so auch EuGH a.a.O. Rz. 44) ist die nationale Bestimmung des § 2 AMG richtlinienkonform auszulegen (vgl. BGH, Urteil vom 30.03.2006 - I ZR 24/03, GRUR 2006, 513, 517 - Arzneimittelwerbung im Internet; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 17.03.2006 - 13 A 2098/02).
  • EuGH, 09.06.2005 - C-211/03

    Orthica - Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und

  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 21.06

    Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der

  • BGH, 01.07.2010 - I ZR 19/08

    Ginkgo-Extrakt

    Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen (OLG Köln ZLR 2008, 230 = PharmR 2008, 506).
  • LG Bielefeld, 02.01.2009 - 3 O 431/08

    Zulassungspflichtigkeit eines Arzneimittels im Falle der Verwendung von

    Das in Verkehr bringen und bewerben von Arzneimitteln ohne Zulassung stellt einen nach § 4 Nr. 11 UWG unlauteres Marktverhalten dar, das regelmäßíg gemäß § 3 UWG erheblich ist, weil die Gesundheit des Verbrauchers auf dem Spiel steht (OLG Köln, Urteil vom 21.12.2007, Aktenzeichen 6 U 64/06).

    Nach der Entscheidung des OLG Köln vom 21.12.2007 (Aktenzeichen 6 U 64/06) kann nach dem Stand der Wissenschaft zum Zeitpunkt der damaligen Entscheidung nicht als gesichert angesehen werden, dass eine Tagesdosis von 100 mg Ginkgoextrakt ausreichend ist, um pharmakologische Wirkungen auszulösen.

  • OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 54/08

    Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Untersagung des Inverkehrbringens von

    So sagt es etwa das VG Schleswig-Holstein in seinem zu Chondroitin- und Glucosaminsulfat ergangenen Beschluss vom 09.05.08 - 1 B9/08 - auf den Seiten 14/15 des Entscheidungsumdrucks und dieser Sichtweise hat sich u. a. auch das OLG Köln in seinem Urteil vom 21.12.07 - 6 U 64/06 - Ginkgo-Getränk mit Traubenzucker - angeschlossen (Urteilsumdruck Seite 17).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 13.12.2006 - 6 U 64/06   

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https://dejure.org/2006,12218
OLG Naumburg, 13.12.2006 - 6 U 64/06 (https://dejure.org/2006,12218)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.12.2006 - 6 U 64/06 (https://dejure.org/2006,12218)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 6 U 64/06 (https://dejure.org/2006,12218)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch gegen einen Zivildienstleistenden wegen Pflichtverletzung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumung bei Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax; Amtshaftungsanspruch der Beschäftigungsstelle gegen einen ...

  • Judicialis

    ZDG § 34; ; ZDG § 34 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZDG § 34 Abs. 1
    Schadensersatzansprüche der Diensstelle gegen Zivildienstleistenden - Anspruchskonzentration des § 34

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Beschädigung von Dienstfahrzeug durch einen Zivildienstleistenden

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.05.1983 - III ZR 78/82

    Amtspflichten Zivildienstleistender

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.12.2006 - 6 U 64/06
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 1983, 833), dass es sich bei der einem Zivilleistenden obliegenden Pflicht, das ihm dienstlich anvertraute Sacheigentum seiner Beschäftigungsstelle sorgsam zu behandeln, nicht um eine nach außen gerichtete erkennbar gerade dem Schutz der jeweiligen juristischen Person dienenden Amtspflicht handelt, sondern um eine im Innenverhältnis bestehende Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung der von der Bundesrepublik Deutschland und der Beschäftigungsstelle gemeinsam zu erledigenden Aufgabe sicherstellen soll.

    aa) Zwar hat der BGH die Frage, ob in dem Fall, dass der Anspruch aus § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB daran scheitert, dass der Geschädigte nicht Dritter im Sinne dieser Bestimmung ist, ein Anspruch gegen den Beamten persönlich aus § 823 Abs. 1 BGB besteht, bislang ausdrücklich offen gelassen (BGH NJW 1984, 118).

  • OLG Hamm, 18.12.2003 - 27 U 163/02

    Inanspruchnahme eines Zivildienstleistenden durch die privatrechtlich

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.12.2006 - 6 U 64/06
    bb) Der erkennende Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm an, der diese Frage verneint (OLG Hamm vom 18. Dezember 2003, Az.: 27 U 163/02, zitiert nach juris Rn. 28 [= NJW 2004, 1883 f.]).
  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.12.2006 - 6 U 64/06
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts ist mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfangsnummer das Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn so rechtzeitig mit der Übermittlung begonnen wird, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss bis 24:00 Uhr zu rechnen ist (BGH vom 30. September 2003, Az.: X ZB 48/02, zitiert nach juris Rn. 8 [= NJW-RR 2004, 216 f.; BVerfGE NJW 1996, 2857]).
  • BGH, 30.09.2003 - X ZB 48/02

    Versäumung der Berufungsfrist wegen Unmöglichkeit der Übertragung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.12.2006 - 6 U 64/06
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts ist mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfangsnummer das Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn so rechtzeitig mit der Übermittlung begonnen wird, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss bis 24:00 Uhr zu rechnen ist (BGH vom 30. September 2003, Az.: X ZB 48/02, zitiert nach juris Rn. 8 [= NJW-RR 2004, 216 f.; BVerfGE NJW 1996, 2857]).
  • OLG Köln, 15.07.1997 - 7 U 215/96

    Schadensverursachung durch Zivildienstleistenden als Amtspflichtverletzung

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.12.2006 - 6 U 64/06
    Der Zivildienstleistende tritt seiner Beschäftigungsstelle nicht wie einem normalen Staatsbürger entgegen, vielmehr bilden Staat und Beschäftigungsbehörde eine Einheit, sodass es an dem Merkmal der Verletzung einer drittgerichteten Amtspflicht fehlt (OLG Köln vom 15. Juli 1997, Az.: 7 U 215/96, zitiert nach juris, Rz. 2).
  • BGH, 17.12.1992 - III ZR 133/91

    Auftragsübertragung an Dritten

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.12.2006 - 6 U 64/06
    Nach den im Rahmen des § 278 BGB entwickelten Grundsätzen scheidet eine Schädigung nur "bei Gelegenheit" aus, wenn die schädigende Handlung in keinem unmittelbaren (inneren) sachlichen Zusammenhang mit den zugewiesenen Aufgaben steht (vgl. BGH NJW 1993, 1704, (1705)).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - L 6 U 64/06   

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https://dejure.org/2010,68263
LSG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - L 6 U 64/06 (https://dejure.org/2010,68263)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.03.2010 - L 6 U 64/06 (https://dejure.org/2010,68263)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. März 2010 - L 6 U 64/06 (https://dejure.org/2010,68263)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,68263) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 31/02 R

    Arbeitsunfall - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - L 6 U 64/06
    Dabei wird die Minderung der Erwerbsfähigkeit durch eine abstrakte Bemessung des Unfallschadens bewertet und beruht auf freier richterlicher Beweiswürdigung unter Berücksichtigung der im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung etablierten allgemeinen Erfahrungssätze aus der Rechtsprechung und dem einschlägigen Schrifttum (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 31/02 R - Breithaupt 2003, 565 ff.; Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R - SozR 4-2700 § 56 Nr. 1).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - L 6 U 64/06
    Dabei wird die Minderung der Erwerbsfähigkeit durch eine abstrakte Bemessung des Unfallschadens bewertet und beruht auf freier richterlicher Beweiswürdigung unter Berücksichtigung der im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung etablierten allgemeinen Erfahrungssätze aus der Rechtsprechung und dem einschlägigen Schrifttum (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 31/02 R - Breithaupt 2003, 565 ff.; Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R - SozR 4-2700 § 56 Nr. 1).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - L 6 U 64/06
    Voraussetzung der hier geltend gemachten Ansprüche ist demnach einerseits, dass zwischen dem Unfallereignis und einer nachgewiesenen Gesundheitsstörung entweder direkt oder vermittelt durch den Gesundheitserstschaden ein Ursachenzusammenhang nach § 8 Abs. 1 SGB VII besteht, und dass andererseits durch arbeitsunfallbedingten Gesundheitsstörungen die Minderung der Erwerbsfähigkeit einen Grad um mindestens 20 v. H. erreicht (vgl. BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 ff.; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - L 6 U 64/06
    Voraussetzung der hier geltend gemachten Ansprüche ist demnach einerseits, dass zwischen dem Unfallereignis und einer nachgewiesenen Gesundheitsstörung entweder direkt oder vermittelt durch den Gesundheitserstschaden ein Ursachenzusammenhang nach § 8 Abs. 1 SGB VII besteht, und dass andererseits durch arbeitsunfallbedingten Gesundheitsstörungen die Minderung der Erwerbsfähigkeit einen Grad um mindestens 20 v. H. erreicht (vgl. BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 ff.; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2009 - L 6 U 64/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,116673
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2009 - L 6 U 64/06 (https://dejure.org/2009,116673)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.10.2009 - L 6 U 64/06 (https://dejure.org/2009,116673)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - L 6 U 64/06 (https://dejure.org/2009,116673)
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