Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 21.10.2011 | LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016

Rechtsprechung
   KG, 20.12.2011 - 6 U 64/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,74059
KG, 20.12.2011 - 6 U 64/11 (https://dejure.org/2011,74059)
KG, Entscheidung vom 20.12.2011 - 6 U 64/11 (https://dejure.org/2011,74059)
KG, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - 6 U 64/11 (https://dejure.org/2011,74059)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 86 Abs 3 VVG
    Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung: Rückgriff nach einem Verkehrsunfall bei Trunkenheitsfahrt eines Familienangehörigen des Versicherungsnehmers; Rückgriffsausschluss wegen Familienprivilegs zugunsten eines auswärts studierenden Sohnes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der häuslichen Gemeinschaft im Sinne von § 86 Abs. VVG; Inanspruchnahme des studierenden Sohnes der Versicherungsnehmerin auf Schadensersatz wegen der Beschädigung des versicherten Kfz

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Vollkaskoversicherung - Rückgriff nach Trunkenheitsfahrt Familienangehörigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 86 Abs. 3
    Begriff der häuslichen Gemeinschaft im Sinne von § 86 Abs. VVG; Inanspruchnahme des studierenden Sohnes der Versicherungsnehmerin auf Schdensersatz wegen der Beschädigung des versicherten Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine analoge Anwendung des Familienprivilegs bei einer Unterhaltspflicht des Versicherungsnehmers für den Schädiger

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 41 O 289/10
  • KG, 20.12.2011 - 6 U 64/11
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 14/09

    Zur Haftungsprivilegierung des nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebenden

    Auszug aus KG, 20.12.2011 - 6 U 64/11
    Soweit das BVerfG entschieden hat, dass ein minderjähriges Kind getrennt lebender Eltern auch mit demjenigen Elternteil in häuslicher Gemeinschaft lebt, das regelmäßig sein Umgangsrecht wahrnimmt und in dieser Zeit das Kind in seinen Haushalt aufnimmt (BVerfG,12. Oktober 2010, 1 BvL 14/09, MDR 2010, 1452), ist dies nicht vergleichbar mit Fällen, in denen ein Elternteil seinem studierenden Kind unterhaltspflichtig ist.

    Denn nach der Rechtsprechung des BVerfG stellt das Bestehen der häuslichen Gemeinschaft einen hinreichenden Differenzierungsgrund gemäß Art. 3 Abs. 1 GG für den Ausschluss des Regresses auch im Vergleich zu denjenigen Familienmitgliedern dar, die getrennt leben, selbst bei bestehenden Unterhaltspflichten (Urteil vom 12.10.2010 - 1 BvL 14/09 -, Rz. 44 ff. zit. nach Juris).

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus KG, 20.12.2011 - 6 U 64/11
    Außerdem können Unterhaltsrückstände zu einer erdrückenden Schuldenlast anwachsen (BGH, Urteil vom 23.10.2010 XII ZR 266/09 Rz. 10 zit. nach Juris; BGHZ 103, 62 Rz. 15 zit. nach Juris).
  • OLG Schleswig, 17.11.2010 - 7 U 100/09

    Rechtsfolgen des Ausschlusses des gesetzlichen Anspruchsübergangs hinsichtlich

    Auszug aus KG, 20.12.2011 - 6 U 64/11
    Aus der im Schriftsatz vom 1.11.2011 zitierten Entscheidung des OLG Schleswig (7 U 100/09) ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 55/87

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Sohn des Versicherungsnehmers

    Auszug aus KG, 20.12.2011 - 6 U 64/11
    Die zitierte Entscheidung des OLG Hamm, in der wegen der damals umstrittenen und dem BGH in einem Revisionsverfahren - IVa 55/87 - erneut vorliegenden Frage, ob die Vorschrift des § 67 Abs. 2 VVG a. F. im Haftpflichtregress analog anzuwenden sei, Prozesskostenhilfe gewährt wurde (NJW-RR 1988, 93 ff.), ist durch die erneute verneinende Entscheidung des BGH überholt (Urteil vom 13.7.1988 - IVa ZR 55/87 -, BGHZ 105, 140).
  • OLG Celle, 09.09.2004 - 5 U 67/04

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers gegenüber dem Sohn des

    Auszug aus KG, 20.12.2011 - 6 U 64/11
    Auch das OLG Hamm (vgl. Hinweisbeschluss vom 1.2.2006 - 20 U 212/05 -, NJOZ 2006, 2402) ist der Rechtsprechung des BGH gefolgt (vgl. ebenso: OLG Celle, Urteil vom 9.9.2004 - 5 U 67/04 -, NJOZ 2005, 1124).
  • OLG Hamm, 01.02.2006 - 20 U 212/05

    Möglichkeit der analogen Anwendung von § 67 Abs. 2 VVG bei einem KFZ-Unfall durch

    Auszug aus KG, 20.12.2011 - 6 U 64/11
    Auch das OLG Hamm (vgl. Hinweisbeschluss vom 1.2.2006 - 20 U 212/05 -, NJOZ 2006, 2402) ist der Rechtsprechung des BGH gefolgt (vgl. ebenso: OLG Celle, Urteil vom 9.9.2004 - 5 U 67/04 -, NJOZ 2005, 1124).
  • OLG Hamm, 16.09.1987 - 20 W 36/87
    Auszug aus KG, 20.12.2011 - 6 U 64/11
    Die zitierte Entscheidung des OLG Hamm, in der wegen der damals umstrittenen und dem BGH in einem Revisionsverfahren - IVa 55/87 - erneut vorliegenden Frage, ob die Vorschrift des § 67 Abs. 2 VVG a. F. im Haftpflichtregress analog anzuwenden sei, Prozesskostenhilfe gewährt wurde (NJW-RR 1988, 93 ff.), ist durch die erneute verneinende Entscheidung des BGH überholt (Urteil vom 13.7.1988 - IVa ZR 55/87 -, BGHZ 105, 140).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.10.2011 - I-6 U 64/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3277
OLG Köln, 21.10.2011 - I-6 U 64/11 (https://dejure.org/2011,3277)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.10.2011 - I-6 U 64/11 (https://dejure.org/2011,3277)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Oktober 2011 - I-6 U 64/11 (https://dejure.org/2011,3277)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Drittunterwerfung schützt vor Abgabe einer Unterlassungserklärung - allerdings nur, wenn die Drittunterwerfung geeignet erscheint, den Verletzer wirklich ernsthaft von Wiederholungen abzuhalten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG § 12 Abs. 1

  • JurPC

    Drittunterwerfung

  • Wolters Kluwer
  • info-it-recht.de

    Drittunterwerfung muss geeignet sein, den Verletzer wirklich ernsthaft von Wiederholungen abzuhalten (hier: Ernsthaftigkeit verneint bei Erklärung ggü. einem Verein, dessen Satzungsziel mit dem gerügten Verstoß nicht konform läuft)

  • rechtsportal.de

    UWG § 12 Abs. 1
    Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber einem Dritten

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Drittunterwerfung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Hohe Anforderungen an Ernsthaftigkeit bei Drittunterwerfung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Hohe Anforderungen an Ernsthaftigkeit einer Drittunterwerfungserklärung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 17.07.2003 - 1 U 190/02

    Unterlassungsklage gegen intransparente Allgemeine Versicherungsbedingungen:

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2011 - 6 U 64/11
    Eine derartige Unterlassungserklärung kann nur unter strengen Voraussetzungen die Anforderungen an die Ernsthaftigkeit erfüllen (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 1430; Senat, Urt. v. 2.7.2010 - 6 U 19/10 - Strömer/Grootz WRP 2008, 1148, 1150 ff.).
  • BGH, 02.12.1982 - I ZR 121/80

    Rechtsschutzbedürfnis eines auf Unterlassung einer Zeitungsanzeige klagenden

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2011 - 6 U 64/11
    Der Beklagten ist einzuräumen, dass eine Unterlassungserklärung, die inhaltlich den zu stellenden Anforderungen genügt, nicht nur gegenüber demjenigen Gläubiger, demgegenüber sie abgegeben worden ist, sondern gegenüber allen Gläubigern die Wiederholungsgefahr beseitigt (vgl. BGH GRUR 89, 758 f. - "Gruppenprofil"; GRUR 83, 186 f. - "Wiederholte Unterwerfung I"; GRUR 87, 640 f. - "Wiederholte Unterwerfung II"; Köhler/ Bornkamm , UWG, 29. Aufl., § 12 Rz. 1.166 m. w. N.).
  • BGH, 22.06.1989 - I ZR 120/87

    Gruppenprofil

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2011 - 6 U 64/11
    Der Beklagten ist einzuräumen, dass eine Unterlassungserklärung, die inhaltlich den zu stellenden Anforderungen genügt, nicht nur gegenüber demjenigen Gläubiger, demgegenüber sie abgegeben worden ist, sondern gegenüber allen Gläubigern die Wiederholungsgefahr beseitigt (vgl. BGH GRUR 89, 758 f. - "Gruppenprofil"; GRUR 83, 186 f. - "Wiederholte Unterwerfung I"; GRUR 87, 640 f. - "Wiederholte Unterwerfung II"; Köhler/ Bornkamm , UWG, 29. Aufl., § 12 Rz. 1.166 m. w. N.).
  • BGH, 13.05.1987 - I ZR 79/85

    "Wiederholte Unterwerfung II"; Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2011 - 6 U 64/11
    Der Beklagten ist einzuräumen, dass eine Unterlassungserklärung, die inhaltlich den zu stellenden Anforderungen genügt, nicht nur gegenüber demjenigen Gläubiger, demgegenüber sie abgegeben worden ist, sondern gegenüber allen Gläubigern die Wiederholungsgefahr beseitigt (vgl. BGH GRUR 89, 758 f. - "Gruppenprofil"; GRUR 83, 186 f. - "Wiederholte Unterwerfung I"; GRUR 87, 640 f. - "Wiederholte Unterwerfung II"; Köhler/ Bornkamm , UWG, 29. Aufl., § 12 Rz. 1.166 m. w. N.).
  • OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 19/10

    Vereinbarkeit des Verbandsklagerechts gem. § 1 UKlaG mit der UGP-Richtlinie

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2011 - 6 U 64/11
    Eine derartige Unterlassungserklärung kann nur unter strengen Voraussetzungen die Anforderungen an die Ernsthaftigkeit erfüllen (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 1430; Senat, Urt. v. 2.7.2010 - 6 U 19/10 - Strömer/Grootz WRP 2008, 1148, 1150 ff.).
  • LG Köln, 20.08.2013 - 33 O 292/12

    Vertragsstrafe darf nicht als Spende an Dritte ausgestaltet sein

    Weshalb dies dem Kläger zumutbar sein soll und welchen Sinn dies haben soll, erschließt sich der Kammer auch deshalb nicht, weil die Beklagte nicht einen objektiven Grund dafür angegeben hat, weshalb es ihr unzumutbar ist (siehe dazu auch OLG Köln WRP 2012, 221 ff.), dass der wirtschaftliche Erfolg einer verwirkten Vertragsstrafe dem Kläger zugutekommen soll.
  • OLG Köln, 23.08.2013 - 6 U 27/13

    Wettbewerbswidrigkeit unzutreffender Angaben über die Verjährung von Gutschriften

    Dies steht im Einklang mit der Rechtsauffassung, die der Senat bereits in dem Urteil vom 21.10.2011 (6 U 64/11 - WRP 2012, 221 - Drittunterwerfung) zum Ausdruck gebracht hat, das ebenfalls das Geschäftsmodell der Beklagten - wenn auch unter einem anderen Aspekt - zum Gegenstand hatte.
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 64/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,64486
LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 64/11 (https://dejure.org/2016,64486)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.12.2016 - L 6 U 64/11 (https://dejure.org/2016,64486)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - L 6 U 64/11 (https://dejure.org/2016,64486)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Anl 1 Nr 2103 BKV, § 9 Abs 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2103 - arbeitstechnische Voraussetzung - Exposition - gefährdende Tätigkeit - haftungsbegründende Kausalität - Nachweis - Befallsmuster am Hand- und Armgelenk - sachverständige Feststellung - ...

  • Wolters Kluwer

    Existenz eines anerkannten Dosismodells für die Berufskrankheit nach Nr. 2103 der Anlage 1 zur BerufskrankheitenVO (hier: Ellenbogengelenksarthrose); Würdigung der Besonderheit der beruflichen Belastung in einer Gesamtschau der Intensität der Belastung und ihrer ...

  • rechtsportal.de

    Unfallversicherung - Ellenbogengelenksarthrose; Risikofaktor; Befallsmuster; Nachweis der Erkrankung; Arbeitshinweise; berufliche Belastung; gefährdende Tätigkeit; Ursachenzusammenhang; Plausibilitätsprüfung; besondere Einwirkung; bealstungsadaptiv; Dosismodell; ...

  • rechtsportal.de

    BKV Anlage 1 Nr. 2103 ; SGB VII § 9 Abs. 1
    Anforderungen an die Anerkennung arthrotischer Veränderungen im Armbereich als Berufskrankheit nach Nr. 2103 der Anl. 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 64/11
    Die näheren Einzelheiten zum Erlass der BKV regelt § 9 Abs. 1 Sätze 2 und 3 sowie Abs. 6 SGB VII. Der Versicherungsfall einer in der Anlage 1 zur BKV aufgelisteten BK setzt voraus, dass die Verrichtung der versicherten Tätigkeit eine belastende berufliche Einwirkung auf die Gesundheit bewirkt (Einwirkungskausalität) und diese Einwirkung die vom jeweiligen Berufskrankheiten-Tatbestand erfasste Erkrankung wesentlich verursacht hat (vgl. BSG, 2. April 2009 - B 2 U 9/08 R, juris).

    Hier ist die Rechtsprechung zu beachten, nach der eine rechnerisch exakte Mindestexposition zur Bejahung eines ausreichenden Maßes an Einwirkungen bei Berufskrankheiten bei der BK 2103 nicht gefordert werden kann (BSG, 2. April 2009 - B 2 U 9/08 R, SozR 4-2700 § 9 Nr. 14, Rn. 22. f.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - L 6 U 95/05

    Voraussetzungen der Anerkennung einer erschütterungsbedingten Erkrankung nach Nr.

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 64/11
    Insoweit lässt sich die im Merkblatt enthaltene Zweijahresgrenze (a.a.O. S. 7 unten) als allgemeiner Erfahrungswert des Inhalts verstehen, dass zumindest nach zweijähriger täglich mehrstündiger Druckluftarbeit ein Ursachenzusammenhang zwischen Einwirkung und Erkrankung generell wahrscheinlich ist (in diesem Sinne Schönberger/Mehrtens/Valentin, a.a.O., S. 1170; Mehrtens/Brandenburg, Die Berufskrankheitenverordnung, Stand November 2008, M 2103, Rn. 4; vgl. LSG Sachsen-Anhalt, 17. Februar 2010 - L 6 U 95/05, juris Rn. 8).
  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 10/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindungswirkung gegenüber Revisionsgericht:

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 64/11
    Damit entspricht sein Gutachten den diesbezüglichen Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BSG, 23. April 2015 - B 2 U 10/14 R, SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 6 Rn. 20).
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 64/11
    Das BSG hat insofern unter Verweis auf ältere Entscheidungen (27.06.2006 - B 2 U 20/04 R, SozR 4-2700 § 9 Nr. 7, Rn. 19; 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R, SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 5) ausgeführt, dass der Wert einer Mindestdosis so niedrig bemessen sein muss, dass bei seiner Unterschreitung auch in besonders gelagerten Fällen ein rechtlich relevanter Kausalzusammenhang ohne weitere medizinische Untersuchung ausgeschlossen ist.
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 64/11
    Gesichtspunkte hierfür sind insbesondere die Art und das Ausmaß der versicherten Einwirkung sowie der konkurrierenden Ursachen, der zeitliche Verlauf und die Krankheitsgeschichte unter Berücksichtigung der aktuellen medizinischen Erkenntnisse sowie ergänzend auch der Schutzzweck der Norm (siehe BSG, 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 64/11
    Gesichtspunkte hierfür sind insbesondere die Art und das Ausmaß der versicherten Einwirkung sowie der konkurrierenden Ursachen, der zeitliche Verlauf und die Krankheitsgeschichte unter Berücksichtigung der aktuellen medizinischen Erkenntnisse sowie ergänzend auch der Schutzzweck der Norm (siehe BSG, 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 64/11
    Das BSG hat insofern unter Verweis auf ältere Entscheidungen (27.06.2006 - B 2 U 20/04 R, SozR 4-2700 § 9 Nr. 7, Rn. 19; 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R, SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 5) ausgeführt, dass der Wert einer Mindestdosis so niedrig bemessen sein muss, dass bei seiner Unterschreitung auch in besonders gelagerten Fällen ein rechtlich relevanter Kausalzusammenhang ohne weitere medizinische Untersuchung ausgeschlossen ist.
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