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   OLG Köln, 10.09.1999 - 6 U 64/99   

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https://dejure.org/1999,5012
OLG Köln, 10.09.1999 - 6 U 64/99 (https://dejure.org/1999,5012)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.09.1999 - 6 U 64/99 (https://dejure.org/1999,5012)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. September 1999 - 6 U 64/99 (https://dejure.org/1999,5012)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.01.1981 - VII ZR 147/80

    Berufung - Prozeßförderungspflicht - Verspätetes Vorbringen

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.1999 - 6 U 64/99
    Allerdings ist in der Rechtsprechung verschiedentlich entschieden worden, daß der Berufungsbeklagte seine Prozeßförderungspflicht nicht verletze, wenn er eine tatsächlich gebotene Ergänzung seines Vortrages mit Rücksicht auf die erstinstanzliche Entscheidung zunächst unterlasse (vgl. BGH NJW 81, 1378 f; NJW-RR 94, 566 f; BVerfG NJW 92, 678 f; vgl. auch Zöller-Gummer, ZPO, 21. Auflage, § 528 RZ 3).

    Hierdurch unterscheidet sich der Fall erheblich von demjenigen, der der in NJW 81, 1378 f abgedruckten Entscheidung des BGH zugrundelag.

  • BGH, 25.05.1993 - XI ZR 141/92

    Darlegungsanforderungen für den wegen einer nicht genügenden Befridigung eines

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.1999 - 6 U 64/99
    Allerdings ist in der Rechtsprechung verschiedentlich entschieden worden, daß der Berufungsbeklagte seine Prozeßförderungspflicht nicht verletze, wenn er eine tatsächlich gebotene Ergänzung seines Vortrages mit Rücksicht auf die erstinstanzliche Entscheidung zunächst unterlasse (vgl. BGH NJW 81, 1378 f; NJW-RR 94, 566 f; BVerfG NJW 92, 678 f; vgl. auch Zöller-Gummer, ZPO, 21. Auflage, § 528 RZ 3).

    Im übrigen ist auch der Entscheidung des BGH in NJW-RR 94, 566, 567 nicht zu entnehmen, daß auch dort der Berufungskläger bereits gerade die Beanstandungen vorgetragen hatte, die den weiteren Sachvortrag der Gegenseite erforderlich machten.

  • BGH, 28.06.1974 - I ZR 62/72

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer ernsthaften Forderung eines Kaufpreises -

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.1999 - 6 U 64/99
    Vor diesem Hintergrund ist in der Rechtsprechung seit langem geklärt, daß bei einer Auseinandersetzung über eine werbliche Preisgegenüberstellung der Werbende im einzelnen substantiiert darzulegen und erforderlichenfalls auch zu beweisen hat, daß und wo der von ihm behauptete höhere Preis ernsthaft verlangt worden ist (vgl. auf der Basis einer Reihe vorangegangener Entscheidungen BGH GRUR 75, 78 f - "Preisgegenüberstellung I").
  • BGH, 24.10.1980 - I ZR 114/78

    Sonderveranstaltung - Letztverbraucher - Direktverkäufe - Verkäufe des

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.1999 - 6 U 64/99
    Außerdem ist es aus der Sicht des Publikums auch möglich, daß der Inhaber eines Wandergewerbes zusätzlich auch von einem festen Geschäftslokal aus, in dem er regional begrenzt die ortsansässigen Kunden bedient, die Möbel vertreibt (vgl. BGH GRUR 81, 279 f - "Nur drei Tage").
  • BVerfG, 15.01.1991 - 1 BvR 1635/89

    Zivilrechtliche Präklusionsvorschriften und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.1999 - 6 U 64/99
    Allerdings ist in der Rechtsprechung verschiedentlich entschieden worden, daß der Berufungsbeklagte seine Prozeßförderungspflicht nicht verletze, wenn er eine tatsächlich gebotene Ergänzung seines Vortrages mit Rücksicht auf die erstinstanzliche Entscheidung zunächst unterlasse (vgl. BGH NJW 81, 1378 f; NJW-RR 94, 566 f; BVerfG NJW 92, 678 f; vgl. auch Zöller-Gummer, ZPO, 21. Auflage, § 528 RZ 3).
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