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   OLG Köln, 19.12.2003 - 6 U 65/03   

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https://dejure.org/2003,1513
OLG Köln, 19.12.2003 - 6 U 65/03 (https://dejure.org/2003,1513)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.12.2003 - 6 U 65/03 (https://dejure.org/2003,1513)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Dezember 2003 - 6 U 65/03 (https://dejure.org/2003,1513)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit deutschen Rechts bzgl. eines Wettbewerbsverstoßes; Voraussetzungen der Tätigkeit einer Rechtsberatung; Ziel des Rechtsberatungsgesetzes; Einschränkungen des Rechtsberatungsgesetzes bei ausschließlicher Tätigkeit im Ausland

  • zvi-online.de

    RBerG Art. 1 § 1 i. V. m. UWG § 1
    Keine zulässige Schuldnerberatung durch ausländische Stiftung

  • unalex.eu

    Art. 4 Rom II-VO
    Allgemeine Kollisionsnorm - Frühere Maßgeblichkeit des Tatorts nach nationalen Kollisionsregeln vor Inkrafttreten der Rom II-VO

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 13 Abs. 2 Ziff. 1; ; RBerG § 1; ; RBerG § 1 Abs. 1 S. 1; ; AVO § 1 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RberG Art. 1 § 1
    Geltung des Rechtsberatungsgesetzes für Rechtsberatung aus dem Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Beratung deutscher Schuldner durch eine niederländische Stiftung ohne Zulassung in Deutschland ist wettbewerbswidrig

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Unzulässigkeit der Rechtsberatung aus dem Ausland

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Rechtsberatung aus dem Ausland unzulässig

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zur Unzulässigkeit der Rechtsberatung aus dem Ausland

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechtsberatung aus dem Ausland unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2684
  • NJW 2007, 624 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.09.2003 - AnwZ (B) 74/02

    Rechtsstellung eines deutschen Absolventen einer Rechtsanwaltsausbildung in den

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2003 - 6 U 65/03
    Weiter ist das Verbot geeignet, die Verwirklichung des mit ihm bezweckten Ziels des Schutzes der Gläubiger zu erreichen, und schließlich geht es auch nicht über das hinaus, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. zu den genannten vier Voraussetzungen jüngst auch BGH NJW 03, 3706 f für den Fall der verweigerten Zulassung eines Deutschen, der die zweite juristische Staatsprüfung nicht abgelegt hat, aber im Staak als Attorny at Law zugelassen ist, zur Rechtsanwaltschaft).
  • OLG Stuttgart, 18.09.1996 - 1 Ss 544/96

    Kein Verstoß gegen das RBerG

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2003 - 6 U 65/03
    Das OLG Stuttgart (MDR 97, 285) und das Landgericht (Anwaltsblatt 99, 617) haben für massgeblich gehalten, dass gemäss § 1 Abs. 1 der AVO zum RBerG die Erlaubnis immer nur für einen bestimmten Ort erteilt werde.
  • BGH, 26.04.1994 - VI ZR 305/93

    Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall als unerlaubte

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2003 - 6 U 65/03
    Das folgt aus dem Zweck des Gesetzes: Ziel des Rechtsberatungsgesetzes ist es u.a., eine ausreichende Qualifikation derjenigen sicher zu stellen, die Dritten ihre rechtsberatenden Dienste anbieten (BGH NJW-RR 94, 1081; Hennssler/Prütting BRAO, RBerG Einl. RBerG Rn 5; Rennen/Caliebe, RBerG, 3.Aufl., Art. 1 § 1 RZ 11 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 15.06.1999 - 4 U 10/99

    Wettbewerbsverstoß: Inkassotätigkeit eines niederländischen Unternehmens in

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2003 - 6 U 65/03
    In dieser Situation spricht neben dem Schutzzweck des Gesetzes auch die Parallele zum deutschen IPR für eine Anwendung des Rechtsberatungsgesetzes: Wenn danach (wie oben dargelegt worden ist) für den - hier vorliegenden - Fall des Rechts der unerlaubten Handlung auch der Marktort maßgeblich ist, so ist es konsequent, dieses Kriterium auch in der vorliegenden Fragestellung zur Anwendung zu bringen und den Beklagten mit der Begründung dem Rechtsberatungsgesetz zu unterstellen, dass er eben - wenn auch aus der Distanz heraus - diejenigen berate, deren Schutz das Gesetz bezwecke (im Ergebnis ebenso OLG Hamm, NJW-RR 00, 509 f; Mankowski, Anwaltsblatt 01, 73 ff; Budzikiewcz, a.a.O., S. 224).
  • LG Düsseldorf, 17.12.2013 - 37 O 200/09

    Urteil im Zementkartellverfahren - Schadensersatzklage gegen acht

    Die Anwendbarkeit des RBerG im Entscheidungsfall folgt aus dem mit seinen Regelungen verfolgten Zweck, der unter anderem darin bestand, eine ausreichende Qualifikation derjenigen sicherzustellen, die Dritten ihre rechtsberatenden Dienste anboten (BGH, NJW-RR 1994, 1081; OLG Köln, NJW 2004, 2684; Henssler/Prütting/Weth, BRAO, Einl. RBerG Rn. 5; Rennen/Caliebe, RBerG, 3. Aufl., Art. 1 § 1 Rn. 11 m.w.Nw.).
  • BGH, 05.10.2006 - I ZR 7/04

    SchuldenHulp

    Seine Berufung ist ohne Erfolg geblieben (OLG Köln NJW 2004, 2684).
  • OLG Brandenburg, 08.08.2006 - 6 U 122/05

    Voraussetzungen wettbewerbsrechtlicher Irreführung bei der Werbung für

    Jedoch weist das Wettbewerbsrecht Besonderheiten auf, wonach in der Regel nur der Ort als Begehungsort angesehen werden kann, an dem die wettbewerblichen Interessen der Mitbewerber aufeinander treffen (BGH NJW 1998, 1228; OLG Köln NJW 2004, 2684).
  • OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 8 U 150/06

    Unerlaubte Rechtsbesorgung: Geschäftsmäßige Einziehung einer in einer

    Für die Anwendbarkeit des Rechtsberatungsgesetzes spielt es keine Rolle, dass die Klägerin ihren Sitz nicht in Deutschland sondern in England hat, weil sie ihre Tätigkeit im vorliegenden Fall ausschließlich im Inland ausübt (OLG Köln NJW 2004, 2684 f.).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2005 - 16 W 24/05

    Zusatändigkeit der Arbeitsgerichte bei Geltendmachung von

    Für die Frage, in welchem Rechtsweg über einen Rechtsstreit zu entscheiden ist, kommt es anerkanntermaßen auf den Klägervortrag ggf. unter Heranziehung des unstreitigen Parteivortrages an (vgl. BGHZ 133, 240 ff. = NJW 1996, 3012; BGH, NJW 1998, 2057 f.; Senat, v. 10.5.2005 - I-16 W 27/05; OLG Celle, OLGR 2004, 160, 161; OLGR 2005, 82; OLG Schleswig, OLGR 1999, 269, 270; vgl. auch Zöller/Gummer, ZPO, 25. Aufl., § 13 GVG, Rdnr. 11).
  • OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 8 U 300/06

    Zum Schutzbereich des RBerG

    Für die Anwendbarkeit des Rechtsberatungsgesetzes spielt es keine Rolle, dass die Klägerin ihren Sitz nicht in Deutschland sondern in England hat, weil sie ihre Tätigkeit im vorliegenden Fall ausschließlich im Inland ausübt (OLG Köln NJW 2004, 2684 f.).
  • OLG Dresden, 30.06.2009 - 14 U 178/09

    Anruf einer kostenintensiven Mehrwertdiensterufnummer zur Bestätigung für einen

    Zwar sind die streitgegenständlichen Schreiben der Beklagten zu 1) in Österreich verfasst worden, jedoch ist im Wettbewerbsrecht als Begehungsort derjenige Ort anzusehen, an dem durch die Maßnahme im Wettbewerb mit anderen Unternehmen auf die Kundenentschließung eingewirkt werden soll (BGH GRUR 1998, 419 - Gewinnspiel im Ausland; OLG Köln NJW 2004, 2684; Köhler, in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl. 2009, Einl. UWG Rn. 5.5).
  • LG Köln, 06.05.2016 - 9 S 24/16

    Abtretung einer Forderung des Schuldners hinsichtlich Wirksamkeit bei Schutz vor

    Diese Auffassung dürfte im Gesetz keine Stütze finden und dem Schutzzweck des Rechtsdienstleistungsgesetzes widersprechen, am "Marktort" bzw. an dem Ort, an dem die Rechtsberatung stattfindet oder sich auswirkt (Bundesrepublik), ein dem Rechtsdienstleistungsgesetz entsprechendes Schutz- und Qualitätsniveau zu garantieren (mit vergleichbaren Erwägungen zum örtlichen Schutzbereich des Gesetzes OLG Köln, Urteil vom 19.12.2003, Az. 6 U 65/03, unter Rn. 7 in juris).
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