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   OLG Köln, 06.11.2015 - I-6 U 65/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39993
OLG Köln, 06.11.2015 - I-6 U 65/15 (https://dejure.org/2015,39993)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.11.2015 - I-6 U 65/15 (https://dejure.org/2015,39993)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. November 2015 - I-6 U 65/15 (https://dejure.org/2015,39993)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von die Gehirnleistung verbessernden und Demenzerkrankungen vorbeugenden Wirkungen von Gingko-Extrakt enthaltenden Nahrungsergänzungsmitteln

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von die Gehirnleistung verbessernden und Demenzerkrankungen vorbeugenden Wirkungen von Gingko-Extrakt enthaltenden Nahrungsergänzungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Wettbewerbswidrigkeit bei fehlendem wissenschaftlichen Nachweis für gesundheitsbezogene Angaben (Gingko-Extrakt)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bewerbung von von Gingko-Extrakt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidige Nahrungsergänzungsmittelwerbung mit nicht belegten Gesundheitsangaben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidige Nahrungsergänzungsmittelwerbung mit nicht belegten Gesundheitsangaben

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Werbung - Gingko-Extrakt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.01.2013 - I ZR 5/12

    Vitalpilze

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2015 - 6 U 65/15
    b) Art. 10 Abs. 1 HCVO ist eine Marktverhaltensregelung i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG, deren Verletzung geeignet ist, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und Verbraucher i.S.d. § 3 Abs. 1 UWG spürbar zu beeinträchtigen (s. BGH GRUR 2013, 958 - Vitalpilze, juris-Tz. 22).

    Eine "gesundheitsbezogene" Angabe liegt bereits vor, wenn ein Zusammenhang zwischen dem Verzehr eines Lebensmittels und der Verbesserung der Gesundheit hergestellt wird (s. EuGH GRUR 2012, 1161 - Deutsches Weintor; BGH, GRUR 2013, 189 - Monsterbacke I, juris-Tz. 33; BGH GRUR 2013, 958 - Vitalpilze, juris-Tz. 10; BGH GRUR 2014, 500 - Praebiotik, juris-Tz. 16).

    Insoweit (vgl. BGH GRUR 2013, 958 - Vitalpilze, juris-Tz. 13) handelt es sich bei allen Aussagen um spezifische Angaben i.S.d. Art. 10 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 a) HCVO, die Gegenstand eines Zulassungsverfahrens sein könnten, und nicht um allgemeine nichtspezifische Vorteile i.S.d. Art. 10 Abs. 3 HCVO.

    Da die Liste der zugelassenen Angaben bis heute nicht vollständig ist, greift für noch nicht gelistete gesundheitsbezogene Angaben i.S.d. Art. 13 Abs. 1 a) HCVO die Übergangsvorschrift des Art. 28 Abs. 5 HCVO (vgl. BGH GRUR 2013, 958 - Vitalpilze, juris-Tz. 14, 16, für die nichtspezifischen Vorteile i.S.d. Art. 10 Abs. 3 HCVO).

    Die Verwendung einer gesundheitsbezogenen Angabe ist gemäß Art. 5 Abs. 1 a) HCVO nur zulässig, wenn anhand allgemein anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse nachgewiesen ist, dass die Substanz, auf die sich die Angabe bezieht, tatsächlich die entsprechende Wirkung hat, wobei nach dem eindeutigen Wortlaut der Norm der Wirksamkeitsnachweis bereits im Zeitpunkt der Werbung vorliegen muss (s. BGH GRUR 2013, 958 - Vitalpilze, juris-Tz.21).

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 36/11

    Darf "Monsterbacke" "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" sein?

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2015 - 6 U 65/15
    Eine "gesundheitsbezogene" Angabe liegt bereits vor, wenn ein Zusammenhang zwischen dem Verzehr eines Lebensmittels und der Verbesserung der Gesundheit hergestellt wird (s. EuGH GRUR 2012, 1161 - Deutsches Weintor; BGH, GRUR 2013, 189 - Monsterbacke I, juris-Tz. 33; BGH GRUR 2013, 958 - Vitalpilze, juris-Tz. 10; BGH GRUR 2014, 500 - Praebiotik, juris-Tz. 16).

    Soweit diese Voraussetzungen gemäß den Übergangsregelungen in Art. 28 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 ganz (vgl. BGH, GRUR 2013, 189 Rn. 11 - Monsterbacke) oder immerhin teilweise (vgl. dazu BGH ebd. Rn. 11 ff. sowie vorstehend Rn. 15) zunächst noch nicht zu erfüllen sind oder waren, bleibt die beschriebene Verteilung der Darlegungs und Beweislast davon unberührt.

  • BGH, 26.02.2014 - I ZR 178/12

    Zu gesundheitsbezogenen Angaben auf Babynahrung

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2015 - 6 U 65/15
    Eine "gesundheitsbezogene" Angabe liegt bereits vor, wenn ein Zusammenhang zwischen dem Verzehr eines Lebensmittels und der Verbesserung der Gesundheit hergestellt wird (s. EuGH GRUR 2012, 1161 - Deutsches Weintor; BGH, GRUR 2013, 189 - Monsterbacke I, juris-Tz. 33; BGH GRUR 2013, 958 - Vitalpilze, juris-Tz. 10; BGH GRUR 2014, 500 - Praebiotik, juris-Tz. 16).

    Durch die streitgegenständliche Werbung angesprochen ist die Gruppe der normal informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (entsprechend Erwägungsgrund Nr. 16 der HCVO, vgl. BGH GRUR 2014, 500 - Praebiotik, juris-Tz. 17), zu der auch die Mitglieder des Senats zählen, so dass das Verkehrsverständnis der Werbeangaben aus eigener Sachkunde beurteilen werden kann.

  • KG, 22.07.2015 - 5 U 46/14

    Gleicht Ihr Darm einer Giftmüll-Kippe? - Unlauterer Wettbewerb: Werbung für ein

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2015 - 6 U 65/15
    Ein Schluss auf die Darlegungs- und Beweislast im wettbewerblichen Unterlassungsverfahren kann daraus nicht gezogen werden, insbesondere kein Umkehrschluss, dass Belege im Zivilverfahren nicht vorgelegt werden müssen (s. KG Berlin, Urteil vom 22.07.2015, 5 U 46/14).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-544/10

    Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2015 - 6 U 65/15
    Eine "gesundheitsbezogene" Angabe liegt bereits vor, wenn ein Zusammenhang zwischen dem Verzehr eines Lebensmittels und der Verbesserung der Gesundheit hergestellt wird (s. EuGH GRUR 2012, 1161 - Deutsches Weintor; BGH, GRUR 2013, 189 - Monsterbacke I, juris-Tz. 33; BGH GRUR 2013, 958 - Vitalpilze, juris-Tz. 10; BGH GRUR 2014, 500 - Praebiotik, juris-Tz. 16).
  • OLG Koblenz, 28.06.2023 - 9 U 1947/22

    Berfung eines Herstellers für Nahrungsergänzungsmittel als Verfügungsbeklagte

    Bei Kombinationen verschiedener Stoffe muss der Wirkungsnachweis indes gerade für die konkrete Stoffkombination erbracht werden (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 24. November 2016 - 13 U 91/16 -, juris, Rdnr. 90, m.w.N.; OLG Köln, Urteil vom 6. November 2015 - I-6 U 65/15 -, juris, Rdnr. 83; OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. August 2015 - I-2 U 11/15 -, juris, Rdnr. 91; Holle/Hüttebräuker-Holle, HCVO, 1. Aufl. 2018, Art. 5, Rdnr. 16, m.w.N.).
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