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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - I-6 U 66/08   

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OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - I-6 U 66/08 (https://dejure.org/2009,5338)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.04.2009 - I-6 U 66/08 (https://dejure.org/2009,5338)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. April 2009 - I-6 U 66/08 (https://dejure.org/2009,5338)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § ... 242; ; BGB § 267; ; BGB § 286 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 305c Abs. 2; ; BGB § 670; ; BGB § 683 Satz 1; ; BGB § 684 Satz 2; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 2. Alt.; ; BGB § 818 Abs. 2; ; InsO § 21; ; InsO § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; InsO § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Alt.; ; InsO § 24 Abs. 1; ; InsO § 38; ; InsO § 45; ; InsO § 80 Abs. 1; ; InsO § 81 Abs. 1 Satz 1; ; AktG § 93 Abs. 3 Nr. 6; ; AktG § 92 Abs. 2; ; GmbHG § 64; ; GenG § 99; ; HGB § 130a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 670; BGB § 683 S. 1; BGB § 684 S. 2
    Rückabwicklung einer Einzugsermächtigungslastschrift in der Insolvenz des Kontoinhabers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2009, 476
  • NZG 2009, 871
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 25.10.2007 - IX ZR 217/06

    Lastschriftenwiderruf in der Insolvenz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - 6 U 66/08
    aaa) Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (NJW 2008, 63, 66; NJW-RR 2007, 118; NJW 2005, 675, 676 ff.) steht auch dem schwachen, mit Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Alt. InsO ausgestatteten vorläufigen Insolvenzverwalter die Befugnis zu, im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgten Lastschriften zu widersprechen.

    Dasselbe gilt demzufolge für Genehmigungen im Einzugsermächtigungsverfahren, weil der Anspruch des Gläubigers erfüllt und ein Aufwendungsersatzanspruch der Zahlstelle gegen den Schuldner begründet wird (NJW 2008, 63, 66).

    Denn nach der Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (NJW 2008, 63, 64 ff.; NJW 2005, 675, 676 f.), der sich der Senat anschließt, hat auch ein solcher Insolvenzverwalter weitergehende Rechte zum Widerspruch, als sie zuvor der Schuldner hatte.

    Er dient rein tatsächlichen Zwecken (BGH, NJW 2000, 2667, 2668; NJW 2008, 63, 67).

    Der BGH hat in einem Fall (NJW 2008, 63, 67 f.) eine konkludente Genehmigung angenommen, in welchem der Insolvenzverwalter das Girokonto mehr als ein Jahr über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinaus für eingehende Gutschriften genutzt hat, ohne die auf diesem Konto im Einzugsermächtigungsverfahren ergangenen Lastschriften zu widerrufen, dann um die Schließung des Kontos gebeten und erst ca. 10 Monate nach der durchgeführten Kontoschließung den Belastungsbuchungen widersprochen hat.

  • BGH, 06.06.2000 - XI ZR 258/99

    Widerspruch gegen Einzugsermächtigungslastschriften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - 6 U 66/08
    Im Einzugsermächtigungsverfahren handelt die Schuldnerbank (Zahlstelle), die eine Lastschrift einlöst, nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, NJW 2006, 1965 f.; NJW 2000, 2667, 2668) nur aufgrund einer im eigenen Namen erteilten Weisung der Gläubigerbank (erste Inkassostelle) im Rahmen des zwischen den Banken bestehenden Giroverhältnisses.

    Er dient rein tatsächlichen Zwecken (BGH, NJW 2000, 2667, 2668; NJW 2008, 63, 67).

  • BGH, 04.11.2004 - IX ZR 22/03

    Zum Widerruf von Kontobelastungen durch Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - 6 U 66/08
    aaa) Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (NJW 2008, 63, 66; NJW-RR 2007, 118; NJW 2005, 675, 676 ff.) steht auch dem schwachen, mit Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Alt. InsO ausgestatteten vorläufigen Insolvenzverwalter die Befugnis zu, im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgten Lastschriften zu widersprechen.

    Denn nach der Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (NJW 2008, 63, 64 ff.; NJW 2005, 675, 676 f.), der sich der Senat anschließt, hat auch ein solcher Insolvenzverwalter weitergehende Rechte zum Widerspruch, als sie zuvor der Schuldner hatte.

  • OLG München, 29.03.2007 - 19 U 4837/06

    Sechswöchiges Widerspruchsrecht des Insolvenzverwalters gegen noch nicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - 6 U 66/08
    Wenn die Beklagte an derartige Handlungen und Unterlassungen eine Genehmigungswirkung hätte anknüpfen wollen, hätte sie dies im Hinblick auf die Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB in Nr. 7 Abs. 4 ausdrücklich vorsehen müssen (OLG München, NZI 2007, 351 f.).
  • BGH, 28.05.1979 - II ZR 85/78

    Widerspruch des Zahlungspflichtigen im Lastschriftverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - 6 U 66/08
    Zwar handelt ein Schuldner nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, NJW 1979, 1652 f.; NJW 1987, 2370, 2371) sittenwidrig, wenn er den Widerspruch zu dem Zwecke einlegt, Zahlungen auf begründete und von seiner Einziehungsermächtigung gedeckte Gläubigeransprüche rückgängig zu machen, weil er die ihm seiner Bank gegenüber zustehende Widerspruchsmöglichkeit zweckfremd dazu ausnutzt, das Ausfallrisiko der ersten Inkassostelle zuzuschieben.
  • BGH, 15.06.1987 - II ZR 301/86

    Widerruf einer Lastschrift vor Konkursantrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - 6 U 66/08
    Zwar handelt ein Schuldner nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, NJW 1979, 1652 f.; NJW 1987, 2370, 2371) sittenwidrig, wenn er den Widerspruch zu dem Zwecke einlegt, Zahlungen auf begründete und von seiner Einziehungsermächtigung gedeckte Gläubigeransprüche rückgängig zu machen, weil er die ihm seiner Bank gegenüber zustehende Widerspruchsmöglichkeit zweckfremd dazu ausnutzt, das Ausfallrisiko der ersten Inkassostelle zuzuschieben.
  • KG, 02.12.2008 - 13 U 8/08

    Insolvenz: Widerspruchsrecht des Insolvenzverwalters gegen Lastschriftbuchungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - 6 U 66/08
    Da in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bisher nicht grundsätzlich geklärt ist, ob die widerspruchslose Fortsetzung des Zahlungsverkehrs auf dem mit den Lastschriftbuchungen belasteten Konto über einen längeren Zeitraum hinweg eine konkludente Genehmigung darstellt und die vorliegende Entscheidung sowohl in Bezug auf diese Frage als auch im Hinblick auf die Befugnis des Insolvenzverwalters zum Lastschriftwiderruf bei Fehlen sachlicher Einwendungen gegen die eingezogenen Forderungen von derjenigen des Kammergerichts (Urt. v. 2. Dezember 2008 - 13 U 8/08 -, WM 2009, 545 ff. = BB 2, Bl. 173 ff. GA) abweicht, wird die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 2. Alt. ZPO zugelassen.
  • LG Berlin, 16.01.2007 - 38 S 7/06

    Lastschriftverfahren: Zur Frage der Genehmigung von Lastschriftbuchungen bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - 6 U 66/08
    Bei dieser Aussage der AGB ist es für die Beklagte geradezu ausgeschlossen, die Vornahme weiterer Kontoverfügungen als Genehmigung vorangegangener Lastschriftbuchungen anzusehen (LG Berlin, ZinsO 2007, 384, juris Tz. 11).
  • OLG Köln, 05.11.2008 - 2 U 78/08

    Anfechtbarkeit von Lastschriftbuchungen des Finanzamts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - 6 U 66/08
    Denn der Kontoinhaber weiß, dass es nach Ablauf dieser Frist, die ihm genügend Gelegenheit gegeben hat, die Kontobelastung auf ihre Berechtigung hin zu prüfen, automatisch zur Genehmigung kommt, und hat wenig Veranlassung, den Genehmigungszeitpunkt vorzuverlegen (Jungmann, ZIP 2008, 295, 298; NJW-Spezial 2009, 150).
  • BGH, 21.09.2006 - IX ZR 173/02

    Verweigerung der Genehmigung von Lastschriften durch den Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - 6 U 66/08
    aaa) Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (NJW 2008, 63, 66; NJW-RR 2007, 118; NJW 2005, 675, 676 ff.) steht auch dem schwachen, mit Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Alt. InsO ausgestatteten vorläufigen Insolvenzverwalter die Befugnis zu, im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgten Lastschriften zu widersprechen.
  • BGH, 11.04.2006 - XI ZR 220/05

    Rückabwicklung von im Einzugsermächtigungsverfahren eingezogenen

  • BGH, 10.06.2008 - XI ZR 283/07

    Genehmigung eines Lastschrifteinzugs durch vorläufigen Insolvenzverwalter

  • OLG Hamm, 26.03.2010 - 34 U 7/09

    Widerruf von Lastschriften durch den Insolvenzverwalter

    Zwar kann während des Laufs der sechswöchigen Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen den Quartalsabschluss nach Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken, mithin erst recht - wie im vorliegenden Fall - noch vor Erteilung des Quartalsabschlusses allein aus dem bloßen Schweigen eines Bankkunden keine rechtsgeschäftliche Erklärung im Sinne einer konkludenten Genehmigung gefolgert werden; andernfalls würde die hiermit eingeräumte Überlegungsfrist praktisch erheblich verkürzt (BGH, Urt. v. 06.06.2000 - XI ZR 258/99, Z 144, 349; OLG Köln, Urt. v. 05.11.2008 - 2 U 78/08, WM 2009, 889; OLG Düsseldorf, Urt. v 23.04.2009 - 6 U 66/08, WM ZIP 2009, 980; Nobbe, WM 2009, 1537, 1541).

    Angesichts dessen konnte und durfte die Beklagte davon ausgehen, dass die Insolvenzschuldnerin, zumal als gewerbliche Kundin, bei fortgesetzter Veranlassung von wiederholten Kontobelastungen in derart erheblicher Höhe über einen Zeitraum von insgesamt rund 8 Wochen die jeweils vorangegangenen Kontobewegungen berücksichtigt, mithin auch die in Rede stehenden Lastschriften zur Kenntnis genommen und stillschweigend genehmigt hatte (vgl. hierzu KG, Urt. v. 02.12.2008 - 13 U 8/08, WM 2009, 545; Nobbe, WM 2009, 1537, 1541 m.w.N.; Nobbe/Ellenberger, WM 2006, 1885, 1887 m.w.N.; a.A. wohl OLG Düsseldorf, Urt. v 23.04.2009 - 6 U 66/08, WM ZIP 2009, 980; Jungmann, ZIP 2008, 295, 298).

    (vgl. zuletzt der XI. Zivilsenat des BGH, Urt. v. 10.06.2008 - 283/07, BKR 2009, 250; OLG Hamm, WM 1985, 1139; AG München, ZIP 2008, 592; Nobbe/Ellenberger, Unberechtigte Widersprüche des Schuldners, WM 2006, 1885ff; Nobbe Probleme des Lastschriftverfahrens, WM 2009, 1537ff; a.A. hingegen der IX. Zivilsenat des BGH, Urt. v. 25.10.2007 - IX ZR 217/08, ZIP 2008, 1241, wonach der (vorläufige) Insolvenzverwalter insoweit nicht in die "Fußstapfen" des Schuldners tritt; OLG Düsseldorf, Urt. v 23.04.2009 - 6 U 66/08, WM ZIP 2009, 980).

  • OLG Hamburg, 21.07.2009 - 9 U 58/09

    Lastschriftbuchungen im Einzugsermächtigungsverfahren: Widerruf durch den

    (vgl. OLG Köln, WM 2009, 889f.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.4.2009, I-6 U 66/08, zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 02.06.2010 - 13 U 127/09

    Giroverkehr: Konkludente Genehmigung von Lastschriftabbuchungen durch

    Den vom Kontoinhaber vorgenommenen Verfügungen über das Konto kommt im Regelfall kein über den jeweiligen einzelnen Vorgang hinausgehender Erklärungswert zu; bezogen auf vorausgegangene Lastschriftbuchungen stellt sich die bloße Weiternutzung des Kontos vielmehr als nicht mehr als "fortgesetztes Schweigen" dar (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. vom 23.4.2009, I-6 U 66/08, zit. nach juris, Rz. 44).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 30.11.2010 - 6 U 66/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23733
OLG Brandenburg, 30.11.2010 - 6 U 66/08 (https://dejure.org/2010,23733)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.11.2010 - 6 U 66/08 (https://dejure.org/2010,23733)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. November 2010 - 6 U 66/08 (https://dejure.org/2010,23733)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer

    Abweisung der Klage wegen unberechtigter Aberntung landwirtschaftlicher Flächen mangels Nachweises des Eigentums der Anspruchstellerin an den abgeernteten Flächen

  • rechtsportal.de

    BGB § 957; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2
    Abweisung der Klage wegen unberechtigter Aberntung landwirtschaftlicher Flächen mangels Nachweises des Eigentums der Anspruchstellerin an den abgeernteten Flächen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Frankfurt/Main, 04.05.2007 - 11 O 260/06

    Geldsortierung durch die Zentralbank verstößt nicht gegen Kartellrecht.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2010 - 6 U 66/08
    Dies ergebe sich aus dem von dieser gegen die Beklagte eingeleiteten Verfahren der einstweiligen Verfügung wegen der streitgegenständlichen Erntearbeiten (LG Frankfurt (Oder) 11 O 260/06, Bl. 605-651).

    Der Senat hat die Akten 5 U (Lw) 182/06, 5 U (Lw) 183/06 des Brandenburgischen Oberlandesgerichts sowie die Akten 11 O 260/06, 31 O 22/07 sowie 17 O 159/08 des Landgerichts Frankfurt (Oder) beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

  • KG, 27.02.2009 - 5 U 162/07

    Anforderungen an die Preisangabe bei der Veräußerung von Konzertkarten über das

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2010 - 6 U 66/08
    Die Beklagte erwirkte gegen die A... GmbH & Co. KG ebenfalls eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Frankfurt (Oder) (Az 14 O 313/07, Bl. 168-176 d. A. = 5 U 162/07), mit der der A... GmbH & Co. KG ihrerseits untersagt wurde, bestimmte Flächen zu betreten, zu befahren, darauf Drescharbeiten auszuführen und diese abzuernten.
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