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   OLG Köln, 23.03.2012 - I-6 U 67/11   

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https://dejure.org/2012,4247
OLG Köln, 23.03.2012 - I-6 U 67/11 (https://dejure.org/2012,4247)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.03.2012 - I-6 U 67/11 (https://dejure.org/2012,4247)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. März 2012 - I-6 U 67/11 (https://dejure.org/2012,4247)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Telemedicus

    Haftung der Eltern für Filesharing durch ihre Kinder

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schadenshöhe bei Filesharing

  • JurPC

    Schadenshöhe bei Teilnahme an illegalen Tauschbörsen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Eingeschränkte Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder

  • R&W Online

    Aufsichtspflichtverletzung und Schadenshöhe bei Filesharing durch Minderjährige

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung der Eltern bei Teilnahme des 13 Jahre alten Sohnes an illegalen Internet-Tauschbörsen; Berechnung des Schadens für Urheberrechtsverletzungen durch Teilnahme an einer Tauschbörse

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 19a, 78 Abs. 1 Nr. 1, 85 Abs. 1 S. 1, 97 UrhG

  • info-it-recht.de

    Eingeschränkte Haftung Eltern für illegales Filesh. ihrer minderj. Kinder; Heranziehung eines geeigneten GEMA-Tarifs zur Schadensberechnung - VR W I, VR-OD 5 (hier: 200,00 EUR Schadensersatz pro Musikaufnahme)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung der Eltern bei Teilnahme des 13 Jahre alten Sohnes an illegalen Internet-Tauschbörsen; Berechnung des Schadens für Urheberrechtsverletzungen durch Teilnahme an einer Tauschbörse

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadenshöhe bei Teilnahme an illegalen Tauschbörsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnung: Berechnungsgrundlage für Schadensersatz

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Schadensersatzforderung in Filesharing-Abmahn-Fällen anhand von Gema Tarif

  • heise.de (Pressebericht, 11.10.2011)

    Berechnungsgrundlage für Schadenersatz bei Filesharing-Abmahnungen

  • online.de (Kurzinformation)

    200,00 € Schadensersatz pro Musikaufnahme - Haftung der Eltern für P2P-Rechtsverletzungen der Kinder

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    200,- EUR Schadensersatz bei P2P-Urheberrechtsverletzung

  • dr-wachs.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Rasch-Klage: Schadensersatzhöhe beim Filesharing

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    200,00 Schadensersatz pro Musikaufnahme - Haftung der Eltern für P2P-Rechtsverletzungen der Kinder

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Haftung der Eltern für Urheberrechtsverstöße ihrer Kinder bei Teilnahme an illegalen Tauschbörsen

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Kläger müssen Rechteinhaberschaft und Schadenshöhe belegen

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Höhe des Schadenersatzes in Filesharing-Prozessen

  • internetrecht-freising.de (Auszüge)

    Schadensersatzhöhe beim Filesharing

  • internetrecht-freising.de (Auszüge)

    Schadensersatzhöhe beim Filesharing

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Nachtrag

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Nachtrag

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing, Internet-Tauschbörse, 200 Euro Schadensersatz pro Musiktitel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Höhe des Schadenersatzes in Filesharing-Prozessen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eltern haften für kleine Piraten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Elternhaftung und Höhe des Schadensersatzes nach einer Abmahnung wegen Filesharings

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Eltern müssen Internet-Aktivitäten ihrer Kinder kontrollieren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Filesharing: Rechtsverletzungen des Kindes begründen Schadenersatzpflicht der Eltern - Aufsichtspflicht der Eltern umfasst Kontrolle des Internetverhaltens ihres Kindes

Besprechungen u.ä. (2)

  • dr-wachs.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Rasch-Klage: Schadensersatzhöhe beim Filesharing

  • internetrecht-nuernberg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Filesharing - Haften Eltern für ihre minderjährigen Kinder?

Sonstiges

  • dr-bahr.com (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Zum Schadensersatz in Filesharing-Fällen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 387
  • K&R 2012, 437
  • ZUM 2012, 697
  • afp 012, 249
  • afp 2012, 249
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Köln, 22.07.2011 - 6 U 208/10

    Störereigenschaft des Betreibers eines Internetanschlusses

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11
    Die Eintragung in dieser Datenbank stellt - wie der Senat schon in seinen den Prozessbevollmächtigten der Parteien bekannten Entscheidungen vom 22.07.2011 (6 U 208/10 und 6 W 78/11) dargelegt hat - ein erhebliches Indiz für die Rechteinhaberschaft dar.

    Der Senat hat in seinen Entscheidungen vom 22.7.2011 (6 U 208/10 und 6 W 78/11) ausgeführt:.

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11
    Nach der Rechtsprechung des BGH besteht eine tatsächliche Vermutung zu Gunsten des Rechteinhabers, dass Rechtsverletzungen, die von einem bestimmten Anschluss aus vorgenommen worden sind, von dem Inhaber dieses Anschlusses begangen wurden (BGH GRUR 2010, 633 - "Sommer unseres Lebens").

    Es mag - wie der Senat in seiner Entscheidung im Verfahren 6 W 78/11 bereits angedeutet hat - zweifelhaft sein, ob an die Aufsichtspflicht der Eltern dieselben strengen Maßstäbe anzulegen sind wie bei der Störerhaftung, die regelmäßig die Verletzung von Prüfpflichten voraussetzt (vgl. BGH GRUR 2010, 633 Rz 19 - "Sommer unseres Lebens").

  • OLG Köln, 21.04.2011 - 6 W 58/11

    Pflicht des Inhabers eines Internetanschlusses zur Tragung von Abmahnkosten wegen

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11
    aa) Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerinnen trotz ihrer Eintragung in der erwähnten Datenbank nicht Inhaberinnen der Nutzungsrechte sein könnten, ergeben sich - wie der Senat in seinem schon angeführten Urteil vom 22.07.2011 und dem ebenfalls den Prozessbevollmächtigten der Parteien bekannten Beschluss vom 21.4.2011 im Verfahren 6 W 58/11 ausgeführt hat - nicht daraus, dass sie dort als "Lieferanten" bezeichnet worden sind.

    Den Eintragungen kann zwar - wie der Senat in der erwähnten Entscheidung im Verfahren 6 W 58/11 ausgeführt hat - eine indizielle Wirkung zu Gunsten der Rechtsinhaberschaft der dort Genannten zukommen, aus ihrem angeblichen späteren Fehlen können aber keine relevanten Schlüsse gezogen werden, weil die Daten dort - wie die Beklagten selbst zutreffend vortragen - nachträglich veränderbar sind.

  • BGH, 26.10.1955 - VI ZR 145/54

    Finanzierungsmandat eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11
    Nach diesen tritt an die Stelle der unwirksamen Vergütungsvereinbarung gemäß § 612 Abs. 2 BGB die für eine solche Tätigkeit übliche Vergütung, also das gesetzliche Anwaltshonorar (vgl. BGHZ 18, 340, 347).
  • LG Hamburg, 08.10.2010 - 308 O 710/09

    Illegale Verbreitung von Musikaufnahmen über

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11
    Aus diesen Gründen vermag der Senat auch der Auffassung des LG Hamburg nicht zu folgen, das durch Urteil vom 8.10.2010 - bei einer in Teilen abweichenden Sachverhaltskonstellation - im Verfahren 308 O 710/09 für Rechtsverstöße im Rahmen des Filesharing lediglich einen Lizenzschaden von 15 EUR pro Titel zuerkannt hat.
  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09

    Kräutertee

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11
    Damit hat aber die Abmahnung ihren Zweck erfüllt, dem Beklagten den Weg zu weisen, zur Vermeidung weiterer Kosten die Klägerinnen ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen (vgl. BGH GRUR 2009, 502 Tz. 11 - pcb; GRUR 2010, 354 Tz. 8 - Kräutertee).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 139/07

    pcb - Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken bei Google Adwords

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11
    Damit hat aber die Abmahnung ihren Zweck erfüllt, dem Beklagten den Weg zu weisen, zur Vermeidung weiterer Kosten die Klägerinnen ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen (vgl. BGH GRUR 2009, 502 Tz. 11 - pcb; GRUR 2010, 354 Tz. 8 - Kräutertee).
  • OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 6 U 208/11

    Höhe der Geschäftsgebühr für kennzeichenrechtliche Abmahnung; Lizenzanalogie als

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11
    Hierzu wiederholt der Senat seine in den beiden Entscheidungen vom 22.07.2011 (6 U 208/11 und 6 W 78/11) formulierte Begründung:.
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11
    Im Rahmen der Lizenzanalogie gelten als angemessen Lizenzgebühren, die verständige Vertragspartner vereinbart hätten (vgl. BGH a.a.O.; GRUR 93, 55, 58 - "Tchibo/Rolex II").
  • OLG Köln, 23.12.2009 - 6 U 101/09

    Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11
    Dieses Interesse hat der Senat schon bei 964 Musiktiteln auf 50.000 EUR pro Kläger festgesetzt (GRUR-RR 2010, 173).
  • BGH, 24.03.2009 - VI ZR 199/08

    Anforderungen an das Maß der gebotenen Aufsicht bei Kindern im Alter von 7 ½

  • LG Köln, 30.03.2011 - 28 O 716/10

    Haftung der Eltern für Filesharing durch ihre Kinder

  • BGH, 29.05.1990 - VI ZR 205/89

    Aufsichtspflicht bei psychischem Beistandleisten

  • OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07

    Anita

  • OLG Köln, 24.03.2011 - 6 W 42/11

    Keine tatsächliche Vermutung für Täterschaft des Inhabers eines

  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Köln, WRP 2012, 1007).
  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 13.08.2015 - 8 C 1023/15

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Sekundäre Darlegungslast des Inhabers

    Soweit das OLG Köln jedoch ferner davon ausgegangen war, es seien "mindestens 400" Abrufe durch unbekannte Tauschbörsenteilnehmer erfolgt (Rn. 16) und für diese technische Auffassung seine vorangehende Entscheidung vom 23.03.2012 - I-6 U 67/11, 6 U 67/11 (= juris [Rn. 40ff.]) zitiert hat, in der es der Auffassung einer Rechteinhaberin folgend von mindestens 400 Zugriffen auf den illegal angebotenen Musiktitel ausgegangen ist, ist die dortige Begründung technisch nicht haltbar.
  • OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechteverletzungen

    Zu seinen Gunsten gelten dabei gewisse Beweiserleichterungen: Wird ein geschütztes Werk von einer IP-Adresse aus öffentlich zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist; daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers, der geltend macht, eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen (BGHZ 185, 330 = GRUR 2010, 633 = WPR 2010, 912 [Rn. 12] - Sommer unseres Lebens; vgl. Senat, GRUR-RR 2010, 173 [174]; Urt. v. 23.03.2012 - 6 U 67/11).
  • OLG Köln, 02.08.2013 - 6 U 10/13

    Anforderungen an den Nachweis einer Urheberrechtsverletzung im Wege des

    Der Anschlussinhaber muss seine Verantwortlichkeit deshalb im Rahmen des ihm Zumutbaren substantiiert bestreiten sowie Tatsachen darlegen und ggf. beweisen, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs - nämlich der Alleintäterschaft eines anderen Nutzers des Internetanschlusses - ergibt (vgl. BGH GRUR 2013, 511 Rn. 34 - Morpheus; Senat WRP 2012, 1007 Rn. 24; GRUR-RR 2012, 329 [330]).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 23.03.2012 - 6 U 67/11 - (WRP 2012, 1007 Rn. 34 ff.) im Einzelnen ausgeführt hat, orientiert sich die Berechnung der fiktiven Lizenz an dem GEMA-Tarif VR-OD 5 für die Nutzung einzelner Titel auch durch Download aus dem Internet.

    Hat ein als Verletzer in Anspruch Genommener zum Ausdruck gebracht, dass er eine Abmahnung als hinreichende Mitteilung einer Rechtsverletzung akzeptiere, so muss er sich daran grundsätzlich nach Treu und Glauben festhalten lassen (vgl. BGH GRUR 2011, 1038 Rn. 33 - Stiftparfüm; Senat WRP 2012, 1007 Rn. 43; Urteil vom 17.08.2012 - 6 U 208/10 -).

    Dabei erstreckte sich ihr Unterlassungsanspruch nicht nur auf die am Abend des 03.03.2008 zum Download angebotenen Dateien, sondern auch - wie in der vorformulierten Unterlassungsverpflichtungserklärung angedeutet - auf kerngleiche Verstöße in Form der Verfügbarmachung sonstiger zu ihren Gunsten geschützter Musiktitel (vgl. Senat WRP 2012, 1007 Rn. 43).

    Vielmehr hat der Rechtsanwalt in diesem Fall von vornherein einen vertraglichen Anspruch auf die gesetzlichen Gebühren (vgl. BGH vom 05.04.1976 - III ZR 79/74 - Rn. 27 f.; zitiert nach juris; NJW 2004, 1169, 1171; Senat WRP 2012, 1007 Rn. 47; Urteil vom 17.08.2012 - 6 U 208/10 -).

  • LG Köln, 14.03.2013 - 14 O 320/12

    Illegale Downloads in WG

    Die Eintragung in dieser Datenbank stellt nach der Rechtsprechung der Kammer ein erhebliches Indiz für die Rechteinhaberschaft dar (vergleiche dazu etwa auch OLG Köln, Entscheidungen vom 22. Juli 2011, Az. 6 U 208/10 und 6 W 78/11, sowie Urteil vom 23. März 2012, 6 U 67/11).

    Sie löst die Obliegenheit aus, konkrete Zweifel an der Aktivlegitimation der dort ausgewiesenen Unternehmen anzuführen, und führt dazu, dass die Rechtekette an den einzelnen Titeln nur dann von Klägerseite dargelegt werden muss, wenn der als Verletzer in Anspruch Genommene über ein pauschales Bestreiten hinaus konkret vorträgt, es handele sich bei dem beanstandeten Titel um eine abweichende Version oder ihm seien Nutzungsrechte an dem Titel von dritter Seite angeboten worden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23. März 2012, 6 U 67/11).

  • OLG Frankfurt, 15.07.2014 - 11 U 115/13

    Zur Höhe von Schadenersatz und Abmahnkosten bei illegalem Filesharing

    Teilweise (so OLG Köln, Urteil vom 14.3.2014, I-6 U 109/13; OLG Köln, Urteil vom 23. März 2012 - I-6 U 67/11, 6 U 67/11; OLG Köln, Beschluss vom 8.5.2013 - 6 W 256/12; LG Düsseldorf, Urteil vom 24. November 2010 - 12 O 521/09 - juris) werden als Anhaltspunkt für die Bestimmung einer angemessenen Vergütung verschiedene Tarife der Verwertungsgesellschaften (GEMA) herangezogen.

    Andererseits wird eine Orientierung an dem Tarif VR-OD 5 vorgenommen, der die Nutzung einzelner Titel auch durch Download aus dem Internet zum Gegenstand hat und für ein Werk mit einer Spieldauer von bis zu 5 Minuten eine Mindestvergütung von 0, 1278 EUR pro Zugriff vorsieht (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14.3.2014, I-6 U 109/13; OLG Köln, Urteil vom 23. März 2012 - I-6 U 67/11, 6 U 67/11; OLG Köln, Beschluss vom 8.5.2013 - 6 W 256/12 - juris).

  • OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 109/13

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Inanspruchnahme des Inhabers eines

    Der Anschlussinhaber muss seine Verantwortlichkeit deshalb im Rahmen des ihm Zumutbaren substantiiert bestreiten sowie Tatsachen darlegen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs, nämlich der Alleintäterschaft eines anderen Nutzers des Internetanschlusses ergibt (vgl. BGH, GRUR 2013, 511 = WRP 2013, 799 [Rn. 34] - Morpheus; Senat, WRP 2012, 1007 [Rn. 24]; GRUR-RR 2012, 329 [330]).

    Der Ansatz eines fiktiven Lizenzentgelts von 200, 00 EUR, der sich an den verkehrsüblichen Entgeltsätzen für legale Downloadangebote im Internet orientiert und auf der Basis senatsbekannter Rahmenvereinbarungen der Tonträger-Branche von einem Betrag von 0, 50 EUR pro Abruf sowie von mindestens 400 möglichen Abrufen durch unbekannte Tauschbörsenteilnehmer ausgeht, ist bei Musikaufnahmen der streitbefangenen Art regelmäßig nicht zu beanstanden (Senat, WRP 2012, 1007 = MMR 2012, 387 [390 f.]; Urteil vom 05.08.2013 - 6 U 10/13; vom 18.10.2013 - 6 U 93/13; vom 06.12.2013 - 6 U 96/13; vom 20.12.2013 - 6 U 205/12; im Ergebnis ebenso OLG Hamburg, Urteil vom 05.11.2013 - 5 U 222/10).

    Die Abmahnung war - wie der Beklagte nicht in Abrede stellt - hinreichend bestimmt (zu den Einzelheiten vgl. Senat, WRP 2012, 1007 [Rn. 43], Urteil vom 05.08.2013 - 6 U 10/13; vom 06.12.2013 - 6 U 96/13; vom 20.12.2013 - 6 U 205/12).

    Dabei erstreckte sich ihr jeweiliger Unterlassungsanspruch nicht nur auf die am Vormittag des 15.06.2008 zum Download angebotenen Dateien, sondern auch auf kerngleiche Verstöße durch Verfügbarmachung weiterer zu ihren Gunsten geschützter Musiktitel (vgl. für Lichtbilder BGH, GRUR 2013, 1235 [Rn. 17-20] - Restwertbörse II; Senat, WRP 2012, 1007 [Rn. 43]; Urteil vom 20.12.2013 - 6 U 205/12).

  • OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 205/12

    Anforderungen an den Nachweis des Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter

    Der Anschlussinhaber muss seine Verantwortlichkeit deshalb im Rahmen des ihm Zumutbaren substantiiert bestreiten sowie Tatsachen darlegen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs, nämlich der Alleintäterschaft eines anderen Nutzers des Internetanschlusses ergibt (vgl. BGH, GRUR 2013, 511 = WRP 2013, 799 [Rn. 34] - Morpheus; Senat WRP 2012, 1007 [Rn. 24]; GRUR-RR 2012, 329 [330]).

    Der Ansatz eines fiktiven Lizenzentgelts von 200, 00 EUR, der sich an verkehrsüblichen Entgeltsätzen auch für legale Downloadangebote im Internet orientiert und auf der Basis senatsbekannter Rahmenvereinbarungen der Tonträger-Branche von einem Betrag von 0, 50 EUR pro Abruf sowie von mindestens 400 möglichen Abrufen durch unbekannte Tauschbörsenteilnehmer ausgeht, erscheint bei Musikaufnahmen der streitbefangenen Art regelmäßig angemessen (Senat, WRP 2012, 1007 = MMR 2012, 387 [390 f.]; Urteil vom 05.08.2013 - 6 U 10/13; vom 18.10.2013 - 6 U 93/13; vom 06.12.2013 - 6 U 96/13; im Ergebnis jetzt ebenso OLG Hamburg, Urteil vom 05.11.2013 - 5 U 222/10).

    Sieht sich nämlich wie hier ein anwaltlich beratener Anschlussinhaber auf Grund der Abmahnung in der Lage, eine die Beanstandung ausräumende strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben, spricht dies für eine hinreichende Spezifizierung der Abmahnung, auch wenn mehrere gemeinsam auftretende Anspruchsteller nicht den genauen Inhalt der von jedem Einzelnen beanspruchten Rechte kenntlich machen; denn die Abmahnung dient unter Berücksichtigung von Treu und Glauben auch dann dem objektiven Interesse und mutmaßlichen Willen des Schuldners, eine kostenintensivere gerichtliche Auseinandersetzung über die von den Anspruchstellern geltend gemachte Unterlassungsansprüche zu vermeiden (vgl. Senat, WRP 2012, 1007 [Rn. 43], Urteil vom 05.08.2013 - 6 U 10/13; vom 06.12.2013 - 6 U 96/13; enger OLG Düsseldorf, MMR 2012, 253 in einem Prozesskostenhilfeverfahren).

    Dabei erstreckte sich ihr jeweiliger Unterlassungsanspruch nicht nur auf die am Vormittag des 19.08.2007 zum Download angebotenen Dateien, sondern auch auf kerngleiche Verstöße durch Verfügbarmachung weiterer zu ihren Gunsten geschützter Musiktitel (vgl. für Lichtbilder BGH, GRUR 2013, 1235 [Rn. 17-20] - Restwertbörse II; Senat, WRP 2012, 1007 [Rn. 43]).

  • OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 210/12

    Beweiswürdigung hinsichtlich einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im

    Der Anschlussinhaber muss seine Verantwortlichkeit deshalb im Rahmen des ihm Zumutbaren substantiiert bestreiten sowie Tatsachen darlegen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs, nämlich der Alleintäterschaft eines anderen Nutzers des Internetanschlusses ergibt (vgl. BGH, GRUR 2013, 511 = WRP 2013, 799 [Rn. 34] - Morpheus; Senat WRP 2012, 1007 [Rn. 24]; GRUR-RR 2012, 329 [330]).

    Erforderlich dafür sind konkrete Anhaltspunkte (vgl. BGH GRUR 2010, 633 Rn. 11 - Sommer unseres Lebens; Senat MMR 2012, 387 [389]), die mit hoher Wahrscheinlichkeit (vgl. BGH NJW 2010, 1072 Rn. 8; Bacher in: Beck´scher Online-Kommentar ZPO, Stand 01.04.213, § 284 Rn. 95; Prütting a.a.O. § 286 Rn. 58) auf einen abweichenden Geschehensablauf in Form der Alleintäterschaft eines Dritten schließen lassen oder nach denen dies jedenfalls nicht gänzlich unwahrscheinlich ist (vgl. BGH GRUR 2010, 633 Rn. 21 - Sommer unseres Lebens).

    Der Ansatz eines fiktiven Lizenzentgelts von 200, 00 EUR, der sich an verkehrsüblichen Entgeltsätzen auch für legale Downloadangebote im Internet orientiert und auf der Basis senatsbekannter Rahmenvereinbarungen der Tonträger-Branche von einem Betrag von 0, 50 EUR pro Abruf sowie von mindestens 400 möglichen Abrufen durch unbekannte Tauschbörsenteilnehmer ausgeht, erscheint bei Musikaufnahmen der streitbefangenen Art regelmäßig angemessen (Senat, WRP 2012, 1007 = MMR 2012, 387 [390 f.]; Urteil vom 05.08.2013 - 6 U 10/13; vom 18.10.2013 - 6 U 93/13; vom 06.12.2013 - 6 U 96/13; Urteil v. 06.12.2013, 6 U 96/13; im Ergebnis jetzt ebenso OLG Hamburg, Urteil vom 05.11.2013 - 5 U 222/10).

    Den Klägerinnen standen aufgrund der über den Internetanschluss des Beklagten begangenen Rechtsverletzungen aus § 97 Absatz 1 S. 1 UrhG a.F. die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche auf Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung von Musikwerken - und zwar nicht nur der am 19.06.2007 um 15:04:56 Uhr zum Download angebotenen Dateien, sondern auch kerngleicher Verstöße in Gestalt sonstiger zu Gunsten der jeweiligen Klägerin geschützten Titel (vgl. für Lichtbilder BGH, GRUR 2013, 1235 [Rn. 17-20] - Restwertbörse II; Senat, WRP 2012, 1007 [Rn. 43]) - zu.

  • LG Frankenthal, 04.12.2018 - 6 S 22/15

    Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internet-Filmtauschbörse:

    Auch die durch die Rechtsprechung im Bereich der Musiktitel entwickelte Berechnungsmethode fußt auf der Überlegung, darauf abzustellen, wie häufig aufgrund der Beteiligung des Verletzers an der Tauschbörse von unbekannten Dritten auf die geschützten Titel theoretisch zugegriffen worden ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23. März 2012 - 6 U 67/11, juris Rn. 41 f.; Beschluss vom 08. Mai 2013 - 6 W 256/12, juris Rn. 9; OLG Hamburg, Urteil vom 07. November 2013 - 5 U 222/10, juris Rn. 70 ff., jeweils für Musiktitel).
  • AG Hamburg, 20.12.2013 - 36a C 134/13

    Sperma Transfer - Urheberrechtsverletzung durch Internet-Tauschbörse: Haftung des

  • OLG Köln, 06.02.2015 - 6 U 209/13

    Anforderungen an den Nachweis von Verletzungen des Urheberrechts über einen

  • OLG Hamburg, 07.11.2013 - 5 U 222/10

    Gnutella - Urheberrechtsverletzung in Internet-Musiktauschbörse: Darlegungs- und

  • OLG Köln, 06.12.2013 - 6 U 96/13

    Haftung der Eltern für Urheberrechtsverletzungen der Kinder über einen zur

  • LG Köln, 25.04.2013 - 14 O 500/12

    Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast bei einer Inanspruchnahme wegen

  • LG Frankenthal, 15.01.2019 - 3a C 256/14

    Urheberrecht: Verletzung von Urheberrechten durch Anbieten eines Filmwerks in

  • OLG Frankfurt, 16.12.2014 - 11 U 27/14

    Nachweis der Tonträgerherstellereigenschaft durch Vorlage des

  • OLG Köln, 15.01.2013 - 6 W 12/13

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen

  • LG Köln, 02.05.2013 - 14 O 277/12

    Rechtsverletzung in Form des öffentlichen Zugänglichmachens von Audio-Dateien

  • LG Köln, 11.09.2012 - 33 O 353/11

    Anforderungen an eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers bei

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 20 U 138/12

    Ansprüche des Urhebers nach Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung des

  • LG Hamburg, 03.04.2014 - 308 O 227/13

    Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzung: Bemessung der Schadenshöhe bei

  • LG Frankenthal, 12.03.2019 - 6 O 313/18

    Geltendmachung von Schadensersatz und Abmahnkosten wegen Urheberrechtsverletzung

  • LG Köln, 20.11.2013 - 28 O 467/12

    Schadenersatzbegehren eines Tonträgerherstellers gegen den Inhaber eines

  • LG Köln, 05.06.2013 - 28 O 346/12

    Filesharing - einfaches Bestreiten der Täterschaft bei einem Familienanschluss

  • LG Hamburg, 28.04.2014 - 308 O 83/14

    Urheberrechtsverletzung: Schadensersatz wegen Zugänglichmachung eines

  • LG Flensburg, 17.03.2015 - 8 O 29/15

    Streitwert des Begehrens des Urhebers/ausschließlich Nutzungsberechtigten auf

  • OLG Köln, 08.05.2013 - 6 W 256/12

    Inanspruchnahme des Inhabers eines Internetanschlusses wegen

  • LG Bochum, 05.02.2016 - 5 S 134/15
  • LG Frankenthal, 03.03.2015 - 6 S 26/14
  • LG Düsseldorf, 02.04.2014 - 12 O 163/13
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.06.2012 - I-6 U 67/11   

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https://dejure.org/2012,17032
OLG Hamm, 25.06.2012 - I-6 U 67/11 (https://dejure.org/2012,17032)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.06.2012 - I-6 U 67/11 (https://dejure.org/2012,17032)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Juni 2012 - I-6 U 67/11 (https://dejure.org/2012,17032)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2002 - 12 A 693/99

    Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Arbeitslosenzentren und

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2012 - 6 U 67/11
    Hinzu kommt, dass der Beklagte als Geschäftsführer der J-GmbH letztlich auch seinen Rechnungslegungspflichten, wie sie sich aus den Nebenbestimmungen zum Förderbescheid ergeben, zuwidergehandelt hat, was an sich schon einen Widerrufsgrund darstellen kann (OVGNW NVwZ-RR 2003, 803, 804).

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wird ein Widerruf des vollständigen Zuwendungsbescheids bei Verstoß gegen Informations- und Nachweispflichten des Subventionsempfängers anerkannt (OVGNW NVwZ-RR 2003, 803, 804).

  • BGH, 13.12.1988 - VI ZR 235/87

    Subventionsbetrug als Schutzgesetz

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2012 - 6 U 67/11
    Ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch gegen dritte Personen, die bei der Subventionsbewilligung für den Subventionsnehmer gehandelt haben, ist im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Subventionsverhältnisses nicht vorgesehen, ohne dass dadurch Ersatzansprüche aus Rechtsbeziehungen bürgerlich-rechtlicher Gleichordnung, insbesondere aus deliktischen Beziehungen, bei Erfüllung ihrer Voraussetzungen ausgeschlossen wären (BGHZ 106, 204 ff).

    Zu berücksichtigen ist dabei, dass § 264 StGB neben dem staatlichen Vermögen auch die staatliche Planungs- und Dispositionshoheit schützt (BGHZ 106, 204; OLG Karlsruhe NJW 1981, 1383).

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2012 - 6 U 67/11
    Da der Schadensersatz dazu dient, den konkreten Nachteil des Geschädigten auszugleichen, ist der Schadensbegriff im Ansatz subjektbezogen (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1997 - V ZR 29/96 - VersR 1998, 905, 907; Soergel/Mertens, BGB, 12. Aufl., Vorb. § 249 Rn. 45; Lange, Schadensersatz, § 1 III 2).

    Deshalb kann jemand auch bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung dadurch einen Vermögensschaden erleiden, daß er durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluß eines Vertrages gebracht worden ist, den er sonst nicht geschlossen hätte, und die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1997 - V ZR 29/96 - aaO).".

  • BGH, 14.07.2010 - 1 StR 245/09

    Revisionen der Angeklagten im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a. bleiben

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2012 - 6 U 67/11
    Ist nach dem Urteil eines sachlichen Beurteilers eine (möglicherweise sogar objektiv gleichwertige) Gegenleistung des Täuschenden bei normativer Betrachtung unter Berücksichtigung der individuellen und wirtschaftlichen Bedürfnisse und Verhältnisse des Geschädigten sowie der von ihm verfolgten Zwecke subjektiv wertlos, begründet dies einen Vermögensschaden in voller Höhe des zur Erlangung der Gegenleistung aufgewandten (sog. persönlicher Schadenseinschlag, st. Rspr. seit BGH, Beschluss vom 16. August 1961 - 4 StR 166/61, BGHSt 16, 321; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 1 StR 245/09, wistra 2010, 407; Tiedemann in LK-StGB, 11. Aufl., § 263 Rn. 178; Cramer/Perron in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 263 Rn. 121).
  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2012 - 6 U 67/11
    Ist nach dem Urteil eines sachlichen Beurteilers eine (möglicherweise sogar objektiv gleichwertige) Gegenleistung des Täuschenden bei normativer Betrachtung unter Berücksichtigung der individuellen und wirtschaftlichen Bedürfnisse und Verhältnisse des Geschädigten sowie der von ihm verfolgten Zwecke subjektiv wertlos, begründet dies einen Vermögensschaden in voller Höhe des zur Erlangung der Gegenleistung aufgewandten (sog. persönlicher Schadenseinschlag, st. Rspr. seit BGH, Beschluss vom 16. August 1961 - 4 StR 166/61, BGHSt 16, 321; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 1 StR 245/09, wistra 2010, 407; Tiedemann in LK-StGB, 11. Aufl., § 263 Rn. 178; Cramer/Perron in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 263 Rn. 121).
  • BGH, 24.02.1983 - 1 StR 550/82

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betrugs - Anforderungen an die Rüge der

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2012 - 6 U 67/11
    "[28] a) Die Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Vermögensschaden entstanden ist, bestimmt sich auch in Fällen sogenannten Anlagebetrugs grundsätzlich anhand der Differenz zwischen dem vereinbarten oder dem gezahlten Preis und dem nach allgemeinen Kriterien zu bestimmenden (Markt)Wert des Anlageobjekts (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1983 - 1 StR 550/82, NStZ 1983, 313).
  • BGH, 28.06.1983 - 1 StR 576/82

    Verurteilung wegen Betrugs - Handeln mit Optionen auf Warentermingeschäfte -

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2012 - 6 U 67/11
    Insofern kann als Schaden die gesamte Leistung des Tatopfers dann anzusehen sein, wenn ein Anleger über Eigenart und Risiko des Geschäftes derart getäuscht worden ist, dass er etwas völlig anderes erwirbt, als er erwerben wollte ("aliud"), die empfangene Gegenleistung für ihn mithin in vollem Umfang unbrauchbar ist (BGH, Beschluss vom 28. Juni 1983 - 1 StR 576/82, BGHSt 32, 22; Beschluss vom 14. Juli 2010 - 1 StR 245/09; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 263 Rn. 127 mwN).".
  • BGH, 08.02.2008 - 5 StR 581/07

    Subventionsbetrug; Betrug (Feststellung eines Vermögensschadens bei zweckwidriger

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2012 - 6 U 67/11
    Entsprechendes gilt bzgl. des Hinweises des Beklagten auf den Beschluss des BGH vom 08.02.2008 - 5 StR 581/07.
  • BVerwG, 18.07.1990 - 3 B 88.90

    Berücksichtigung von erheblichen Umständen bei einer Ermessensentscheidung über

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2012 - 6 U 67/11
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Widerruf sogar dann möglich, wenn die Subventionsgelder zweckentsprechend verwendet wurden, der der Vergabe zu Grunde liegende Zweck aber gleichwohl nicht erreicht werden kann (BVerwG Beschl. v.18.07.1990 - 3 B 88/90).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.1980 - 3 Ss 202/80
    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2012 - 6 U 67/11
    Zu berücksichtigen ist dabei, dass § 264 StGB neben dem staatlichen Vermögen auch die staatliche Planungs- und Dispositionshoheit schützt (BGHZ 106, 204; OLG Karlsruhe NJW 1981, 1383).
  • VGH Bayern, 25.05.2004 - 22 B 01.2468

    Widerruf eines Investitionszuschusses; zweckwidrige Verwendung einer Subvention;

  • BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77

    Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als

  • BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80

    Schadensersatz für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines

  • BGH, 03.07.1984 - VI ZR 264/82

    Fiktiver Zinsschaden des Versicherungsnehmers bei Zahlung des Versicherers in der

  • BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84

    Leichtfertige Verursachung des Todes; Ermessung bei Unterbringung in einer

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

  • BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85

    Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit

  • BGH, 15.03.2004 - II ZR 136/02

    Beweiswirkung eines Geständnisses im Strafverfahren

  • BGH, 21.12.2004 - VI ZR 306/03

    Begriff des Schadens bei Erschleichung von Subventionen

  • BGH, 18.01.2011 - VI ZR 325/09

    Umfang des Schadensersatzanspruchs des arglistig getäuschten Grundstückskäufers

  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur

  • OLG Brandenburg, 12.04.2006 - 4 U 179/05

    Unerlaubte Handlung; Kapitalanlagebetrug: Internationale Zuständigkeit;

  • OLG Koblenz, 07.04.1994 - 5 U 89/91

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Subventionsbetrug ; Ersatz eines

  • LG Essen, 03.02.2011 - 3 O 19/10

    Vergleichbarkeit der Regelungen des öffentlichen Rechts zur Zweckverfehlung mit

  • OLG Brandenburg, 04.11.2010 - 12 U 53/10

    Kostenerstattung wegen der Beseitigung einer Ölspur auf der Bundesautobahn: Zur

  • LG Bonn, 19.09.2018 - 19 O 421/17
    In diesem Rahmen kann das Geständnis jedoch eine so große Beweiskraft entfalten, dass es zur richterlichen Überzeugungsbildung auch dann ausreicht, wenn es widerrufen worden ist, sofern nicht gewichtige Gründe für die Unrichtigkeit des Geständnisses vorgebracht werden und alle Beweise erschöpft sind (vgl. BGH, Urteil vom 15.03.2004 - II ZR 136/02, NJW-RR 2004, 1001; OLG Hamm, Urteil vom 25.06.2012 - 6 U 67/11, BeckRS 2012, 15313; OLG Köln, Urteil vom 20.04.2010 - 3 U 145/08, BeckRS 2012, 04976; OLG Brandenburg, Urteil vom 12.04.2006 - 4 U 179/05, BeckRS 2006, 05566; KG, Urteil vom 06.12.2004 - 12 U 10589/99, juris, Rn. 24).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.09.2011 - I-6 U 67/11   

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https://dejure.org/2011,567
OLG Köln, 30.09.2011 - I-6 U 67/11 (https://dejure.org/2011,567)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.09.2011 - I-6 U 67/11 (https://dejure.org/2011,567)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. September 2011 - I-6 U 67/11 (https://dejure.org/2011,567)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • aufrecht.de

    Berechnung und Höhe des Schadensersatzes beim Filesharing

  • Wolters Kluwer

    Höhe des Schadens bei urheberrechtswidriger Bereitstellung von Musikstücken zum Download

  • info-it-recht.de

    Schadensberechnung beim Filesharing (hier: Musik-Titel; GEMA-Tarif; 0,1278 EUR pro Zugriff)

  • wbs-law.de PDF
  • rechtsportal.de

    Höhe des Schadens bei urheberrechtswidriger Bereitstellung von Musikstücken zum Download

  • rechtsportal.de

    ZPO § 287
    Höhe des Schadens bei urheberrechtswidriger Bereitstellung von Musikstücken zum Download

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnung: OLG Köln sieht andere Berechnungsgrundlage für Schadensersatz

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Klage nach Filesharing-Abmahnung: Neue Wege beim Schadensersatz für Musik-Titel

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Das Ende des Preis-Irrsins: Nur noch 12,78 Cent Schadensersatz pro Titel beim Filesharing von Musik

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    GEMA-Tarife bei der Schadensersatzberechnung für P2P-Verletzungen heranziehbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schadensersatzberechnung bei P2P-Urheberrechtsverletzung anhand von GEMA-Tarifen

  • medienrecht-kanzlei.com (Kurzinformation)

    Schadensberechnung in Filesharing-Fällen anhand von Gema Tarif?

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Nur 13 Cent Schadensersatz bei Filesharing?

  • dr-wachs.de (Kurzinformation)

    Bisherige Schadensersatzschätzungen kritisch hinterfragt

  • blogspot.de (Kurzinformation)
  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Neue Zeiten für Filesharing-Abgemahnte? Bedenken wegen Schadensersatzhöhe

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch in Filesharing-Verfahren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eltern haften auch wenn Kinder P2P Sperren umgangen haben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Filesharings nicht EUR 100 pro Titel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Filesharing: Berechnung der Schadenshöhe anhand eines GEMA -Tarifs - Keine Abschließende Entscheidung zum Schadenersatzanspruch des Rechteinhabers

Besprechungen u.ä. (7)

  • retosphere.de (Kurzanmerkung)

    Schadensberechnung in Filesharing-Fällen

  • bella-ratzka.de (Entscheidungsanmerkung)

    Filesharing: Schadenbremse des OLG Köln?

  • blogspot.com (Entscheidungsanmerkung)

    OLG bremst Schadensersatz-Lawine bei Filesharing-Abmahnungen - Geschäftsmodell in zunehmender Rechtfertigungsnot

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz für Filesharing: Was geht, was geht, ich sag’s Dir ganz konkret-fiktiv

  • wkblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zukünftig EUR 0,1278 pro Titel Schadensersatz bei Filesharing Abmahnungen?

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eltern haften auch wenn Kinder P2P Sperren umgangen haben

  • 123recht.net (Entscheidungsanmerkung)

    Mögliche Auswirkungen bei einer Berechnung des Schadenersatzes nach Anzahl der Downloads

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Köln, 30.01.2013 - 28 O 383/12

    Zuordnung einer Urheberrechtsverletzung zum Anschlussinhaber über eine IP-Adresse

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des OLG Köln (vgl. OLG Köln, 6 U 67/11, Urteil vom 23.03.2012).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.01.2015 - 6 U 67/11   

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https://dejure.org/2015,1678
OLG Frankfurt, 15.01.2015 - 6 U 67/11 (https://dejure.org/2015,1678)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.01.2015 - 6 U 67/11 (https://dejure.org/2015,1678)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - 6 U 67/11 (https://dejure.org/2015,1678)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 28 II HCVO
    Weiterbenutzungsrecht für eine als an sich unzulässige gesundheitsbezogene Angabe aufzufassende Lebensmittelmarke

  • damm-legal.de

    "Präbiotik" und "Probiotik" dürfen doch nicht als Bezeichnungen für Babynahrung verwendet werden - Kein Weiterbenutzungsrecht

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Inverkehrbringens von Lebensmitteln unter einer an sich unzulässige gesundheitsbezogene Angaben enthaltenden Marke

  • rechtsportal.de

    EGV 1924/2006 Art. 28 Abs. 2
    Zulässigkeit des Inverkehrbringens von Lebensmitteln unter einer an sich unzulässige gesundheitsbezogene Angaben enthaltenden Marke

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Weiterbenutzungsrecht für eine als an sich unzulässige gesundheitsbezogene Angabe aufzufassende Lebensmittelmarke

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    "Präbiotik" und "Probiotik" dürfen doch nicht als Bezeichnungen für Babynahrung verwendet werden - Kein Weiterbenutzungsrecht

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Gesundheitsbezogenen Angaben in Babynahrung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Weiterbenutzungsrecht für eine an sich unzulässige Lebensmittelmarke

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 220
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.02.2014 - I ZR 178/12

    Zu gesundheitsbezogenen Angaben auf Babynahrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.01.2015 - 6 U 67/11
    Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen des Revisionsverfahrens I ZR 178/12 hat die Beklagte zu tragen.

    Im Übrigen (Antrag zu 1 und die darauf bezogenen Folgeanträge) hat es die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an den Senat zurückverwiesen (BGH, Urt. v. 26.2.2014 - I ZR 178/12, GRUR 2014, 500 - Praebiotik).

  • EuGH, 18.07.2013 - C-299/12

    Green Swan Pharmaceuticals CR - Verbraucherschutz - Verordnung (EG) Nr. 1924/2006

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.01.2015 - 6 U 67/11
    Die Marken konnten bei der Benutzung für diese Produkte - ebenso wie bei der für die streitgegenständlichen - als gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der Verordnung aufgefasst werden (vgl. zu diesem Erfordernis EuGH GRUR 2013, 1061 Rn. 36 - Green-Swan Pharmaceuticals).

    Danach ist Art. 28 Abs. 2 HCVO dahin auszulegen, dass er sich nur auf Lebensmittel bezieht, die mit einer Handelsmarke oder einem Markennamen versehen sind, die oder der als eine nährwert- oder gesundheitsbezogene Angabe im Sinne dieser Verordnung aufzufassen ist, und die in dieser Form vor dem 1. Januar 2005 bestanden (EuGH, GRUR 2013, 1061 Rn. 37 - Green-Swan Pharmaceuticals).

  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 38/13

    Probiotik - Markenlöschungsstreit: Rechtserhaltende Benutzung einer Wortmarke;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.01.2015 - 6 U 67/11
    Für eine rechtserhaltende Benutzung genügt es, wenn die Waren, für die die Marke tatsächlich benutzt worden ist, nach der Verkehrsauffassung zumindest zum gleichen Warenbereich wie die eingetragenen Waren gehören (BGH, Urt. v. 8.1.2014 - I ZR 38/13, Rn.12 - Probiotik).
  • LG Frankfurt/Main, 23.03.2011 - 6 O 568/10

    Zum Anspruch auf Unterlassung der Produktbezeichnung sowie Verwendung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.01.2015 - 6 U 67/11
    das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 23.03.2011, Az.: 2-06 O 568/10 hinsichtlich der Ziffern I., II., und III. aufzuheben und die Klage auch insoweit abzuweisen.
  • OLG Frankfurt, 09.08.2012 - 6 U 67/11

    Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.01.2015 - 6 U 67/11
    Der Senat hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen und auf die Berufung der Beklagten die Klage insgesamt abgewiesen (Senat, GRUR-RR 2012, 484).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.08.2012 - 6 U 67/11   

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https://dejure.org/2012,22488
OLG Frankfurt, 09.08.2012 - 6 U 67/11 (https://dejure.org/2012,22488)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.08.2012 - 6 U 67/11 (https://dejure.org/2012,22488)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. August 2012 - 6 U 67/11 (https://dejure.org/2012,22488)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zu gesundheitsbezogenen Angaben in Babynahrung - "Präbiotik” und "Probiotik” bezeichnen lediglich Bestandteile

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 2 Abs 2 Nr 5 EGV 1924/2006
    Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe

  • Wolters Kluwer

    Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe i.S. von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 EGV 1923/2006 (Health-Claims-VO)

  • rechtsportal.de

    EGV 1924/2006 Art. 2 Abs. 2 Nr. 5
    Probiotik; Präbiotik; Wettbewerb - Begriff der gesundheisbezogenen Angabe

  • rechtsportal.de

    EGV 1924/2006 Art. 2 Abs. 2 Nr. 5
    Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe i.S. von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 EGV 1923/2006 (Health-Claims-VO)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verwendung der Begriffe "Praebiotik" und "Probiotik" für Babynahrung verstößt nicht gegen Health-Claims-Verordnung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Die darmsanierende Kindernahrung - Gesundheitsbezogene Angaben sind bei Lebensmitteln unzulässig - es sei denn, diese wurden schon vor 2005 verkauft

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Baby-Joghurt darf mit "Probiotik" werben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 484
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 22/09

    Gurktaler Kräuterlikör

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.08.2012 - 6 U 67/11
    29 Zwar ist der Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe im Sinne von Art. 2 II Nr. 5 HCV weit auszulegen und umfasst alle Aussagen, mit denen ein Zusammenhang zwischen dem Lebensmittel und dem gesundheitlichen Wohlbefinden auch nur suggeriert oder mittelbar zum Ausdruck gebracht wird (vgl. BGH GRUR 2011, 246 - Gurktaler Alpenkräuter, Tz. 9); hierzu gehören - wie sich aus der Regelung des Art. 10 III HCV ergibt - auch Verweise auf allgemeine, nicht spezifische Vorteile des Lebensmittels für das gesundheitliche Wohlbefinden.
  • OLG Hamburg, 01.03.2012 - 3 U 160/10

    Praebiotik, Zur Unterstützung einer gesunden Darmflora - Wettbewerbsverstoß:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.08.2012 - 6 U 67/11
    Zur Begründung verweist die Klägerin auf ein als Anlage K 20 (Bl. 371 ff. d.A.) überreichtes Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 1.3.2012 (3 U 160/10).
  • BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 247/06

    Zulassung einer erstmals im Berufungsrechtszug erfolgten unstreitigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.08.2012 - 6 U 67/11
    Soweit die Klägerin die weitere Beanstandung mit neuem Tatsachenvortrag, nämlich dem konkreten Inhalt der angemeldeten Angabe, auf welche die Beklagte sich im Rahmen der Vorschrift des Art. 28 VI b HCV beruft, begründet, ist dieses tatsächliche Vorbringen ungeachtet der Regelung des § 531 II ZPO zuzulassen, da es unstreitig ist (vgl. BGH NJW 2009, 2532; Tz. 15 m.w.N.).
  • BGH, 26.02.2014 - I ZR 178/12

    Zu gesundheitsbezogenen Angaben auf Babynahrung

    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen und auf die Berufung der Beklagten die Klage insgesamt abgewiesen (OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2012, 484).
  • OLG Frankfurt, 15.01.2015 - 6 U 67/11

    Weiterbenutzungsrecht für eine als an sich unzulässige gesundheitsbezogene Angabe

    Der Senat hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen und auf die Berufung der Beklagten die Klage insgesamt abgewiesen (Senat, GRUR-RR 2012, 484).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 6 U 137/12

    Streitgegenstand eines Unterlassungsantrages; Begriffe der gesundheitsbezogenen

    Die isolierte Verwendung der Begriffe "Praebiotik" + "Probiotik" war im Übrigen bereits Gegenstand einer vor dem Senat geführten Unterlassungsklage, was die Abgrenzung der unterschiedlichen Streitgegenstände verdeutlicht (Senatsentscheidung vom 9.8. 2012 - 6 U 67/11 - jetzt im Revisionsverfahren vor dem BGH anhängig: Az.: I ZR 178/12).
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