Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.04.2012 - I-6 U 7/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11857
OLG Düsseldorf, 05.04.2012 - I-6 U 7/11 (https://dejure.org/2012,11857)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.04.2012 - I-6 U 7/11 (https://dejure.org/2012,11857)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. April 2012 - I-6 U 7/11 (https://dejure.org/2012,11857)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,11857) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307
    Inhaltskontrolle einer Zinsanpassungsklausel

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit einer inhaltlich unbeschränkten Zinsanpassungsklausel im Kontokorrentverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08

    BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2012 - 6 U 7/11
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Unwirksamkeit von inhaltlich unbeschränkten Zinsanpassungsklauseln (BGHZ 180, 257 ff) ist auf Kontokor-rentkreditverhältnisse übertragbar.

    Die Klägerin wiederholt und vertieft ihr Vorbringen zur Übertragbarkeit der Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 21. April 2009 (XI ZR 78/08) auf Kontokorrentkreditverhältnisse und nimmt insofern Bezug auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden, das auf einem vergleichbaren Sachverhalt beruhe (5 U 17/10, Anlage BK 1, Bl. 233 ff. GA).

    Die Beklagte ist der Auffassung, die auf Verbraucherkreditverträge (§ 492 BGB) bezogene neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08) sei auf Kontokorrentkreditverhältnisse nicht übertragbar.

    Das Zinsanpassungsrecht der Beklagten benachteiligt die Klägerin jeweils ungemessen, weil es weder eine Bindung der Bank an den Umfang des Kostenanstiegs vorsieht, noch eine Verpflichtung der Bank enthält, Kostenminderungen an den Kunden weiterzugeben, ohne dass die Bank insoweit ein Ermessen hat, und deshalb das Äquivalenzverhältnis nicht gesichert ist (BGH, Urt. v. 21. April 2009 - XI ZR 78/08, BGHZ 180, 257 ff.).

    aa) Die vom Landgericht herangezogene und mit Urteil vom 06. März 1986 (BGHZ 97, 212 ff.) begründete Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof, worauf die Klägerin bereits in der Klageschrift hingewiesen hat, in seiner Entscheidung vom 21. April 2009 (BGHZ 180, 257 ff.) ausdrücklich aufgegeben (BGH a.a.O./juris Tz. 31).

    Die mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.April 2009 (BGHZ 180, 257 ff.) begründete neuere Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsanpassungsklauseln ist auf Kontokorrentkreditverträge übertragbar.

    Zum anderen löst die Kündigung die Fälligkeit des Darlehens-Rückerstattungsanspruchs der Bank aus und wirkt sich deshalb, wie weiter oben schon erläutert, in der Regel nur zu Gunsten der Bank, nicht aber zu Gunsten des Kunden aus, weswegen sie nicht geeignet ist, die unangemessene Benachteiligung zu beseitigen (so auch BGH, Urt. v. 21. April 2009, BGHZ 180, 257 ff./juris Tz. 37).

    Hinzu kommt, dass bis zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. April 2009 (XI ZR 78/08) von der grundsätzlichen Wirksamkeit inhaltlich unbeschränkter Zinsanpassungsklauseln auszugehen war.

  • BGH, 08.11.2011 - XI ZR 341/10

    Darlehensvertrag: Aufrechnung des Darlehensnehmers mit einer verjährten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2012 - 6 U 7/11
    Insoweit verweist die Beklagte auf die zwischenzeitlich vom Bundesgerichtshof bestätigte (vgl. BGH, Urt. v. 8. November 2011 - XI ZR 341/10, ZIP 2011, 2453 ff.) Entscheidung des OLG Koblenz vom 17. September 2010 (1 U 1516/09), der ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liege.

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterliegt der bereicherungsrechtliche Anspruch auf Rückzahlung rechtsgrundlos erbrachter Zinsen der kurzen Verjährung nach § 197 BGB a.F., wenn diese periodisch fällig und dementsprechend bezahlt werden, weil in diesem Fall mit jeder Zahlung ein sofort fälliger und damit ein regelmäßig zeitlich wiederkehrender Bereicherungsanspruch entsteht (BGH, Urt. v. 10. Juli 1986 - III ZR 133/85, BGHZ 98, 174 = WM 1986, 991; Urt. v. 23. Oktober 1990 - XI ZR 313/89, BGHZ 112, 352 = NJW 1991, 220; Urt. v. 27. Mai 2008 - XI ZR 409/06, NJW-RR 2008, 1224 sowie Urt. v. 8. November 2011 - XI ZR 341/10, ZIP 2011, 2453).

    Ihre Sondertilgungsrechte sind verfallen (BGH, Urt. v. 08. November 2011 - XI ZR 341/10, ZIP 2011, 2453 ff.), eine rückwirkende Kumulierung ihrer Sondertilgungsrechte scheidet aus (BGH a.a.O.).

    Diese muss zum Zeitpunkt des Zugangs der Aufrechnungserklärung bestehen (BGH, Urt. v. 08. November 2011 - XI ZR 341/10, ZIP 2011, 2453 unter Hinweis auf BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 20. Juni 1951 - GSZ 1/51, BGHZ 2, 300).

    Die Rückwirkung der Aufrechnung nach § 389 BGB beschränkt sich nämlich auf die rechtsgestaltenden Wirkungen der Aufrechnung, sie erstreckt sich nicht auf ihre Voraussetzungen, diese müssen im Zeitpunkt der Abgabe der Aufrechnungserklärung noch gegeben sein (BGH GSZ 1/51, BGH 2, 300 und ZIP 2011, 2453).

    Die von der Beklagten in diesem Zusammenhang in Bezug genommene Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (Urt. v. 17. September 2010, 1 U 1516/09), das in Bezug auf § 215 BGB ebenso argumentiert hat, ist mit Urteil vom 08. November 2011 (XI ZR 341/10, ZIP 2011, 2453) bestätigt worden, der Bundesgerichtshof hat die Revision zurückgewiesen.

  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 133/85

    Ratenkredit - §§ 138 Abs. 1, 812 BGB, § 197 BGB <Fassung bis 31.12.01>,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2012 - 6 U 7/11
    Die Klägerin meint, das Landgericht habe sich nicht auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 1986 (III ZR 133/85) stützen dürfen, da dieses Urteil einen hier gerade nicht vorliegenden nichtigen Darlehensvertrag betreffe.

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterliegt der bereicherungsrechtliche Anspruch auf Rückzahlung rechtsgrundlos erbrachter Zinsen der kurzen Verjährung nach § 197 BGB a.F., wenn diese periodisch fällig und dementsprechend bezahlt werden, weil in diesem Fall mit jeder Zahlung ein sofort fälliger und damit ein regelmäßig zeitlich wiederkehrender Bereicherungsanspruch entsteht (BGH, Urt. v. 10. Juli 1986 - III ZR 133/85, BGHZ 98, 174 = WM 1986, 991; Urt. v. 23. Oktober 1990 - XI ZR 313/89, BGHZ 112, 352 = NJW 1991, 220; Urt. v. 27. Mai 2008 - XI ZR 409/06, NJW-RR 2008, 1224 sowie Urt. v. 8. November 2011 - XI ZR 341/10, ZIP 2011, 2453).

    Dieser ist spiegelbildlich zu der fortlaufend zu erfüllenden Zinszahlungsverpflichtung ebenfalls seiner charakteristischen Erscheinung nach ein fortlaufender, auf in regelmäßiger zeitlicher Wiederkehr zu erbringender Anspruch (st. Rspr seit BGH, Urt. v.10. Juli 1986 - III ZR 133/85, BGHZ 98, 174 ff.).

    Ihr Bereicherungsanspruch ist deshalb ebenfalls mit jeder der Überzahlungen jeweils zum Quartalsende entstanden und fällig geworden, Kenntnis des Gläubigers ist nicht erforderlich (BGH, Urt. v. 10. Juli 1986 - III ZR 133/85, BGHZ 98, 174 ff.).

    Denn auch diese Zinszahlungen der Klägerin erfolgten auf die - teilweise - unberechtigte Zinsforderung der Beklagten und ließen den Bereicherungsanspruch der Klägerin in Höhe des wegen unbilliger Leistungsbestimmung ungerechtfertigten Anteils mit jeder Zahlung entstehen (BGH, Urt. v. 10. Juli 1986 - III ZR 133/85, BGHZ 98, 174 ff.).

  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 409/06

    Verjährung des Bereicherungsanspruchs des Darlehensnehmers bei vorzeitiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2012 - 6 U 7/11
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterliegt der bereicherungsrechtliche Anspruch auf Rückzahlung rechtsgrundlos erbrachter Zinsen der kurzen Verjährung nach § 197 BGB a.F., wenn diese periodisch fällig und dementsprechend bezahlt werden, weil in diesem Fall mit jeder Zahlung ein sofort fälliger und damit ein regelmäßig zeitlich wiederkehrender Bereicherungsanspruch entsteht (BGH, Urt. v. 10. Juli 1986 - III ZR 133/85, BGHZ 98, 174 = WM 1986, 991; Urt. v. 23. Oktober 1990 - XI ZR 313/89, BGHZ 112, 352 = NJW 1991, 220; Urt. v. 27. Mai 2008 - XI ZR 409/06, NJW-RR 2008, 1224 sowie Urt. v. 8. November 2011 - XI ZR 341/10, ZIP 2011, 2453).

    Die kurze Verjährung greift nach ihrem Sinn und Zweck unter Umständen dann nicht ein, wenn die Rückzahlung des Kapitals in selbständig abzuzahlenden Teilbeträgen erfolgt (BGH, Urt. v. 27. Mai 2008 - XI ZR 409/06, WM 2008, 1258 ff. unter Hinweis auf BGHZ 148, 90 ff.), wenn die rechtsgrundlos erbrachten Zinsen und Tilgungsleistungen in einer Summe am Ende der Vertragslaufzeit zu zahlen sind (BGH a.a.O. unter Hinweis auf BGH WM 2008, 244 ff.) oder nach vorzeitiger Ablösung eines Annuitätendarlehens im Falle der Berechnung zu hoher Zinsen aufgrund einer nichtigen AGB-Klausel und der Verwendung des Differenzbetrages zur Tilgung (BGH a.a.O. unter Hinweis auf BGHZ 112, 352 ff.).

    Eine Ausnahme hat der Bundesgerichtshof auch für den Rückzahlungsanspruch nach vorzeitiger Ablösung eines Annuitätendarlehens durch eine einmalige Zahlung im Falle der Berechnung zu hoher Zinsen anerkannt (BGH a.a.O. = Urt. v. 27. Mai 2008 - XI ZR 409/06, WM 2008, 1258 ff.).

  • BGH, 20.06.1951 - GSZ 1/51

    Aufrechnung gegen das Reich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2012 - 6 U 7/11
    Diese muss zum Zeitpunkt des Zugangs der Aufrechnungserklärung bestehen (BGH, Urt. v. 08. November 2011 - XI ZR 341/10, ZIP 2011, 2453 unter Hinweis auf BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 20. Juni 1951 - GSZ 1/51, BGHZ 2, 300).

    Die Rückwirkung der Aufrechnung nach § 389 BGB beschränkt sich nämlich auf die rechtsgestaltenden Wirkungen der Aufrechnung, sie erstreckt sich nicht auf ihre Voraussetzungen, diese müssen im Zeitpunkt der Abgabe der Aufrechnungserklärung noch gegeben sein (BGH GSZ 1/51, BGH 2, 300 und ZIP 2011, 2453).

  • BGH, 17.02.1969 - II ZR 30/65

    Verjährung einer der Kontokorrentbindung unterliegenden Forderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2012 - 6 U 7/11
    Richtig ist zwar, dass die Forderungen beider Parteien vereinbarungsgemäß in das Kontokorrent einzustellen waren und dass die Verjährung der einzelnen Forderung solange gehemmt ist, wie ihre Bindung durch das Kontokorrent besteht (grundlegend BGHZ 49, 24 ff. und BGH, Urt. v. 17. Februar 1969 - II ZR 30/65, BGHZ 51, 346 ff.).

    Wurde hingegen die Forderung nicht in das Kontokorrent aufgenommen, so endete die Hemmung der Verjährung des Anspruchs mit dem Schluss der Rechnungsperiode, in der dieser Anspruch in das Kontokorrent hätte eingestellt werden müssen (BGHZ 51, 346 ff./juris Tz. 18).

  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 195/84

    Auslegung einer Zinsänderungsklausel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2012 - 6 U 7/11
    aa) Die vom Landgericht herangezogene und mit Urteil vom 06. März 1986 (BGHZ 97, 212 ff.) begründete Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof, worauf die Klägerin bereits in der Klageschrift hingewiesen hat, in seiner Entscheidung vom 21. April 2009 (BGHZ 180, 257 ff.) ausdrücklich aufgegeben (BGH a.a.O./juris Tz. 31).

    Zum einen ist die nun ausdrücklich aufgegebene Rechtsprechung mit einer den Kreditvertrag eines Bauunternehmers betreffenden Entscheidung (Urt. v. 06. März 1986 - III ZR 195/84 - BGHZ 97, 212 ff.) begründet worden und hat in den Folgejahren auf Kreditverträge mit Unternehmern ebenso Anwendung gefunden wie auf solche mit Verbrauchern (vgl. nur die Nachweise bei Schimansky, WM 2001, 1169).

  • BGH, 23.10.1990 - XI ZR 313/89

    Verwendung zuviel berechneter Zinsen bei einem Annuitätendarlehen; Nichtigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2012 - 6 U 7/11
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterliegt der bereicherungsrechtliche Anspruch auf Rückzahlung rechtsgrundlos erbrachter Zinsen der kurzen Verjährung nach § 197 BGB a.F., wenn diese periodisch fällig und dementsprechend bezahlt werden, weil in diesem Fall mit jeder Zahlung ein sofort fälliger und damit ein regelmäßig zeitlich wiederkehrender Bereicherungsanspruch entsteht (BGH, Urt. v. 10. Juli 1986 - III ZR 133/85, BGHZ 98, 174 = WM 1986, 991; Urt. v. 23. Oktober 1990 - XI ZR 313/89, BGHZ 112, 352 = NJW 1991, 220; Urt. v. 27. Mai 2008 - XI ZR 409/06, NJW-RR 2008, 1224 sowie Urt. v. 8. November 2011 - XI ZR 341/10, ZIP 2011, 2453).

    Die kurze Verjährung greift nach ihrem Sinn und Zweck unter Umständen dann nicht ein, wenn die Rückzahlung des Kapitals in selbständig abzuzahlenden Teilbeträgen erfolgt (BGH, Urt. v. 27. Mai 2008 - XI ZR 409/06, WM 2008, 1258 ff. unter Hinweis auf BGHZ 148, 90 ff.), wenn die rechtsgrundlos erbrachten Zinsen und Tilgungsleistungen in einer Summe am Ende der Vertragslaufzeit zu zahlen sind (BGH a.a.O. unter Hinweis auf BGH WM 2008, 244 ff.) oder nach vorzeitiger Ablösung eines Annuitätendarlehens im Falle der Berechnung zu hoher Zinsen aufgrund einer nichtigen AGB-Klausel und der Verwendung des Differenzbetrages zur Tilgung (BGH a.a.O. unter Hinweis auf BGHZ 112, 352 ff.).

  • BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07

    Erdgassondervertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2012 - 6 U 7/11
    Sie sind vielmehr ein geeignetes und anerkanntes Instrument zur Bewahrung des Gleichgewichts von Preis und Leistung bei langfristigen Verträgen und dienen dazu, einerseits dem Verwender das Risiko langfristiger Kalkulation abzunehmen und ihm seine Gewinnspanne trotz nachträglicher ihn belastender Kostensteigerungen zu sichern und andererseits den Vertragspartner davor zu bewahren, dass der Verwender mögliche künftige Kostenerhöhungen vorsorglich schon bei Vertragsschluss durch Risikozuschläge aufzufangen versucht (BGH a.a.O./juris Tz. 23 unter Hinweis auf BGHZ 176, 244 ff.; BGH, Urteile v. 21. September 2005 - VIII ZR 38/05, WM 2005, 2335 ff., v. 13. Dezember 2006 - VIII ZR 25/06, NJW 2007, 1054 ff. und 11. Oktober 2007 - III ZR 63/07, WM 2007, 2202 ff.).

    Hiermit wird bei der nicht nur im Verbandsprozess, sondern auch hier gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung (vgl. dazu Palandt/Grüneberg a.a.O. § 305 c Rn. 20 unter Hinweis auf BGH NJW 2008, 2172) aber lediglich zum Ausdruck gebracht, dass etwas geschehen wird bzw. soll.

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 504/07

    Fehlende Gesamtbetragsangabe im Darlehensvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2012 - 6 U 7/11
    Die hinsichtlich der Anrechnung der Zahlungen getroffenen Vereinbarungen der Parteien schließen ein hiervon abweichendes einseitiges Bestimmungsrecht der Klägerin aus (BGH, Urt. v. 20. Januar 2009 - XI ZR 504/07, BGHZ 179, 260 ff.).

    In diesem Fall fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (BGH, Urt. v. 07. Dezember 2010 - XI ZR 348/09, NJW 2011, 1278 ff. unter Hinweis auf BGHZ 179, 260 und WM 2010, 1399).

  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 55/08

    BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

  • LG Düsseldorf, 30.11.2010 - 7 O 214/09

    Zinsanpassungsklausel zur Berechtigung der Bank zur Änderung des Zinssatzes wegen

  • BGH, 02.11.1967 - II ZR 46/65

    Verjährung beim Kontokorrent

  • BGH, 19.12.1969 - I ZR 33/68

    Klage auf Unzulässigkeitserklärgung einer Zwangsvollstreckung - Auflösung eines

  • BGH, 09.12.1971 - II ZR 33/68

    Aufrechnung gegen Hafteinlageanspruch im Konkurs der Kommanditgesellschaft

  • BGH, 09.12.1971 - III ZR 58/69

    Voraussetzungen für die Rechtskraft eines Anerkenntnisurteils - Fortsetzung der

  • BGH, 11.06.1980 - VIII ZR 164/79

    Bürgenhaftung für Zinseszinsen einer Kontokorrentschuld

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 283/00

    Zur Verjährung von "Uraltdarlehen" bei Enteignungsmaßnahmen der ehemaligen DDR

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 223/01

    Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrnd AGB-Banken; Anfechtung von Berechnungen

  • BGH, 24.06.2005 - V ZR 350/03

    Verjährung der Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von

  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 38/05

    Formularmäßige Vereinbarung einer Anpassungklausel bei der Belieferung mit

  • BGH, 13.12.2006 - VIII ZR 25/06

    Formularmäßige Vereinbarung einer Preisanpassungsklausel für die Belieferung mit

  • BGH, 11.10.2007 - III ZR 63/07

    Nachträgliche Anpassung von AGB bei Access-Providern

  • BGH, 04.12.2007 - XI ZR 227/06

    Rückforderungsanspruch des Verbrauchers gegen den Kreditgeber nach § 813 BGB bei

  • BGH, 15.06.2010 - XI ZR 309/09

    Verjährungsbeginn eines Bereicherungsanspruchs: Subjektive Voraussetzungen

  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 348/09

    Verbraucherkredit zur Finanzierung einer Fondseinlage: Verjährung eines

  • BGH, 21.09.1967 - II ZR 202/64

    Kontokorrentabrede - Rückforderung eines Saldoanerkenntnisses - Beschränkung des

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 U 17/10

    Schadensabrechnung gemäß Schätzung trotz Mangelbeseitigung?

  • OLG Stuttgart, 21.05.2014 - 9 U 75/11

    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank: Wirksamkeit einer

    Diese Anforderungen, die der Bundesgerichtshof bezüglich Zinsanpassungsklauseln in Sparverträgen aufgestellt hat, sind auf Zinsanpassungsklauseln in Darlehens- und Kontokorrentkreditverträgen übertragbar (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05. April 2012 - 6 U 7/11) und gelten auch gegenüber gewerblichen Kunden.

    Darauf, ob der Kunde verpflichtet ist, sich nach den Zinsanpassungsparametern zu erkundigen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05. April 2012 - 6 U 7/11, Tz. 81) kommt es nicht an.

    (2) Vor dem Hintergrund, dass sich die Klägerin mit einer Neuberechnung ab dem 01.01.2002 ausdrücklich einverstanden erklärt hat, kann es dahingestellt bleiben, ob im Zeitpunkt der fehlerhaften Zinsbelastungsbuchungen spiegelbildlich Bereicherungsansprüche der Beklagten in Höhe der zu hohen Zinsen entstanden und diese ihrerseits der Verjährung gem. § 197 BGB a.F. i.V.m. Art. 229 § 6 EGBGB unterlagen (so: OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. April 2012 - 6 U 7/11; OLG München, Urteil vom 9. Mai 2011 - 19 U 3229/10; OLG Nürnberg, Urteil vom 30. März 2009 - 14 U 297/07).

  • OLG Hamm, 24.02.2021 - 31 U 140/19
    Dies stellt keine unklare, unübersichtliche und verwickelte Rechtslage dar, die - ausnahmsweise - den Aufschub des Verjährungsbeginns zulasten des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit rechtfertigen würde (vgl. BGH, Urteil vom 07.12.2020, VI ZR 739/20, Rn. 11 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.2016 - 14 U 181/14, juris Rn. 39 ff.; so auch OLG Koblenz, Urteil vom 24. Februar 2011 - 3 U 687/11, WM 2012, 987, a.A. allerdings OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. Mai 2014 - I-9 U 64/13, juris und Urteil vom 5. April 2012 - I 6 U 7/11, juris; OLG Dresden , Urteil vom 30. Oktober 2014- 8 U 211/14).

    Nur auf diese Weise wird verhindert, dass bei fortbestehendem Kontokorrent nicht gebuchte oder strittige Forderungen durch eine unbegrenzt mögliche Einstellung in das Kontokorrent der für sie geltenden Verjährungsfrist entzogen werden, was mit dem Wesen des Kontokorrents, das zwischen den Parteien klare Rechtsverhältnisse schaffen soll, nicht vereinbar wäre (BGH, a.a.O.; vgl. auch: OLG Nürnberg, Urteil vom 30. März 2009 - 14 U 297/07, BKR 2010, 458-465, die Nichtzulassungsbeschwerde wurde durch den BGH durch Beschluss vom 30. März 2010- XI ZR 146/09 zurückgewiesen; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. April 2012 - I-6 U 7/11, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.2016 - 14 U 181/14, juris Rn. 46).".

    Diese Anforderungen, die der Bundesgerichtshof bezüglich Zinsanpassungsklauseln in Sparverträgen aufgestellt hat, sind auf Zinsanpassungsklauseln in Darlehens- und Kontokorrentkreditverträgen übertragbar (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2012 - 6 U 7/11) und gelten auch gegenüber gewerblichen Kunden (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 21.05.2014 - 9 U 75/11, juris Rn. 37).

  • LG Düsseldorf, 08.08.2013 - 14c O 28/11

    Anspruch des Darlehensnehmers auf Rückzahlung von überhöht abgerechneten Zinsen;

    Läge letztere am 01.01.2002 noch nicht vor richtete sich gemäß Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz EGBGB die Verjährung nach § 197 a. F. bezüglich aller Ansprüche, die im Laufe des Jahres 2001, spätestens aber am 31.12.2001, entstanden sind (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2012, Az. I-6 U 7/11, Rn. 77 f. - zitiert nach juris).

    Der anerkannte Saldo kann nicht selbständig geltend gemacht werden, sondern wird auf die neue Rechnungsperiode übertragen und zum unselbständigen Rechnungsposten, mit dem nicht aufgerechnet werden kann (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2012, Az. I-6 U 7/11, Rn. 92 ff.- zitiert nach juris).

    Dabei ist zwar nicht die Kenntnis aller Einzelheiten erforderlich, wohl aber dass der Gläubiger aufgrund der ihm bekannten oder erkennbaren Tatsachen eine hinreichend aussichtsreiche Klage erheben kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2012, Az. 1-6 U 7/11, Rn. 80 f. - zitiert nach juris).

    b) Der Kläger hat erst mit Erhalt des Gutachtens im Jahr 2007 hinreichend konkrete Kenntnis von seinen Ansprüchen erlangt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2012, Az. 1-6 U 7/11, Rn. 83 f. - zitiert nach juris).

    Denn das Darlehen ist unstreitig gewährt worden, so dass die Klägerin die Rückerstattung des Kapitals ebenso schuldet wie die Zahlung der vereinbarten Zinsen, § 488 BGB (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 05.04.2012, Az. 1-6 U 7/11, Rn. 105 f. - zitiert nach juris).

    Die Verjährungsfrist beginnt somit jeweils mit den periodischen Rechnungsabschlüssen in Form der Kontoauszüge (vgl. OLG München vom 09.05.2011, Az. 19 U 3229/10, Rn. 21 - zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2013, Az. 1-6 U 7/11, Rn. 73 f - zitiert nach juris).

    Anders mag die Sache liegen, wenn die streitgegenständliche Forderung in den Saldo aufgenommen wird und auf neue Rechnung vorgetragen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2013, Az. 1-6 U 7/11, Rn. 74 - zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2016 - 14 U 180/14

    Ansprüche eines Bankkunden wegen angeblich überhöhter Zinszahlungen

    Dies stellt keine unklare, unübersichtliche und verwickelte Rechtslage dar, die - ausnahmsweise - den weiteren Aufschub des Verjährungsbeginns zulasten des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit rechtfertigen würde (so auch OLG Koblenz, Urteil vom 24. Februar 2011 - 3 U 687/11, WM 2012, 987, a.A. allerdings OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. Mai 2014 - I-9 U 64/13, juris; Urteil vom 5. April 2012 - I 6 U 7/11, juris; und wohl auch OLG Dresden , Urteil vom 30. Oktober 2014- 8 U 211/14, auszugsweise zitiert Bl. 955 GA).

    Nur auf diese Weise wird verhindert, dass bei fortbestehendem Kontokorrent nicht gebuchte oder strittige Forderungen durch eine unbegrenzt mögliche Einstellung in das Kontokorrent der für sie geltenden Verjährungsfrist entzogen werden, was mit dem Wesen des Kontokorrents, das zwischen den Parteien klare Rechtsverhältnisse schaffen soll, nicht vereinbar wäre (BGH, a.a.O.; vgl. auch: OLG Nürnberg, Urteil vom 30. März 2009 - 14 U 297/07, BKR 2010, 458-465, die Nichtzulassungsbeschwerde wurde durch den BGH durch Beschluss vom 30. März 2010- XI ZR 146/09 zurückgewiesen; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. April 2012 - I-6 U 7/11, juris).

    Insoweit verkennt der Senat nicht, dass insbesondere zu dieser Frage auch innerhalb des eigenen Hauses abweichende Ansichten vertreten werden (vgl OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. Mai 2014 - I-9 U 64/13, juris und Urteil vom 5. April 2012 - I 6 U 7/11, juris).

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2016 - 14 U 181/14

    Abweisung der Klage auf Neuberechnung eines fällig gestellten Kontokorrents, da

    Dies stellt keine unklare, unübersichtliche und verwickelte Rechtslage dar, die - ausnahmsweise - den Aufschub des Verjährungsbeginns zulasten des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit rechtfertigen würde (so auch OLG Koblenz, Urteil vom 24. Februar 2011 - 3 U 687/11, WM 2012, 987, a.A. allerdings OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. Mai 2014 - I-9 U 64/13, juris und Urteil vom 5. April 2012 - I 6 U 7/11, juris; OLG Dresden , Urteil vom 30. Oktober 2014- 8 U 211/14, Bl. 915 GA).

    Nur auf diese Weise wird verhindert, dass bei fortbestehendem Kontokorrent nicht gebuchte oder strittige Forderungen durch eine unbegrenzt mögliche Einstellung in das Kontokorrent der für sie geltenden Verjährungsfrist entzogen werden, was mit dem Wesen des Kontokorrents, das zwischen den Parteien klare Rechtsverhältnisse schaffen soll, nicht vereinbar wäre (BGH, a.a.O.; vgl. auch: OLG Nürnberg, Urteil vom 30. März 2009 - 14 U 297/07, BKR 2010, 458-465, die Nichtzulassungsbeschwerde wurde durch den BGH durch Beschluss vom 30. März 2010- XI ZR 146/09 zurückgewiesen; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. April 2012 - I-6 U 7/11, juris).

    Insoweit verkennt der Senat nicht, dass insbesondere zu dieser Frage auch innerhalb des eigenen Hauses abweichende Ansichten vertreten werden (vgl OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. Mai 2014 - I-9 U 64/13, juris und Urteil vom 5. April 2012 - I 6 U 7/11, juris).

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2014 - 9 U 64/13

    Formularmäßige Vereinbarung eines Zinsanpassungsrechts in den Kreditbedingungen

    Auch inhaltlich ist kein Grund ersichtlich, im Verhältnis zu Unternehmern andere Maßstäbe anzulegen, denn unabhängig vom persönlichen Anwendungsbereich ist es mit Treu und Glauben nicht zu vereinbaren, wenn eine Preis- und speziell Zinsanpassungsklausel dem Verwender ermöglicht, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus den zunächst vereinbarten Preis bzw. Zins ohne Begrenzung anzuheben und so nicht nur eine Gewinnschmälerung zu vermeiden, sondern einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen, oder wenn sie ihm gestattet, Erhöhungen seiner eigenen Kosten an den Kunden weiterzugeben, nicht aber ihn verpflichtet, bei gesunkenen eigenen Kosten das Entgelt für den Kunden zu senken (vgl. BGHZ 180, 257, 266, Rz. 25; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2012 - I-6 U 7/11 -, zitiert nachJuris, Rz. 45).

    Jedenfalls handelte es sich bis zur Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 21.04.2009 (BGHZ 180, 257 ff. und XI. ZR 55/08) um eine unübersichtliche und zweifelhafte Rechtslage, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einschätzen konnte und bei der es an der für eine zumutbare Klageerhebung hinreichenden Kenntnis fehlte (vgl. BGH NJW 1998, 2051, 2052; BGH NJW 2009, 984, Rz. 14; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2012 - I-6 U 7/11 -, zitiert nach Juris, Rz. 80 ff. a. A. OLG München, Urteil vom 09.05.2011 - 19 U 3229/10 -, zitiert nach Juris, Rz. 21 und 28).

    Die periodischen Zinsbeträge müssen dabei der absoluten Höhe oder dem Zinssatz nach nicht identisch sein; maßgeblich ist allein die regelmäßige zeitliche Wiederkehr (vgl. BGH WM 2004, 2306, 2308; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2012 - I-6 U 7/11-, zitiert nach Juris, Rz. 72; OLG München, Urteil vom 09.05.2011 - 19 U 3229/10 -, zitiert nach Juris, Rz. 17; a. A. OLG Dresden, Urteil vom 16.11.2010 - 5 U 17/10 -, Anlage K 6, Bl. 38 ff., 50 GA).

  • LG Frankfurt/Main, 11.01.2019 - 18 O 211/18

    Kontokorrentkredit - Verjährungsbeginn und Verjährungshemmung für

    Nach diesen Grundsätzen, die auf Zinsanpassungsklauseln in Kontokorrentkreditverträgen übertragbar sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.04 2012 - 6 U 7/11; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.05.2014 - 9 U 75/11), hält die streitgegenständliche Klausel aus dem Vertrag von Ende 2014 einer Wirksamkeitsprüfung gem. § 307 BGB stand.
  • LG Düsseldorf, 10.07.2013 - 13 O 334/11

    Unwirksamkeit der Zinsanpassungsklauseln einer Bank

    Sie benachteiligen den Kunden, weil sie weder eine Bindung der Bank an den Umfang des Kostenanstiegs vorsehen, noch eine Verpflichtung der Bank enthalten, Kostenminderungen an den Kunden weiterzugeben (vgl. BGH, Urteil vom 21.04.2009, XI ZR 78/08, zitiert nach JURIS; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2012, 6 U 7/11, zitiert nach JURIS).

    Das Gericht folgt insoweit nicht der vom OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 05.04.2012, 6 U 7/11, geäußerten Rechtsauffassung, wonach eine Aufrechnung daran scheitere, dass kontokorrentpflichtige Einzelforderungen nicht selbstständig geltend gemacht werden könnten, sondern nur eine Einstellung in das Kontokorrent zur Verrechnung im Rahmen der bei Schluss einer Abrechnungsperiode vorzunehmenden Saldierung oder bei Beendigung des Kontokorrentverhältnisses vorzunehmenden Saldenfeststellung verlangt werden könne, eine Aufrechnung eines Einzelpostens mit einem bestimmten Posten der Gegenseite sei unzulässig.

  • OLG Brandenburg, 13.11.2013 - 4 U 93/11

    Fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung zu einem langjährigen Kunden

    Insbesondere ist kein Grund ersichtlich, aus dem eine Preisanpassungsklausel, die es dem Verwender ermöglicht, den zunächst vereinbarten Preis ohne Begrenzung anzuheben und so nicht nur eine Gewinnschmälerung zu vermeiden, sondern einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen (BGH a.a.O. Rn. 25), im Verhältnis zu einem Unternehmer weniger beanstandungswürdig sein sollte als gegenüber einem Verbraucher (ebenso: OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2012 - I 6 U 7/11 - Rn. 45, und zwar gerade auch zu Vereinbarungen bei Kontokorrentkrediten Rn. 56 ff.).
  • OLG Frankfurt, 23.03.2016 - 17 U 101/15

    Wirksamkeit einer Zinsanpassungsklausel im Kreditvertrag

    Die Erwägungen, die der Bundesgerichtshof für den Fall der Gewährung eines Kündigungsrechts zugunsten des Kreditnehmers bei einer Zinsanpassung angestellt hat (BGH, Urteil vom 21. April 2009 - XI ZR 55/08 - Rn. 36 f., juris; ebenso OLG Düsseldorf, Urteil vom 05. April 2012 - I-6 U 7/11, 6 U 7/11 -, Rn. 63 , juris), sind damit hier nicht relevant.

    Für den Lauf der Verjährung ist das Bestehen des Kontokorrents ohne Bedeutung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05. April 2012 - 6 U 7/11 -, Rn. 74, juris).

  • OLG Düsseldorf, 12.02.2015 - 6 U 121/14

    Ansprüche der Gesellschaft auf Erstattung für Erträge eines Gesellschafters

  • LG Hamburg, 30.06.2017 - 308 O 34/16

    Zinsänderungsklausel einer Bank für Darlehen: Unangemessene Benachteiligung des

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2023 - 14 U 20/22
  • OLG Frankfurt, 30.01.2018 - 14 U 176/16

    Unwirksamkeit von Zinsanpassungsklauseln im Verbraucherverkehr nicht auf

  • LG Düsseldorf, 04.05.2017 - 14c O 146/12

    Schutzfähigkeit und Neuheit des Klagedesigns i.R.e. Schadensersatzanspruchs wegen

  • OLG Düsseldorf, 12.02.2015 - 6 U 121/15

    Anspruch einer Personenhandelsgesellschaft auf Erstattung für einen

  • OLG Düsseldorf, 12.02.2015 - 6 U 121/145
  • LG Flensburg, 16.04.2021 - 3 O 309/18

    Korrektur vermeintlich fehlerhafter Wertstellungen, Zinssätze und Entgelte in

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 15.11.2011 - 6 U 7/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10926
KG, 15.11.2011 - 6 U 7/11 (https://dejure.org/2011,10926)
KG, Entscheidung vom 15.11.2011 - 6 U 7/11 (https://dejure.org/2011,10926)
KG, Entscheidung vom 15. November 2011 - 6 U 7/11 (https://dejure.org/2011,10926)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,10926) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 167 S 1 VVG, § 168 Abs 3 S 1 Halbs 2 VVG, § 314 Abs 1 S 1 BGB, § 851c Abs 1 Nr 1 ZPO, § 851c Abs 1 Nr 2 ZPO
    Renten- und Lebensversicherungsaltersvorsorgevertrag: Voraussetzung für eine wirksame Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses; Pfändungsschutz durch eine Umwandlungsvereinbarung; Anfechtbarkeit nach Insolvenzeröffnung; außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses in einem Lebensversicherungsvertrag; Anfechtbarkeit der Vereinbarung des Verwertungsausschlusses in der Insolvenz des Versicherungsnehmers

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Schenkungsanfechtung der nachträglichen Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses in einem Lebensversicherungsvertrag

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses in einem Lebensversicherungsvertrag; Pfändbarkeit der Ansprüche; Anfechtbarkeit der Vereinbarung des Verwertungsausschlusses in der Insolvenz des Versicherungsnehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 379
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 14.05.2008 - 7 U 157/07

    Zur Behandlung des Versicherungsvertrages im Insolvenzverfahren

    Auszug aus KG, 15.11.2011 - 6 U 7/11
    Der Kündigungsausschluss ist aber auch nicht über § 119 InsO dem Kläger gegenüber unwirksam; denn er ist seinem Inhalt nach nicht geeignet, das Wahlrecht des Insolvenzverwalters gemäß §§ 103 - 118 InsO ausschließen oder zu beschränken (vgl. dazu OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Mai 2008 zu 7 U 157/07 - zitiert nach juris, dort Rdz. 21).
  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 52/09

    Zur Kündigung eines presserechtlichen Unterlassungsvertrages

    Auszug aus KG, 15.11.2011 - 6 U 7/11
    Nach dieser Norm können Dauerschuldverhältnisse durch beide Vertragsteile jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund gekündigt werden, wobei ein wichtiger Grund gemäß § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB nur vorliegt, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann und die Unzumutbarkeit nicht auf eine Störung aus dem eigenen Risikobereich zurückzuführen ist (vgl. BGH NJW 2010, 1874 und NJW 2005, 1360).
  • BGH, 07.06.2001 - IX ZR 195/00

    Auszahlung einer zweckgebundenen Darlehenssumme in der Insolvenz des

    Auszug aus KG, 15.11.2011 - 6 U 7/11
    Eine solche ist nur dann gegeben, wenn einer Zuwendung des Insolvenzschuldners nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts keine synallagmatische Gegenleistung des Zuwendungsemfängers gegenübersteht (st. Rechtsprechung, z.B. BGH VersR 2011, 887; BGH ZIP 2001, 1248; Hirte in Uhlenbruck, Insolvenzordnung Kommentar, 13. Auflage § 134 Rdz. 21), wenn also ein Vermögenswert die Zugriffsmasse der Gläubiger zu Gunsten eines Dritten verlässt, ohne dass zugleich ein vergleichbarer Vermögenswert zur Masse zurückfließt.
  • BGH, 07.10.2004 - I ZR 18/02

    Ausserordentliche Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses wegen Einstellung des

    Auszug aus KG, 15.11.2011 - 6 U 7/11
    Nach dieser Norm können Dauerschuldverhältnisse durch beide Vertragsteile jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund gekündigt werden, wobei ein wichtiger Grund gemäß § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB nur vorliegt, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann und die Unzumutbarkeit nicht auf eine Störung aus dem eigenen Risikobereich zurückzuführen ist (vgl. BGH NJW 2010, 1874 und NJW 2005, 1360).
  • BGH, 02.04.2009 - IX ZR 236/07

    Anfechtbarkeit einer stehengelassenen Gesellschafterleistung in der Insolvenz

    Auszug aus KG, 15.11.2011 - 6 U 7/11
    Deshalb lässt sich die vorliegende Fallkonstellation auch nicht mit derjenigen, die der Entscheidung des BGH vom 02.04.2009 zugrunde lag, vergleichen; dort war dem Dritten durch das Stehenlassen der Gesellschafterleistung tatsächlich eine Vermögensmehrung zugekommen (vgl. BGH NJW-RR 2009, 1563-1567, zitiert nach juris, dort Rdz. 21).
  • BGH, 21.12.2010 - IX ZR 199/10

    Kapitalanlagevermittlung: Rechtsscheinhaftung des sich im Internet als

    Auszug aus KG, 15.11.2011 - 6 U 7/11
    Eine solche ist nur dann gegeben, wenn einer Zuwendung des Insolvenzschuldners nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts keine synallagmatische Gegenleistung des Zuwendungsemfängers gegenübersteht (st. Rechtsprechung, z.B. BGH VersR 2011, 887; BGH ZIP 2001, 1248; Hirte in Uhlenbruck, Insolvenzordnung Kommentar, 13. Auflage § 134 Rdz. 21), wenn also ein Vermögenswert die Zugriffsmasse der Gläubiger zu Gunsten eines Dritten verlässt, ohne dass zugleich ein vergleichbarer Vermögenswert zur Masse zurückfließt.
  • OLG Naumburg, 08.12.2010 - 5 U 96/10

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der nach Insolvenzeröffnung erklärten

    Auszug aus KG, 15.11.2011 - 6 U 7/11
    Vielmehr setzen die Regelungen der §§ 129 ff InsO eine vor Eintritt der Krise zivilrechtlich wirksame Handlung des Insolvenzschuldners voraus; denn nur in diesen Fällen muss die Frage ihrer Fortgeltung der Entscheidungsbefugnis des Insolvenzverwalters unterworfen werden (vgl. OLG Naumburg ZinsO 2011, 677 - 680, zitiert nach juris, dort Rdz. 31 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 04.09.2019 - 11 U 116/18

    Kündigung einer Direktversicherung durch einen Insolvenzverwalter;

    Die vertraglichen Vereinbarungen müssen dahin gehen, dass (Nr. 1) die versprochene Leistung in regelmäßigen Zeitabständen lebenslang und nicht vor dem 60. Geburtstag oder nur bei Eintritt der Berufsunfähigkeit gewährt wird, dass (Nr. 2) über die Ansprüche aus dem Vertrag nicht verfügt werden darf, dass (Nr. 3) die Bestimmung von Dritten mit Ausnahme von Hinterbliebenen als Bezugsberechtigte ausgeschlossen ist und dass (Nr. 4) die Zahlung einer Kapitalleistung, ausgenommen eine Zahlung für den Todesfall, nicht vereinbart wurde (vgl. KG Berlin, Urteil vom 15. November 2011 - 6 U 7/11 -, juris, Rn. 13).
  • OLG Karlsruhe, 10.01.2022 - 3 U 30/21

    Insolvenzanfechtung der Umwandlung einer Lebensversicherung in eine

    Die Umwandlung stellt keine unentgeltliche Leistung an die Beklagte dar, da diese hierdurch keinen Vermögenswert erlangt (KG, Urteil vom 15.11.2011, 6 U 7/11, juris Rn. 23).
  • AG Köln, 31.05.2012 - 130 C 25/12

    Nach Insolvenzeröffnung erfolgte Umwandlung fondsgebundener Rentenversicherung in

    Eine Anfechtung der Umwandlungserklärung nach § 129 ff. InsO ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. OLG Naumburg, Urteil v. 08.12.2010, 5 U 96/10; Kammergericht Urteil vom 15.11.2011 6 U 7/11 jeweils mwN.).

    Während die Anfechtungstatbestände der §§ 130 f, 134 InsO bei einer Umwandlung nach § 167 VVG nicht in Betracht kommen (vgl. BGH-Beschluss vom 13.10.2011, IX ZR 80/11, OLG Stuttgart, Urteil v. 15.12.2011, 7 U 184/11 unter II A 3; Kammergericht Urteil vom 15.11.2011 6 U 7/11) liegen hier die Voraussetzungen des § 132 Abs. 1 Nr. 2 InsO vor.

  • LG Heidelberg, 07.05.2021 - 2 O 371/20

    Rechtsfrage der insolvenzrechtlichen Anfechtbarkeit der Umwandlung zweier

    Die Umwandlung der Versicherungsverträge, stellt sich aus der Sicht der Beklagten wirtschaftlich als eine einseitig motivierte Modifikation der Verträge durch den Versicherungsnehmer dar, dem auf der Seite der Beklagten keine Vermögensmehrung gegenübersteht (vgl. KG, Urteil vom 15.11.2011 - 6 U 7/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - L 6 U 7/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4960
LSG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - L 6 U 7/11 (https://dejure.org/2012,4960)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.03.2012 - L 6 U 7/11 (https://dejure.org/2012,4960)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. März 2012 - L 6 U 7/11 (https://dejure.org/2012,4960)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,4960) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - L 6 U 7/11
    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besonderen Beziehungen der Ursache zum Eintritt des Gesundheitsschadens abgeleitet werden (BSG, Urt. v. 9.5.06 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Ist die ursächliche Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen Krankheitsanlage zu vergleichen und abzuwägen, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die Auslösung akuter Erscheinungen nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass ein anderes, alltäglich vorkommendes Ereignis oder die eigengesetzliche Entwicklung zu der selben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (BSG, Urt. v. 9.5. 2006 - B 2 U 1/05 R - a.a.O.).

  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - L 6 U 7/11
    Rechtlich ursächlich sind nur Ereignisse, die sich wegen ihrer besonderen Beziehung zum Eintritt des geltend gemachten Gesundheitsschadens als wesentliche Ursache darstellen (BSG, Urt. v. 15.2.05 - B 2 U 1/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 12 Rdnr. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.02.2011 - 6 U 7/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,74773
OLG Frankfurt, 15.02.2011 - 6 U 7/11 (https://dejure.org/2011,74773)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.02.2011 - 6 U 7/11 (https://dejure.org/2011,74773)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Februar 2011 - 6 U 7/11 (https://dejure.org/2011,74773)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,74773) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 93 ZPO
    Kostenwiderspruch als Anerkenntnis des Verfügungsanspruchs unter Verwahrung gegen die Kosten

  • Wolters Kluwer

    Kostenwiderspruch als Anerkenntnis des Verfügungsanspruchs unter Verwahrung gegen die Kosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 6 W 64/10

    Kostenwiderspruch: Nachfasspflicht vor Einreichung eines Verfügungsantrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2011 - 6 U 7/11
    Infolge des Anerkenntnisses kann daher im Rahmen der Entscheidung über den Kostenwiderspruch nicht mehr überprüft werden, ob die einstweilige Verfügung zu Recht ergangen ist oder nicht (st. Rspr. des erkennenden Senats, vgl. WRP 96, 799; zuletzt Beschluss vom 28.10.2010 - 6 W 64/10).
  • OLG Stuttgart, 03.04.1996 - 2 W 63/95

    Unterbrechung der Verjährung; Erlass der einstweilige Verfügung als Unterbrechung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2011 - 6 U 7/11
    Infolge des Anerkenntnisses kann daher im Rahmen der Entscheidung über den Kostenwiderspruch nicht mehr überprüft werden, ob die einstweilige Verfügung zu Recht ergangen ist oder nicht (st. Rspr. des erkennenden Senats, vgl. WRP 96, 799; zuletzt Beschluss vom 28.10.2010 - 6 W 64/10).
  • OLG Hamm, 06.02.2024 - 4 W 22/23

    Sofortiges Anerkenntnis, Verstoß gegen gesetzliche Informations- und

    Infolge dieses Anerkenntnisses kann daher im Rahmen der Entscheidung über den Kostenwiderspruch nicht mehr überprüft werden, ob die einstweilige Verfügung zu Recht ergangen ist oder - etwa, weil ein unzuständiges Gericht angerufen worden ist - nicht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 6 U 7/11 -, Rn. 3, juris; Anders/Gehle/Becker, 82. Aufl. 2024, ZPO § 924 Rn. 12 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe - 6 U 7/11   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,6246
OLG Karlsruhe - 6 U 7/11 (https://dejure.org/9999,6246)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/9999,6246) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • test.de (Kurzinformation)

    Entscheidung gegen Flexstrom: "Versuchte Bauernfängerei"

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht