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   OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 6 U 7/14   

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OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 6 U 7/14 (https://dejure.org/2015,41379)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.10.2015 - 6 U 7/14 (https://dejure.org/2015,41379)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Oktober 2015 - 6 U 7/14 (https://dejure.org/2015,41379)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des im Ausland ansässigen Lieferanten wegen Patentverletzungen im Inland; Zulässigkeit des Rückrufs patentverletzender Erzeugnisse gegenüber einem im Ausland ansässigen Verletzer

  • Justiz Baden-Württemberg

    Abdichtsystem

    § 139 PatG, § 140a Abs 3 S 1 PatG
    Patentverletzungsverfahren: Anspruch auf Rückruf patentverletzender Erzeugnisse gegen den Verletzer mit Auslandssitz; Voraussetzungen der Inanspruchnahme des im Ausland ansässigen Lieferanten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 139; PatG § 140a; ZPO § 524
    Haftung des im Ausland ansässigen Lieferanten wegen Patentverletzungen im Inland

  • rechtsportal.de

    PatG § 139 ; PatG § 140a; ZPO § 524
    Haftung des im Ausland ansässigen Lieferanten wegen Patentverletzungen im Inland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Patentrechtliche Haftung eines ausländischen Lieferanten bei hinreichendem Inlandsbezug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2016, 482
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 26.02.2002 - X ZR 36/01

    Funkuhr

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 6 U 7/14
    Erfasst sind damit jedenfalls die - hier unstreitigen - direkten Lieferungen an inländische Abnehmer, wobei Regelungen zum Besitz- oder Gefahrübergang unerheblich sind (vgl. BGH GRUR 2015, 467 juris-Rn. 26, 30 - Audiosignalcodierung, unter Hinweis auf BGH GRUR 2002, 599 - Funkuhr I).

    Da jeder Beteiligte - gegebenenfalls neben anderen als Nebentäter im Sinne des § 840 Abs. 1 BGB - bereits für eine fahrlässige Patentverletzung einzustehen hat, hat der X. Zivilsenat für die täterschaftliche Schadensersatzverpflichtung grundsätzlich jede vorwerfbare Verursachung der Rechtsverletzung einschließlich der ungenügenden Vorsorge gegen solche Verstöße genügen lassen (BGHZ 171, 13 Tz. 17 - Funkuhr II; BGH GRUR 2002, 599 - Funkuhr I).

    Soweit ersichtlich, hat die Rechtsprechung in der genannten Situation eine Verantwortlichkeit des im Ausland ansässigen Lieferant für die Verletzung inländischer Patentrechte nur dann angenommen, wenn er die patentgemäßen Vorrichtungen in Kenntnis des Bestimmungslandes (z.T. auch gefordert: in Kenntnis des Klagepatents) liefert und damit den inländischen Vertrieb bewusst und willentlich mitverursacht (vgl. BGH GRUR 2002, 599 juris-Rn. 1 - Funkuhr; BGHZ 204, 114 = GRUR 2015, 467 juris-Rn. 32 - Audiosignalcodierung, unter Bestätigung v. Senat GRUR 2014, 59 juris-Rn. 69 - MP2-Geräte; OLG Düsseldorf IPRspr 2011, Nr. 234, 606 juris-Rn. 65; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.05.2011, I-2 U 9/10, juris-Rn. 73; LG Düsseldorf InstGE 3, 174, 175 - Herzkranzgefäß-Dilatationskatheter; restriktiver LG Mannheim GRUR-RR 2013, 449 - Seitenaufprall-Schutzeinrichtung; weitergehend wohl Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl., § 9 Rn. 10).

  • BGH, 03.02.2015 - X ZR 69/13

    Audiosignalcodierung - Mittelbare Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 6 U 7/14
    Erfasst sind damit jedenfalls die - hier unstreitigen - direkten Lieferungen an inländische Abnehmer, wobei Regelungen zum Besitz- oder Gefahrübergang unerheblich sind (vgl. BGH GRUR 2015, 467 juris-Rn. 26, 30 - Audiosignalcodierung, unter Hinweis auf BGH GRUR 2002, 599 - Funkuhr I).

    Soweit ersichtlich, hat die Rechtsprechung in der genannten Situation eine Verantwortlichkeit des im Ausland ansässigen Lieferant für die Verletzung inländischer Patentrechte nur dann angenommen, wenn er die patentgemäßen Vorrichtungen in Kenntnis des Bestimmungslandes (z.T. auch gefordert: in Kenntnis des Klagepatents) liefert und damit den inländischen Vertrieb bewusst und willentlich mitverursacht (vgl. BGH GRUR 2002, 599 juris-Rn. 1 - Funkuhr; BGHZ 204, 114 = GRUR 2015, 467 juris-Rn. 32 - Audiosignalcodierung, unter Bestätigung v. Senat GRUR 2014, 59 juris-Rn. 69 - MP2-Geräte; OLG Düsseldorf IPRspr 2011, Nr. 234, 606 juris-Rn. 65; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.05.2011, I-2 U 9/10, juris-Rn. 73; LG Düsseldorf InstGE 3, 174, 175 - Herzkranzgefäß-Dilatationskatheter; restriktiver LG Mannheim GRUR-RR 2013, 449 - Seitenaufprall-Schutzeinrichtung; weitergehend wohl Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl., § 9 Rn. 10).

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 6 U 7/14
    Mit ihrem Vorbringen hat die Klägerin in der Berufungsinstanz einen neuen Streitgegenstand eingeführt, denn mit den Lieferungen an im Ausland ansässige Dritte, die ihrerseits auch ins Inland liefern, wird zur Begründung der Klage ein weiterer Verletzungstatbestand und damit ein neuer Lebenssachverhalt eingeführt (vgl. BGH NJW 2008, 1953 juris-Rn. 15).

    Der Berufungsbeklagte, der im Berufungsrechtszug seine Klage auf einen anderen Klagegrund stützt, will damit mehr erreichen als die bloße Bestätigung der erstinstanzlichen Entscheidung über den mit der (Wider-)Klage verfolgten Anspruch (vgl. BGH NJW 2008, 1953 juris-Rn. 15; BGH GRUR 2012, 180 juris-Rn. 22 m.w.N. - Werbegeschenke).

  • LG Mannheim, 10.12.2013 - 2 O 180/12

    Patentverletzungsverfahren: Inanspruchnahme eines im Ausland ansässigen und ins

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 6 U 7/14
    Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 10.12.2013 (Az. 2 O 180/12) werden zurückgewiesen.

    Das angefochtene Urteil des Landgerichts Mannheim vom 10.12.2013 (Az. 2 O 180/12) ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

  • BGH, 09.06.2015 - X ZR 101/13

    Polymerschaum II - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 6 U 7/14
    Zu Recht hat das Landgericht aber darauf hingewiesen, dass das Merkmal in seinem technischen Zusammenhang mit den weiteren Merkmalen und mit dem Gesamtinhalt der Patentschrift so zu würdigen ist, dass das Patent nach Möglichkeit als sinnvolles Ganzes verstanden werden kann (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 2.6.2015, X ZR 103/13, juris-Rn. 22 - Kreuzgestänge; BGH GRUR 2015, 868 juris-Rn. 26 - Polymerschaum II).

    Auch die zur Erfassung des Sinngehalts eines Patentanspruchs vorgesehene Heranziehung von Beschreibung und Zeichnungen des betreffenden Patents (vgl. BGH GRUR 2015, 868 juris-Rn. 26 - Polymerschaum II; BGH GRUR 1999, 909, 911 - Spannschraube) darf weder zu einer inhaltlichen Erweiterung noch zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortlaut des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen (vgl. BGHZ 160, 204 juris-Rn. 26 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).

  • BPatG, 02.07.2013 - 4 Ni 52/11
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 6 U 7/14
    Der deutsche Teil des Klagepatents, das zuvor ein Einspruchsverfahren vor dem EPA durchlaufen hatte, war Gegenstand einer Nichtigkeitsklage, welche zu dem in Anlage K 19 vorliegenden, am 28.08.2013 an Verkündungs statt zugestellten Urteil des Bundespatentgerichts vom 02.07.2013 (Az.: 4 Ni 52/11 (EP), verbunden mit 4 Ni 27/12 (EP)) geführt hat.

    Damit ist jedoch ein gleichzeitiger, miteinander "verknüpfter" Kopplungsvorgang von mechanischer und Fluid-Kopplung auszuschließen, so dass der Vorgang des mechanischen Verbindens (Koppelns) nicht gleichzeitig mit der Fluid-Kopplung erfolgt (vgl. zum Ganzen BPatG, 4 Ni 52/11, Anlage K 19, S. 20-22).

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2012 - 2 U 134/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 6 U 7/14
    Ein solcher hinreichender Inlandsbezug liegt nach Auffassung des Senats vor, wenn die im Ausland stattfindenden Handlungen nicht nur reflexartig Inlandswirkungen haben, sondern von vornherein darauf zielen, Benutzungshandlungen im Inland zu ermöglichen (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.02.2012 - I - 2 U 134/10, abrufbar unter www.duesseldorfer-archiv.de).
  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08

    MP3-Player-Import

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 6 U 7/14
    Er hat damit dem Umstand Rechnung getragen, dass die Täterschaft bei einem Fahrlässigkeitsdelikt keine Tatherrschaft voraussetzt, der für die Fahrlässigkeitsdelikte geltende einheitliche Täterbegriff eine Unterscheidung zwischen Täter und Gehilfen vielmehr entbehrlich macht (BGHZ 182, 245 juris-Rn. 34 m.w.N. - MP3-Player-Import).
  • LG Mannheim, 08.03.2013 - 7 O 139/12

    Seitenaufprall-Schutzeinrichtung - Patentverletzungsverfahren: Ansprüche gegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 6 U 7/14
    Soweit ersichtlich, hat die Rechtsprechung in der genannten Situation eine Verantwortlichkeit des im Ausland ansässigen Lieferant für die Verletzung inländischer Patentrechte nur dann angenommen, wenn er die patentgemäßen Vorrichtungen in Kenntnis des Bestimmungslandes (z.T. auch gefordert: in Kenntnis des Klagepatents) liefert und damit den inländischen Vertrieb bewusst und willentlich mitverursacht (vgl. BGH GRUR 2002, 599 juris-Rn. 1 - Funkuhr; BGHZ 204, 114 = GRUR 2015, 467 juris-Rn. 32 - Audiosignalcodierung, unter Bestätigung v. Senat GRUR 2014, 59 juris-Rn. 69 - MP2-Geräte; OLG Düsseldorf IPRspr 2011, Nr. 234, 606 juris-Rn. 65; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.05.2011, I-2 U 9/10, juris-Rn. 73; LG Düsseldorf InstGE 3, 174, 175 - Herzkranzgefäß-Dilatationskatheter; restriktiver LG Mannheim GRUR-RR 2013, 449 - Seitenaufprall-Schutzeinrichtung; weitergehend wohl Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl., § 9 Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 2 U 51/08

    Vollstreckung einer Unterlassungsverfügung wegen Patentverletzung; Verletzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 6 U 7/14
    Reine Auslandssachverhalte sind dagegen schon objektiv keine Verletzungen des Klagepatents, das als deutscher Teil eines europäischen Patents nur im Inland Schutz beanspruchen kann (vgl. auch OLG Düsseldorf InstGE 11, 203 juris-Rn. 125).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 9/10

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche wegen

  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 41/10

    Werbegeschenke

  • OLG Karlsruhe, 08.05.2013 - 6 U 34/12

    MP2-Geräte - Patentverletzungsverfahren: Schadensersatzanspruch nach mittelbarer

  • BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04

    Funkuhr II

  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03

    Drehzahlermittlung

  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 75/10

    OSCAR

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 98/11

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents zur Herstellung von L-Lysin durch

  • BGH, 14.10.2014 - X ZR 35/11

    Zugriffsrechte - Patentnichtigkeitssache: Auslegung des Patentanspruchs für ein

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 63/87

    Ausweitung des Schutzbereichs eines Verfahrens-Patents; Vergütungsanspruch des

  • BGH, 02.06.2015 - X ZR 103/13

    Kreuzgestänge - Patentverletzung: Selbstständige Auslegung des Klagepatents durch

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 15 U 31/14

    Erweiterung der Patentverletzungsklage auf weitere Ausführungsformen in der

    Einer anderen Auffassung zufolge (OLG Karlsruhe, GRUR 2016, 482 Rn. 73 - Abdichtsystem; OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.02.2016 - 6 U 51/14 = BeckRS 2016, 14986 - Hubwagen) ist zwingend auch über die fristgebundene Möglichkeit der Anschlussberufung zu belehren.
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 15 U 43/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für einen beheizbaren Boden für

    Nach der inzwischen ganz h. M., die der vom Senat schon immer vertretenen Ansicht entspricht, unterliegt auch ein im Ausland ansässiger Verletzer einem Rückrufanspruch aus § 140 Abs. 3 PatG (BGH, GRUR 2017, 785 - Abdichtsystem; OLG Karlsruhe, GRUR 2016, 482 - Abdichtsystem; Benkard/Grabinski/Zülch, PatG, Kommentar, 11. Aufl., § 140a Rn. 13; Rinken in: Beck OK Patentrecht, 7. Edition, § 140a Rn. 44 m. w. N.; Kühnen, aaO, Kap. D. Rn. 628).
  • BPatG, 03.06.2020 - 29 W (pat) 46/16

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "ALPHA PLUS PROFILE" - zur

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesgerichtshofs ist für die Prüfung des Nichtigkeitsgrundes der bösgläubigen Anmeldung i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG auf den Zeitpunkt der Anmeldung der Marke abzustellen (EuGH, GRUR 2009, 763 Rn. 35 - Lindt & Sprüngli/Franz Hauswirth; BGH GRUR 2016, 380 BGH GRUR 2016, 380 Rn. 12 - GLÜCKSPILZ; GRUR 2016, 482 Rn. 16 - LIQUIDROM; Miosga in BGH GRUR 2016, 380 Rn. 12 - GLÜCKSPILZ; GRUR 2016, 482 Rn. 16 - LIQUIDROM; Miosga in Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 50 Rn. 12).

    Von einer Bösgläubigkeit des Anmelders im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG ist dann auszugehen, wenn die Anmeldung rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig erfolgt (BGH GRUR 2016, 380 Rn. 16 - Glückspilz; GRUR 2016, 482 Rn. 16 - LIQUIDROM; GRUR 2009, 780 ff - lvadal).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.09.2014 - 6 U 7/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,28333
OLG Köln, 19.09.2014 - 6 U 7/14 (https://dejure.org/2014,28333)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.09.2014 - 6 U 7/14 (https://dejure.org/2014,28333)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. September 2014 - 6 U 7/14 (https://dejure.org/2014,28333)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Wettbewerbsrecht: Zur unzulässigen Nachahmung eines Produktes

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Unzulässige Nachahmung eines Produkts

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässige Nachahmung eines Produktes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hundefutter - Rufausbeutung per Verpackung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässige Übernahme einer Produktgestaltung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (26)

  • OLG Köln, 26.07.2013 - 6 U 28/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung eines Produkts

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2014 - 6 U 7/14
    Abzustellen ist dabei nicht auf einzelne Gestaltungsmerkmale, sondern auf den durch seine prägenden Merkmale hervorgerufenen Gesamteindruck des jeweiligen Produkts (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 32 - LIKEaBIKE; Senat, GRUR-RR 2014, 65, 66 - Pandas).

    Dabei kann grundsätzlich schon die Annäherung an die verkehrsbekannten Merkmale eines fremden Produkts als solche zu einer für die Annahme einer Rufausbeutung erforderlichen Übertragung der Gütevorstellung führen (BGH, GRUR 2010, 1125 Tz. 42 - Femur-Teil; GRUR 2013, 1052 Tz. 38 - Einkaufswagen III; Senat, GRUR-RR 2006, 278, 279 f. - Arbeitselement für Resektoskopie; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

    Solche besonderen Umstände können vorliegen, wenn sich ein Wettbewerber ohne sachlichen Grund in so starkem Maß an die bekannte Aufmachung eines Konkurrenzprodukts anlehnt, dass er sich an das "Image" des Originals "anhängt" und auf diese Weise unlauter an der vom Anbieter des Konkurrenzprodukts durch eigene, unter Umständen intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung partizipiert (Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

    Allerdings reicht es für eine Rufausbeutung nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (BGH, GRUR 2005, 349, 353 - Klemmbausteine III; GRUR 2010, 1125 Tz. 42 - Femur-Teil; GRUR 2013, 1052 Tz. 38 - Einkaufswagen III; Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

    Die dafür erforderliche gewisse Bekanntheit und Wertschätzung der Verpackungsgestaltung kann sich bereits aus der langjährigen Marktpräsenz des Produkts ergeben (Senat, GRUR-RR 2014, 65, 69 - Pandas; GRUR 2014, 210, 213 - Bounty/Snickers).

    Die Antragstellerin hat auch nichts zu Werbeaufwendungen vorgetragen, so dass es an der Darlegung einer eigenen, durch intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung (vgl. Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas) fehlt.

  • BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08

    Femur-Teil

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2014 - 6 U 7/14
    Eine nahezu identische Übernahme ist gegeben, wenn nach dem Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Erzeugnisse die Nachahmung nur geringfügige Abweichungen vom Original aufweist (BGH, GRUR 2000, 521, 524 - Modulgerüst I; GRUR 2010, 1125 Tz. 25 - Femur-Teil).

    Dabei kommt es darauf an, ob gerade die übernommenen Gestaltungsmittel die wettbewerbliche Eigenart des nachgeahmten Produkts begründen (BGH, GRUR 2010, 1125 Tz. 25 - Femur-Teil).

    Dabei kann grundsätzlich schon die Annäherung an die verkehrsbekannten Merkmale eines fremden Produkts als solche zu einer für die Annahme einer Rufausbeutung erforderlichen Übertragung der Gütevorstellung führen (BGH, GRUR 2010, 1125 Tz. 42 - Femur-Teil; GRUR 2013, 1052 Tz. 38 - Einkaufswagen III; Senat, GRUR-RR 2006, 278, 279 f. - Arbeitselement für Resektoskopie; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

    Allerdings reicht es für eine Rufausbeutung nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (BGH, GRUR 2005, 349, 353 - Klemmbausteine III; GRUR 2010, 1125 Tz. 42 - Femur-Teil; GRUR 2013, 1052 Tz. 38 - Einkaufswagen III; Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 21/12

    Einkaufswagen

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2014 - 6 U 7/14
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 21 - LIKEaBIKE; GRUR 2012, 1155 Tz. 16 - Sandmalkasten; GRUR 2013, 951 Tz. 14 - Regalsystem; GRUR 2013, 1052 Tz. 15 - Einkaufswagen III; Senat, GRUR-RR 2014, 25, 26 f. - Kinderhochstuhl "Sit up", jeweils m. w. N.).

    Dafür wiederum ist maßgeblich, ob sich das unter Rückgriff auf vorhandene Formen und Stilelemente entwickelte Leistungsergebnis von anderen vergleichbaren Erzeugnissen in einem Maß abhebt, dass hierdurch im angesprochenen Verkehr die Vorstellung ausgelöst wird, dieses Produkt stamme aus einem bestimmten Betrieb (BGH, GRUR 2012, 1155 Tz. 19 - Sandmalkasten; GRUR 2013, 1052 Tz. 18 - Einkaufswagen III; Senat, GRUR-RR 2013, 24, 25 - Gute Laune Drops, jeweils m. w. N.).

    Dabei kann grundsätzlich schon die Annäherung an die verkehrsbekannten Merkmale eines fremden Produkts als solche zu einer für die Annahme einer Rufausbeutung erforderlichen Übertragung der Gütevorstellung führen (BGH, GRUR 2010, 1125 Tz. 42 - Femur-Teil; GRUR 2013, 1052 Tz. 38 - Einkaufswagen III; Senat, GRUR-RR 2006, 278, 279 f. - Arbeitselement für Resektoskopie; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

    Allerdings reicht es für eine Rufausbeutung nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (BGH, GRUR 2005, 349, 353 - Klemmbausteine III; GRUR 2010, 1125 Tz. 42 - Femur-Teil; GRUR 2013, 1052 Tz. 38 - Einkaufswagen III; Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 144/06

    Knoblauchwürste

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2014 - 6 U 7/14
    aa) Bei der Beurteilung der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit von Produkten ist auf den Gesamteindruck abzustellen, den Original und Nachahmung bei ihrer bestimmungsgemäßen Benutzung dem Betrachter vermitteln (BGH, GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen; GRUR 2007, 795 Tz. 32 - Handtaschen; GRUR 2009, 1069 Tz. 20 - Knoblauchwürste).

    Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz kommt vielmehr allein für die konkrete Umsetzung der gestalterischen Grundidee in Betracht (BGH, GRUR 2009, 1069 Tz. 21 f. - Knoblauchwürste).

    Allerdings handelt es sich bei der Darstellung von Tieren, um auf die Zutaten des Produktes hinzuweisen, um eine gestalterische Grundidee, die für sich genommen nicht im Wege des wettbewerblichen Leistungsschutzes durch einen Wettbewerber monopolisiert werden kann (BGH, GRUR 2009, 1069 Tz. 22 - Knoblauchwürste).

    Bei dieser Sachlage könnte eine - auch nur mittelbare - Herkunftstäuschung nur angenommen werden, wenn der Verkehr "Markus-Mühle(R)" als eine Handelsmarke auffassen würde (vgl. BGH, GRUR 2009, 1069 Tz. 16 ff. - Knoblauchwürste).

  • OLG Köln, 15.01.2010 - 6 U 131/09

    Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung eines bekannten Verpackungsdesigns; WICK

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2014 - 6 U 7/14
    Solche besonderen Umstände können vorliegen, wenn sich ein Wettbewerber ohne sachlichen Grund in so starkem Maß an die bekannte Aufmachung eines Konkurrenzprodukts anlehnt, dass er sich an das "Image" des Originals "anhängt" und auf diese Weise unlauter an der vom Anbieter des Konkurrenzprodukts durch eigene, unter Umständen intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung partizipiert (Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

    Allerdings reicht es für eine Rufausbeutung nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (BGH, GRUR 2005, 349, 353 - Klemmbausteine III; GRUR 2010, 1125 Tz. 42 - Femur-Teil; GRUR 2013, 1052 Tz. 38 - Einkaufswagen III; Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

    Die Antragstellerin hat auch nichts zu Werbeaufwendungen vorgetragen, so dass es an der Darlegung einer eigenen, durch intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung (vgl. Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas) fehlt.

  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2014 - 6 U 7/14
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 21 - LIKEaBIKE; GRUR 2012, 1155 Tz. 16 - Sandmalkasten; GRUR 2013, 951 Tz. 14 - Regalsystem; GRUR 2013, 1052 Tz. 15 - Einkaufswagen III; Senat, GRUR-RR 2014, 25, 26 f. - Kinderhochstuhl "Sit up", jeweils m. w. N.).

    Abzustellen ist dabei nicht auf einzelne Gestaltungsmerkmale, sondern auf den durch seine prägenden Merkmale hervorgerufenen Gesamteindruck des jeweiligen Produkts (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 32 - LIKEaBIKE; Senat, GRUR-RR 2014, 65, 66 - Pandas).

    Dabei treten regelmäßig die übereinstimmenden Merkmale mehr hervor, so dass es mehr auf die Übereinstimmungen als die Unterschiede ankommt (BGH, GRUR 2007, 795 Tz. 34 - Handtaschen; GRUR 2010, 80 Tz 41 - LIKEaBIKE; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 4 Rn. 9.43).

  • OLG Köln, 10.07.2013 - 6 U 209/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung fremder Produkte; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2014 - 6 U 7/14
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 21 - LIKEaBIKE; GRUR 2012, 1155 Tz. 16 - Sandmalkasten; GRUR 2013, 951 Tz. 14 - Regalsystem; GRUR 2013, 1052 Tz. 15 - Einkaufswagen III; Senat, GRUR-RR 2014, 25, 26 f. - Kinderhochstuhl "Sit up", jeweils m. w. N.).

    Als Hersteller eines Produkts ist bei arbeitsteiliger Entwicklung oder Fertigung derjenige anzusehen, der Herr des Produktionsvorgangs und vor allem Herr der Entscheidung über die Marktzuführung des betreffenden Erzeugnisses ist (Senat, GRUR-RR 2014, 25, 26 - Kinderhochstuhl "Sit-Up"; OLG München, GRUR-RR 2004, 85 - Stricktop).

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2014 - 6 U 7/14
    aa) Bei der Beurteilung der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit von Produkten ist auf den Gesamteindruck abzustellen, den Original und Nachahmung bei ihrer bestimmungsgemäßen Benutzung dem Betrachter vermitteln (BGH, GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen; GRUR 2007, 795 Tz. 32 - Handtaschen; GRUR 2009, 1069 Tz. 20 - Knoblauchwürste).

    Dabei treten regelmäßig die übereinstimmenden Merkmale mehr hervor, so dass es mehr auf die Übereinstimmungen als die Unterschiede ankommt (BGH, GRUR 2007, 795 Tz. 34 - Handtaschen; GRUR 2010, 80 Tz 41 - LIKEaBIKE; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 4 Rn. 9.43).

  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 21/11

    Sandmalkasten

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2014 - 6 U 7/14
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 21 - LIKEaBIKE; GRUR 2012, 1155 Tz. 16 - Sandmalkasten; GRUR 2013, 951 Tz. 14 - Regalsystem; GRUR 2013, 1052 Tz. 15 - Einkaufswagen III; Senat, GRUR-RR 2014, 25, 26 f. - Kinderhochstuhl "Sit up", jeweils m. w. N.).

    Dafür wiederum ist maßgeblich, ob sich das unter Rückgriff auf vorhandene Formen und Stilelemente entwickelte Leistungsergebnis von anderen vergleichbaren Erzeugnissen in einem Maß abhebt, dass hierdurch im angesprochenen Verkehr die Vorstellung ausgelöst wird, dieses Produkt stamme aus einem bestimmten Betrieb (BGH, GRUR 2012, 1155 Tz. 19 - Sandmalkasten; GRUR 2013, 1052 Tz. 18 - Einkaufswagen III; Senat, GRUR-RR 2013, 24, 25 - Gute Laune Drops, jeweils m. w. N.).

  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 30/02

    Klemmbausteine III

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2014 - 6 U 7/14
    Allerdings reicht es für eine Rufausbeutung nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (BGH, GRUR 2005, 349, 353 - Klemmbausteine III; GRUR 2010, 1125 Tz. 42 - Femur-Teil; GRUR 2013, 1052 Tz. 38 - Einkaufswagen III; Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 48/10

    Teddybär

  • OLG Hamburg, 31.03.2005 - 5 U 89/04

    Original Patienten-Aufklärungsbögen

  • OLG Köln, 24.03.2006 - 6 U 198/05

    "Satellitenempfangsgerät: Das Original"

  • OLG Köln, 02.08.2013 - 6 U 214/12

    Gefahr der wettbewerbswidrigen Herkunftstäuschung bei Anbringung einer

  • OLG München, 30.10.2003 - 29 U 2691/03

    Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz des Herstellerbegriffs bei

  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 158/89

    Betonsteinelemente - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02

    Handtuchklemmen

  • BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02

    Jeans

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 170/05

    ICON

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 136/11

    Regalsystem

  • KG, 13.09.2002 - 5 W 248/02

    Wettbewerbswidriger Vertrieb von Plüschbären

  • OLG Hamburg, 24.02.2011 - 3 U 63/10

    Unlauterer Wettbewerb: Nachahmungsschutz für auf Verpackungen abgebildete

  • OLG Köln, 17.03.2006 - 6 U 158/05

    Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz - hier: Arbeitselement für die

  • OLG Köln, 10.08.2012 - 6 U 17/12

    Gute Laune Drops

  • OLG Köln, 18.07.2014 - 6 U 4/14

    Umfang des wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutzes für Wohnmöbel

  • LG Köln, 11.12.2019 - 84 O 198/19
    Dabei kann auch die als neu empfundene Kombination bekannter Gestaltungsmerkmale eine wettbewerbliche Eigenart begründen (BGH, GRUR 2006, 79 Tz. 26 - Jeans I; BGH, GRUR 2008, 1115 Tz. 22 - ICON; OLG Köln, Urteil vom 19.09.2014 - 6 U 7/14 - S. 7).

    Abzustellen ist dabei nicht auf einzelne Gestaltungsmerkmale, sondern auf den durch seine prägenden Merkmale hervorgerufenen Gesamteindruck des jeweiligen Produkts (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 32 - LIKEaBIKE; OLG Köln, GRUR-RR 2014, 65, 66 - Pandas; OLG Köln, Urteil vom 19.09.2014 - 6 U 7/14 - S. 7).

    Geringfügige Abweichungen vom Original sind unerheblich, solange das Original als Vorbild erkennbar bleibt (OLG Köln, Urteil vom 19.09.2014 - 6 U 7/14 - S. 10; OLG Hamburg, MarkenR 2011, 275, 280 = juris Tz. 55).

    Dabei treten regelmäßig die übereinstimmenden Merkmale mehr hervor, so dass es mehr auf die Übereinstimmungen als die Unterschiede ankommt (BGH, GRUR 2007, 795 Tz. 34 - Handtaschen; BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 41 - LIKEaBIKE; OLG Köln, Urteil vom 19.09.2014 - 6 U 7/14 - S. 10).

  • LG Köln, 30.04.2015 - 84 O 115/14
    Dabei kann auch die als neu empfundene Kombination bekannter Gestaltungsmerkmale eine wettbewerbliche Eigenart begründen (BGH, GRUR 2006, 79 Tz. 26 - Jeans I; BGH, GRUR 2008, 1115 Tz. 22 - ICON; OLG Köln, Urteil vom 19.09.2014 - 6 U 7/14 - S. 7).

    Abzustellen ist dabei nicht auf einzelne Gestaltungsmerkmale, sondern auf den durch seine prägenden Merkmale hervorgerufenen Gesamteindruck des jeweiligen Produkts (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 32 - LIKEaBIKE; OLG Köln, GRUR-RR 2014, 65, 66 - Pandas; OLG Köln, Urteil vom 19.09.2014 - 6 U 7/14 - S. 7).

    Geringfügige Abweichungen vom Original sind unerheblich, solange das Original als Vorbild erkennbar bleibt (OLG Köln, Urteil vom 19.09.2014 - 6 U 7/14 - S. 10; OLG Hamburg, MarkenR 2011, 275, 280 = juris Tz. 55; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, § 4 Rn. 9.37).

    Dabei treten regelmäßig die übereinstimmenden Merkmale mehr hervor, so dass es mehr auf die Übereinstimmungen als die Unterschiede ankommt (BGH, GRUR 2007, 795 Tz. 34 - Handtaschen; BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 41 - LIKEaBIKE; OLG Köln, Urteil vom 19.09.2014 - 6 U 7/14 - S. 10; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 4 Rn. 9.43).

  • LG Köln, 13.03.2019 - 84 O 238/18

    Unterlassungsanspruch des Vertriebs von alkoholfreien Getränken in Standbeuteln

    Dabei kann auch die als neu empfundene Kombination bekannter Gestaltungsmerkmale eine wettbewerbliche Eigenart begründen (BGH, GRUR 2006, 79 Tz. 26 - Jeans I; BGH, GRUR 2008, 1115 Tz. 22 - ICON; OLG Köln, Urteil vom 19.09.2014 - 6 U 7/14 - S. 7).

    Abzustellen ist dabei nicht auf einzelne Gestaltungsmerkmale, sondern auf den durch seine prägenden Merkmale hervorgerufenen Gesamteindruck des jeweiligen Produkts (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 32 - LIKEaBIKE; OLG Köln, GRUR-RR 2014, 65, 66 - Pandas; OLG Köln, Urteil vom 19.09.2014 - 6 U 7/14 - S. 7).

    Geringfügige Abweichungen vom Original sind unerheblich, solange das Original als Vorbild erkennbar bleibt (OLG Köln, Urteil vom 19.09.2014 - 6 U 7/14 - S. 10; OLG Hamburg, MarkenR 2011, 275, 280 = juris Tz. 55; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 36. Aufl. 2018, § 4 Rn. 3.37).

    Dabei treten regelmäßig die übereinstimmenden Merkmale mehr hervor, so dass es mehr auf die Übereinstimmungen als die Unterschiede ankommt (BGH, GRUR 2007, 795 Tz. 34 - Handtaschen; BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 41 - LIKEaBIKE; OLG Köln, Urteil vom 19.09.2014 - 6 U 7/14 - S. 10; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 36. Aufl. 2018, § 4 Rn. 3.43).

  • LG Köln, 11.09.2019 - 84 O 209/18
    Dabei kann auch die als neu empfundene Kombination bekannter Gestaltungsmerkmale eine wettbewerbliche Eigenart begründen (BGH, GRUR 2006, 79 Tz. 26 - Jeans I; BGH, GRUR 2008, 1115 Tz. 22 - ICON; OLG Köln, Urteil vom 19.09.2014 - 6 U 7/14 - S. 7).

    Abzustellen ist dabei nicht auf einzelne Gestaltungsmerkmale, sondern auf den durch seine prägenden Merkmale hervorgerufenen Gesamteindruck des jeweiligen Produkts (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 32 - LIKEaBIKE; OLG Köln, GRUR-RR 2014, 65, 66 - Pandas; OLG Köln, Urteil vom 19.09.2014 - 6 U 7/14 - S. 7).

    Geringfügige Abweichungen vom Original sind unerheblich, solange das Original als Vorbild erkennbar bleibt (OLG Köln, Urteil vom 19.09.2014 - 6 U 7/14 - S. 10; OLG Hamburg, MarkenR 2011, 275, 280 = juris Tz. 55).

    Dabei treten regelmäßig die übereinstimmenden Merkmale mehr hervor, so dass es mehr auf die Übereinstimmungen als die Unterschiede ankommt (BGH, GRUR 2007, 795 Tz. 34 - Handtaschen; BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 41 - LIKEaBIKE; OLG Köln, Urteil vom 19.09.2014 - 6 U 7/14 - S. 10).

  • LG Köln, 13.11.2019 - 84 O 250/18

    Zur wettbewerblichen Eigenart von Jeans - Wettbewerbswidrige Herkunftstäuschung

    Geringfügige Abweichungen vom Original sind unerheblich, solange das Original als Vorbild erkennbar bleibt (OLG Köln, Urteil vom 19.09.2014 - 6 U 7/14 - S. 10; OLG Hamburg, MarkenR 2011, 275, 280 = juris Tz. 55; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 37. Aufl. 2019, § 4 Rn. 3.37).

    Dabei treten regelmäßig die übereinstimmenden Merkmale mehr hervor, so dass es mehr auf die Übereinstimmungen als die Unterschiede ankommt (BGH, GRUR 2007, 795 Tz. 34 - Handtaschen; BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 41 - LIKEaBIKE; OLG Köln, Urteil vom 19.09.2014 - 6 U 7/14 - S. 10; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 37. Aufl. 2019, § 4 Rn. 3.43).

  • LG Köln, 13.11.2019 - 84 O 249/18
    Geringfügige Abweichungen vom Original sind unerheblich, solange das Original als Vorbild erkennbar bleibt (OLG Köln, Urteil vom 19.09.2014 - 6 U 7/14 - S. 10; OLG Hamburg, MarkenR 2011, 275, 280 = juris Tz. 55; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 37. Aufl. 2019, § 4 Rn. 3.37).

    Dabei treten regelmäßig die übereinstimmenden Merkmale mehr hervor, so dass es mehr auf die Übereinstimmungen als die Unterschiede ankommt (BGH, GRUR 2007, 795 Tz. 34 - Handtaschen; BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 41 - LIKEaBIKE; OLG Köln, Urteil vom 19.09.2014 - 6 U 7/14 - S. 10; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 37. Aufl. 2019, § 4 Rn. 3.43).

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 06.10.2015 - 6 U 7/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,30918
OLG Brandenburg, 06.10.2015 - 6 U 7/14 (https://dejure.org/2015,30918)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.10.2015 - 6 U 7/14 (https://dejure.org/2015,30918)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Oktober 2015 - 6 U 7/14 (https://dejure.org/2015,30918)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,30918) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 535 Abs. 1; BGB § 546a
    Ansprüche des Vermieters bei Vorenthaltung der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzungsersatz: Betriebskostenabrechnung erforderlich?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Weigerung der Herausgabe der Mietsache nach Mietvertragsende begründet Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung - Nutzungsentschädigung umfasst vereinbarte Miete zuzüglich Betriebskostenvorauszahlungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nutzungsersatz: Betriebskostenabrechnung erforderlich? (IMR 2016, 16)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 340/10

    Zur Frage der Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei der Abrechnung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.10.2015 - 6 U 7/14
    Den Vermieter trifft regelmäßig keine sekundäre Darlegungslast für die tatsächlichen Grundlagen seines Betriebskostenansatzes, denn der Mieter hat das Recht, die für die Betriebskostenabrechnung maßgebenden Belege einzusehen (vgl. BGH NJW 2011, 3028).
  • BGH, 22.11.2011 - VIII ZR 38/11

    Wohnraummiete: Zurückbehaltungsrecht des Mieters an den Betriebskosten bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.10.2015 - 6 U 7/14
    Folglich obliegt es zunächst dem Mieter, den Betriebskostenansatz des Vermieters und die zugehörigen Einzelkosten aufgrund einer Einsichtnahme in die Belege in konkreter Weise substantiiert zu bestreiten (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2012, 542).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 20.07.2015 - 6 U 7/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,74147
OLG Zweibrücken, 20.07.2015 - 6 U 7/14 (https://dejure.org/2015,74147)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.07.2015 - 6 U 7/14 (https://dejure.org/2015,74147)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. Juli 2015 - 6 U 7/14 (https://dejure.org/2015,74147)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,74147) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 Nr 3 VOB/B, § 254 Abs 1 BGB, § 278 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 631 BGB
    Werklohnklage wegen Beschichtungsarbeiten im Vorfeld und hinter einem Hangar eines Flugplatzes: Einwand einer Hinweispflichtverletzung des Werkunternehmers betreffend allgemeine physikalische Grundregeln bei der Verwendung verschiedener Baumaterialien

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Werklohn auf Grundlage eines Bauvertrags; Rückführung des Werkmangels auf die vorgegebene Leistungsbeschreibung bzw. auf einer solchen für den Vorunternehmer; Geltung des sogenannten funktionalen Mangelbegriffs; Fehlen geeigneter Maßnahmen zum ...

  • ra.de
  • ibr-online

    Ausführungsrisiken bekannt: Auftragnehmer muss keine Bedenken anmelden!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • freier-goetz.de (Kurzinformation)

    Keine Hinweispflicht auf allgemein bekanntes Grundwissen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auf allgemein bekannte Risiken muss der Auftragnehmer nicht hinweisen! (IBR 2017, 492)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.07.1982 - VII ZR 314/81

    Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.07.2015 - 6 U 7/14
    Kommt er dieser Prüfungs- und Hinweispflicht nicht nach, wird dadurch das Gesamtwerk beeinträchtigt, so dass sich seine Werkleistung als mangelhaft erweist, mit der Folge, dass er vom Besteller auf Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann (vgl. etwa BGH NJW 1983, 875 f.).
  • OLG Naumburg, 08.05.2013 - 2 U 174/12

    Haftung des Fachunternehmers wegen unterlassender Bedenkenanzeige:

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.07.2015 - 6 U 7/14
    Am geringsten ist die Prüfungspflicht dort, wo es um die vorgesehene Art der Ausführung geht, weil diese grundsätzlich dem Planungsbereich zuzuordnen ist, in dem der Auftraggeber regelmäßig einen eigenen Fachmann, nämlich einen planenden Architekten oder Ingenieur beschäftigt (vgl. etwa OLG Hamm BauR 2003, 1052; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 8. Mai 2013, 2 U 174/12; juris).
  • OLG München, 24.06.2014 - 9 U 4193/11

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Planer und ausführendem Unternehmen einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.07.2015 - 6 U 7/14
    Der sogenannte funktionale Mangelbegriff gilt auch dann, wenn der Unternehmer selbst nicht mit Planleistungen beauftragt ist und in der ihn zur Verfügung gestellten Planung die "Vorleistung eines anderen Unternehmers" liegt (BGH aaO; OLG München NJW 2014, 2590).
  • OLG Hamm, 10.12.2012 - 17 U 107/11

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Bauherrn aufgrund Planungsfehlern des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.07.2015 - 6 U 7/14
    Bedarf es danach eines Hinweises des Auftragnehmers, kann entgegen dem Wortlaut des § 4 Nr. 3 VOB/B ein mündlicher Hinweis ausreichen, sofern er eindeutig, d.h. inhaltlich klar, vollständig und erschöpfend ist (vgl. OLG Hamm Urteil vom 10. Dezember 2012, 17 U 107/11; juris).
  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.07.2015 - 6 U 7/14
    Der erbrachten Werkleistung fehlt nämlich die vertraglich vorausgesetzte Funktionstauglichkeit (vgl. dazu BGH NJW 2008, 511), da sich die aufgebrachte Beschichtung nach den nicht angegriffenen Feststellungen im Bereich der Torschienen nach und nach abgelöst hat bzw. weiterhin ablöst.
  • OLG Saarbrücken, 21.08.2007 - 4 U 448/03

    Zur Prüfpflicht des mit Einbau gestellter Baumaterialien beauftragten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.07.2015 - 6 U 7/14
    Insbesondere können Prüfungs- und Mitteilungspflicht ganz entfallen, wenn es sich bei dem Auftragsgeber um einen solchen handelt, der selbst über konkret vorliegende und ersichtlich zu erwartende erhebliche Fachkenntnisse verfügt (OLG Saarbrücken, MDR 2008, 79 f.).
  • BGH, 23.10.1986 - VII ZR 48/85

    Pflichten des Unternehmers im Hinblick auf von Dritten zu erbringenden

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.07.2015 - 6 U 7/14
    Dabei bestimmen sich die Anforderungen u.a. nach dem vom Unternehmer zu erwartenden Fachwissen, nach seiner Kenntnis vom Informationsstand des Vorunternehmers und überhaupt durch sämtliche Umstände, die bei hinreichend sorgfältiger Prüfung als bedeutsam angesehen werden können (BGH NJW 1987, 643).
  • BGH, 11.10.1990 - VII ZR 228/89

    Verschulden bei Mängeln der Ausschreibung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.07.2015 - 6 U 7/14
    66 Allerdings hat der Bundesgerichtshof zum Mitverschulden des Auftragsgebers und seiner Erfüllungsgehilfen entschieden, dass in den Fällen, in denen der Auftragnehmer den Hinweis auf erkannte Mängel unterlässt, er immer allein für den Schaden verantwortlich ist (BGH NJW-RR 1991, 276).
  • OLG Hamm, 28.01.2003 - 34 U 37/02

    Umfang der Hinweis- und Prüfungspflicht des Auftragnehmers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.07.2015 - 6 U 7/14
    Am geringsten ist die Prüfungspflicht dort, wo es um die vorgesehene Art der Ausführung geht, weil diese grundsätzlich dem Planungsbereich zuzuordnen ist, in dem der Auftraggeber regelmäßig einen eigenen Fachmann, nämlich einen planenden Architekten oder Ingenieur beschäftigt (vgl. etwa OLG Hamm BauR 2003, 1052; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 8. Mai 2013, 2 U 174/12; juris).
  • OLG Schleswig, 27.06.2018 - 12 U 13/18

    Prüfungs- und Hinweispflicht eines Werkunternehmers gegenüber dem

    Dabei bestimmen sich die Anforderungen u.a. nach dem vom Unternehmer zu erwartenden Fachwissen, nach seiner Kenntnis vom Informationsstand des Vorunternehmers und überhaupt durch sämtliche Umstände, die bei hinreichend sorgfältiger Prüfung als bedeutsam angesehen werden können (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20.07.2015, 6 U 7/14, IBR 2017, 492).
  • LG Stuttgart, 09.10.2019 - 10 O 193/13

    Zur Haftung eines KFZ-Zulieferers für ein von ihm aufgrund detaillierter Vorgaben

    Hinweise sind umso weniger geboten, wie der Auftragnehmer nach den Umständen darauf vertrauen darf, dass entsprechendes Wissen auf Seiten des Auftraggebers vorausgesetzt werden kann (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss v. 20.07.2015 - 6 U 7/14 m.w.N.).
  • LG Landau/Pfalz, 30.12.2020 - 2 O 105/19

    Vorunternehmer ist Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers!

    Insbesondere können Prüfungs- und Mitteilungspflicht ganz entfallen, wenn es sich bei dem Auftragsgeber um einen solchen handelt, der selbst über konkret vorliegende und ersichtlich zu erwartende erhebliche Fachkenntnisse verfügt (OLG Saarbrücken, MDR 2008, 79 f; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20. Juli 2015 - 6 U 7/14).
  • LG Flensburg, 01.12.2017 - 4 O 104/17

    Bauvertrag über Verputzungs- und Verschlämmungsarbeiten an einer Fassade:

    Auch auf Hinweis des Gerichts und unter Bezugnahme auf die von beiden Parteien zitierte und zutreffende Rechtsprechung (OLG Zweibrücken, Beschluss v. 20.07.2015, 6 U 7/14; OLG Saarbrücken, Urteil v. 21.08.2007, 4 U 448/03, jeweils zitiert nach juris) in der mündlichen Verhandlung, dass gerade k o n k r e t vorliegende oder e r s i c h t l i c h zu erwartende erhebliche Fachkenntnisse Voraussetzung für ein Entfallen der Prüfungs- und Mitteilungspflicht ist, ist spezifischer Vortrag nicht erfolgt.
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2018 - L 6 U 7/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,28290
LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2018 - L 6 U 7/14 (https://dejure.org/2018,28290)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.05.2018 - L 6 U 7/14 (https://dejure.org/2018,28290)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. Mai 2018 - L 6 U 7/14 (https://dejure.org/2018,28290)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 33/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Berufskrankheit - aktuell

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2018 - L 6 U 7/14
    Weiterhin muss die gefährdende Tätigkeit wegen der fortbestehenden Gefahr eingestellt werden, und es muss dadurch zu einer konkreten Verdienstminderung und/oder sonstigen wirtschaftlichen Nachteilen kommen (siehe nur BSG, Urteil vom 12. Januar 2010 - B 2 U 33/08 R - juris).

    Darauf, ob zwischen der Einstellung und der - hier vorliegenden - Minderung des Verdienstes bzw. sonstiger wirtschaftlicher Nachteile ein ursächlicher Zusammenhang zu bejahen ist, kommt es daher nicht mehr an (vgl. hierzu nur BSG, Urteil vom 12. Januar 2010 - B 2 U 33/08 R - a.a.O.).

    Für diese Risikoprognose mit hypothetischer Kausalitätsbewertung ist die Würdigung aller Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Standes der arbeitsmedizinischen Erkenntnisse maßgeblich (BSG, Urteil vom 12. Januar 2010 - B 2 U 33/08 R - s.o.).

    Denn die präventive Zielrichtung der Norm soll vor aktuellen Gesundheitsgefahren schützen und der Vorbeugung sowie Krankheitsverhütung dienen (BSG, Urteil vom 12. Januar 2010 - B 2 U 33/08 R - juris).

  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 10/00 R

    Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit in der Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2018 - L 6 U 7/14
    Ist ihm das infolge seines gesundheitlichen Leistungsvermögens dagegen nicht mehr möglich, besteht kein rechtlich wesentlicher Kausalzusammenhang zwischen der BK und der Einstellung der gefährdenden Tätigkeit (so für den Fall einer noch nicht entstandenen BK ausdrücklich BSG, Urteil vom 20. Februar 2001 - B 2 U 10/00 R - SozR 3-5670 § 3 Nr. 5).

    Der Senat hat die Revision gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG zugelassen, da der Entscheidung des BSG vom 20. Februar 2001 (B 2 U 10/00 R - a.a.O.) - anders als hier - ein Sachverhalt zugrunde lag, bei dem eine BK noch nicht entstanden war.

  • BSG, 22.03.1983 - 2 RU 22/81
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2018 - L 6 U 7/14
    Hiergegen erhob der Kläger am 8. Dezember 2009 Widerspruch und führte zur Begründung u.a. aus, nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 22. März 1983 - 2 RU 22/81 - juris) genüge für das Vorliegen einer Gefahr bereits eine statistisch erhöhte Möglichkeit des Wiederauflebens bzw. der Verschlimmerung der BK.

    Mit Urteil vom 19. September 2013 hat das SG die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 30. November 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28. April 2010 dem Grunde nach verpflichtet, dem Kläger Übergangsleistungen nach § 3 BKV zu gewähren und hierzu in den Gründen ausgeführt: Eine Gefahr im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 BKV liege nach der Rechtsprechung des BSG vor, wenn das Risiko einer Schädigung für den Versicherten am konkreten Arbeitsplatz durch seinen individuellen Gesundheitszustand über den Grad hinausgehe, der bei anderen Versicherten bei vergleichbarer Beschäftigung bestehe (z.B. Urteil vom 22. März 1983 - 2 RU 22/81 - s.o.).

  • OLG Frankfurt, 12.03.2012 - 23 U 74/07

    Zum taktischen Einsatz "der Wahrheit" im Zivilprozess

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2018 - L 6 U 7/14
    In dem vor dem Sozialgericht (SG) Halle geführten nachfolgenden Klageverfahren (S 23 U 74/07) übermittelte die Beklagte die Stellungnahme ihres Beratungsarztes Privatdozent (PD) Dr. B. vom 6. Mai 2008, in der dieser die Einholung eines orthopädischen Gutachtens empfahl.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 19.03.2015 - 6 U 7/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,74169
OLG Zweibrücken, 19.03.2015 - 6 U 7/14 (https://dejure.org/2015,74169)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.03.2015 - 6 U 7/14 (https://dejure.org/2015,74169)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. März 2015 - 6 U 7/14 (https://dejure.org/2015,74169)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 02.04.2014 - 6 U 7/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,29286
OLG Hamburg, 02.04.2014 - 6 U 7/14 (https://dejure.org/2014,29286)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.04.2014 - 6 U 7/14 (https://dejure.org/2014,29286)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. April 2014 - 6 U 7/14 (https://dejure.org/2014,29286)
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Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gegenstandswert einer Berufung

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