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   OLG Köln, 04.09.2015 - 6 U 7/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,35284
OLG Köln, 04.09.2015 - 6 U 7/15 (https://dejure.org/2015,35284)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.09.2015 - 6 U 7/15 (https://dejure.org/2015,35284)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. September 2015 - 6 U 7/15 (https://dejure.org/2015,35284)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JurPC

    Internetfernsehen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Vergleichs über Ansprüche aus der Verletzung von Lizenzrechten wegen arglistiger Täuschung über weitere, mit dem Recht der Inhaber konzernmäßig verbundenen Unternehmen; Unzulässige Herabsetzung eines Unternehmens durch Darstellung seines Geschäftsmodells ...

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 123, 242; UWG § 4 Nr. 7
    Anfechtung eines Vergleichs über Ansprüche aus der Verletzung von Lizenzrechten wegen arglistiger Täuschung über weitere, mit dem Recht der Inhaber konzernmäßig verbundenen Unternehmen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internetfernsehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Vergleich kann angefochten werden bei mangelnder Aufklärung über Rechte

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrigkeit herabsetzender Äußerungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auf gleichartige Lizenzrechte durch ein drittes Unternehmen muss bei Vergleich hingewiesen werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auf gleichartige Lizenzrechte durch ein drittes Unternehmen muss bei Vergleich hingewiesen werden

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Vergleich kann bei mangelnder Aufklärung über Rechte angefochten werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09

    Coaching-Newsletter

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2015 - 6 U 7/15
    Dies war insofern konsequent, als § 6 UWG in seinem Anwendungsbereich die Vorschrift des § 4 Nr. 7 UWG verdrängt (BGH, GRUR 2012, 74 Tz. 17 - Coaching-Newsletter).

    Der Schwerpunkt der Schreiben liegt aber nicht auf dieser tatsächlichen Behauptung, sondern auf der rechtlichen Bewertung des Sachverhalts, so dass sie insgesamt dem Bereich der Meinungsäußerung zuzurechnen sind (vgl. BGH, GRUR 2012, 74 Tz. 30 - Coaching-Newsletter).

    Ein beeinträchtigendes Werturteil kann daher umso eher zulässig sein, je nützlicher die Information für die Adressaten ist oder je mehr aus anderen Gründen ein berechtigtes Informationsinteresse oder hinreichender Anlass für die Kritik besteht und je sachlicher die Kritik präsentiert wird (BGH, GRUR 2012, 74 Tz. 33 - Coaching-Newsletter; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, § 4 Rn. 7.21).

    Das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG, das insoweit bei der Auslegung des § 4 Nr. 7 UWG zu berücksichtigen ist, ist in diesem Zusammenhang gegen den in Art. 12 und 2 Abs. 1 GG geschützten Geschäftsruf des Betroffenen abzuwägen (BGH, GRUR 2012, 74 Tz. 31 - Coaching-Newsletter; OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.8. 2013 - 15 U 42/13, von der Klägerin als Anlage ASt 26 vorgelegt).

  • BGH, 28.09.2004 - IX ZR 155/03

    Hemmung der Verjährung des Anfechtungsanspruchs durch Antrag des

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2015 - 6 U 7/15
    Die Hemmung durch die Klage gemäß § 204 BGB endet im Fall der Klagerücknahme sechs Monate nach der Rücknahme des Antrags (BGH, NJW 2004, 3772, 3773; Palandt/Ellenberger, BGB, 74. Aufl. 2015, § 204 Rn. 33).
  • OLG Stuttgart, 22.02.2007 - 2 U 173/06

    Wettbewerbsrecht: Anforderungen an den Inhalt einer Abschlusserklärung;

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2015 - 6 U 7/15
    Nur in diesem Fall könnte das Bestehen eines Unterlassungsanspruchs als zwischen den Parteien (wie in einem Hauptsachetitel) verbindlich festgestellt angenommen werden (vgl. OLG Stuttgart, WRP 2007, 688, 689; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, § 12 Rn. 3.74; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl. 2011, Kap. 43 Rn. 6 ff.) Auch die Klägerin beruft sich gegenüber dem Einwand der Beklagten, es bestehe mangels Wettbewerbsverhältnis materiell kein Anspruch, nicht auf die Abschlusserklärungen, sondern weist ihn als inhaltlich unbegründet zurück.
  • BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84

    Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2015 - 6 U 7/15
    Es ist daher davon auszugehen, dass diese Gesellschaften entsprechend §§ 17, 18 Abs. 1 AktG einen Konzern bilden (vgl. BGHZ 95, 330 = NJW 1986, 188, 189 f. - Autokran).
  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 152/59

    Gründerbildnis

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2015 - 6 U 7/15
    Nur ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass beim Fehlen eines Wettbewerbsverhältnisses die Ansprüche der Klägerin aus § 823 Abs. 1 BGB begründet wären, da herabsetzende Äußerungen im Sinn des § 4 Nr. 7 UWG außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Vorschrift einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen können (BGHZ 36, 252 = GRUR 1962, 310, 314 - Gründerbildnis; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, § 4 Rn. 7.8; Ohly, in: Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl. 2014, § 4 Rn. 7/7).
  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2015 - 6 U 7/15
    Schmähkritik liegt vor, wenn eine kritische Äußerung keine Auseinandersetzung in der Sache enthält, sondern nur den angegriffenen Mitbewerber herabsetzen oder verunglimpfen, in gleichsam an den Pranger stellen will, wobei aber strenge Maßstäbe anzulegen sind, weil andernfalls eine umstrittene Äußerung ohne Abwägung dem Schutz der Meinungsfreiheit entzogen würde (BGH, NJW 2009, 1872 Tz. 18 - Fraport-Manila-Skandal).
  • LG Hamburg, 08.04.2009 - 308 O 660/08

    Streaming von Fernsehsignalen als IPTV

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2015 - 6 U 7/15
    Die Vereinbarung mit den in der "Münchener Gruppe" zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften genüge nicht, da sich diese nur auf das Recht der Kabelweitersendung gemäß § 20b UrhG stütze (LG Hamburg, ZUM 2009, 582 - A).
  • OLG Frankfurt, 17.09.2013 - 15 U 42/13

    Unwirksamer Gewährleistungsausschluss im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs sowie

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2015 - 6 U 7/15
    Das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG, das insoweit bei der Auslegung des § 4 Nr. 7 UWG zu berücksichtigen ist, ist in diesem Zusammenhang gegen den in Art. 12 und 2 Abs. 1 GG geschützten Geschäftsruf des Betroffenen abzuwägen (BGH, GRUR 2012, 74 Tz. 31 - Coaching-Newsletter; OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.8. 2013 - 15 U 42/13, von der Klägerin als Anlage ASt 26 vorgelegt).
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 192/08

    Arglistanfechtung des Gewerberaummietvertrages: Pflicht des Mieters zur

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2015 - 6 U 7/15
    Die Aufklärung über eine solche Tatsache kann der Vertragspartner redlicherweise aber nur verlangen, wenn er im Rahmen seiner Eigenverantwortung nicht gehalten ist, sich selbst über diese Tatsache zu informieren (BGH, NJW 2010, 3362 Tz. 22 f. m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 14.03.2024 - 15 U 132/22

    Besteht zwischen Fluggastrechteportalen und von deren Angeboten erfassten

    Dafür ist aber nicht erforderlich, dass der herabgesetzte oder angeschwärzte Unternehmer auf demselben relevanten Markt wie der Anschwärzende tätig ist (OLG Köln WRP 2016, 268 Rn. 44; aA OLG Brandenburg GRUR-RR 2009, 140 (141)).
  • OLG Hamburg, 07.09.2023 - 5 U 65/22

    So geht Positionierung! - Lauterkeitsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung der

    (1) Darauf, dass § 4 Nr. 1 UWG gegenüber § 4 Nr. 4 UWG die speziellere Regel darstellt (vgl. BGH GRUR 2010, 349 Rn. 38 - EKW-Steuerberater; BGH GRUR 2009, 1186 Rn. 25 - Mecklenburger Obstbrände; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 41. Aufl., § 4 Rn. 1.6) und die das Unionsrecht umsetzende Bestimmung des § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG wiederum § 4 Nr. 1 UWG vorgeht (vgl. BGH GRUR 2019, 644 Rn. 13 - Knochenzement II mwN; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 41. Aufl., § 6 Rn. 28a; Jänich MüKoUWG, 3. Aufl., § 4 Abs. 1 Rn. 4) kommt es vorliegend nicht an, weil hinsichtlich der Beurteilung, ob eine Herabsetzung eines Mitbewerbers vorliegt, bei § 4 Nr. 1, § 4 Nr. 4 und § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG dieselben Maßstäbe gelten (vgl. OLG Köln Urt. v. 04.09.2015 - 6 U 7/15, BeckRS 2015, 55272 Rn. 47; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 41. Aufl., § 4 Rn. 1.6 und 1.12).

    Eine Kritik kann umso eher zulässig sein, je nützlicher die Information für die Adressaten ist oder je mehr aus anderen Gründen ein berechtigtes Informationsinteresse oder ein hinreichender Anlass für die Kritik besteht und je sachlicher die Kritik präsentiert wird (BGH GRUR 2012, 74 Rn. 33 - Coaching-Newsletter; BGH GRUR 2016, 710 Rn. 51 - Im Immobiliensumpf; BGH GRUR 2018, 622 Rn. 35 - Verkürzter Versorgungsweg II; OLG Köln Urt. v. 4.9.2015 - 6 U 7/15, BeckRS 2015, 55272 Rn. 52).

  • OLG Frankfurt, 28.03.2019 - 6 U 203/18

    Unlauteres Verhalten durch herabsetzende Äußerungen über Mitbewerber

    Eine Kritik kann umso eher zulässig sein, je nützlicher die Information für die Adressaten ist oder je mehr aus anderen Gründen ein berechtigtes Informationsinteresse oder ein hinreichender Anlass für die Kritik besteht und je sachlicher die Kritik präsentiert wird (BGH GRUR 2012, 74 Rnr. 33 - Coaching-Newsletter; BGH WRP 2016, 843 [BGH 31.03.2016 - I ZR 160/14] Rnr. 51 - Im Immobiliensumpf; BGH WRP 2018, 682 [BGH 01.03.2018 - I ZR 264/16] Rnr. 35 - Verkürzter Versorgungsweg II; OLG Köln WRP 2016, 268 [OLG Köln 04.09.2015 - 6 U 7/15] Rnr. 48 und WRP 2016, 891 [OLG Köln 01.04.2016 - 6 U 182/15] Rnr. 14).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2016 - 20 U 98/15

    Rückforderung von aufgrund eines Vergleichs geleisteten Zahlungen wegen

    Sie verweist auf die ihrer Ansicht nach zutreffenden Ausführungen im Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 04.09.2015 (Az. 6 U 7/15) in einem Parallelverfahren, das die zur Anfechtung berechtigende Verletzung einer entsprechenden Aufklärungspflicht durch die Beklagten bejaht habe.

    Diesbezüglich folgt der Senat den überzeugenden Ausführungen des Oberlandesgericht Köln in dem in einem Parallelverfahren ergangenen Urteil vom 04.09.2015 (Az. 6 U 7 /15, WRP 2016, 268) zum Hintergrund des Abschlusses der Vergleichsvereinbarung vom 17.12.2013 (dort Rn. 19 ff.):.

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