Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 29.09.2008

Rechtsprechung
   KG, 10.10.2008 - 6 U 72/08   

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https://dejure.org/2008,6688
KG, 10.10.2008 - 6 U 72/08 (https://dejure.org/2008,6688)
KG, Entscheidung vom 10.10.2008 - 6 U 72/08 (https://dejure.org/2008,6688)
KG, Entscheidung vom 10. Oktober 2008 - 6 U 72/08 (https://dejure.org/2008,6688)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Versicherungsvereins auf Rückzahlung einer auf das Konto eines Dritten ausgezahlten Versicherungsleistung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Versicherung - Zahlung auf falsches Konto - Rückforderung

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 812 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1
    Kein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung bei willentlicher Leistung auf das Konto eines Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Konto eines Dritten als Zahlstelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1394
  • VersR 2009, 246
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61

    Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont,

    Auszug aus KG, 10.10.2008 - 6 U 72/08
    Der Inhalt dieses Parteiwillens ist nach objektiver Betrachtungsweise zu bestimmen (vgl. Heimann-Trosien in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 812 Rdnr. 16, 17 unter Hinweis auf BGHZ 40, 272).

    Ein Anspruch des Klägers gegen die Beklagte nach § 812 Abs. 1 BGB aufgrund Bereicherung "in sonstiger Weise" ist wegen des grundsätzlichen Vorrangs der Leistungskondiktion ausgeschlossen, da die in Rede stehende Vermögensverschiebung im Rahmen eines Leistungsverhältnisses erbracht worden ist (vgl. BGHZ 40, 272, 278; Senat, a.a.O.; Sprau, a.a.O., § 812 Rdnr. 2).

  • BGH, 13.06.2002 - IX ZR 242/01

    Rückabwicklung der Leistung des Drittschuldners auf eine nicht bestehende

    Auszug aus KG, 10.10.2008 - 6 U 72/08
    Die Person des Leistenden und des Leistungsempfängers bestimmen sich in erster Linie nach den tatsächlichen Zweckbestimmungen des Leistungsempfängers und des Zuwendenden im Zeitpunkt der Leistung (vgl. Sprau in Palandt, BGB, 67. Aufl., § 812 Rdnr. 41 - 42a unter Hinweis auf BGH NJW 2002, 2871).
  • OLG Hamburg, 12.03.1982 - 1 U 135/81
    Auszug aus KG, 10.10.2008 - 6 U 72/08
    Da somit ausschließlich der Versicherungsnehmer, nicht aber die Beklagte als Leistungsempfänger in Betracht kommt, scheidet ein Anspruch des Klägers unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung im Wege der Leistungskondiktion nach § 812 Abs. 1 BGB aus, ohne dass es darauf ankommt, ob der Versicherungsnehmer den Betrag tatsächlich von der Beklagten erhalten hat oder nicht (vgl. Senat, Urteil vom 14.09.2001 - 6 U 7698/99 - unter Hinweis auf OLG Hamburg, MDR 1982, 670, 671).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.09.2008 - 6 U 72/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,26703
OLG Karlsruhe, 29.09.2008 - 6 U 72/08 (https://dejure.org/2008,26703)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.09.2008 - 6 U 72/08 (https://dejure.org/2008,26703)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. September 2008 - 6 U 72/08 (https://dejure.org/2008,26703)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Oberbürgermeister Heinz Fenrich hat Äußerungen über einen Rastatter Rechtsanwalt zu unterlassen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2008 - 6 U 72/08
    Zu seinen wesentlichen Inhalten gehört der Schutz vor Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen der Person, insbesondere ihr Bild in der Öffentlichkeit, auszuwirken (BVerfG NJW 2006, 207 Rn. 25 [BVerfG 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98] mwN).

    Maßgeblich für die Deutung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis des von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (BVerfG NJW 2006, 207 Rn. 31 [BVerfG 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98] mwN.).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit einer das Persönlichkeitsrecht verletzenden Tatsachenbehauptung trägt derjenige, der sie aufstellt (BVerfG NJW 2006, 207 Rn. 42 [BVerfG 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98] mwN).

  • BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98

    Zur Untersagung einer "verdeckten" ehrenrührigen Tatsachenbehauptung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2008 - 6 U 72/08
    Wenn es um verdeckte Aussagen geht, darf grundsätzlich nicht zur Unterlassung der verdeckten Tatsachenäußerung verurteilt werden, sondern nur zur Unterlassung derjenigen Äußerungen, aus denen sich die streitige verdeckte Tatsachenbehauptung ergibt (BVerfG NJW 2004, 1942, 1943 [BVerfG 19.02.2004 - 1 BvR 417/98] ).
  • VG Karlsruhe, 07.05.2008 - 3 K 1304/08

    Zurechnung der Äußerungen eines Bürgermeisters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2008 - 6 U 72/08
    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag mit Beschluss vom 07.05.2008 zurückgewiesen, unter anderem mit der Begründung, der Verfügungsbeklagte habe sich nicht in seiner Eigenschaft als Oberbürgermeister geäußert.
  • OLG Karlsruhe, 25.04.2007 - 6 U 43/07

    Wettbewerbsrecht; einstweilige Verfügung: Widerlegen der Dringlichkeitsvermutung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2008 - 6 U 72/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zum § 12 Abs. 2 UWG ist die dort normierte Dringlichkeitsvermutung in der Regel nur dann widerlegt, wenn der Unterlassungsgläubiger länger als einen Monat seit Kenntnis der beanstandeten Wettbewerbshandlung und des Verletzers zuwartet, bevor er den Verfügungsantrag stellt (Senat, OLGR Karlsruhe 2007, 619).
  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2008 - 6 U 72/08
    Solche Äußerungen sind grundsätzlich nur dann zu berücksichtigen, wenn es nicht dem Leser überlassen bleibt, aus den offen mitgeteilten Tatsachen weitere Schlussfolgerungen zu ziehen, sondern eine bestimmte Schlussfolgerung vom Autor als unabweislich nahegelegt wird ( BGH NJW 2006, 601 [BGH 22.11.2005 - VI ZR 204/04] Tz. 17 mwN.).
  • BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch Untersagung einer Presseveröffentlichung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2008 - 6 U 72/08
    Tatsachenbehauptungen, die nicht erweislich wahr sind, genießen aber auch dann nicht den Schutz der Meinungsfreiheit, wenn sie als Ausgangspunkt für eine daraus abgeleitete, für sich gesehen zulässige Wertung dienen (BVerfG NJW 2004, 277, 278 [BVerfG 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99] mwN).
  • LG Hamburg, 16.09.2016 - 324 O 510/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anforderungen an eine Unterlassungsklage wegen

    Sie folgt vielmehr derjenigen Rechtsprechung, die an dem bisherigen Maßstab - wenn auch ohne ausdrückliche Auseinandersetzung mit dem genannten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - weiterhin festhält (vgl. BGH, Urt. v. 22. November 2005, NJW 2006, 601, 602 f.; OLG Karlsruhe, Urt. v. 29. September 2008 - 6 U 72/08 - LG Köln, ZUM 2008, 450 und Urt. v. 4. November 2009 - 28 O 251/09 - VGH München, ZUM-RD 2010, 99).
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