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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.02.2000 - 6 U 72/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5468
OLG Köln, 25.02.2000 - 6 U 72/99 (https://dejure.org/2000,5468)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.02.2000 - 6 U 72/99 (https://dejure.org/2000,5468)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Februar 2000 - 6 U 72/99 (https://dejure.org/2000,5468)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 425
  • afp 2000, 387
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 25.03.1994 - 2 U 1573/92

    Voraussetzungen für die Unanwendbarkeit des AbzG - Kaufmannseigenschaft

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2000 - 6 U 72/99
    Soweit das OLG Koblenz (NJW 1994, 2099, 2100) die Angabe eines (unmissverständlich angegebenen) Datums als den Beginn der Widerrufsfrist verlangt hat, ist dies ausdrücklich auf die Besonderheiten des Abzahlungsgesetzes gestützt und der Versandhandel ausdrücklich ausgenommen worden.
  • BGH, 17.12.1992 - I ZR 73/91

    Widerrufsbelehrung - Ausnutzung von Unerfahrenheit; Haustürwiderrufsgesetz -

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2000 - 6 U 72/99
    Der nach BGH NJW 1993, 1013, 1014 notwendigen Belehrung auch über den Beginn der Widerrufsfrist ist hier dadurch genüge getan, dass als Fristbeginn der Erhalt der ersten kostenlosen Ausgabe des Aktienbriefes genannt ist.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 15.02.2000 - 6 U 72/99   

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https://dejure.org/2000,9702
OLG Schleswig, 15.02.2000 - 6 U 72/99 (https://dejure.org/2000,9702)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.02.2000 - 6 U 72/99 (https://dejure.org/2000,9702)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. Februar 2000 - 6 U 72/99 (https://dejure.org/2000,9702)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 27.06.1997 - 6 U 71/95

    Mini-Dress, Nachahmung

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.02.2000 - 6 U 72/99
    Es gibt keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass etwaige Erstattungsansprüche von obsiegenden Prozessgegnern tatsächlich gefährdet wären (vgl. zu diesem Merkmal Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. Aufl., § 13 UWG Rnr. 25 m. w. N.; Senatsurteil vom 4. November 1998, 6 U 71/95, S. 8).
  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 53/95

    Fachliche Empfehlung III - Mitgliederzahl; HWG - Irreführung/Wirksamkeit; HWG -

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.02.2000 - 6 U 72/99
    Handelt es sich bei dem angegriffenen Produkt - wie hier - um ein Arzneimittel, ist - wie der Bundesgerichtshof jüngst entschieden hat (WRP 1998, 177, 179 und 181, 182, 183) - nicht nur auf den engen Markt von Mitteln mit derselben Indikation abzustellen, sondern es sind die Hersteller und Vertreiber von pharmazeutischen Präparaten schlechthin in Betracht zu ziehen.
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.02.2000 - 6 U 72/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH ist entscheidend, wie ein "durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher" eine Werbeangabe wahrscheinlich auffassen wird (WRP 1998, 848, 850 "Gut Springenheide - 6-Korn-Eier -") Der Senat neigt dazu, sich der Rechtsprechung des EuGH auch für solche Tatbestände anzuschließen, die keinen grenzüberschreitenden Bezug zu einem anderen Land der Gemeinschaft haben.
  • OLG Schleswig, 30.01.2001 - 6 U 68/00

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für einen Fruchtsaft

    Bei der Beurteilung der Werbeaussagen kommt es nach Ansicht des Senates nicht auf den medizinisch aufgeklärten, nüchtern abwägenden, sondern nach wie vor auf den eher emotional entscheidenden und leicht verführbaren Verbraucher an (Urteil vom 15.02.2000, Az: 6 U 72/99, OLG-Report Schleswig 2000, 166).
  • OLG Jena, 23.08.2000 - 2 U 1749/99

    Gesundheitsbezogene Werbung - Irreführung

    Hier ist nicht auf einen medizinisch aufgeklärten, nüchtern abwägenden, sondern auf einen emotional entscheidenden und leicht verführbaren Verbraucher abzustellen (ebenso OLG Schleswig, OLG-Report 2000, 166 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.09.1999 - 6 U 72/99   

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https://dejure.org/1999,39045
OLG Stuttgart, 14.09.1999 - 6 U 72/99 (https://dejure.org/1999,39045)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.09.1999 - 6 U 72/99 (https://dejure.org/1999,39045)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. September 1999 - 6 U 72/99 (https://dejure.org/1999,39045)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Hamm, 30.08.2004 - 8 U 15/04

    Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsgesetzes auf Beitritt zu Immobilienfonds

    Der Beitritt zu einer Gesellschaft ist zwar kein auf eine entgeltliche Leistung gerichtetes Geschäft, allerdings ist der Beitritt zu einer Anlagegesellschaft mit Rücksicht auf den mit der Beteiligung verfolgten wirtschaftlichen Zweck und die Schutzbedürftigkeit des Anlegers einem Vertrag über eine entgeltliche Leistung gleichzustellen; er ist deshalb ein Geschäft i.S.d. § 1 Abs. 1 HaustürWG, wenn er in einer Verhandlungssituation im Sinne dieser Vorschrift geschlossen wird (BGH NJW 1996, 3414; WM 2001, 1464; Urteile vom 14.06.2004, II ZR 392/01 und 395/01, letzteres abgedruckt in DB 2004, 1660 ff und ZIP 2004, 1402 ff; OLG Stuttgart OLGR 1999, 430; Senat im Urteil vom 20.11.2002, 8 U 68/02, OLGR 2003, 100 ff - jeweils m.w.N. -).

    Seine Argumentation gibt dem Senat allerdings keinen Anlaß, von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abzuweichen (vgl. die bereits oben zitierten Entscheidungen; a.A. und i.S.d. Klägers OLG Stuttgart, OLGR 1999, 430; OLG Rostock ZIP 2001, 1009).

  • OLG Rostock, 01.03.2001 - 1 U 122/99

    Haustürgeschäfte - Beitritt eines Gesellschafters zu Publikumgesellschaft -

    Bei einer solchen Verknüpfung rechtfertigt der Schutzzweck des Haustürwiderrufsgesetzes seine Anwendung auch auf die vorliegende Fallgestaltuung (OLG Köln, ZIP 1989, 1267, 1269; OLG Stuttgart, OLG Report Stuttgart 1999, 430).

    Ausgeschlossen ist die Anwendung der Grundsätze über die faktische Gesellschaft, soweit der rechtlichen Anerkennung gewichtige Interessen der Allgemeinheit oder bestimmter besonders schutzwürdiger Personen entgegenstehen (Palandt/Sprau, a.a.O., § 705 Rn. 18; OLG Köln, ZIP 1989, 1267, 1269; OLG Stuttgart, OLG-Report 1999, 430, 431).

  • OLG Schleswig, 05.12.2002 - 5 U 28/02

    Beitritt als atypischer stiller Gesellschafter; Rückabwicklung nach Prospekt-

    Lediglich der 6. Zivilsenat des OLG Stuttgart (OLGR 1999, 430, 431), das OLG Rostock (ZIP 2001, 1009, 1011) und der 8. Zivilsenat des OLG Hamm (OLGR 2001, 49, 50 f.) lehnten bisher die Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf die stille Gesellschaft ab, der 6. Zivilsenat des OLG Stuttgart und das OLG Rostock aus Gründen des Verbraucherschutzes bei Anwendung des Haustürwiderrufsgesetzes, der 8. Zivilsenat des OLG Hamm bei Annahme einer gegen § 138 Abs. 1 BGB verstoßenden stillen Beteiligungen.
  • OLG Dresden, 19.06.2002 - 8 U 630/02

    Bankenhaftung; Kapitalanlage

    Soweit ersichtlich, haben dies - ohne nähere Begründung - lediglich das OLG Stuttgart (6. Senat, OLGR 1999, 430) und das OLG Rostock (ZIP 2001, 1009) angenommen.
  • OLG Stuttgart, 29.07.2002 - 6 U 40/02

    Finanzierung einer Beteiligung an einer Immobilienfonds-GbR durch Bankdarlehen:

    Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft (BGHZ 55, 5, 8; BGHZ 63, 338, 345 f.; BGH NJW 1993, 2107; BGH NJW 1992, 2696, 2698) auch auf den Fall angewandt, dass der Beitritt zu einer Publikums-BGB-Gesellschaft (geschlossener Immobilienfonds) über einen Treuhänder nach dem HWiG widerrufen wird (BGH NJW 2001, 2718; anders noch der Senat im Urteil vom 14.09.1999 6 U 72/99, OLGR Stuttgart 1999, 430).
  • OLG Jena, 05.02.2003 - 7 U 1305/01

    Irreführende Aussagen in einem Werbeprospekt für eine Anlageform: Rückforderung

    Vielmehr führt dies nur zur Anwendung der Grundsätze über den fehlerhaften Gesellschaftsbeitritt mit der Folge, daß der Gesellschafter seine Mitgliedschaft lediglich durch ein Austrittsrecht beenden kann und nur Anspruch auf Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens hat (BGH ZIP 2001, 1364; OLG Dresden ZIP 2002, 1293; aA OLG Stuttgart, OLGR 1999, 430; OLG Rostock BB 2001, 904).
  • OLG Hamm, 20.11.2002 - 8 U 68/02

    Beitritt zu geschlossenem Immobilienfonds: Widerrufsrecht

    Der Beitritt zu einer Gesellschaft ist ein Geschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 HTWG, wenn er in einer Verhandlungssituation des § 1 HTWG erfolgt ( BGH NJW 1996, 3414; WM 2001, 1464; OLG Stuttgart OLGR 1999, 430).
  • OLG Stuttgart, 29.07.2002 - 6 U 87/02

    Finanzierung eines Anlagegeschäfts: Aufklärungspflichten der Bank;

    Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft (BGHZ 55, 5, 8; BGHZ 63, 338, 345 f.; BGH NJW 1993, 2107; BGH NJW 1992, 2696, 2698) auch auf den Fall angewandt, dass der Beitritt zu einer Publikums-BGB-Gesellschaft (geschlossener Immobilienfonds) über einen Treuhänder nach dem HWiG widerrufen wird (BGH NJW 2001, 2718; anders noch der Senat im Urteil vom 14.09.1999 6 U 72/99, OLGR Stuttgart 1999, 430).
  • OLG Jena, 26.02.2003 - 4 U 786/02

    Rückabwicklung einer stillen Gesellschaft nach Widerruf der Beitrittserklärung

    Der abweichenden Auffassung des OLG Stuttgart (6. Zivilsenat OLGR 1999, 430, 431) und des OLG Rostock (ZIP 2001, 1009, 1011, dazu EWiR 2001, 965 (Kulke) ), die eine Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf atypisch stille Gesellschaften unter Hinweis auf den Vorrang des Verbraucherschutz bei Anwendung des HWiG generell (Hervorhebung durch das Gericht) ablehnen, vermag der Senat daher nicht beizupflichten.
  • OLG Schleswig, 12.12.2002 - 5 U 7/02

    Wirksamkeit des Beitritts eines atypischen stillen Gesellschafters zu einer

    Lediglich der 6. Zivilsenat des OLG Stuttgart (OLGR 1999, 430, 431), das OLG Rostock (ZIP 2001, 1009, 1011) und der 8. Zivilsenat des OLG Hamm (OLGR 2001, 49, 50 f.) lehnten bisher die Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf die stille Gesellschaft ab, der 6. Zivilsenat des OLG Stuttgart und das OLG Rostock aus Gründen des Verbraucherschutzes bei Anwendung des Haustürwiderrufsgesetzes, der 8. Zivilsenat des OLG Hamm bei Annahme einer gegen § 138 Abs. 1 BGB verstoßenden stillen Beteiligungen.
  • OLG Jena, 26.02.2003 - 3 HKO 486/01
  • AG Hamm, 27.10.2005 - 28 C 604/04

    Geschlossener Immobilienfond, Kündigung des Kommanditanteils, Widerruf nach

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