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   OLG Hamburg, 02.10.2003 - 6 U 74/03   

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https://dejure.org/2003,21974
OLG Hamburg, 02.10.2003 - 6 U 74/03 (https://dejure.org/2003,21974)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.10.2003 - 6 U 74/03 (https://dejure.org/2003,21974)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - 6 U 74/03 (https://dejure.org/2003,21974)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1; ZPO § 286
    Verwertbarkeit einer Zeugenaussage über ein mitgehörtes Telefongespräch

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.10.2003 - 6 U 74/03
    Denn nach der Rspr. des BVerfG umfasst das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch den Schutz davor, dass ein Kommunikationspartner ohne Kenntnis des anderen eine dritte Person als Zuhörer in das Gespräch mit einbezieht oder die unmittelbare Kommunikationsteilhabe durch den Dritten gestattet (so BVerfG v. 9.10.2002 - 1 BvR 1611/96, NJW 2002, 3619; ebenso BGH NJW 2003, 1727).

    dafür sorgen kann, seinerseits Beweismittel zu erlangen (hierzu BVerfG v. 9.10.2002 - 1 BvR 1611/96, NJW 2002, 3619, unter II 1 a.E.).

  • BGH, 18.02.2003 - XI ZR 165/02

    Schutz des gesprochenen Worts; Verwertung von einem Zeugen mitgehörter Angaben in

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.10.2003 - 6 U 74/03
    Denn nach der Rspr. des BVerfG umfasst das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch den Schutz davor, dass ein Kommunikationspartner ohne Kenntnis des anderen eine dritte Person als Zuhörer in das Gespräch mit einbezieht oder die unmittelbare Kommunikationsteilhabe durch den Dritten gestattet (so BVerfG v. 9.10.2002 - 1 BvR 1611/96, NJW 2002, 3619; ebenso BGH NJW 2003, 1727).
  • BGH, 18.06.2001 - II ZR 248/99

    Garantieversprechen des Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.10.2003 - 6 U 74/03
    Auf der Grundlage des Garantieversprechens ist die Beklagte verpflichtet, der Klägerin das positive Interesse zu leisten (so BGH v. 18.6.2001 - II ZR 248/99, ...).
  • LAG Hamm, 19.05.2011 - 14 Ta 519/10

    Prozesskostenhilfe für Entschädigungsklage wegen Benachteilung eines

    Ob allein mit der Aussage, was ein Zeuge von der in seiner Gegenwart telefonierenden Partei an Erklärungen vernommen und Verhalten beobachtet hat, eine bestimmte Behauptung über den gesamten Gesprächsinhalt, insbesondere über Äußerungen des anderen Gesprächsteilnehmers bewiesen werden kann, ist eine Frage der Beweiswürdigung (vgl. LAG Düsseldorf, 24. April 1998, 10 Sa 157/98, DB 1998, 1552; im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart, 23. Dezember 2009, 3 U 126/09, NJW-RR 2010, 992; a. A. OLG Hamburg, 2. Oktober 2003, 6 U 74/03, OLGR Hamburg 2004, 211).
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