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OLG Frankfurt, 17.05.1984 - 6 U 74/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1984, 895
- BB 1984, 1964
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 26.09.1985 - 6 U 133/84 Die Ausführungen des Bundeskartellamtes in dem von den Beklagten vorgelegten Schreiben vom 19. Januar 1984 (Bl. 227 ff., BB 1984, 231 ff.) wie auch andere Stellungnahmen und Veröffentlichungen aus der Branche lassen nicht den zwingenden Schluß zu, der klagende Verband gehe nur zum Schein aus rabattrechtlichen Erwägungen gegen die Beklagten vor (vgl. dazu auch BGH Urteil vom 18.4.1985 - I ZR 220/83, BB 1985, 1684 /1685; Senat GRUR 1984, 895, 894 = WRP 1984, 694 ff.; OLG Hamburg GRUR 1985, 153, 154).
Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme haben sich die Zeugen wie normale Kaufinteressenten verhalten, so daß die Gefahr besteht, die Beklagten würden sich im Zusammenhang mit dem Leasing-Angebot auch normalen Kunden gegenüber so verhalten, wie es aus den Testkaufgesprächen ersichtlich ist (dazu auch Senat GRUR 1984, 895, 897).
Jedenfalls wird durch das bloße Anbieten eine Erstbegehungsgefahr in vergleichbaren Fällen begründet, weil die Lebenserfahrung dafür spricht, daß der fragliche Nachlaß auch anderen Kunden angeboten und gewährt wird (vgl. auch dazu Senat GRUR 1984, 895, 897).
- OLG Jena, 05.12.2002 - 1 U 541/02
Geltung der Tegernseer Gebräuche für den Holzhandel in Thüringen
Ob die Beklagte mit Gewährleistungsansprüchen schließlich auch wegen Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB - etwa wegen Unterlassens einer unverzüglich vorzunehmenden Probeverarbeitung (vgl. hierzu: OLG Bamberg, Urteil vom 03.02.1984, Az.: 6 U 74/83) - ausgeschlossen ist, kann dahingestellt bleiben.