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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.05.2012 - 6 U 81/11   

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https://dejure.org/2012,6093
OLG Frankfurt, 10.05.2012 - 6 U 81/11 (https://dejure.org/2012,6093)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.05.2012 - 6 U 81/11 (https://dejure.org/2012,6093)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - 6 U 81/11 (https://dejure.org/2012,6093)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 PKW-EnVKV
    Verpflichtung zur Angabe von Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten; Wegfall der Wiederholungsgefahr bei Verschärfung der Rechtslage; Richtlinienkonforme Auslegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Angabe von Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten; Wegfall der Wiederholungsgefahr bei Verschärfung der Rechtslage; Richtlinienkonforme Auslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PKW-EnVKV § 5
    Verpflichtung zur Angabe von Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten; Wegfall der Wiederholungsgefahr bei Verschärfung der Rechtslage; Richtlinienkonforme Auslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wiederholungsgefahr einer wettbewerblichen Verletzungshandlung kann mit Blick auf Verschärfung der Rechtslage durch Erklärung des Verletzers entfallen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2012 - 6 U 81/11
    21 Die Möglichkeit und die Verpflichtung zur richtlinienkonformen Auslegung enden dort, wo eine solche Auslegung mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (vgl. BGH, Beschl. v. 16.8.2006 - VIII ZR 200/05 = NJW 2006, 3200; juris-Tz. 15 mit entsprechenden Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    Allerdings soll nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil v. 26.11.2008 - VIII ZR 200/05 = NJW 2009, 427; juris-Tz. 21 ff.) eine richtlinienkonforme Auslegung im Wege der teleologischen Reduktion selbst gegen den Wortlaut der Regelung möglich sein, wenn der Gesetzgeber eine planwidrige Regelungslücke dadurch geschaffen hat, dass er die Richtlinie zwar hat umsetzen wollen, deren Inhalt aber verkannt hat.

    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Konstellation auch maßgeblich von dem Sachverhalt, der der bereits genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.11.2008 (a.a.O.) zugrunde lag; denn dort hat der Bundesgerichtshof ein maßgebliches Indiz für die von ihm gesehene planwidrige Regelungslücke im geltenden Recht auch darin gesehen, dass der Gesetzgeber inzwischen eine Gesetzesänderung in die Wege geleitet hatte, die dem Inhalt der Richtlinie Rechnung tragen sollte (a.a.O. Tz. 25).

  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 66/09

    Gallardo Spyder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2012 - 6 U 81/11
    Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 4.2.2010 (I ZR 66/09 = GRUR 2010, 852 - Gallardo Spyder; juris-Tz. 19) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Anlage 4 (zu § 5) Abschnitt I Nr. 3 zur PKW-EnVKV von der Regelung im letzten Satz der Anlage IV zur Richtlinie 1999/99/EG (auch) insoweit abweicht, als nach der Richtlinie die Verpflichtung zur Angabe der CO2-Emissionen in keinem Fall entfällt.
  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 119/13

    Der neue SLK - Unlauterer Wettbewerb: Unterlassene Angabe der CO2-Emissionen

    c) Dem Vorstehenden steht nicht entgegen, dass nach § 2 Nr. 6 Pkw-EnVKV in Verbindung mit Art. 2 Nr. 6 der Richtlinie 1999/94/EG dann, wenn unter einem Modell mehrere Varianten und/oder Versionen zusammengefasst sind, der Wert für die CO 2 -Emissionen dieses Modells auf der Grundlage der Variante oder Version mit den höchsten offiziellen CO 2 -Emissionen innerhalb dieser Gruppe anzugeben sind (aA OLG Frankfurt, Urteil vom 10. Mai 2012 - 6 U 81/11, juris Rn. 13 f. im Hinblick auf die seit 1. Dezember 2011 geltende Fassung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung).
  • OLG Frankfurt, 23.03.2017 - 6 U 23/16

    Wettbewerbsverstoß durch fehlende CE-Kennzeichnung auf einer Fußbodenheizmatte

    Unter diesen Umständen hätte die Beklagte die durch die Verletzungshandlung begründete Wiederholungsgefahr möglicherweise durch die Erklärung beseitigen können, die Verletzungshandlung im Hinblick auf die inzwischen eingetretene Rechtsänderung nicht mehr wiederholen zu wollen (vgl. BGH GRUR 2001, 717 - Vertretung der Anwalts-GmbH; Senat, Urteil vom 10.5.2012 - 6 U 81/11, juris-Tz. 12).
  • OLG Stuttgart, 13.06.2013 - 2 U 12/12

    Mercedes - Unlauterer Wettbewerb: Pflicht zur Angabe des Kraftstoffverbrauchs und

    Bereits die aus Fabrikmarke und Typ zusammengesetzte Handelsbezeichnung sei als "bestimmtes Modell" im Sinne von Anlage 4 zu § 5 Abschnitt I Nr. 3 Pkw-EnVKV anzusehen, unabhängig davon, ob dieser Typ in weiteren Varianten oder Versionen angeboten werde (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10. Mai 2012 - 6 U 81/11).

    Daraus folge, dass bereits die aus Fabrikmarke und Typ zusammengesetzte Handelsbezeichnung als "bestimmtes Modell" im Sinne von Anlage 4 zu § 5 Abschnitt I Nr. 3 Pkw-EnVKV anzusehen sei (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10. Mai 2012 - 6 U 81/11).

  • OLG Frankfurt, 06.12.2018 - 6 U 196/17

    Informationspflicht über Verbrauchs- und Emissionswerte von Kraftfahrzeugen in

    Soweit der erkennende Senat in der vom Landgericht in Bezug genommenen Entscheidung vom 10.5.2012 - 6 U 81/11 - die Auffassung vertreten hat, diese Angaben seien bereits in der Werbung für einen Fahrzeugtyp unabhängig davon zu machen, ob es hiervon noch Varianten oder Versionen gibt, hält er hieran im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 2015, 393 [BGH 24.07.2014 - I ZR 119/13] - Der neue SLK, Rn. 17) nicht mehr fest.
  • LG Frankfurt/Main, 24.10.2017 - 6 O 50/17
    Daher ist die aus Fabrikmarke und Typ zusammengesetzte Handelsbezeichnung als "bestimmtes Modell" im Sinne von Anlage 4 Abschnitt I Nr. 3 zu § 5 Pkw-EnVKV anzusehen, unabhängig davon, ob dieser Typ in weiteren Varianten oder Versionen angeboten wird ( OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.05.2012, Az. 6 U 81/11 , Tz. 14 - zit. nach juris).
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   LSG Sachsen-Anhalt, 19.09.2011 - L 6 U 81/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,25941
LSG Sachsen-Anhalt, 19.09.2011 - L 6 U 81/11 B ER (https://dejure.org/2011,25941)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.09.2011 - L 6 U 81/11 B ER (https://dejure.org/2011,25941)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. September 2011 - L 6 U 81/11 B ER (https://dejure.org/2011,25941)
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   KG, 30.10.2012 - 6 U 81/11   

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KG, Entscheidung vom 30.10.2012 - 6 U 81/11 (https://dejure.org/2012,86912)
KG, Entscheidung vom 30. Oktober 2012 - 6 U 81/11 (https://dejure.org/2012,86912)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.12.2002 - IV ZR 302/01

    Vergleichbarkeit der früheren Tätigkeit mit einer neuen Berufstätigkeit in der

    Auszug aus KG, 30.10.2012 - 6 U 81/11
    Eine Vergleichstätigkeit liegt dann vor, wenn die neue Tätigkeit keine deutliche geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und in ihrer Vergütung wie in ihrer Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt (vgl. BGH NJW-RR 2003, 383 f, zitiert nach juris: Rdnr. 13 m. w. Nachw.).
  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 232/03

    Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren bei Geltendmachung von

    Auszug aus KG, 30.10.2012 - 6 U 81/11
    a) Eine den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beendende Verweisungstätigkeit im Sinne der Bedingungen ist gefunden, wenn der Versicherte mit seinen verbliebenen, eingeschränkten Fähigkeiten in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, die auf Grund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht (BGH NJW-RR 2007, 751 ff. = VersR 2007, 631 ff, zitiert nach juris: Rdnr. 11 m. w. Nachw.).
  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 211/98

    Berufsunfähigkeit bei Ausübung anderweitiger Berufstätigkeit

    Auszug aus KG, 30.10.2012 - 6 U 81/11
    Diese prägenden Merkmale sind insbesondere die erforderliche Vorbildung, übliche Arbeitsbedingungen, z. B. Arbeitsplatzverhältnisse, Arbeitszeiten, ferner die übliche Entlohnung, etwa erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte und der Einsatz technischer Hilfsmittel (BGH NJW-RR 1995, 20 f., zitiert nach juris: Rdnr. 11. m. w. Nachw.; NJW-RR 1999, 1471 f. = VersR 1999, 1134 ff, zitiert nach juris: Rdnr. 13).
  • BGH, 28.09.1994 - IV ZR 226/93

    Vergleichstätigkeit - Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus KG, 30.10.2012 - 6 U 81/11
    Diese prägenden Merkmale sind insbesondere die erforderliche Vorbildung, übliche Arbeitsbedingungen, z. B. Arbeitsplatzverhältnisse, Arbeitszeiten, ferner die übliche Entlohnung, etwa erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte und der Einsatz technischer Hilfsmittel (BGH NJW-RR 1995, 20 f., zitiert nach juris: Rdnr. 11. m. w. Nachw.; NJW-RR 1999, 1471 f. = VersR 1999, 1134 ff, zitiert nach juris: Rdnr. 13).
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