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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.08.2019 - 6 U 83/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,30383
OLG Frankfurt, 22.08.2019 - 6 U 83/19 (https://dejure.org/2019,30383)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.08.2019 - 6 U 83/19 (https://dejure.org/2019,30383)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. August 2019 - 6 U 83/19 (https://dejure.org/2019,30383)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 UWG
    Haftung für unlautere Werbung durch einen Suchmaschinenbetreiber zugunsten des eigenen Unternehmens

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Haftung für Google Cache bei verspätet gestelltem Löschungsantrag

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Haftung für unlautere Werbung durch einen Suchmaschinenbetreiber zugunsten des eigenen Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • internet-law.de (Auszüge)

    Unterlassungsverpflichtung und Löschung bei Google

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Haftung für fortwirkende Veröffentlichungen im Google-Cache

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Onlineshopbetreiber haftet bei Unterlassungsverpflichtung für Alteinträge bei Google

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wer zur Unterlassung irreführender Werbung verpflichtet ist muss gegenüber Google auch auf Löschung aus dem Suchmaschinen-Cache bzw. Suchindex zeitnah hinwirken

  • rechtsanwalt-werberecht.de (Kurzinformation)
  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Abgemahnter Onlinehändler haftet auch für irreführende Alteinträge bei Google

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung für Google-Cache bei verspätet gestelltem Löschungsantrag

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Haftung für Google-Cache nach Unterlassungserklärung

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Verspäteter Löschungsantrag führt zur Haftung für rechtswidrige Inhalte im Google Cache

  • verweyen.legal (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung für verspätete Löschung des Google-Cache

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 36
  • MMR 2019, 836
  • K&R 2019, 799
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • LG Frankfurt/Main, 16.04.2019 - 6 O 100/18
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2019 - 6 U 83/19
    Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 16.04.2019, 3-06 O 100/18 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor wie folgt lautet:.
  • OLG Celle, 29.01.2015 - 13 U 58/14

    Pflichten des Unterlassungsschuldners hinsichtlich der Beseitigung von Inhalten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2019 - 6 U 83/19
    Folglich war sie gehalten, unverzüglich eigene Recherchen über die Verwendung des Hinweises durchzuführen und jedenfalls den Betreiber der Suchmaschine Google aufzufordern, den streitgegenständlichen Eintrag zu entfernen (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2016, 114; OLG Celle, WRP 2015, 475, 476, Rnr. 18; OLG Stuttgart, WRP 2016, 773.775, Rnr. 26; Harte-Bavendamm/Hennig-Goldmann, UWG, 4. Aufl., § 8, Rnr. 16; a.A. OLG Zweibrücken, MMR 2016, 831, sowie bei einem Verstoß im nicht gewerblichen Bereich OLG Frankfurt, 11. ZS, GRUR-RR 2019.289 - Google Cache; zur Übersicht vgl. Sakowski, NJW 2016, 3623).
  • OLG Stuttgart, 10.09.2015 - 2 W 40/15

    Verstoß gegen das titulierte Gebot der Unterlassung von Aussagen im Internet:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2019 - 6 U 83/19
    Folglich war sie gehalten, unverzüglich eigene Recherchen über die Verwendung des Hinweises durchzuführen und jedenfalls den Betreiber der Suchmaschine Google aufzufordern, den streitgegenständlichen Eintrag zu entfernen (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2016, 114; OLG Celle, WRP 2015, 475, 476, Rnr. 18; OLG Stuttgart, WRP 2016, 773.775, Rnr. 26; Harte-Bavendamm/Hennig-Goldmann, UWG, 4. Aufl., § 8, Rnr. 16; a.A. OLG Zweibrücken, MMR 2016, 831, sowie bei einem Verstoß im nicht gewerblichen Bereich OLG Frankfurt, 11. ZS, GRUR-RR 2019.289 - Google Cache; zur Übersicht vgl. Sakowski, NJW 2016, 3623).
  • OLG Zweibrücken, 19.05.2016 - 4 U 45/15

    Urheberrechtsverletzung bei im "Cache" von Internetsuchmaschinen gespeicherten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2019 - 6 U 83/19
    Folglich war sie gehalten, unverzüglich eigene Recherchen über die Verwendung des Hinweises durchzuführen und jedenfalls den Betreiber der Suchmaschine Google aufzufordern, den streitgegenständlichen Eintrag zu entfernen (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2016, 114; OLG Celle, WRP 2015, 475, 476, Rnr. 18; OLG Stuttgart, WRP 2016, 773.775, Rnr. 26; Harte-Bavendamm/Hennig-Goldmann, UWG, 4. Aufl., § 8, Rnr. 16; a.A. OLG Zweibrücken, MMR 2016, 831, sowie bei einem Verstoß im nicht gewerblichen Bereich OLG Frankfurt, 11. ZS, GRUR-RR 2019.289 - Google Cache; zur Übersicht vgl. Sakowski, NJW 2016, 3623).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-281/12

    Trento Sviluppo und Centrale Adriatica - 'Vorabentscheidungsersuchen -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2019 - 6 U 83/19
    In der Rechtsprechung des EuGH wird der Begriff der "geschäftlichen Entscheidung" iSd Art. 2 k UGP-RL, zu deren Vornahme der Verbraucher durch die Irreführung iSd Art. 6 I UGP-RL voraussichtlich veranlasst wird, weit definiert: erfasst ist nicht nur die Entscheidung über den Erwerb oder Nichterwerb eines Produkts, sondern auch damit unmittelbar zusammenhängende, aber vorgelagerte Entscheidungen wie insbesondere das Betreten des Geschäfts (EuGH GRUR 2014, 196 Rnr. 36 - Trento Sviluppo) oder das Aufsuchen eines Verkaufsportals im Internet (BGH GRUR 2017, 1269 Rnr. 19 - MeinPaket.de II).
  • BGH, 14.09.2017 - I ZR 231/14

    Mein Paket.de II - Wettbewerbsverstoß: Aufrufen eines Verkaufsportals im Internet

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2019 - 6 U 83/19
    In der Rechtsprechung des EuGH wird der Begriff der "geschäftlichen Entscheidung" iSd Art. 2 k UGP-RL, zu deren Vornahme der Verbraucher durch die Irreführung iSd Art. 6 I UGP-RL voraussichtlich veranlasst wird, weit definiert: erfasst ist nicht nur die Entscheidung über den Erwerb oder Nichterwerb eines Produkts, sondern auch damit unmittelbar zusammenhängende, aber vorgelagerte Entscheidungen wie insbesondere das Betreten des Geschäfts (EuGH GRUR 2014, 196 Rnr. 36 - Trento Sviluppo) oder das Aufsuchen eines Verkaufsportals im Internet (BGH GRUR 2017, 1269 Rnr. 19 - MeinPaket.de II).
  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12

    Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2019 - 6 U 83/19
    Er ist jedoch gehalten, auf Dritte, deren Handeln ihm wirtschaftlich zugutekommt, einzuwirken, wenn er mit einem Verstoß ernstlich rechnen muss und zudem rechtliche und tatsächliche Einwirkungsmöglichkeiten auf das Verhalten der Dritten hat (BGH GRUR 2014, 595 - Vertragsstrafenklausel).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2019 - 6 U 83/19
    Durch die Durchführung des Widerspruchsverfahrens vor dem Landgericht und dem Berufungsverfahren vor dem Senat wäre ein derartiger Verstoß jedenfalls nachträglich geheilt (BVerfG NJW 2017, 2986; BVerfG NJW 2003, 1924).
  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2019 - 6 U 83/19
    Diese kann sich grundsätzlich aus Gesetz, Vertrag oder vorausgegangenem gefahrerhöhendem Tun (Ingerenz) ergeben (BGH GRUR 2014, 883, Rnr. 16 - Geschäftsführerhaftung; BGH GRUR 2001, 82, 83 - Neu in Bielefeld I).
  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 562/15

    Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2019 - 6 U 83/19
    Durch die Durchführung des Widerspruchsverfahrens vor dem Landgericht und dem Berufungsverfahren vor dem Senat wäre ein derartiger Verstoß jedenfalls nachträglich geheilt (BVerfG NJW 2017, 2986; BVerfG NJW 2003, 1924).
  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 133/09

    Werbung mit Garantie

  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 184/17

    Energieeffizienzklasse III

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • OLG Düsseldorf, 03.09.2015 - 15 U 119/14

    Zustandekommen eines Vertragsstrafeversprechens

  • OLG Hamm, 19.08.2021 - 4 U 57/21

    Werbung mit CO2-Reduziert als irreführend untersagt

    Die blickfangmäßige Bewerbung sämtlicher der im Online-Shop der Verfügungsbeklagten angebotenen Artikel mit einer tatsächlich nicht vorhandenen 5-Jahres-Garantie in der beanstandeten ISM01-Anzeige stellt eine Irreführung über die Rechte des Verbrauchers nach § 5 Abs. 2 Nr. 7 UWG dar (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 22.08.2019 - 6 U 83/19, WRP 2019, 1487, Rn. 7, zit. nach juris).
  • OLG Oldenburg, 30.04.2021 - 6 U 263/20

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch für die Bewerbung zahnärztlicher

    Jedenfalls aber gesetzlich als unlauter definiertes Handeln löst grundsätzlich die Pflicht aus, diese unlautere Handlung einzustellen (OLG Frankfurt, Urteil vom 22. August 2019 - 6 U 83/19 -, Rn. 10 - 11, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 6 U 83/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,8041
OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 6 U 83/19 (https://dejure.org/2021,8041)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.03.2021 - 6 U 83/19 (https://dejure.org/2021,8041)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. März 2021 - 6 U 83/19 (https://dejure.org/2021,8041)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zwischen Online-Shop und Logistikunternehmen besteht kein Wettbewerbsverhältnis im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG und § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Händler und reines Logistik-Unternehmen stehen in keinem Wettbewerbsverhältnis

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Unterlassungsansprüche eines Versandhändlers gegen ein Logistikunternehmen wegen unterbliebener Altersprüfung beim Versand von Tabakwaren und nikotinhaltigen Erzeugnissen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2022, 248
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99

    "Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 6 U 83/19
    Mitbewerber ist nach der Legaldefinition in § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht.Das setzt grundsätzlich voraus, das sich die beteiligten Parteien beim Anbieten oder Nachfragen gleichartiger oder austauschbarer Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises beeinträchtigen, also im Absatz behindern oder stören können, mithin auf demselben sachlichen und räumlichen Markt tätig sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 17.01.2002 - I ZR 215/99, juris Rn. 23; OLG Hamm, Urteil vom 07.03.2017 - 4 U 162/16, juris Rn. 41 mwN).

    Entgegen der Auffassung des Klägers reicht es dafür nicht aus, dass er durch die angegriffene Logistiktätigkeit der Beklagten in seinem eigenen Marktstreben "irgendwie betroffen" ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.01.2002 - I ZR 215/99, juris Rn. 25).

    Entscheidend ist, ob ein durchschnittlich informierter, verständiger und aufmerksamer Durchschnittsverbraucher eine Substitution ernsthaft in Betracht zieht (BGH, Urteil vom 17.01.2002 - I ZR 215/99, juris Rn. 23; Köhler, aaO, UWG § 2 Rn. 108a).

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 6 U 83/19
    Nach der Rechtsprechung sind auch die Beschränkungen des Versandhandels mit jugendgefährdenden Medien im Sinne des § 12 Abs. 3 Nr. 2 JuSchG Marktverhaltensregelungen (so noch zu § 4 Nr. 11 UWG a.F. BGH, Urteil vom 12.07.2007 - I ZR 18/04, juris Rn. 35).

    Eine Gehilfenstellung setzt zumindest bedingten Vorsatz voraus, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließen muss (siehe zu § 4 Nr. 11 UWG a.F. BGH, Urteil vom 12.07.2007 - I ZR 18/04, juris Rn. 21).

  • OLG Frankfurt, 07.08.2014 - 6 U 54/14

    Wettbewerbsverstoß durch Versand von jugendgefährdenden Bildträgern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 6 U 83/19
    Die Bestimmung ist demnach so verstehen, dass ein Versandhandel - entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch - nur dann im Sinne dieses Gesetzes vorliegt, wenn es sowohl beim Erwerbsvorgang an einem zur Altersprüfung tauglichen persönlichen Kontakt zum Käufer fehlt als auch an geeigneten technischen Vorkehrungen zur sicheren Vermeidung des Versands an Minderjährige (vgl. OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.08.2014 - 6 U 54/14, juris Rn. 22; OLG München, Urteil vom 29.07.2004 - 29 U 2745/04, juris).

    (5) Im Einklang mit dieser Beurteilung hat im Übrigen das Oberlandesgericht Frankfurt/Main die Tätigkeit eines Logistikunternehmens, das ihm Rahmen eines "Fullfillment-Services" jugendgefährdende Waren ohne Altersverifikationsverfahren an Kunden ausgeliefert hat, als eine Handlung angesehen, die dem Verkäufer selbst anzulasten ist, denn " er hat diese Unternehmen mit dem Versand seiner Waren beauftragt " (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.08.2014 - 6 U 54/14, juris Rn. 23).

  • OLG Hamm, 07.03.2017 - 4 U 162/16

    Kinder dürfen Gummibärchenaroma kaufen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 6 U 83/19
    Mitbewerber ist nach der Legaldefinition in § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht.Das setzt grundsätzlich voraus, das sich die beteiligten Parteien beim Anbieten oder Nachfragen gleichartiger oder austauschbarer Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises beeinträchtigen, also im Absatz behindern oder stören können, mithin auf demselben sachlichen und räumlichen Markt tätig sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 17.01.2002 - I ZR 215/99, juris Rn. 23; OLG Hamm, Urteil vom 07.03.2017 - 4 U 162/16, juris Rn. 41 mwN).

    bb) Bei der im Streitfall vom Kläger bestellten Ware - einem Verdampferkopf - handelt es sich entgegen der Auffassung der Beklagten auch um ein § 10 Abs. 4 JuSchG unterfallendes Produkt, denn ein Verdampferkopf ist ein "Behältnis" für die danach erfassten E-Zigaretten, namentlich für den aus Flüssigkeiten ("Liquids") herzustellenden Dampf (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 07.03.2017 - 4 U 162/16, juris Rn. 2; Nomos-BR/Liesching JuSchG, 1. Auflage, JuSchG § 10 Rn. 4).

  • BGH, 12.12.2013 - I ZR 131/12

    Zuständigkeit deutscher Gerichte bei englischsprachiger Pressemitteilung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 6 U 83/19
    Zu den unerlaubten Handlungen zählen auch Wettbewerbsverstöße (BGH, Urteil vom 12.12.2013 - I ZR 131/12, juris Rn. 16 mwN), wobei im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung weder die Zulässigkeit noch die Begründetheit der Klage zu prüfen ist, sondern nur die auf den jeweiligen Mitgliedsstaat bezogenen Anknüpfungspunkte von Amts wegen zu ermitteln sind, die eine Zuständigkeit nach Art. 7 Nr. 2 EuGVVO rechtfertigen.

    Erfolgsort ist der Ort, an dem ein Ereignis eingetreten sein kann, das geeignet ist, eine Schadensersatzpflicht wegen unerlaubter Handlung oder wegen einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, auszulösen (BGH, Urteil vom 12.12.2013 - I ZR 131/12, juris Rn. 18; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.05.2020 - 6 U 127/19, juris Rn. 30 f. mwN).

  • BGH, 26.01.2017 - I ZR 217/15

    Wettbewerbsrecht: Mitbewerbereigenschaft einer auf Kapitalmarktrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 6 U 83/19
    Eine bloße Beeinträchtigung reicht zur Begründung eines Wettbewerbsverhältnisses nicht aus, wenn es an jeglichem Konkurrenzmoment im Angebots- oder Nachfragewettbewerb fehlt (BGH, Urteil vom 26.01.2017 - I ZR 217/15, juris Rn. 16).

    Es ergibt sich insoweit kein unmittelbares Konkurrenzmoment im Angebots- oder Nachfragewettbewerb der Parteien (vgl. BGH, Urteil vom 26.01.2017 - I ZR 217/15, juris Rn. 19).

  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 171/03

    Mengenausgleich in Selbstentsorgergemeinschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 6 U 83/19
    Es genügt dabei nicht, dass die Norm ein wichtiges Gemeinschaftsgut oder das Interesse Dritter schützt, sofern damit nicht gleichzeitig auch die Interessen von Marktteilnehmern geschützt werden sollen (BGH, Urteile vom 29.06.2006 - I ZR 171/03, juris Rn. 12 und vom 01.12.2016 - I ZR 143/15, juris Rn. 19).
  • LG Bochum, 23.01.2019 - 13 O 1/19

    Versandhandel mit alkoholischen Getränken, Jugendschutz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 6 U 83/19
    Gleiches gilt für die in § 9 JuSchG geregelte Abgabe von Alkohol an Jugendliche (OLG Hamm, Urteil vom 19.10.2006 - 4 U 83/06, BeckRS 2006, 14397; LG Bochum, MMR 2019, 332 Rn. 19).
  • OLG Hamm, 19.10.2006 - 4 U 83/06

    Werbung für "Alcopops" in Pulverform im Internet

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 6 U 83/19
    Gleiches gilt für die in § 9 JuSchG geregelte Abgabe von Alkohol an Jugendliche (OLG Hamm, Urteil vom 19.10.2006 - 4 U 83/06, BeckRS 2006, 14397; LG Bochum, MMR 2019, 332 Rn. 19).
  • BGH, 01.12.2016 - I ZR 143/15

    Zuzahlungsverzicht bei medizinischen Hilfsmitteln erlaubt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 6 U 83/19
    Es genügt dabei nicht, dass die Norm ein wichtiges Gemeinschaftsgut oder das Interesse Dritter schützt, sofern damit nicht gleichzeitig auch die Interessen von Marktteilnehmern geschützt werden sollen (BGH, Urteile vom 29.06.2006 - I ZR 171/03, juris Rn. 12 und vom 01.12.2016 - I ZR 143/15, juris Rn. 19).
  • OLG München, 29.07.2004 - 29 U 2745/04

    Internet-DVD-Versanddienst

  • OLG Karlsruhe, 13.05.2020 - 6 U 127/19

    Warehouse-Deals - Wettbewerbsverstoß im Internet: Haftung von Amazon für

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.09.2019 - 6 U 83/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,33148
OLG Köln, 27.09.2019 - 6 U 83/19 (https://dejure.org/2019,33148)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.09.2019 - 6 U 83/19 (https://dejure.org/2019,33148)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. September 2019 - 6 U 83/19 (https://dejure.org/2019,33148)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß durch Bezeichnung "Fachverband Matratzen-Industrie" durch einen gemeinnützigen eingetragenen Verein

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Wettbewerbsverstoß durch Bezeichnung "Fachverband Matratzen-Industrie" durch einen gemeinnützigen eingetragenen Verein bei entsprechender Mitgliederstruktur

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 530
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 160/14

    Im Immobiliensumpf - Wettbewerbsverstoß: Geschäftliches Handeln eines

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2019 - 6 U 83/19
    Weltanschauliche, wissenschaftliche, redaktionelle oder verbraucherpolitische Äußerungen von Unternehmen oder anderen Personen, die nicht in funktionalem Zusammenhang mit der Absatz- oder Bezugsförderung stehen, unterfallen demnach nicht dem UWG (BGH GRUR 2016, 710 - Im Immobiliensumpf, juris-Tz. 12, m.w.N).
  • BGH, 25.06.1992 - I ZR 60/91

    Erdgassteuer - Wettbewerbsförderungsabsicht; Meinungsfreiheit

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2019 - 6 U 83/19
    Bei Äußerungen im Rahmen einer Anzeigen-/Presseaktion durch einen Verband, dessen Satzungszweck es ist, die wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder wahrzunehmen, spricht hierfür bereits eine tatsächliche Vermutung (vgl. BGH GRUR 1992, 707 - Erdgassteuer, juris-Tz. 22).
  • LG Köln, 21.04.2020 - 31 O 220/19

    Zugespitzte und plakative Äußerungen in politischer Diskussion zulässig

    Das Handeln eines gemeinnützigen Vereins kann zwar den danach erforderlichen Unternehmensbezug aufweisen, wenn der Verein im Wettbewerb tätig wird und sich tatsächlich unternehmerisch betätigt, zum Beispiel indem er selbst Waren veräußert oder seine Mitgliederwerbung der Förderung des Wettbewerbs der Mitgliedsunternehmen dient (OLG Köln GRUR-RR 2019, 530; Köhler/Bornkamm, UWG, 37. Aufl., § 2 Rn. 18, 24, 28, 40).
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